Einleitung

Die Grundsätze und der Umfang der Offenlegung wurden von der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank (GKB) und vom Bankrat der GKB genehmigt.

Mit den vorliegenden Informationen trägt die Graubündner Kantonalbank den Vorgaben aus den Offenlegungsvorschriften gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/01 «Offenlegung–Banken» Rechnung. Der Umfang der Offenlegung berücksichtigt das Geschäftsmodell der GKB sowie den Informationsbedarf der strategisch definierten Anspruchsgruppen. Die GKB setzt die Bestimmungen von Basel III mit Ausnahme des SA-CCR ohne Übergangsfristen um. Die entsprechenden Offenlegungsberichte sind auf der Website der GKB zu finden.

Offenlegungsberichte Vorperioden

Eigenmittel

Beteiligungen und Umfang der Konsolidierung

Der Konsolidierungskreis nach Rechnungslegung und der regulatorische Konsolidierungskreis sind identisch. Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss des Stammhauses der Graubündner Kantonalbank, Chur, der Privatbank Bellerive AG, Zürich, der Albin Kistler AG, Zürich sowie der Twelve Capital Holding AG, Freienbach (Equity-Methode).

Erforderliche Eigenmittel

Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken stehen unter Basel III verschiedene Ansätze zur Verfügung. Die GKB hat sich grundsätzlich für die einfachsten Ansätze entschieden. Weitergehende Informationen finden sich nachfolgend als Teil der Offenlegung der Tabelle OV1.

Anrechenbare Eigenmittel

Die wichtigsten Merkmale, Bedingungen und Bestimmungen der emittierten regulatorisch anrechenbaren Eigenkapitalinstrumente sind separat offengelegt. Deren Offenlegung befindet sich auf der Website der Graubündner Kantonalbank:

Eigenkapitalinstrumente der Graubündner Kantonalbank