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4. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

4.1 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken

Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die Graubündner Kantonalbank anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. In Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben für Banken bildet die GKB Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten zusammen mit den überfälligen Forderungen (Non-Performing Loans) definitionsgemäss als ausgefallen.

Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich dagegen um Wertberichtigungen für noch nicht eingetretene Verluste. Diese werden nach dem von der GKB definierten Modell für alle nicht gefährdeten Forderungen, welche in den Positionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» bilanziert sind, gebildet. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.

Für die Ausserbilanzpositionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» werden in der Regel ebenfalls gemäss dem definierten Modell Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Davon ausgenommen sind Zahlungsversprechen, feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung, die Nachschusspflicht gegenüber der Pfandbriefzentrale sowie Forward-Hypotheken, welche alle in der Ausserbilanzposition «Unwiderrufliche Zusagen» verbucht werden. Für diese Ausserbilanzpositionen wird nur eine Rückstellung gebildet, falls diese Positionen gefährdet sind.

4.2 Methoden zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Gefährdete Kreditengagements bewertet die GKB auf Einzelbasis anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.

Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet gefährdete Kundenbeziehungen, da diese ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.

Für die im Ausleihungsportfolio grundsätzlich bestehenden, jedoch nicht auf Einzelpositionen bestimmbaren inhärenten Ausfallrisiken erfolgt eine systematische Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen. Die Höhe der Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (Zielwert) berechnet sich aufgrund von drei Faktoren. Als Basis für die Berechnung des inhärenten Ausfallrisikos bei den Kundenausleihungen werden die zum jeweiligen Stichtag offenen Engagements respektive die ausgesetzten, aber noch nicht benützten Limiten herangezogen («Portfolio»). Der, basierend auf historischen Daten, zu erwartende potentielle Ausfall gemäss Modell GKB auf diesem Portfolio ist der zweite Faktor. Der so ermittelte potentielle Ausfall berücksichtigt insbesondere die Ratings, die Deckungsarten sowie die Belehnungsquoten im Portfolio. Für weitere Ausführungen zum Ratingverfahren sowie zu der Bewertung der Deckungen wird auf die Kapitel 3.5.2, «Ratingverfahren» resp. Kapitel 5, «Bewertung der Deckungen» verwiesen. Die Höhe des Zielwerts, sprich der dritte Faktor, orientiert sich an einem maximalen Verlust über einen Kreditzyklus unter Berücksichtigung des aktuellen Portfolios. Der von der GKB am 31. Dezember 2020 festgelegte Zielwert für die bis zum 31. Dezember 2025 linear aufzubauenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken beträgt 410.7 Millionen Franken.

4.3 Angaben zur Veränderung von Wertberichtigungen

Ein zunehmender Wertberichtigungsbedarf bei gefährdeten Forderungen wird grundsätzlich erfolgswirksam verbucht. Übersteigt diese Belastung in der Erfolgsrechnung im Geschäftsjahr eine vom Modell, basierend auf historischen Daten, definierte Maximalbelastung, so können im gleichen Masse Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgelöst bzw. verwendet werden. Diese im Modell definierte Verwendung von Wertberichtigungen setzt einen ausreichenden Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken voraus.

Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen werden grundsätzlich für die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken eingesetzt, ausser wenn deren Zielwert bereits vollständig dotiert ist. Das Modell der GKB zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sieht vor, dass nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unter gewissen Voraussetzungen erfolgswirksam aufzulösen sind.

4.4 Erläuterungen der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden. Liegt zum Abschlusszeitpunkt (30. Juni bzw. 31. Dezember) eine Unterdeckung vor (Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken liegt unterhalb des Zielwerts), wird diese Unterdeckung degressiv mittels Belastungen in der Erfolgsrechnung geschlossen. Der Zeitraum für den Wiederaufbau ist dabei insbesondere vom Ausmass der Unterdeckung abhängig und kann bei einer grossen Unterdeckung bis 15 Jahre betragen.

4.5 Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die GKB hat die neuen Rechnungslegungsvorschriften gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken» im Geschäftsjahr 2020 umgesetzt. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden über einen Zeitraum von 6 Geschäftsjahren bis zum 31. Dezember 2025 linear aufgebaut. Die Alimentierung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 98 RelV-FINMA erfolgsneutral mittels halbjährlicher Umbuchungen aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Bis zum 31. Dezember 2025 besteht somit eine Unterdeckung zu dem von der GKB in ihrem Modell festgelegten Zielwert für Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (dazu verweisen wir auf Kapitel 9.16 des Anhangs zur konsolidierten Jahresrechnung).