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3. Bankrat

3.1 Mitglieder des Bankrates

Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern mit Schweizer Bürgerrecht. Gemäss dem geltenden Aufsichtsrecht kann kein Mitglied des Bankrates exekutive Funktionen bei der Graubündner Kantonalbank wahrnehmen. Die Mitglieder des Bankrates stehen in keiner wesentlichen Geschäftsbeziehung zur GKB. Kein Mitglied des Bankrates war in den vorangegangenen Geschäftsjahren Mitglied der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank. Alle Mitglieder des Bankrates erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken», Rz 17 ff. Die Mandate werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt. Stichtag ist der 31.12.2019. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen.

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter Fanconi, 1967
lic. iur.

Funktion

Bankpräsident und Vorsitzender des Strategieausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Rechtswissenschaften; Unternehmer

Wesentliche Mandate

  • VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich
  • Executive Council Member of Brown University, Rhode Island, USA

Christian Thöny, 1952
lic. oec. publ., lic. iur.

Funktion

Bankvizepräsident und Mitglied des Strategieausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Ökonomie und der Rechtswissenschaften; eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann; Rechtsanwalt; Inhaber einer Kanzlei in Chur

Wesentliche Mandate

  • keine

Fulvio A. Bottoni, 1968
MSc ZFH in Banking and Finance

Funktion

Mitglied des Bankrates und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Betriebsökonomie, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MSc ZFH in Banking and Finance; Studienleiter BSc Betriebsökonomie und Professor für Rechnungswesen an der Fachhochschule Graubünden, Chur

Wesentliche Mandate

  • keine

Christoph Caviezel, 1957 
Dr. iur.

Funktion

Mitglied des Bankrates und Mitglied des Strategieausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Rechtswissenschaften; Rechtsanwalt; Inhaber Bluereal GmbH, Laax

Wesentliche Mandate

  • VR Mobimo Holding AG, Luzern
  • VR BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen
  • VR ChamGroup AG, Cham
  • VR Kuoni Mueller & Partner AG, Zürich

Martin Gredig, 1965
lic. oec. publ.

Funktion

Mitglied des Bankrates und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Wirtschaftswissenschaften; Unternehmensberater

Wesentliche Mandate

  • VR Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis 
  • VR EKT Energie AG, Arbon
  • VR Verkehrsbetriebe Glattal AG, Opfikon/Glattbrugg 
  • VRP J. Lenz Söhne AG, Lenzerheide
  • VRP Kieswerk Bovas AG, Lantsch/Lenz

Thomas Huber, 1963
eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer

Funktion

Mitglied des Bankrates und Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium zum eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater

Wesentliche Mandate

  • VR PMG Fonds Management AG, Zürich
  • VR Helvetica Property Investors AG, Zürich
  • VRP Zugerberg Finanz AG, Zug

  • VRP Batagon International AG, Zug

  • VR Etops AG, Altendorf

  • VR Dextra Rechtsschutz AG, Zürich

Ines Pöschel, 1968
lic. iur.

Funktion

Mitglied des Bankrates und Mitglied des Strategieausschusses

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Rechtswissenschaften; Rechtsanwältin; Partnerin Kellerhals Carrard, Zürich

Wesentliche Mandate

  • VR Alcon AG, Fribourg
  • VR Implenia AG, Dietlikon
  • VR Reichle Holding AG, Zug
  • VR Bioengineering Holding AG, Wald ZH
  • VR Wirz Partner Holding AG, Zürich
  • Mitglied der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister

3.3 Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder des Bankrates werden durch die Regierung des Kantons Graubünden mit unterschiedlichen Amtszeiten gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt der Nachfolger in die Amtsperiode seines Vorgängers ein. Für Mitglieder des Bankrates gilt eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren. Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Bankrates unverändert. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Amtsperioden der Bankräte Martin Gredig und Fulvio A. Bottoni um weitere vier Jahre bis 31.3.2024 verlängert.

Wahl und Amtszeit des Bankrates

 

Amtsantritt

Gewählt bis

 

 

 

Peter Fanconi

01.04.2014

31.03.2022

Christian Thöny

01.04.2009

31.03.2021

Dr. Christoph Caviezel

01.04.2015

31.03.2023

Thomas Huber

01.04.2015

31.03.2023

Martin Gredig

01.04.2016

31.03.2024

Fulvio A. Bottoni

01.04.2016

31.03.2024

Ines Pöschel

01.08.2018

31.03.2022

3.4 Interne Organisation

3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat

Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank. Gemäss Art. 24 GKBG wählt die Regierung den Bankpräsidenten, den Bankvizepräsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Bankrates. Unter dem Vorsitz des Bankpräsidenten übt das siebenköpfige Gremium die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus und legt die strategische Ausrichtung, die Risikopolitik der Bank und die reglementarische Grundordnung fest. Der Bankrat genehmigt die Kapital- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresbudget und verabschiedet die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht zuhanden der Regierung. Auch die Formulierung der Personalpolitik liegt in seiner Kompetenz. In Personalgeschäften wählt er die Vorsitzenden sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl der Geschäftsleitung, des Chief Risk Officers und des Leiters der internen Revision. Auf Antrag des Bankrates bestimmt die Regierung die Prüfgesellschaft. Der Bankrat fasst seine Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und Antrags der Geschäftsleitung. An den Sitzungen des Bankrates nehmen üblicherweise die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bei Bedarf der Leiter der internen Revision mit beratender Stimme teil. Ein Teil der Sitzung findet jeweils im ausschliesslichen Kreis des Bankrates statt.

2019 traf sich der Bankrat zu sieben ordentlichen Sitzungen und zu einer zweitägigen Strategietagung in Arosa. Dort setzte sich der Bankrat vertieft mit der Kreditpolitik sowie dem Kreditrisikomanagement der Bank auseinander. Eine der ordentlichen Sitzungen hielt der Bankrat im Rahmen einer Landsitzung in der Region Thusis ab. Die Unternehmensstrategie wurde der alljährlichen Überprüfung unterzogen. Nebst der Auseinandersetzung mit dem Risikomanagement sowie aktuellen und künftigen regulatorischen Vorschriften hat der Bankrat 2019 wiederum verschiedene Reglemente überarbeitet. Ausserdem galt es, den Übernahmeprozess hinsichtlich der neuen Funktionen des Vorsitzenden sowie eines Mitglieds der Geschäftsleitung sicherzustellen.

3.4.2 Ausschüsse

Der Strategie- sowie der Prüf- und Risikoausschuss tragen dazu bei, den Meinungsbildungsprozess in der Bankbehörde bei bedeutenden Vorlagen zu vertiefen, indem sie die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten. Die Ausschüsse haben keine direkte Entscheidungskompetenz. An den Sitzungen, bei denen Anträge zuhanden des Bankrates gefasst werden, können der Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie das fachlich zuständige Mitglied der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden bei Bedarf beigezogen.

Strategieausschuss

Peter Fanconi (Vorsitzender), Christian Thöny, Dr. Christoph Caviezel, Ines Pöschel

Der Strategieausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrates. Er untersteht dem Vorsitz des Bankpräsidenten und befasst sich mit strategischen und organisatorischen Fragen der Geschäfts-, Personal-, Gehalts- und Unternehmenspolitik sowie mit dem Budget und der Unternehmensplanung.

Zudem werden im Rahmen des Strategiecontrollings In- und Umweltfaktoren der Bank analysiert, die angeordneten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie überwacht und deren Zielerreichung überprüft. Der Strategieausschuss bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Einhaltung der Vorschriften zur Corporate Governance. Zudem erfüllt er besondere Aufgaben im Bereich des Vergütungssystems.

Der Ausschuss trat im Laufe des Jahres 2019 zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen. Er beriet neben Themen von allgemeiner strategischer und geschäftspolitischer Relevanz unter anderem auch die Entwicklungen bei den Beteiligungen. Zudem befasste er sich mit den personellen Veränderungen in der Geschäftsleitung, mit dem Jahresbudget, den mittel- und längerfristigen Finanzplänen und den entsprechenden Werttreibermodellen und Szenarien, mit Fragen der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklung und mit der Aktualisierung verschiedener Reglemente.

Prüf- und Risikoausschuss

Thomas Huber (Vorsitzender), Fulvio A. Bottoni, Martin Gredig

Der Prüf- und Risikoausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrates. Der Ausschuss stellt die Unabhängigkeit der Revisionsinstanzen sicher, indem er die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen beurteilt, als fachlich vorgesetztes Gremium der internen Revision die Tätigkeitsfelder der internen Revision und der Prüfgesellschaft koordiniert und die Prüfungsergebnisse mit den leitenden Revisoren bespricht. Weiter befasst sich der Prüf- und Risikoausschuss mit der Organisation, dem Zustand und der Struktur der Compliance in der Bank, überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse, beurteilt die finanzielle Berichterstattung samt den dazugehörigen Kontrollen und würdigt die Kapitalplanung. Im Bereich der Risikokontrolle beurteilt er periodisch die Risikolage. Ferner berät der Ausschuss das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überprüft dessen Angemessenheit. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte 2019 siebenmal.

Der Ausschuss beriet die Prüfungsberichte der Revisionsinstanzen, unter anderem die Berichte zur Rechnungsprüfung, zur Aufsichtsprüfung und zur Kreditprüfung sowie alle Berichte der internen Revision, und überwachte die Umsetzung der Empfehlungen der Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie die Behebung von festgestellten Mängeln. Zudem nahm er zuhanden des Bankrates Kenntnis von den quartalsweise vorgelegten Risikoberichten. Weiter befasste er sich mit der Revisionsplanung 2019 und der im Berichtsjahr durchgeführten externen Beurteilung der internen Revision, mit der Risikoanalyse zur Prüfstrategie der Prüfgesellschaft sowie mit den halbjährlich vorgelegten Compliance Reports und dem jährlich vorgelegten Report zum Business Continuity Management.

Berichterstattung graphic

3.4.3 Arbeitsweise des Bankrates und der Ausschüsse

Der jeweilige Vorsitzende beruft den Bankrat sowie die Ausschüsse unter Angabe der Traktanden zu üblicherweise zwei- bis dreistündigen Sitzungen ein. Die Verhandlungen nehmen Bezug auf in der Regel schriftlich verfasste Berichte und Anträge. Der Sitzungsverlauf wird protokolliert. Die Ausschüsse tagen in der Regel siebenmal pro Jahr und stimmen ihre Tätigkeiten mit denjenigen des Bankpräsidenten ab. Die Mitglieder des Bankrates werden über die Verhandlungen der Ausschüsse anhand der Protokolle und der Berichte der Vorsitzenden an den Bankratssitzungen informiert.

3.5 Kompetenzregelung

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bankrates und der Geschäftsleitung richten sich nach dem GKBG, welches letztmals im Jahr 2015 mit Wirkung auf den 1.1.2016 teilrevidiert wurde. Die Kompetenzregelung zwischen den beiden Organen folgt dem Prinzip der klaren Trennung von beaufsichtigenden und operativen Aufgaben. Der Bankrat befasst sich mit strategischen Tätigkeiten. Der Geschäftsleitung obliegen die operative Führung der Bank und ihre Vertretung nach aussen. Sie ist verantwortlich für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie für die Geschäfts- und Betriebsstrategie. Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht durch die Gesetzgebung einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind. Die Zuweisung der Aufgaben an die einzelnen Geschäftseinheiten wie auch die Organisation der Geschäftsleitung regelt der Bankrat.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Bankrat wird an den Sitzungen schriftlich und zusätzlich in mündlicher Form über den Geschäftsgang informiert. Bankrat und Geschäftsleitung erhalten identische Controllingberichte. Der monatlich erstellte Report deckt die Ertrags- und Volumenentwicklungen mit Budgetvergleichen ab und gibt Hinweise zu nicht finanziellen Belangen wie Fluktuationen oder Risikostatus. Der Bankpräsident erhält diesen Bericht zeitgleich mit der Geschäftsleitung, die übrigen Mitglieder des Bankrates erhalten jeweils an den ordentlichen Sitzungen Einsicht.

Mit dem Controllingbericht verschafft sich der Bankrat einen Überblick über den Geschäftsgang und die zu erwartende Entwicklung. Ein separater Risikobericht informiert vierteljährlich über die Situation im Zusammenhang mit Kredit-, Bilanzstruktur-, Markt- und operationellen Risiken. Anschliessend an den Prüf- und Risikoausschuss analysiert der Bankrat den Risikobericht auf Einhaltung der genehmigten Strategien und Risikolimiten.

Mittels des jährlichen Strategiecontrolling-Berichts informiert sich der Bankrat über den Stand der Umsetzung der Strategiemassnahmen. Die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen stehen den Mitgliedern des Bankrates zur Einsicht offen.

Die interne Revision arbeitet unabhängig vom täglichen Geschäftsgeschehen und ist organisatorisch direkt dem Bankpräsidenten unterstellt. Die interne Revision führt periodisch in allen Organisationseinheiten der Bank Prüfungshandlungen durch und informiert über die Ergebnisse ihrer Kontrollen. In Kurzberichten werden die wichtigsten Ergebnisse der Revisionsarbeit dem Bankpräsidenten, der Geschäftsleitung, dem Prüf- und Risikoausschuss und dem Bankrat mitgeteilt. Die Prüfgesellschaft informiert den Bankrat über vorgenommene Prüfungshandlungen in eigenen Berichten.