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2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Obligationenrechts und der Bankenverordnung sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA-RS 2015/1 «Rechnungslegung Banken»).

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der GKB erfasst und ab diesem Zeitpunkt bewertet. Die in den jeweiligen Bilanzrubriken zusammengefassten Detailpositionen sind einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Graubündner Kantonalbank in Chur, die Privatbank Bellerive AG in Zürich sowie die Albin Kistler AG in Zürich. Der Konsolidierungskreis zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ist identisch. Die Privatbank Bellerive AG und die Albin Kistler AG werden vollkonsolidiert (bis zum 30.6.2018 wurde die Albin Kistler AG nach der Equity-Methode bilanziert). Dabei erfassen wir Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent (in der Konzernrechnung 2018 sind die Erträge und Aufwendungen der Albin Kistler AG für das zweite Halbjahr 2018 enthalten). Konzerninterne Forderungen und Verpflichtungen sowie Aufwand und Ertrag werden gegenseitig verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs nach der angelsächsischen Purchase-Methode erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der GKB werden zu Konsolidierungszwecken auch für die Abschlüsse der Konzerngesellschaften angewendet.

2.3 Umrechnung von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen sind zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte rechnen wir am Bilanzstichtag zu den Stichtageskursen um. Kursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie unrealisierte Kursdifferenzen auf Finanzaktiven und -verpflichtungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Fremdwährungsbestände sowie Kursdifferenzen der Konzerngesellschaften werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt.

Bilanzstichtageskurse

 

Noten

Devisen

 

 

 

 

 

 

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

USD

0.9270

0.9440

0.9668

0.9839

CAD

0.7025

0.6830

0.7425

0.7229

GBP

1.2160

1.1945

1.2758

1.2543

EUR

1.0605

1.1015

1.0855

1.1265

JPY

0.8500

0.8550

0.8906

0.8943

Die Bewertung der Barbestände erfolgt zu Notenkursen, alle übrigen Fremdwährungsbestände werden zu Devisenkursen (Mittelkurse) bewertet.

2.4 Flüssige Mittel

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

2.5 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending and Securities Borrowing).

Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst resp. ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, welche diese Wertschriften beinhalten.

2.6 Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Risiken werden Wertberichtigungen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition der Bilanz in Abzug gebracht. Falls eine Wertberichtigung den Nettoschuldbetrag (Risikobetrag) einer Forderung übersteigt, so wird der den Nettoschuldbetrag übersteigende Anteil in der Position «Rückstellungen» auf der Passivseite ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der vorhandenen Sicherheiten und die Ausfallwahrscheinlichkeit werden bei der Wertberichtigung angemessen berücksichtigt.

Zinsen und Kommissionen, die seit mehr als 90 Tagen ausstehend sind, werden nicht als Ertrag verbucht. Für Kundenausleihungen mit einem minimalen Wertberichtigungsbedarf wird bei Notwendigkeit eine pauschalierte Wertberichtigung gebildet.

Gefährdete Forderungen gelten wieder als vollwertig, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen geleistet und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.

2.7 Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst.

2.8 Handelsgeschäfte

Die Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet, sofern ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden sie nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht.

2.9 Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel, die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworben werden, sind nach der Accrual-Methode bewertet. Bonitätsbedingte Wertanpassungen werden sofort erfolgswirksam verbucht.

Wertschriftenbestände, welche weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sind zum Einstandspreis oder zum tieferen Marktwert bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft zwecks Sanierung übernommene und zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Die physischen Edelmetalle, die zur Deckung von Kundenverpflichtungen ausgeschieden sind, werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.

2.10 Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen (inkl. solcher mit Infrastrukturcharakter und Gemeinschaftswerken) ausgewiesen, bei denen die Absicht der dauernden Anlage besteht. Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet und jährlich überprüft, wobei geringwertige Beteiligungen (Anschaffungswert < 1 Million Franken und Stimmenanteil < 20 Prozent) im Anschaffungsjahr direkt wertberichtigt werden.

Die Bilanzierung der Beteiligung an der Albin Kistler AG (Anteil GKB: 25 Prozent) erfolgte bis zum 30.6.2018 nach der Equity-Methode. Ab 1.7.2018 beträgt der Anteil der Graubündner Kantonalbank 51 Prozent. Ab diesem Zeitpunkt wird die Albin Kistler AG vollkonsolidiert.

2.11 Sachanlagen

Die Bilanzierung der Bankgebäude und Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen, abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer der Objekte. Die nach Art der Investitionen differenzierte Abschreibungsdauer beträgt:

Die übrigen Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben:

Die externen Kosten von strategischen Grossprojekten mit ausgewiesenem Nutzen werden aktiviert. Die Aktivierung beginnt mit dem Zeitpunkt des Projektentscheides. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Geringwertige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

2.12 Immaterielle Werte

Immaterielle Werte werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Abzug der notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft.

2.13 Goodwill

Ein allfällig anfallender Goodwill wird aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

2.14 Vorsorgeverpflichtungen

Im Anhang wird unter Punkt 9.12, «Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen», und Punkt 9.13, «Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen», detailliert informiert.

2.15 Steuern

Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuerverpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerrückstellungen für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Steuergesetzen.

2.16 Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die Veränderungen werden in der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» erfasst.

2.17 Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Bestände an Partizipationsscheinen werden zu Anschaffungskosten als separate Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Entsprechende Erfolge werden der Position «Gesetzliche Gewinnreserven» zugeführt.

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition nominal verrechnet. Allfällig entstehende Erfolge werden über den Handelserfolg ausgebucht.

2.18 Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) als Eigenmittel angerechnet.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

2.19 Ausserbilanzgeschäfte

Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Risiken werden Rückstellungen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips gebildet.

2.20 Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Es sind keine wesentlichen Veränderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen worden.