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Geschäftsbericht 2020

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

1. Angaben zur Firma

1.1 Allgemeines zum Auftrag

Die Graubündner Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur. Als moderne Universalbank bietet sie eine umfassende Dienstleistungspalette für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Durch ihre Geschäftstätigkeit unterstützt sie eine ausgewogene Entwicklung der Bündner Wirtschaft, jedoch ohne Strukturpolitik zu betreiben. Grundlage für sämtliche strategischen und operativen Massnahmen der GKB bildet ein ganzheitliches Value Management. Dieses steht für eine ausgewogene Orientierung an den Interessen der Anspruchsgruppen. Dazu zählen Kunden, Mitarbeitende, Investoren und die Öffentlichkeit.

1.2 Vision, Motto und Werte

Basis für das Value Management der Graubündner Kantonalbank sind eine klare Vision («Zeichen setzen»), ein prägendes Motto («Gemeinsam wachsen») und verbindliche Unternehmenswerte («Kompetenz und Einfachheit»). Die Vision «Zeichen setzen» soll den Anspruch unterstreichen, dass die GKB in ihrem Handeln Wirkung erzielen will. Mittels zehn Stossrichtungen werden die Aktivitäten kanalisiert, sodass die gesetzten Zeichen sowie die Wirkung in der Nachhaltigkeit, als Arbeitgeberin, im Beratungserlebnis, in der Einfachheit, mit Partnern und mit Beteiligungen auch durch ihre Anspruchsgruppen wahrgenommen und geschätzt werden.

Gegenüber ihren Kunden differenziert sich die GKB über professionelle, bedürfnisgerechte Produkte und Dienstleistungen sowie einen klaren «Best Service»-Ansatz. Alle Prozesse sind dabei auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet.

Der Umgang mit den Mitarbeitenden basiert auf gegenseitigem Vertrauen und einem offenen und ehrlichen Dialog. Unternehmerisch denkende und handelnde Mitarbeitende betrachtet die GKB als ihre wichtigste Ressource und investiert gezielt in ihre fachliche und soziale Kompetenz.

Für Investoren empfiehlt sich die GKB als attraktives Investment mit einer klaren Eignerstrategie. Managemententscheide erfolgen nach unternehmerischen Kriterien und sind frei von politischen Einflüssen. Die GKB erwirtschaftet risikobewusst eine marktgerechte Rendite und trägt zur ausgewogenen Entwicklung der Bündner Wirtschaft bei.

Gegenüber der Öffentlichkeit engagiert sich die GKB als Bank der Bündnerinnen und Bündner, als Sponsoring-Partnerin, Arbeitgeberin und Ausbildnerin von Lernenden, als Auftraggeberin für das einheimische Gewerbe sowie über ihren Beitragsfonds. Ihr Bekenntnis zur Nachhaltigkeit drückt sich aus in einer ökonomisch, ökologisch und auch sozial verantwortungsbewussten Handlungsweise.

1.3 Der Kunde im Fokus der Strategie

Die Graubündner Kantonalbank unterscheidet vier Kundensegmente.

Private Kunden

In diesem Geschäftsfeld werden vorwiegend natürliche Personen mit Bedürfnissen in den Bereichen Zahlen, Anlegen und Vorsorgen betreut. Die Kunden werden aufgrund ihrer Ziele und Wünsche ganzheitlich beraten und serviceorientiert betreut.

Private Banking

Das Private Banking hat bei der GKB Tradition. Dieses Geschäft soll über das bestehende Kundennetzwerk und über Neukundengewinnung weiterwachsen. Den individuellen Bedürfnissen und hohen Ansprüchen dieser Kundengruppe sowie der zunehmenden Komplexität im Anlagegeschäft wird mit Kompetenzzentren in den Regionen mit Erfolg Rechnung getragen. Auch Finanzierungslösungen, hauptsächlich Hypothekarfinanzierungen für natürliche Personen (Privatkunden), sind Teil des Geschäftsfeldes Private Banking.

Geschäftskunden

Geschäftskunden sind vorwiegend juristische und private Personen mit kommerziellem Charakter. Hohe Beratungsansprüche und komplexe Dienstleistungen, vor allem im Ausleihungsgeschäft, gehen mit der Betreuung dieser Kundschaft einher.

Institutionelle Anleger, externe Vermögensverwalter und KMU-Vorsorge

Kunden in diesem Segment weisen eine grosse Kompetenz im Finanzdienstleistungsgeschäft auf und stellen hohe Ansprüche sowohl an die Beratung als auch an die Dienstleistungen.

1.4 Vertriebsbank

Um den hohen Ansprüchen gegenüber den einzelnen Kundensegmenten gerecht zu werden, orientiert sich die Graubündner Kantonalbank am Vertriebsbankmodell. Die Organisation der GKB ist darauf ausgerichtet, Kunden mit segmentspezifischen Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.

GKB Vertriebsbankmodell graphic

Mit der Vertriebsstruktur im Heimmarkt Graubünden sprechen wir vorwiegend Kunden mit einem Bezug zum Kanton Graubünden an. Die Betreuung und Beratung der Kunden erfolgt über dezentrale Beratungsteams sowie Teams mit Spezialisten für Hypotheken und Finanz- und Vorsorgeplanungen. Den Kunden stehen 49 Standorte in 11 Regionen, 100 Bancomaten, modernste Online-Banking-Systeme und ein Contact-Center zur Verfügung. Wir sind nicht nur physisch präsent im Kanton Graubünden, sondern ermöglichen unseren Kunden auch, sich vermehrt mit uns über digitale Wege auszutauschen – dies zusätzlich zum transaktionsorientierten e-Banking und zum Mobile Banking. Dabei steht das hybride Kundenerlebnis im Vordergrund. Dieses ermöglicht dem Kunden, im Rahmen seiner Bedürfnisse und Präferenzen laufend zwischen der physischen und digitalen Welt zu wählen.

Konsortialgeschäfte, Akquisitionen und der Zukauf von Assets sollen das organische Wachstum ergänzen und für Diversifikation sorgen. Dabei plant die GKB kein eigenes Onshore- Geschäftsstellennetz im Ausland. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit orientiert sich in erster Linie an wirtschaftlichen Grundsätzen und berücksichtigt namentlich die Aspekte Konstanz, Kompetenz und Risiko. Die Betreuung erfolgt aus Graubünden heraus. Weiter verfügt die GKB mit Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG und an der Albin Kistler AG über eigenständige Unternehmen für Private Banking in Zürich. Die Verarbeitungsprozesse der Privatbank Bellerive AG werden bei identischer Systemumgebung mehrheitlich in Chur durchgeführt.

Die Prozesse orientieren sich an den Kundenbedürfnissen und werden laufend auf Einfachheit und Effizienz getrimmt. Die angestrebten Fortschritte erreichen wir mit klassischen Prozessmanagement-Methoden, Lean-Management-Methoden, Customer-Journeys und mit den Möglichkeiten von Robotic Process Automation (RPA). Aufgaben und Prozesse in der Leistungserstellung, die nicht zu den Kernkompetenzen gehören, werden wo sinnvoll und möglich an Partner ausgelagert. Die Graubündner Kantonalbank übernimmt von schweizweit tätigen Dienstleistern für Hypotheken Hypothekarforderungen. Im Abwicklungsprozess werden gleichzeitig gewisse Verwaltungshandlungen (Teile der Kreditadministration und des Kreditrisikomanagements, Aufbewahrung von Grundpfandsicherheiten) an diese übertragen.

Als wesentlichen Teil der Leistungserstellung erbringt die Firma Inventx AG in Chur Informatikdienstleistungen für die GKB. Die Kernapplikation Finnova wird durch die gleichnamige Firma in Lenzburg weiterentwickelt.

1.5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Personalbestand betrug teilzeitbereinigt per Ende Jahr 790.60 Mitarbeitende (Vorjahr 782.85). Darin enthalten sind 13.00 Mitarbeitende (Vorjahr 13.80) bei der Privatbank Bellerive AG in Zürich sowie 36.05 Mitarbeitende bei der Albin Kistler AG (Vorjahr 34.95). Die GKB beschäftigt 33 Lernende (Vorjahr 35), die gemäss den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit 50 Prozent im Personalbestand enthalten sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und dem Rundschreiben 20/1 «Rechnungslegung-Banken» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der GKB erfasst und ab diesem Zeitpunkt bewertet. Die in den jeweiligen Bilanzrubriken zusammengefassten Detailpositionen sind einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet. Die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen, weshalb kleine Rundungsdifferenzen entstehen können.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Graubündner Kantonalbank in Chur, die Privatbank Bellerive AG in Zürich sowie die Albin Kistler AG in Zürich. Der Konsolidierungskreis zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ist identisch. Die Privatbank Bellerive AG und die Albin Kistler AG werden vollkonsolidiert. Dabei erfassen wir Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent. Konzerninterne Forderungen und Verpflichtungen sowie Aufwand und Ertrag werden gegenseitig verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs nach der angelsächsischen Purchase-Methode erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der GKB werden zu Konsolidierungszwecken auch für die Abschlüsse der Konzerngesellschaften angewendet.

2.3 Umrechnung von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen sind zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte rechnen wir am Bilanzstichtag zu den Stichtageskursen um. Kursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie unrealisierte Kursdifferenzen auf Finanzaktiven und -verpflichtungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Fremdwährungsbestände sowie Kursdifferenzen der Konzerngesellschaften werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt.

Bilanzstichtageskurse

 

No­ten

De­vi­sen

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

USD

0.8410

0.9270

0.8812

0.9668

CAD

0.6515

0.7025

0.6915

0.7425

GBP

1.1450

1.2160

1.2051

1.2758

EUR

1.0575

1.0605

1.0823

1.0855

JPY

0.8150

0.8500

0.8554

0.8906

Die Bewertung der Barbestände erfolgt zu Notenkursen, alle übrigen Fremdwährungsbestände werden zu Devisenkursen (Mittelkurse) bewertet.

2.4 Flüssige Mittel

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

2.5 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending and Securities Borrowing).

Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst resp. ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, welche diese Wertschriften beinhalten.

2.6 Forderungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Bei den Forderungen gegenüber Banken gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

2.7 Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen gebildet. Für nicht gefährdete Forderungen erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»). Die Einzelwertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition der Bilanz in Abzug gebracht. Falls eine Wertberichtigung den Nettoschuldbetrag (Risikobetrag) einer Forderung übersteigt, so wird der den Nettoschuldbetrag übersteigende Anteil in der Position «Rückstellungen» auf der Passivseite ausgewiesen.

Zinsen und Kommissionen, die seit mehr als 90 Tagen ausstehend sind, sowie sich darauf beziehende Rechnungsabgrenzungen werden nicht als Ertrag verbucht.

Gefährdete Forderungen gelten wieder als vollwertig, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen geleistet und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.

2.8 Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst.

2.9 Handelsgeschäfte

Die Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet, sofern ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden sie nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht.

2.10 Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel, die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworben werden, sind nach der Accrual-Methode bewertet. Bei diesen Finanzanlagen gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

Wertschriftenbestände, welche weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sind zum Einstandspreis oder zum tieferen Marktwert bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft zwecks Sanierung übernommene und zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Die physischen Edelmetalle, die zur Deckung von Kundenverpflichtungen ausgeschieden sind, werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.

2.11 Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen (inkl. solcher mit Infrastrukturcharakter und Gemeinschaftswerken) ausgewiesen, bei denen die Absicht der dauernden Anlage besteht. Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet und jährlich überprüft, wobei geringwertige Beteiligungen (Anschaffungswert < 1 Million Franken und Stimmenanteil < 20 Prozent) im Anschaffungsjahr direkt wertberichtigt werden.

2.12 Sachanlagen

Die Bilanzierung der Bankgebäude und Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen, abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer der Objekte. Die nach Art der Investitionen differenzierte Abschreibungsdauer beträgt:

  • Bankliegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Landwert)
    33 Jahre
  • Andere Liegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Ertragswert)
    33 Jahre
  • Einrichtungen/Einbauten maximal
    10 Jahre

Die übrigen Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben:

  • EDV-Anlagen, Hard- und Software maximal
    3 Jahre
  • Mobiliar, Fahrzeuge maximal
    5 Jahre
  • Strategische Grossprojekte maximal
    3 Jahre

Die externen Kosten von strategischen Grossprojekten mit ausgewiesenem Nutzen werden aktiviert. Die Aktivierung beginnt mit dem Zeitpunkt des Projektentscheides. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Geringwertige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

2.13 Immaterielle Werte

Immaterielle Werte werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Abzug der notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft.

2.14 Goodwill

Ein allfällig anfallender Goodwill wird aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

2.15 Vorsorgeverpflichtungen

Im Anhang wird unter Punkt 9.12, «Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen», und Punkt 9.13, «Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen», detailliert informiert.

2.16 Steuern

Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuerverpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerrückstellungen für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Steuergesetzen.

2.17 Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die Veränderungen werden in der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» erfasst.

2.18 Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Bestände an Partizipationsscheinen werden zu Anschaffungskosten als separate Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Entsprechende Erfolge werden der Position «Gesetzliche Gewinnreserven» zugeführt.

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition nominal verrechnet. Allfällig entstehende Erfolge werden über den Handelserfolg ausgebucht.

2.19 Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) als Eigenmittel angerechnet.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

2.20 Ausserbilanzgeschäfte

Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften erfolgt die Bildung von Rückstellungen nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»).

2.21 Erfolg aus dem Zinsengeschäft

Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement werden gemäss FINMA-RS 20/1 Anhang 2, Rz 7, in der Position «Zins- und Diskontertrag» verbucht.

Bezahlte Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 8, in der Position «Zins- und Diskontertrag» als Reduktion erfasst. Erhaltene Negativzinsen auf Passivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 14, in der Position «Zinsaufwand» als Reduktion verbucht.

2.22 Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Die FINMA hat im Jahr 2020 die Bestimmungen zur Rechnungslegung für Banken neu gestaltet und dafür die Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie das FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken» in Kraft gesetzt. Im vorliegenden Abschluss wurden diese Vorschriften mit Wirkung per 1. Januar 2020 umgesetzt. Vorjahresangaben, soweit betroffen, wurden nicht angepasst.

Bis anhin wurden Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie für latente Ausfallrisiken gebildet. Die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken sowie von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2020 nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken». Seit dem 1. Juli 2020 werden neu Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken nach einem von der GKB definierten Modell verbucht. Alle relevanten Informationen zum von der GKB definierten Modell finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs». Die Informationen zur Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Banken und zu den in den Finanzanlagen bilanzierten Schuldtiteln mit Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit finden sich in den Kapiteln 2.6 respektive 2.10.

Bei den Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen ist es zu keinen Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gekommen. Die GKB macht seit dem 1. Januar 2020 von der im FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken» festgelegten Möglichkeit Gebrauch, die erstmalige sowie die spätere Bildung der Risikovorsorge von Kreditpositionen (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung häufigen und hohen Schwankungen unterliegt, gesamthaft über die Position «Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» zu verbuchen.

3. Risikomanagement

3.1 Risk Management

Als Ergänzung zum Risikobericht werden in diesem Kapitel die Grundlagen des Umgangs mit Risiken bei der Graubündner Kantonalbank beschrieben. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement sind im Offenlegungsbericht zu finden.

3.2 Risikopolitik

Als Bank sieht sich die GKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Bilanzstruktur-, Markt- und Kreditrisiken, operationellen (inkl. Rechts-, Compliance- sowie Reputationsrisiken) sowie strategischen Risiken. Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der GKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Bankrat genehmigte Risikopolitik bildet die Grundlage für das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance, Risikomanagement und interne Kontrollen bei Banken».

Der Bankrat ist das oberste Organ in der Risikoorganisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die risikopolitischen Grundsätze und Ziele des Risikomanagements sowie die Grundsätze der Compliance-Funktion und der Risikokontrolle. Die Risikopolitik ist auf die Fähigkeit der Bank abgestimmt, Risiken zu erkennen und zu beurteilen. Der Bankrat erlässt das Rahmenkonzept für das Risikomanagement und genehmigt darin die Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der GKB. Diese Limitierung stellt die zwingende Einhaltung der definierten Risikotoleranz sowohl auf Gesamtbankstufe als auch je Risikokategorie sicher. Unter Einbezug der operationellen Risiken wird dabei der potenzielle Verlust in einem aktuell unvorstellbaren, extremen Ereignis quantifiziert. Sollte ein solcher Fall eintreten, will die GKB den Verlust durch das Eigenkapital decken können, ohne Inanspruchnahme der Staatsgarantie. Seltene, aber vorstellbare Ereignisse wie eine Immobilienkrise sollen mit dem überschüssigen Eigenkapital aufgefangen werden. Die Risikobegrenzung erfolgt bei den Kreditrisiken durch Geschäftsverzicht und bei den Marktrisiken durch Gegengeschäfte resp. derivative Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps (IRS), Forward Rate Agreements (FRA), Devisenswaps). Die GKB reagiert auf die zunehmende Bedeutung von operationellen Risiken mit einer zurückhaltend definierten qualitativen Risikotoleranz in den Bereichen Reputation, Recht sowie Mitarbeitende und Systeme.

Der Prüf- und Risikoausschuss des Bankrats überwacht die Risikopolitik und deren Umsetzung. Er unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung der Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Bewertung, Begrenzung und Überwachung der eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Delegation der operativen Führung im Rahmen der Limiten an die Linienverantwortlichen resp. zuständigen Fachausschüsse sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Compliance-Funktion und des Risk Controllings.

Die GKB verfügt über eine von den Geschäftsprozessen unabhängige Risikokontrolle. Die Abteilung Risk Controlling ist Teil des Bereiches Finanzen/Controlling und verfügt über direkten Zugang zur Geschäftsleitung, zum Prüf- und Risikoausschuss und zum Bankrat. Unter der Leitung des Chief Risk Officers (CRO) ist das Risk Controlling für die Überwachung und Berichterstattung bezüglich sämtlicher wesentlicher Risiken zuständig. Das Risk Controlling (CCRC) rapportiert quartalsweise mittels Risk Report über die Risikosituation der Gesamtbank an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat. Der Risk Report wird ergänzt mit eigenständigen Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen. Neben Kennzahlen zu Struktur und Bonität der Ausleihungen enthält er Risikokennzahlen zu Bilanzstruktur- und übrigen Marktrisiken sowie zur Zinssensitivität des Eigenkapitals. Zudem informiert der CRO bei besonderen Entwicklungen zeitgerecht die Geschäftsleitung und die Interne Revision sowie bei Sachverhalten von grosser Tragweite zusätzlich den Bankrat.

Die GKB verfügt über eine von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion. Diese unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko und berichtet über dessen Änderungen sowie über schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist direkt dem CEO unterstellt. Sie rapportiert halbjährlich an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos.

Risikoorganisation

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3.3 Bilanzstrukturrisiken

Ausführungen zu den Zins- und Liquiditätsrisiken sind im Offenlegungsbericht (Publikation Mitte April 2020) zu finden. 

Geschäftsbericht der Graubündner Kantonalbank

3.4 Übrige Marktrisiken

Positionen, welche den «Finanzanlagen Performance» zugewiesen sind, werden mit der Absicht gehalten, von der langfristigen Attraktivität der Finanzmärkte zu profitieren und dabei Kursgewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Die verantwortlichen Instanzen (z. B. Fachausschuss Marktrisiken im Stammhaus) entscheiden über die strategische Asset Allocation und den Investitionsgrad. Die operative Umsetzung wird an interne oder externe Asset Manager delegiert. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.

Die Handelsbestände dienen ausschliesslich der effizienten Abwicklung von Kundenaufträgen im Anlagegeschäft. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert. Die GKB unterhält kein Handelsbuch.

3.5 Kreditrisiken

Etablierte Prozesse und Instrumente gewährleisten eine vertiefte Beurteilung und Analyse der Finanzierungsgeschäfte und damit einen qualitativ hochstehenden Kreditentscheid.

Die ständige Überwachung der Bestände stellt eine zeitnahe Risikofrüherkennung sicher. Die GKB arbeitet eng mit der Risk Solution Network (RSN) AG zusammen. Das Netzwerk aus über 25 Banken fördert den Austausch von professionellem und spezialisiertem Kreditrisiko-Know-how und bietet den Mitgliedern moderne Modelle zur Quantifizierung von Kreditrisiken. Zudem verfügt dieses Netzwerk über den grössten Datenpool mit Informationen zu Geschäftsabschlüssen von KMU in der Schweiz.

3.5.1 Kreditbewilligung

Die Kreditbewilligung berücksichtigt Bonitäts-, Tragbarkeits- und Deckungsanforderungen sowie Kompetenzrichtlinien, deren Einhaltung durch das interne Kontrollsystem sichergestellt wird. Im standardisiert beurteilbaren Kreditgeschäft werden Kompetenzen stufengerecht an die Kundenberater delegiert. Im Übrigen erfolgt die Kreditbewilligung im Sinne einer Gewaltentrennung zentral durch den Bereich Finanzierungen beziehungsweise durch den Kreditausschuss (Direktion) oder das Kreditkomitee (Geschäftsleitung). Kreditgeschäfte, welche von der Risikopolitik abweichen, können nur zentral bewilligt werden und haben erhöhte Überwachungsanforderungen zur Folge.

3.5.2 Ratingverfahren

Ratingverfahren

Das Ratingsystem teilt Firmenkunden in zehn Bonitätsklassen ein und berücksichtigt dabei quantitative (Ertragskraft, Verschuldung, Liquidität) und qualitative (Unternehmensbeurteilung) Informationen. Jeder Bonitätsklasse ist eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet, die anhand statistischer Datenreihen aus dem Datenpool der RSN AG periodisch kalibriert wird. Die Risikozuordnung aus dem Ratingverfahren dient als Grundlage für eine risikoorientierte Bewirtschaftung der Ausleihungen sowie die risikogerechte Preisfestlegung.

Für die Bonitätseinstufung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Graubünden wendet die GKB ein bankinternes Ratingverfahren an, welches unter anderem Finanzkennzahlen aus der Gemeindefinanzstatistik (GEFIS) des Amtes für Gemeinden (AFG) des Kantons Graubünden berücksichtigt.

3.5.3 Banken

Die Graubündner Kantonalbank strebt Geschäftsbeziehungen mit Banken von sehr guter Bonität (Ratings «AAA» bis «A») an. Banken mit guter Bonität (Rating «BBB») qualifizieren sich nur für eine selektive Zusammenarbeit. Mit Banken unterhalb Investment Grade (Rating ≤ «BB») wird nur in Ausnahmefällen zusammengearbeitet. Für jede Bank wird in Abhängigkeit von ihrer Bonität eine Limite mit maximaler Laufzeit festgelegt.

3.5.4 Länder

Die Graubündner Kantonalbank geht Auslandsengagements vornehmlich mit ausgewählten OECD- Ländern mit stabiler innen- und aussenpolitischer Lage ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Länderrisiken zur Ertragsoptimierung eingegangen werden. Es werden Totallimiten für jede Bonitätsklasse sowie Limiten pro Land festgelegt.

3.5.5 Portfoliosteuerung

Der Fachausschuss Kreditrisiken verantwortet die Steuerung des Kreditportfolios und ist für den Einsatz von sensiblen Risikomessmethoden und das periodische Reporting der Risikosituation zuständig. Dem Ausschuss obliegen Umsetzung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Veränderungen im Kreditrisikomanagement. Potenzielle Risiken (Bonitäten und Deckungen) werden spezifisch analysiert und aufbereitet. Die Risikoentwicklung wird für das gesamte Portfolio und für einzelne Branchen und Regionen untersucht. Eine periodische Berichterstattung mit Kommentaren zuhanden Geschäftsleitung und Bankrat fasst die Risikosituation zusammen. Mit eingeschlossen ist eine Aufstellung der grössten Kreditengagements und der meldepflichtigen Klumpenrisiken sowie die Einhaltung der vom Bankrat definierten Limiten zur Begrenzung der Bonitätsrisiken im Kundenausleihungsgeschäft. Jährlich bewertet der Fachausschuss die Risikotragfähigkeit unter der Voraussetzung eines Stressszenarios. Dabei werden eine massive Verschlechterung der Kundenbonitäten sowie ein ausserordentlicher Einbruch der als Sicherheit dienenden Immobilienwerte unterstellt.

3.6 Operationelle Risiken

Das Management der operationellen Risiken orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie den Empfehlungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Operationelle Risiken werden durch interne Reglemente und Weisungen zur inneren Organisation, ein Internes Kontrollsystem (IKS), Führungskontrollen sowie Versicherungen beschränkt. Teil des Managements der operationellen Risiken sind in der GKB insbesondere auch die Rechts-, Compliance- sowie die Reputationsrisiken. Weitere Ausführungen, insbesondere im Hinblick auf die Strategie, die Prozesse und die Organisation zur Bewirtschaftung der operationellen Risiken, sind im Offenlegungsbericht (Publikation Mitte April 2020) zu finden.

Geschäftsbericht der Graubündner Kantonalbank

Bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken wird immer auch die Reputationskomponente eines Risikos mitberücksichtigt. Die Begrenzung negativer Folgen von Reputationsvorfällen obliegt dem Bereich Marketing & Kommunikation in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung.

3.7 Umgang mit Risiken bei den Tochtergesellschaften

Die Graubündner Kantonalbank kennt und begrenzt die Risiken in den Tochtergesellschaften durch:

  • die eigenen Vertreter des Stammhauses in den zuständigen Aufsichtsorganen;
  • die Übernahme der Prüfungsaufgaben in den Tochtergesellschaften durch die Interne Revision des Stammhauses;
  • eine festgelegte Zusammenarbeit der Compliance-Funktionen mit halbjährlichem Reporting an die Organe des Stammhauses;
  • eine quartalsweise Übersicht über die wichtigsten Risikoparameter der Tochtergesellschaften im Rahmen des Risk Reports.

Der Umgang mit Risiken bei der Tochtergesellschaft Privatbank Bellerive AG (PBB) erfolgt im Rahmen der Risikopolitik der Muttergesellschaft. Die PBB geht nur gedeckte Kreditengagements ein. Sie kann Finanzanlagen in limitiertem Rahmen tätigen. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Durch das Halten einer angemessenen Liquiditätsreserve bei der GKB, Drittbanken sowie der SNB im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements und der fristenkongruenten aktiv- und passivseitigen Refinanzierung/Anlage ist die Liquidität der PBB jederzeit gesichert. Die Bank kann minimale Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der PBB sind als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur Graubündner Kantonalbank sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB überblickbar.

Albin Kistler AG (AK) ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft und geht keine Kreditrisiken ein. Da Kundengelder bei Partnerbanken (u. a. der GKB) gebucht sind, bestehen auch keine Liquiditätsrisiken. Die AK geht mit ihrem Eigenkapital in beschränktem Umfang Marktrisiken ein. Die operationellen Risiken beschränken sich auf die für Vermögensverwalter typischen Risiken.

3.8 Strategische Risiken

Den strategischen Risiken trägt die GKB mit einem systematischen rollenden Strategieerarbeitungsprozess Rechnung. Die Verantwortung für diese Risiken liegt bei der Geschäftsleitung.

4. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

4.1 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken

Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die Graubündner Kantonalbank anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. In Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben für Banken bildet die GKB Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten zusammen mit den überfälligen Forderungen (Non-Performing Loans) definitionsgemäss als ausgefallen.

Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich dagegen um Wertberichtigungen für noch nicht eingetretene Verluste. Diese werden nach dem von der GKB definierten Modell für alle nicht gefährdeten Forderungen, welche in den Positionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» bilanziert sind, gebildet. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.

Für die Ausserbilanzpositionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» werden in der Regel ebenfalls gemäss dem definierten Modell Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Davon ausgenommen sind Zahlungsversprechen, feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung, die Nachschusspflicht gegenüber der Pfandbriefzentrale sowie Forward-Hypotheken, welche alle in der Ausserbilanzposition «Unwiderrufliche Zusagen» verbucht werden. Für diese Ausserbilanzpositionen wird nur eine Rückstellung gebildet, falls diese Positionen gefährdet sind.

4.2 Methoden zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Gefährdete Kreditengagements bewertet die GKB auf Einzelbasis anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.

Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet gefährdete Kundenbeziehungen, da diese ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.

Für die im Ausleihungsportfolio grundsätzlich bestehenden, jedoch nicht auf Einzelpositionen bestimmbaren inhärenten Ausfallrisiken erfolgt eine systematische Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen. Die Höhe der Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (Zielwert) berechnet sich aufgrund von drei Faktoren. Als Basis für die Berechnung des inhärenten Ausfallrisikos bei den Kundenausleihungen werden die zum jeweiligen Stichtag offenen Engagements respektive die ausgesetzten, aber noch nicht benützten Limiten herangezogen («Portfolio»). Der, basierend auf historischen Daten, zu erwartende potentielle Ausfall gemäss Modell GKB auf diesem Portfolio ist der zweite Faktor. Der so ermittelte potentielle Ausfall berücksichtigt insbesondere die Ratings, die Deckungsarten sowie die Belehnungsquoten im Portfolio. Für weitere Ausführungen zum Ratingverfahren sowie zu der Bewertung der Deckungen wird auf die Kapitel 3.5.2, «Ratingverfahren» resp. Kapitel 5, «Bewertung der Deckungen» verwiesen. Die Höhe des Zielwerts, sprich der dritte Faktor, orientiert sich an einem maximalen Verlust über einen Kreditzyklus unter Berücksichtigung des aktuellen Portfolios. Der von der GKB am 31. Dezember 2020 festgelegte Zielwert für die bis zum 31. Dezember 2025 linear aufzubauenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken beträgt 410.7 Millionen Franken.

4.3 Angaben zur Veränderung von Wertberichtigungen

Ein zunehmender Wertberichtigungsbedarf bei gefährdeten Forderungen wird grundsätzlich erfolgswirksam verbucht. Übersteigt diese Belastung in der Erfolgsrechnung im Geschäftsjahr eine vom Modell, basierend auf historischen Daten, definierte Maximalbelastung, so können im gleichen Masse Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgelöst bzw. verwendet werden. Diese im Modell definierte Verwendung von Wertberichtigungen setzt einen ausreichenden Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken voraus.

Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen werden grundsätzlich für die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken eingesetzt, ausser wenn deren Zielwert bereits vollständig dotiert ist. Das Modell der GKB zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sieht vor, dass nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unter gewissen Voraussetzungen erfolgswirksam aufzulösen sind.

4.4 Erläuterungen der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden. Liegt zum Abschlusszeitpunkt (30. Juni bzw. 31. Dezember) eine Unterdeckung vor (Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken liegt unterhalb des Zielwerts), wird diese Unterdeckung degressiv mittels Belastungen in der Erfolgsrechnung geschlossen. Der Zeitraum für den Wiederaufbau ist dabei insbesondere vom Ausmass der Unterdeckung abhängig und kann bei einer grossen Unterdeckung bis 15 Jahre betragen.

4.5 Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die GKB hat die neuen Rechnungslegungsvorschriften gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken» im Geschäftsjahr 2020 umgesetzt. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden über einen Zeitraum von 6 Geschäftsjahren bis zum 31. Dezember 2025 linear aufgebaut. Die Alimentierung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 98 RelV-FINMA erfolgsneutral mittels halbjährlicher Umbuchungen aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Bis zum 31. Dezember 2025 besteht somit eine Unterdeckung zu dem von der GKB in ihrem Modell festgelegten Zielwert für Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (dazu verweisen wir auf Kapitel 9.16 des Anhangs zur konsolidierten Jahresrechnung).

5. Bewertung der Deckungen

Das Kreditreglement definiert für die Gesamtbank verbindliche Methoden zur Bewertung und Belehnung von Sicherheiten und Grundpfandobjekten unter Berücksichtigung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei Eigenheimen stützt sich die GKB auf den mit dem hedonischen Schätzungsmodell von IAZI ermittelten Marktwert sowie den Kaufpreis beziehungsweise die Anlagekosten bei Neubauten ab. Es gilt das Niederstwertprinzip. Gewerbe-, Tourismus- und Renditeobjekte bewertet sie zum Ertragswert. Der latente Investitionsbedarf wird berücksichtigt, wo notwendig unter Einbezug externer Experten. Grundpfandobjekte können nur nach besonderer Prüfung der Bonität des Kreditnehmers über die Belehnungsgrenze hinaus finanziert werden. Die Bewertung von Sicherheiten mit einem liquiden Markt (Edelmetalle, Wertschriften usw.) wird zu aktuellen Marktpreisen vorgenommen. Bei der Belehnung kommen festgelegte Sicherheitsmargen in Abzug.

6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

6.1 Derivative Finanzinstrumente

Für die am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in der Bilanz separat bilanziert. Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte (Ausnahme Devisentermingeschäfte) gegenüber der gleichen Gegenpartei im Rahmen von anerkannten und rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarungen. Die verbleibenden Wiederbeschaffungswerte werden noch zusätzlich mit den Besicherungsanhängen (CSA) verrechnet.

Handelspositionen in derivativen Finanzinstrumenten sind zu Marktpreisen bewertet. Der Bewertungserfolg wird dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft zugewiesen.

Die im Rahmen des Asset & Liability Managements zu Absicherungszwecken und mit der Absicht des Haltens bis zum Endverfall eingesetzten Zinssatzswaps werden nach der Accrual-Methode bewertet, indem die Zahlungsströme über die Laufzeit im Zinsertrag beziehungsweise -aufwand verbucht werden. Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement werden entsprechend den Grundgeschäften im Zinserfolg verbucht.

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden in der Bilanz separat bilanziert. Die
Kontraktvolumen werden in der Anhangtabelle 9.4, «Derivative Finanzinstrumente», ausgewiesen. Börsengehandelte derivative Finanzinstrumente mit der GKB als Kommissionärin sind gemäss den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA davon ausgenommen.

6.2 Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden primär zwecks Absicherung von bilanziellen und ausserbilanziellen Grundgeschäften eingesetzt.

Das Hedge Accounting findet nur Anwendung im Rahmen der Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken in der Bilanzstruktur. Mit den Sicherungsbeziehungen wird eine gegenläufige Entwicklung zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäft angestrebt. Die Sicherungsbeziehung zielt auf eine kompensatorische Wirkung in der Erfolgsrechnung ab, sodass der Einfluss von veränderten Geld- und Kapitalmarktsätzen ausgeglichen wird.

Als Grundgeschäfte qualifizieren sowohl einzelne Finanzinstrumente wie auch Gruppen von Finanzinstrumenten, insbesondere festverzinsliche Kundenausleihungen und -einlagen wie auch variabel verzinsliche Kundenpositionen sowie Verpflichtungen gegenüber Banken. Derivative Finanzinstrumente können ebenfalls als Grundgeschäfte dienen. Als Gruppen werden Finanzinstrumente mit identischer Zinsbindung angesehen. Dabei kann es sich auch um Positionen mit unbekannter und damit zu schätzender Zinsbindung handeln.

Damit eine Sicherungsbeziehung effektiv ist, besteht zwischen dem Grundgeschäft und dem Absicherungsgeschäft eine eindeutige negative Korrelation. Die Effektivitätsmessung erfolgt prospektiv. Die Bank verwendet dabei eine Methode, welche die relevanten Merkmale der Sicherungsbeziehung einschliesst und die Ursachen für eine mögliche Ineffektivität berücksichtigt. Die Methode trägt der Komplexität der Sicherungsbeziehung angemessen Rechnung. Im Geschäftsjahr sind keine Sicherungsbeziehungen ineffektiv geworden.

7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Bankrat hat die vorliegende Konzernrechnung am 11. März 2021 genehmigt. Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Angaben oder eine Korrektur der Konzernrechnung 2020 erfordern würden.

8. Revisionsstelle

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Revisionsstelle der Graubündner Kantonalbank. Sie wird auf Antrag des Bankrates durch die Regierung gewählt.

9. Informationen zur konsolidierten Bilanz/Ausserbilanz/Erfolgsrechnung

Informationen zur konsolidierten Bilanz

AnhangKons_AktivenPassiven

9.1 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

Buch­wert der Ver­pflich­tun­gen aus Bar­hin­ter­la­gen im Zu­sam­men­hang mit Se­cu­ri­ties Len­ding und Re­purcha­se-Ge­schäf­ten

2'000'000

1'268'650

Buch­wert der im Rah­men von Se­cu­ri­ties Len­ding aus­ge­lie­he­nen oder im Rah­men von Se­cu­ri­ties Bor­ro­wing als Si­cher­hei­ten ge­lie­fer­ten so­wie von Re­purcha­se-Ge­schäf­ten trans­fe­rier­ten Wert­schrif­ten im ei­ge­nen Be­sitz

1'926'626

1'206'711

da­von die, bei de­nen das Recht zur Wei­ter­ver­äus­se­rung oder Ver­pfän­dung un­ein­ge­schränkt ein­ge­räumt wur­de

1'926'626

1'206'711

9.2 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen

AnhangKons_ForderungenAusserbilanz

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Deckungsart

 

 

Hy­po­the­ka­ri­sche Deckung

An­de­re Deckung

Ohne Deckung

To­tal

 

 

 

 

 

Aus­lei­hun­gen (vor Ver­rech­nung mit den Wert­be­rich­ti­gun­gen)

 

 

 

 

For­de­run­gen ge­gen­über Kun­den 1)

52'207

776'986

2'012'684

2'841'877

Hy­po­the­kar­for­de­run­gen

 

 

 

 

Wohn­lie­gen­schaf­ten

14'757'821

0

132'114

14'889'935

Büro- und Ge­schäfts­häu­ser

573'414

0

4'012

577'426

Ge­wer­be und In­du­strie

1'876'606

0

55'572

1'932'178

Üb­ri­ge

670'507

0

11'779

682'286

 

 

 

 

 

To­tal Aus­lei­hun­gen (vor Ver­rech­nung mit den Wert­be­rich­ti­gun­gen)

 

 

 

 

31.12.2020

17'930'555

776'986

2'216'161

20'923'702

31.12.2019

17'295'340

663'633

2'279'922

20'238'895

 

 

 

 

 

To­tal Aus­lei­hun­gen (nach Ver­rech­nung mit den Wert­be­rich­ti­gun­gen)

 

 

 

 

31.12.2020

17'930'555

776'986

2'018'913

20'726'454

31.12.2019

17'295'340

663'633

2'119'952

20'078'925

 

 

 

 

 

Aus­ser­bi­lanz

 

 

 

 

Even­tu­al­ver­pflich­tun­gen

4'840

18'084

48'852

71'776

Un­wi­der­ruf­li­che Zu­sa­gen

223'869

319'462

347'961

891'292

Ein­zah­lungs- und Nach­schuss­ver­pflich­tun­gen

0

0

4'004

4'004

 

 

 

 

 

To­tal Aus­ser­bi­lanz

 

 

 

 

31.12.2020

228'708

337'546

400'817

967'072

31.12.2019

201'008

307'053

369'439

877'500

1) Der Anteil an Covid-19-Krediten (Basis garantierter Teil von Bund und/oder Kanton Graubünden) beträgt CHF 159.6 Mio.

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Brut­to­schuld­be­trag

Ge­schätz­te Ver­wer­tungs­er­lö­se der Si­cher­hei­ten

Net­to­schuld­be­trag

Ein­zel­wert­be­rich­ti­gun­gen

 

 

 

 

 

Ge­fähr­de­te For­de­run­gen

 

 

 

 

31.12.2020

145'970

74'315

71'655

71'655

31.12.2019

168'728

117'994

50'734

50'734

 

 

 

 

 

Die im Vor­jahr aus­ge­wie­se­nen ex­po­nier­ten For­de­run­gen/Wert­be­rich­ti­gun­gen über CHF 109.3 Mio. wur­den mit dem neu­en An­satz zur Bil­dung von Wert­be­rich­ti­gun­gen auf in­hä­ren­ten Aus­fall­ri­si­ken im Jahr 2020 in Wert­be­rich­ti­gun­gen für in­hä­ren­te Aus­fall­ri­si­ken oder Wert­be­rich­ti­gun­gen auf ge­fähr­de­ten For­de­run­gen um­ge­bucht. Für wei­te­re In­for­ma­tio­nen ver­wei­sen wir auf Ta­bel­le 9.16 im An­hang zur kon­so­li­dier­ten Jah­res­rech­nung.

9.3 Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

AnhangKons_Handelsgeschaeft

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

Ak­ti­ven

 

 

Han­dels­ge­schäf­te

 

 

Schuld­ti­tel, Geld­markt­pa­pie­re, Geld­markt­ge­schäf­te

0

0

da­von ko­tiert

0

0

Be­tei­li­gungs­ti­tel

2

215

Wei­te­re Han­dels­ak­ti­ven

0

77

 

 

 

To­tal Ak­ti­ven aus Han­dels­ge­schäft und üb­ri­gen Fi­nanz­in­stru­men­ten mit Fair-Va­lue-Be­wer­tung

2

292

da­von mit ei­nem Be­wer­tungs­mo­dell er­mit­telt

0

0

da­von re­po­fä­hi­ge Wert­schrif­ten ge­mäss Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten

0

0

 

 

 

 

 

 

Ver­pflich­tun­gen

 

 

Han­dels­ge­schäf­te

 

 

Be­tei­li­gungs­ti­tel

1

0

 

 

 

To­tal Ver­bind­lich­kei­ten aus Han­dels­ge­schäft und üb­ri­gen Fi­nanz­in­stru­men­ten mit Fair-Va­lue-Be­wer­tung

1

0

da­von mit ei­nem Be­wer­tungs­mo­dell er­mit­telt

0

0

 

 

 

 

 

 

9.4 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Derivative_Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Han­dels­in­stru­men­te

Ab­si­che­rungs­in­stru­men­te

 

 

Po­si­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te

Ne­ga­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te

Kon­trakt­vo­lu­men

Po­si­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te

Ne­ga­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te

Kon­trakt­vo­lu­men

 

 

 

 

 

 

 

 

Zins­in­stru­men­te

 

 

 

 

 

 

 

Swaps

 

11'541

10'776

410'000

35'024

54'639

3'382'000

Op­tio­nen (OTC)

 

6'464

6'200

50'000

0

0

0

CAP-Li­bor

 

0

0

0

0

0

2'250

De­vi­sen/Edel­me­tal­le

 

 

 

 

 

 

 

Ter­min­kon­trak­te

 

1'361

1'449

438'232

11'160

17'340

1'633'580

Op­tio­nen (OTC)

 

11

11

5'549

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal vor Be­rück­sich­ti­gung der Net­ting­ver­trä­ge

31.12.2020

19'377

18'436

903'780

46'184

71'979

5'017'830

da­von mit Be­wer­tungs­mo­dell er­mit­telt

19'377

18'436

903'780

46'184

71'979

5'017'830

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2019

18'553

17'723

1'052'820

43'586

95'885

4'791'041

da­von mit Be­wer­tungs­mo­dell er­mit­telt

18'553

17'723

1'052'820

43'586

95'885

4'791'041

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Po­si­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te (ku­mu­liert)

 

 

Ne­ga­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te (ku­mu­liert)

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal nach Be­rück­sich­ti­gung der Net­ting­ver­trä­ge

31.12.2020

 

 

30'537

 

 

29'654

 

31.12.2019

 

 

25'267

 

 

29'267

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zen­tra­le Clea­ring­stel­len

Ban­ken und Ef­fek­ten­händ­ler

Üb­ri­ge Kun­den

 

 

 

 

 

Auf­glie­de­rung nach Ge­gen­par­tei­en (2020)

 

 

 

 

Po­si­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te (nach Be­rück­sich­ti­gung der Net­ting­ver­trä­ge)

0

12'112

18'424

 

 

 

 

 

 

 

 

9.5 Finanzanlagen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Buch­wert

Fair Va­lue

 

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

 

 

Schuld­ti­tel

1'972'263

1'392'928

2'041'395

1'454'175

da­von mit Hal­te­ab­sicht bis End­fäl­lig­keit

1'972'185

1'392'926

2'041'317

1'454'172

da­von ohne Hal­te­ab­sicht bis End­fäl­lig­keit (zur Ver­äus­se­rung be­stimmt)

78

2

78

3

 

 

 

 

 

Be­tei­li­gungs­ti­tel

86'038

90'356

101'646

104'339

da­von qua­li­fi­zier­te Be­tei­li­gun­gen 1)

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Edel­me­tal­le

50'690

43'327

50'690

43'327

 

 

 

 

 

Lie­gen­schaf­ten

4'914

9'452

4'914

9'452

 

 

 

 

 

To­tal Fi­nanz­an­la­gen

2'113'905

1'536'064

2'198'645

1'611'293

da­von re­po­fä­hi­ge Wert­schrif­ten ge­mäss Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten

1'979'084

1'399'269

 

 

1) Mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen.

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Nied­ri­ger als B-

Ohne Ra­ting

To­tal

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf­glie­de­rung der Ge­gen­par­tei­en nach Ra­tings (2020)

 

 

 

 

 

 

 

Buch­wer­te der Schuld­ti­tel

540'535

0

0

0

0

1'431'728

1'972'263

Die Bank stützt sich auf die Ratingklassen der Agentur Standard & Poor’s ab. Positionen ohne Rating von Standard & Poor’s beinhalten im Wesentlichen Titel der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG. Bei den Positionen ohne Rating sind im Berichtsjahr neu Obligationen verschiedener Kantone sowie Obligationen der Genossenschaft Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW dazugekommen.  

9.6 Nicht konsolidierte Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

An­schaf­fungs­wert 1)

Bis­her auf­ge­lau­fe­ne Wert­be­rich­ti­gun­gen bzw. Wert­an­pas­sun­gen (Equi­ty-Be­wer­tung) 1)

Buch­wert Ende 2019

Um­glie­de­run­gen

In­ve­sti­tio­nen

Des­in­ve­sti­tio­nen

Wert­be­rich­ti­gun­gen

Zu­schrei­bun­gen

Buch­wert Ende 2020

Markt­wert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Üb­ri­ge Be­tei­li­gun­gen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Kurs­wert

4'960

–1'916

3'045

0

0

0

0

131

3'176

3'657

ohne Kurs­wert

19'915

–5'008

14'907

0

1'045

0

–45

0

15'907

kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal nicht kon­so­li­dier­te Be­tei­li­gun­gen

24'875

–6'923

17'952

0

1'045

0

–45

131

19'082

 

1) Abweichungen zu den Vorjahreswerten: ausgebuchte, bereits vollständig abgeschriebene übrige Beteiligungen im Wert von TCHF 721.

9.7 Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält

AnhangKons_Beteiligungen

 

 

Ge­sell­schafts­ka­pi­tal

Be­tei­li­gungs­quo­te

Be­sitz

Fir­men­na­me und Sitz

Ge­schäfts­tä­tig­keit

in CHF 1’000

Ka­pi­tal

Stim­men

Di­rekt

In­di­rekt

 

 

 

 

 

 

 

Un­ter den Fi­nanz­an­la­gen bi­lan­ziert

 

 

 

 

 

 

kei­ne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Voll­kon­so­li­dier­te Be­tei­li­gun­gen

 

 

 

 

 

 

Pri­vat­bank Bel­le­ri­ve AG, Zü­rich

Pri­vat­bank

10'000

55.0 %

55.0 %

55.0 %

0.0 %

Al­bin Kist­ler AG, Zü­rich

Ver­mö­gens­ver­wal­ter

500

51.0 %

51.0 %

51.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Üb­ri­ge nicht kon­so­li­dier­te Be­tei­li­gun­gen mit An­teil über 20 %

 

 

 

 

 

 

Land­wirt­schaft­li­che Kre­dit­ge­nos­sen­schaft Grau­bün­den, Chur

Ab­wick­lung land­wirt­schaft­li­cher Kre­di­te

281

23.2 %

23.2 %

23.2 %

0.0 %

Di­ven­ta AG, Chur 1)

Ge­schäfts­füh­rung und Ver­wal­tung von Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen

5'000

100.0 %

100.0 %

100.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Be­tei­li­gun­gen an Ge­mein­schafts­wer­ken

 

 

 

 

 

 

Pfand­brief­zen­tra­le der schwei­ze­ri­schen Kan­to­nal­ban­ken AG, Zü­rich 2)

Pfand­brief­zen­tra­le

1'625'000

3.8 %

3.8 %

3.8 %

0.0 %

Vi­seca Hol­ding AG, Zü­rich

Fi­nanz­dienst­lei­stun­gen

25'000

1.8 %

1.8 %

1.8 %

0.0 %

SIX Group AG, Zü­rich

Ef­fek­ten­han­del und Fi­nanz­dienst­lei­stun­gen

19'522

0.3 %

0.3 %

0.3 %

0.0 %

Swiss Ban­kers Pre­paid Ser­vices AG, Gross­höch­stet­ten

Rei­se­zah­lungs­mit­tel­dienst­leistun­gen

10'000

1.4 %

1.4 %

1.4 %

0.0 %

NNH Hol­ding AG, Zü­rich

Im­mo­bi­li­en­por­tal

100

5.7 %

5.7 %

5.7 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Min­der­heits­be­tei­li­gun­gen an Lo­kal­wer­ten (un­ter 20 %)

 

 

 

 

 

 

Wohn­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, Sport-, Kul­tur- und Frei­zeit­an­la­gen, In­fra­struk­tur­ein­rich­tun­gen, Tou­ris­mus­in­stal­la­tio­nen usw.

1) Davon einbezahlt: 20 %. Die Diventa AG, Chur, wurde im Jahr 2020 durch die GKB gegründet. Da sie für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird die Diventa AG nicht konsolidiert.

2) Davon einbezahlt: 20 %.

9.8 Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

An­schaf­fungs­wert 1)

Bis­her auf­ge­lau­fe­ne Ab­schrei­bun­gen/Auf­wer­tun­gen 1)

Buch­wert Ende 2019

Um­glie­de­run­gen

In­ve­sti­tio­nen

Des­in­ve­sti­tio­nen

Ab­schrei­bun­gen

Zu­schrei­bun­gen

Buch­wert Ende 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bank­ge­bäu­de 2)

422'954

–328'317

94'638

0

13'683

–854

–10'252

0

97'214

An­de­re Lie­gen­schaf­ten 2)

80'518

–57'584

22'934

0

675

–188

–569

0

22'852

Üb­ri­ge Sach­an­la­gen

16'529

–13'286

3'243

0

4'498

–16

–3'158

0

4'568

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal Sach­an­la­gen

520'002

–399'187

120'814

0

18'856

–1'058

–13'979

0

124'634

1) Abweichungen zu den Vorjahreswerten: ausgebuchte, bereits vollständig abgeschriebene Sachanlagen im Wert von CHF 10.73 Mio.

2) Die meisten Liegenschaften befinden sich bereits seit Jahrzehnten im Eigentum der Bank. Aus diesem Grund können nicht alle Angaben über die Anschaffungswerte ermittelt werden.

Operatives Leasing

Es bestanden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen.

9.9 Immaterielle Werte

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

An­schaf­fungs­wert

Bis­her auf­ge­lau­fe­ne Ab­schrei­bun­gen/ Auf­wer­tun­gen

Buch­wert Ende 2019

In­ve­sti­tio­nen

Des­in­ve­sti­tio­nen

Ab­schrei­bun­gen

Buch­wert Ende 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Good­will

59'686

–39'498

20'187

0

0

–6'729

13'458

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal im­ma­te­ri­el­le Wer­te

59'686

–39'498

20'187

0

0

–6'729

13'458

9.10 Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Son­sti­ge Ak­ti­ven

Son­sti­ge Pas­si­ven

 

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

 

 

Aus­gleichs­kon­to

21'939

42'672

7'313

2'445

Ab­rech­nungs­kon­ten

5'151

12'686

10'235

15'798

In­di­rek­te Steu­ern

8'757

18'457

6'041

5'298

Üb­ri­ge Ak­ti­ven/Pas­si­ven

22'702

23'385

5'762

8'949

Ak­ti­ve la­ten­te Er­trags­steu­ern

1'011

818

0

0

 

 

 

 

 

To­tal

59'560

98'018

29'351

32'489

9.11 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

AnhangKons_Tabelle911

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

 

For­de­rungs­be­trag resp. Buch­wert

Ef­fek­ti­ve Ver­pflich­tung

For­de­rungs­be­trag resp. Buch­wert

Ef­fek­ti­ve Ver­pflich­tung

 

 

 

 

 

Ver­pfän­de­te/ab­ge­tre­te­ne Ak­ti­ven

 

 

 

 

Grund­pfand­ge­si­cher­te For­de­run­gen für die Pfand­brief­deckung

3'157'105

2'260'000

2'954'051

2'270'000

Ver­pfän­de­te Co­vid-19-For­de­run­gen für die SNB-Co­vid-19-Re­fi­nan­zie­rungs­fa­zi­li­tät (CRF)

159'578

151'000

0

0

 

 

 

 

 

To­tal ver­pfän­de­te/ab­ge­tre­te­ne Ak­ti­ven

3'316'683

2'411'000

2'954'051

2'270'000

 

 

 

 

 

Ak­ti­ven un­ter Ei­gen­tums­vor­be­halt

 

 

 

 

kei­ne

0

0

0

0

Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 9.2 dargestellt.

9.12 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden

Anhang_Vorsorgeeinrichtungen

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

Ver­pflich­tun­gen ge­gen­über ei­ge­nen Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen: Per­so­nal­vor­sor­ge­stif­tung der Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

 

 

Son­sti­ge Pas­si­ven (Ver­pflich­tun­gen aus Vor­sor­ge­bei­trä­gen)

1

0

Ver­pflich­tun­gen aus Kun­den­ein­la­gen

6'910

7'289

Ei­ge­ne An­lei­hens­ob­li­ga­tio­nen

1'100

1'100

Pas­si­ve Rech­nungs­ab­gren­zun­gen

60

60

 

 

 

To­tal Ver­pflich­tun­gen ge­gen­über ei­ge­nen Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen

8'070

8'449

Eigenkapitalinstrumente der Bank

Die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank hält keine Partizipationsscheine der Bank.

9.13 Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen

9.13.1 Pensionskasse Graubünden

Die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank sind im Rahmen der Basisversicherung bei der Pensionskasse Graubünden (PKGR) versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorgeeinrichtung wies zum Zeitpunkt der Drucklegung auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2020 einen Deckungsgrad von 109.8 Prozent aus (Vorjahr 103.4 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

9.13.2 Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

Ergänzend zur Basisversicherung sind die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank bei der Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Stiftung verfolgt den Zweck, ergänzende Vorsorgeleistungen zur Basisversicherung zu erbringen. Sämtliche vorzeitigen Pensionierungen werden über die Stiftung abgewickelt und durch regelmässige Einlagen in ein Sondervermögen finanziert. Die Stiftung wies zum Zeitpunkt der Drucklegung auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2020 einen Deckungsgrad von 114.9 Prozent aus (Vorjahr 114.3 Prozent). Die zukünftigen Leistungen der Vorsorgeeinrichtung unter dem Titel «Vorzeitige Pensionierung» können nicht quantifiziert werden. Den potenziellen Forderungen steht ein angemessenes Sondervermögen gegenüber. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

An die Pensionskasse Graubünden und die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank wurden im Berichtsjahr Beiträge über TCHF 16’145 (Vorjahr TCHF 15’914) bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 10’300 (Vorjahr TCHF 10’145).

9.13.3 Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Swisscanto Stiftung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies zum Zeitpunkt der Drucklegung auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2020 einen Deckungsgrad von 103.6 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (Vorjahr 107.5 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 605 (Vorjahr TCHF 692) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 495 (Vorjahr TCHF 408).

9.13.4 Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der UGZ Unabhängige Gemeinschaftsstiftung Zürich eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2019 einen Deckungsgrad von 109.7 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2018: 104.7 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2020 liegen bis zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 700 (Vorjahr TCHF 700) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 340 (Vorjahr TCHF 357).

Bonuszahlungen an Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über dem überobligatorischen Altersguthaben von TCHF 126.9 sind zusätzlich in einer 1e-Vorsorgelösung (Art. 1e BVV 2 und Art. 1 Abs. 3 BVG) versichert.

9.14 Emittierte strukturierte Produkte

Es bestehen keine selbst emittierten strukturierten Produkte.

AnhangKons_Strukis

9.15 Ausstehende Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

 

 

 

 

Vor­zei­ti­ge Kün­di­gung

 

Emit­tent

Art der An­lei­he

Aus­ga­be­jahr

Zins­satz

Fäl­lig­keit

Da­tum

Be­trag

Be­trag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfand­brief­zen­tra­le der schweiz. Kan­to­nal­ban­ken AG

Pfand­brief­dar­le­hen

 

 

 

 

 

2'260'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2011

2.000 %

30.09.2041

 

 

75'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2012

1.250 %

14.06.2024

 

 

135'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2013

1.375 %

11.03.2025

 

 

300'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2014

0.750 %

07.05.2021

 

 

300'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2015

0.625 %

20.04.2029

 

 

265'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2016

0.250 %

10.03.2028

 

 

200'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2018

0.300 %

20.02.2026

 

 

200'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2018

0.125 %

29.05.2024

 

 

300'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2019

0.375 %

28.05.2032

 

 

200'000

Grau­bünd­ner Kan­to­nal­bank

Ob­li­ga­tio­nen­an­lei­he

2019

0.375 %

28.05.2032

 

 

87'000

da­von im ei­ge­nen Be­stand

 

 

 

 

 

 

–6'720

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal

 

 

 

 

 

 

 

4'315'280

Alle ausstehenden Obligationenanleihen sind nicht nachrangig.

9.16 Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

AnhangKons_Wertberichtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Stand Ende 2019

Zweck­kon­for­me Ver­wen­dung

Um­bu­chun­gen

Wäh­rungs­dif­fe­ren­zen

Über­fäl­li­ge Zin­sen, Wie­der­ein­gän­ge

Neu­bil­dun­gen zu­la­sten Er­folgs­rech­nung

Auf­lö­sun­gen zu­gun­sten Er­folgs­rech­nung

Stand Ende 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rück­stel­lun­gen für la­ten­te Steu­ern

0

0

0

0

0

0

0

0

Rück­stel­lun­gen für Aus­fall­ri­si­ken

10'283

0

7'691

0

0

5'723

–3'769

19'928

da­von Rück­stel­lun­gen für wahr­schein­li­che Ver­pflich­tun­gen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FIN­MA) 4)

10'283

0

–3'955

0

0

5'723

–3'769

8'282

da­von Rück­stel­lun­gen für in­hä­ren­te Aus­fall­ri­si­ken

0

0

11'646

0

0

0

0

11'646

Rück­stel­lun­gen für an­de­re Ge­schäfts­ri­si­ken 1)

5'178

–1'337

0

0

28

134

–304

3'700

Üb­ri­ge Rück­stel­lun­gen 2)

1'000

–93

0

0

0

0

0

907

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal Rück­stel­lun­gen

16'462

–1'430

7'691

0

28

5'857

–4'073

24'535

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert­be­rich­ti­gun­gen für Aus­fall­ri­si­ken auf ge­fähr­de­ten For­de­run­gen 4)

50'840

–7'755

19'031

0

386

19'409

–10'151

71'761

Wert­be­rich­ti­gun­gen für in­hä­ren­te Aus­fall­ri­si­ken

0

0

125'593

0

0

0

0

125'593

Wert­be­rich­ti­gun­gen für la­ten­te Ri­si­ken 4)

109'292

0

–97'463

0

0

9'753

–21'583

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal Wert­be­rich­ti­gun­gen für Aus­fall- und Län­der­ri­si­ken

160'132

–7'755

47'161

0

386

29'162

–31'733

197'354

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken 3)

1'393'899

0

–54'852

0

0

10'000

–5'309

1'343'739

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Crossborder-Risiken und für die damit verbundenen Kosten sowie Rückstellungen für Abwicklungsverluste.

2) Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Prozessrisiken.

3) Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

4) Umbuchung von TCHF 3’955 aus Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen sowie TCHF 78’432 aus Wertberichtigungen für latente Risiken (insgesamt TCHF 82’387) in Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sowie Umbuchung von TCHF 19’031 aus Wertberichtigungen für latente Risiken in Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Eckwerte der inhärenten Ausfallrisiken:

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

Wert­be­rich­ti­gun­gen/Rück­stel­lun­gen für in­hä­ren­te Aus­fall­ri­si­ken

137'239

k. A.

Ziel­wert Wert­be­rich­ti­gun­gen für in­hä­ren­te Aus­fall­ri­si­ken (ge­mäss Mo­dell GKB)

410'700

k. A.

Er­folgs­neu­tra­le Um­bu­chung aus den Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken 1)

54'852

k. A.

Be­la­stung/Ent­la­stung in der Er­folgs­rech­nung (ge­mäss Mo­dell GKB)

0

k. A.

 

 

 

1) In Einklang mit den Übergangsbestimmungen gemäss Art. 98 RelV-FINMA werden die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgsneutral linear über 6 Jahre aufgebaut.

Per 31. Dezember 2020 hat die GKB auf den neuen Ansatz «Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken» gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung-Banken» umgestellt. Entsprechende Angaben zu Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus der Vorperiode sind in der Folge mit dem Berichtsjahr nicht vergleichbar. Die Einzelwertberichtigungen für exponierte Forderungen (latente Risiken), welche bisher gemäss altem FINMA-RS 2015/1 «Rechnungslegung-Banken» gebildet wurden, hat die GKB mit der Einführung ihres neuen Modells per 1. Juli 2020 im Umfang von CHF 82.4 Millionen erfolgsneutral in die Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken überführt.

9.17 Gesellschaftskapital

Wir verweisen auf die Tabelle 9.17 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.18 Zugeteilte Beteiligungsrechte und Optionen des Bankrates und der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeitenden

Die Bank hat keine Mitarbeiterbeteiligungspläne und hat im Berichtsjahr und im Vorjahr den Mitgliedern des Bankrates und der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden keine Beteiligungsrechte und Optionen zugeteilt.

9.19 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

For­de­run­gen

Ver­pflich­tun­gen

 

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

 

 

Bi­lanz­po­si­tio­nen

 

 

 

 

Qua­li­fi­ziert Be­tei­lig­te

39

0

304'870

257'705

Grup­pen­ge­sell­schaf­ten

0

0

931

0

Ver­bun­de­ne Ge­sell­schaf­ten

332'726

340'333

203'275

202'934

Or­gan­ge­schäf­te

12'133

11'904

20'204

17'150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus­ser­bi­lanz­po­si­tio­nen

 

 

 

 

Even­tu­al­for­de­run­gen/-ver­pflich­tun­gen

0

0

165

1'078

Un­wi­der­ruf­li­che Zu­sa­gen

0

0

0

0

Ein­zah­lungs- und Nach­schuss­ver­pflich­tun­gen

0

0

4'000

0

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt, mit folgender Ausnahme: Darlehen und Kredite bis zu 1 Million Franken an Mitglieder der Geschäftsleitung werden zu Vorzugskonditionen gewährt.

9.20 Wesentliche Beteiligte

Wir verweisen auf die Tabelle 9.20 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.21 Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals

Wir verweisen auf die Tabelle 9.21 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss (keine Abweichung zum Konzernabschluss).

9.22 Angaben gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV)

Wir verweisen auf die Tabelle 9.22 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.23 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Auf Sicht

Künd­bar

In­nert 3 Mo­na­ten

Nach 3 Mo­na­ten bis 12 Mo­na­te

Nach 12 Mo­na­ten bis 5 Jah­re

Nach 5 Jah­ren

Im­mo­bi­li­siert

To­tal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ak­ti­vum/Fi­nanz­in­stru­men­te

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüs­si­ge Mit­tel

8'180'260

0

0

0

0

0

0

8'180'260

For­de­run­gen ge­gen­über Ban­ken

88'738

0

25'000

10'176

785

0

0

124'700

For­de­run­gen ge­gen­über Kun­den

40'219

208'704

579'540

338'140

1'175'686

453'989

0

2'796'278

Hy­po­the­kar­for­de­run­gen

740

1'243'702

2'098'686

2'793'821

7'118'104

4'675'123

0

17'930'176

Han­dels­ge­schäft

2

0

0

0

0

0

0

2

Po­si­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te de­ri­va­ti­ver Fi­nanz­in­stru­men­te

30'536

0

0

0

0

0

0

30'536

Fi­nanz­an­la­gen

74'037

0

69'339

45'656

634'296

1'285'662

4'914

2'113'905

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal

31.12.2020

8'414'532

1'452'407

2'772'565

3'187'793

8'928'872

6'414'774

4'914

31'175'856

 

31.12.2019

6'458'485

267'028

2'818'599

2'692'795

10'028'626

5'948'050

9'453

28'223'035

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremd­ka­pi­tal/Fi­nanz­in­stru­men­te

 

 

 

 

 

 

 

 

Ver­pflich­tun­gen ge­gen­über Ban­ken 1)

995

151'000

3'738'412

181'436

0

0

0

4'071'843

Ver­pflich­tun­gen aus Wert­pa­pier­fi­nan­zie­rungs­ge­schäf­ten

0

0

2'000'000

0

0

0

0

2'000'000

Ver­pflich­tun­gen aus Kun­den­ein­la­gen 2)

10'023'325

6'580'900

823'453

233'368

172'778

272'256

0

18'106'079

Ver­pflich­tun­gen aus Han­dels­ge­schäf­ten

1

0

0

0

0

0

0

1

Ne­ga­ti­ve Wie­der­be­schaf­fungs­wer­te de­ri­va­ti­ver Fi­nanz­in­stru­men­te

29'654

0

0

0

0

0

0

29'654

Kas­sen­ob­li­ga­tio­nen

0

0

438

1'652

3'236

0

0

5'326

An­lei­hen und Pfand­brief­dar­le­hen

0

0

50'000

400'995

1'361'585

2'502'700

0

4'315'280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To­tal

31.12.2020

10'053'975

6'731'900

6'612'303

817'451

1'537'599

2'774'956

0

28'528'183

 

31.12.2019

10'676'718

5'298'153

3'573'578

1'529'926

1'612'268

2'931'412

0

25'622'054

1) Der Anteil der Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) bei der Schweizerischen Nationalbank beträgt CHF 151 Mio. (kündbar).

2) Gebundene Vorsorgegelder werden erstmals per 31. Dezember 2020 gem. RS 20/01, Anhang 4, Rz 192, als kündbar ausgewiesen. Der Anteil beträgt CHF 1.3 Mrd.

9.24 Bilanz nach In- und Ausland

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. a RelV-FINMA).

9.25 Aktiven nach Ländern und Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. b RelV-FINMA).

9.26 Aktiven nach Bonität der Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. c RelV-FINMA).

9.27 Bilanz nach Währungen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die gesamte Netto-Position in Fremdwährungen weniger als 5 Prozent der Aktiven beträgt (Art. 32 Abs. 2 RelV-FINMA).

Informationen zur konsolidierten Ausserbilanz

9.28 Eventualforderungen und -verpflichtungen

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

Kre­dit­si­che­rungs­ga­ran­ti­en und Ähn­li­ches

16'289

16'300

Ge­währ­lei­stungs­ga­ran­ti­en und Ähn­li­ches

55'320

67'843

Un­wi­der­ruf­li­che Ver­pflich­tun­gen aus Do­ku­men­ta­rak­kre­di­ti­ven

0

72

Üb­ri­ge Even­tu­al­ver­bind­lich­kei­ten

168

843

 

 

 

To­tal Even­tu­al­ver­pflich­tun­gen

71'776

85'058

Total Eventualforderungen

In geringfügigem Umfang bestehen Eventualforderungen aus Dienstleistungsverträgen aus Bankprojekten, für welche jedoch keine verlässliche Schätzung möglich ist.

9.29 Verpflichtungskredite

Es bestehen keine Verpflichtungskredite.

9.30 Treuhandgeschäfte

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

Treu­hand­an­la­gen bei Dritt­ge­sell­schaf­ten

58'336

104'219

Treu­hand­kre­di­te 1)

16'679

18'379

 

 

 

To­tal

75'015

122'597

1) Abwicklung von Hypothekarkrediten ohne Bonitäts- und Refinanzierungsrisiko.

9.31 Verwaltete Vermögen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da der Grenzwert gemäss Art. 32 Abs. 3 RelV-FINMA nicht erreicht ist.

Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

9.32 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Die Graubündner Kantonalbank ist gemäss Art. 32 Abs. 4 RelV-FINMA von der Offenlegungspflicht befreit, da die Bank der De-Minimis-Regel gemäss FINMA-Rundschreiben 08/20, Rz 49 ff., unterliegt.

9.33 Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position «Zins- und Diskontertrag» sowie wesentliche Negativzinsen

 

 

in CHF 1’000

 

2020

2019

 

 

 

Re­fi­nan­zie­rungs­er­trag im Zins- und Dis­kon­ter­trag

5'451

9'693

 

 

 

Ne­ga­tiv­zin­sen

36'109

17'960

da­von Ne­ga­tiv­zin­sen auf Ak­tiv­ge­schäf­ten (Re­duk­ti­on des Zins- und Dis­kon­ter­trags)

–1'568

–8'371

da­von Ne­ga­tiv­zin­sen auf Pas­siv­ge­schäf­ten (Re­duk­ti­on des Zins­auf­wands)

37'676

26'331

9.34 Personalaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2020

2019

 

 

 

Ge­häl­ter Bank­be­hör­den und Per­so­nal

102'319

99'820

da­von Auf­wän­de in Zu­sam­men­hang mit ak­ti­en­ba­sier­ten Ver­gü­tun­gen und al­ter­na­ti­ven For­men der va­ria­blen Ver­gü­tung

1'049

580

So­zi­al­lei­stun­gen

19'758

19'198

Üb­ri­ger Per­so­nal­auf­wand

3'544

4'361

 

 

 

To­tal

125'622

123'379

9.35 Sachaufwand

Anhang_Sachaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2020

2019

 

 

 

Raum­auf­wand

5'282

5'380

Auf­wand für In­for­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik

37'268

32'752

Auf­wand für Fahr­zeu­ge, Ma­schi­nen, Mo­bi­li­ar und üb­ri­ge Ein­rich­tun­gen so­wie Ope­ra­tio­nal Lea­sing

439

977

Ho­no­ra­re der Prüf­ge­sell­schaft

560

580

da­von für Rech­nungs- und Auf­sichts­prü­fung

536

492

da­von für an­de­re Dienst­lei­stun­gen

24

88

Üb­ri­ger Ge­schäfts­auf­wand

24'361

22'563

 

 

 

To­tal

67'910

62'252

 

 

 

Ab­gel­tung für Staats­ga­ran­tie des Kan­tons Grau­bün­den

3'062

2'994

9.36 Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände, wesentliche Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

2020

2019

 

 

 

Aus­ser­or­dent­li­cher Er­trag

2'141

3'832

 

 

 

Aus­bu­chung ver­jähr­tes Ka­pi­tal von An­lei­hens- und Kas­sen­ob­li­ga­tio­nen (inkl. Cou­pons)

0

20

Ver­äus­se­rungs­ge­win­ne/Auf­wer­tun­gen von Be­tei­li­gun­gen

131

694

Ver­äus­se­rungs­ge­win­ne aus dem Ver­kauf von Bank- und an­de­ren Lie­gen­schaf­ten

1'968

3'111

Üb­ri­ger aus­ser­or­dent­li­cher Er­trag

43

7

 

 

 

Aus­ser­or­dent­li­cher Auf­wand

1

3

 

 

 

Üb­ri­ger aus­ser­or­dent­li­cher Auf­wand

1

3

 

 

 

Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken 1)

4'691

12'873

da­von Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken, zweck­ge­bun­den für Zu­kunfts­pro­jek­te

–5'309

–2'627

 

 

 

Zu­wei­sung Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken

10'000

15'500

da­von Zu­wei­sung Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken, zweck­ge­bun­den für Zu­kunfts­pro­jek­te

0

0

Auf­lö­sung Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken

–5'309

–2'627

da­von Auf­lö­sung Re­ser­ven für all­ge­mei­ne Bank­ri­si­ken, zweck­ge­bun­den für Zu­kunfts­pro­jek­te

–5'309

–2'627

1) Im Berichtsjahr erfolgte eine erfolgsneutrale Umbuchung von Reserven für allgemeine Bankrisiken über CHF 54.9 Mio. zum linearen Aufbau von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Tabelle 9.16.

9.37 Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert

Aufgrund des höheren erzielbaren Wertes (gemäss Art. 41 Abs. 1 RelV-FINMA) wurde der Buchwert einer unwesentlichen Beteiligung um TCHF 131 (Vorjahr TCHF 654) aufgewertet.

9.38 Geschäftserfolg, getrennt nach In- und Ausland

Es bestehen keine Betriebsstätten im Ausland, und das Auslandsgeschäft ist unwesentlich (Art. 32 Abs. 5 RelV-FINMA).

9.39 Laufende und latente Steuern

 

 

in CHF 1’000

 

2020

2019

 

 

 

Bil­dung von Rück­stel­lun­gen für la­ten­te Steu­ern

0

0

Auf­lö­sung von Rück­stel­lun­gen für la­ten­te Steu­ern

0

–349

Auf­wand für lau­fen­de Er­trags­steu­ern

4'910

7'885

La­ten­te Steu­er­gut­ha­ben

–193

–211

 

 

 

To­tal

4'717

7'325

 

 

 

Ge­wich­te­ter durch­schnitt­li­cher Steu­er­satz auf Ba­sis des Ge­winns vor Steu­ern 1)

21.8 %

23.6 %

1) Die Graubündner Kantonalbank bezahlt keine Kapital- und Gewinnsteuern. Der gewichtete durchschnittliche Steuersatz basiert auf dem Gewinn vor Steuern der vollkonsolidierten Beteiligungen.

Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge, die einen Einfluss auf die Ertragssteuern haben.

9.40 Ergebnis je Beteiligungsrecht

Der Gewinn (Basis: Konzerngewinn vor Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken;
ohne Minderheitsanteile am Konzerngewinn) je Partizipationsschein beträgt im Geschäftsjahr
CHF 71.21 (Vorjahr CHF 74.98). Es bestehen keine verwässernd wirkenden Effekte.

10. Offenlegung der Eigenmittel und Liquidität

Die detaillierten Erläuterungen zu den Offenlegungsanforderungen aus den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften sind im Offenlegungsbericht (Publikation Mitte April 2020) zu finden.

Geschäftsbericht der Graubündner Kantonalbank
RevisionsberichtEigenkapitalnachweis