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Geschäftsbericht 2018

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

1. Angaben zur Firma

1.1 Allgemeines zum Auftrag

Die Graubündner Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur. Als moderne Universalbank bietet sie eine umfassende Dienstleistungspalette für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Durch ihre Geschäftstätigkeit unterstützt sie eine ausgewogene Entwicklung der Bündner Wirtschaft, jedoch ohne Strukturpolitik zu betreiben. Grundlage für sämtliche strategischen und operativen Massnahmen der GKB bildet ein ganzheitliches Value Management. Dieses steht für eine ausgewogene Orientierung an den Interessen der Anspruchsgruppen. Dazu zählen Kunden, Mitarbeitende, Investoren und die Öffentlichkeit.

1.2 Vision, Motto und Werte

Basis für das Value Management der Graubündner Kantonalbank sind eine klare Vision «Führend in Graubünden», ein prägendes Motto «Gemeinsam wachsen» und verbindliche Unternehmenswerte «Kompetenz und Verbundenheit». Daran orientiert sich die GKB im täglichen Kontakt mit ihren Anspruchsgruppen.

Gegenüber ihren Kunden differenziert sich die GKB über professionelle, bedürfnisgerechte Produkte und Dienstleistungen sowie einen klaren «Best Service»-Ansatz. Alle Prozesse sind dabei auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet.

Der Umgang mit den Mitarbeitenden basiert auf gegenseitigem Vertrauen und einem offenen und ehrlichen Dialog. Unternehmerisch denkende und handelnde Mitarbeitende betrachtet die GKB als ihre wichtigste Ressource und investiert gezielt in ihre fachliche und soziale Kompetenz.

Für Investoren empfiehlt sich die GKB als attraktives Investment mit einer klaren Eignerstrategie. Managemententscheide erfolgen nach unternehmerischen Kriterien und sind frei von politischen Einflüssen. Die GKB erwirtschaftet risikobewusst eine marktgerechte Rendite und trägt zur ausgewogenen Entwicklung der Bündner Wirtschaft bei.

Gegenüber der Öffentlichkeit engagiert sich die GKB als Bank der Bündnerinnen und Bündner, als Sponsoring-Partnerin, Arbeitgeberin und Ausbildnerin von Lernenden, als Auftraggeberin für das einheimische Gewerbe sowie über ihren Beitragsfonds. Ihr Bekenntnis zur Nachhaltigkeit drückt sich aus in einer ökonomisch, ökologisch und auch sozial verantwortungsbewussten Handlungsweise.

1.3 Der Kunde im Fokus der Strategie

Die Graubündner Kantonalbank unterscheidet vier Kundensegmente.

Private Kunden

In diesem Geschäftsfeld werden vor allem natürliche Personen mit Bedürfnissen über alle Finanzdienstleistungsprodukte und -dienstleistungen hinweg betreut. Bei allen Aktivitäten stehen die Kundenbedürfnisse im Zentrum. Die Kunden werden ihrer aktuellen Lebensphase entsprechend individuell und ganzheitlich beraten. Der Servicegedanke geniesst dabei einen hohen Stellenwert.

Private Banking

Das Private Banking hat bei der GKB Tradition. Dieses Geschäft soll über das bestehende Kundennetzwerk und über Neukundengewinnung weiterwachsen. Den individuellen Bedürfnissen und hohen Ansprüchen dieser Kundengruppe sowie der zunehmenden Komplexität im Anlagegeschäft wurde mit dem Ausbau der Kompetenzzentren in den Regionen mit Erfolg Rechnung getragen.

Geschäftskunden

Geschäftskunden sind vorwiegend juristische und private Personen mit kommerziellem Charakter. Hohe Beratungsansprüche und komplexe Dienstleistungen, vor allem im Ausleihungsgeschäft, zeichnen diese Kundschaft aus.

Institutionelle Anleger, externe Vermögensverwalter und KMU-Vorsorge

Kunden in diesem Segment weisen eine grosse Kompetenz im Finanzdienstleistungsgeschäft auf und stellen hohe Ansprüche sowohl an die Beratung als auch an die Dienstleistungen.

1.4 Vertriebsbank

Um den hohen Ansprüchen gegenüber den einzelnen Kundensegmenten gerecht zu werden, orientiert sich die Graubündner Kantonalbank am Vertriebsbankmodell. Die Organisation der GKB ist darauf ausgerichtet, Endkunden mit segmentspezifischen Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.

GKB Vertriebsbankmodell graphic

Mit der Vertriebsstruktur im Heimmarkt Graubünden sprechen wir vorwiegend Kunden mit einem Bezug zum Kanton Graubünden an. Die Betreuung und Beratung der Kunden erfolgt über dezentrale Beratungsteams. Den Kunden stehen 52 Standorte in 11 Regionen, 96 Bancomaten, modernste Online-Banking-Systeme und ein Contact-Center zur Verfügung.

Konsortialgeschäfte, Akquisitionen und der Zukauf von Assets sollen das organische Wachstum ergänzen und für Diversifikation sorgen. Dabei plant die GKB kein eigenes Onshore-Geschäftsstellennetz im Ausland. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit orientiert sich in erster Linie an wirtschaftlichen Grundsätzen und berücksichtigt namentlich die Aspekte Konstanz, Kompetenz und Risiko. Die Betreuung erfolgt aus Graubünden heraus. Weiter verfügt die GKB mit Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG und an der Albin Kistler AG über eigenständige Unternehmen für Private Banking in Zürich. Die Verarbeitungsprozesse der Privatbank Bellerive AG werden bei identischer Systemumgebung mehrheitlich in Chur durchgeführt.

Eine auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtete kontinuierliche Verbesserung der Prozesse und der «Usability» garantiert eine kundenorientierte Abwicklung der Geschäfte im Sinne von «Best Service». Die angestrebten Fortschritte erreichen wir mit klassischen Prozessmanagement-Methoden, Lean-Management-Methoden, Customer Journey’s und mit den Möglichkeiten von Robotics-Tools. Aufgaben und Prozesse in der Leistungserstellung, die nicht zu den Kernkompetenzen gehören, werden wo sinnvoll und möglich an Partner ausgelagert. Die Graubündner Kantonalbank übernimmt von einem schweizweit tätigen Dienstleister für Hypotheken Hypothekarforderungen. Im Abwicklungsprozess werden gleichzeitig gewisse Verwaltungshandlungen (Teile der Kreditadministration und des Kreditrisikomanagements, Aufbewahrung von Grundpfandsicherheiten) an diesen übertragen.

Als wesentlichen Teil der Leistungserstellung erbringt die Firma Inventx AG in Chur Informatikdienstleistungen für die GKB. Die Kernapplikation Finnova wird durch die gleichnamige Firma in Lenzburg weiterentwickelt.

1.5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Personalbestand betrug teilzeitbereinigt per Ende Jahr 781.15 Mitarbeitende (Vorjahr 764.15). Darin enthalten sind 15.80 Mitarbeitende (Vorjahr 15.90) bei der Privatbank Bellerive AG in Zürich sowie 30.6 Mitarbeitende bei der Albin Kistler AG, welche im Vorjahr noch nicht vollkonsolidiert wurde. Die GKB beschäftigt 37 Lernende (Vorjahr 42), die gemäss den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit 50 Prozent im Personalbestand enthalten sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Obligationenrechts und der Bankenverordnung sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA-RS 2015/1 «Rechnungslegung Banken»).

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der GKB erfasst und ab diesem Zeitpunkt bewertet. Die in den jeweiligen Bilanzrubriken zusammengefassten Detailpositionen sind einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Graubündner Kantonalbank in Chur, die Privatbank Bellerive AG in Zürich sowie die Albin Kistler AG in Zürich. Der Konsolidierungskreis zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ist identisch. Die Privatbank Bellerive AG und die Albin Kistler AG werden vollkonsolidiert (bis zum 30.6.2018 wurde die Albin Kistler AG nach der Equity-Methode bilanziert). Dabei erfassen wir Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent (in der Konzernrechnung 2018 sind die Erträge und Aufwendungen der Albin Kistler AG für das zweite Halbjahr 2018 enthalten). Konzerninterne Forderungen und Verpflichtungen sowie Aufwand und Ertrag werden gegenseitig verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs nach der angelsächsischen Purchase-Methode erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der GKB werden zu Konsolidierungszwecken auch für die Abschlüsse der Konzerngesellschaften angewendet.

2.3 Umrechnung von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen sind zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte rechnen wir am Bilanzstichtag zu den Stichtageskursen um. Kursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie unrealisierte Kursdifferenzen auf Finanzaktiven und -verpflichtungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Fremdwährungsbestände sowie Kursdifferenzen der Konzerngesellschaften werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt.

Bilanzstichtageskurse

 

Noten

Devisen

 

 

 

 

 

 

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017

USD

0.9440

0.9370

0.9839

0.9772

CAD

0.6830

0.7385

0.7229

0.7783

GBP

1.1945

1.2605

1.2543

1.3206

EUR

1.1015

1.1475

1.1265

1.1723

JPY

0.8550

0.8275

0.8943

0.8683

Die Bewertung der Barbestände erfolgt zu Notenkursen, alle übrigen Fremdwährungsbestände werden zu Devisenkursen (Mittelkurse) bewertet.

2.4 Flüssige Mittel

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

2.5 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending and Securities Borrowing).

Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst resp. ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, welche diese Wertschriften beinhalten.

2.6 Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Risiken werden Wertberichtigungen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition der Bilanz in Abzug gebracht. Falls eine Wertberichtigung den Nettoschuldbetrag (Risikobetrag) einer Forderung übersteigt, so wird der den Nettoschuldbetrag übersteigende Anteil in der Position «Rückstellungen» auf der Passivseite ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der vorhandenen Sicherheiten und die Ausfallwahrscheinlichkeit werden bei der Wertberichtigung angemessen berücksichtigt.

Zinsen und Kommissionen, die seit mehr als 90 Tagen ausstehend sind, werden nicht als Ertrag verbucht. Für Kundenausleihungen mit einem minimalen Wertberichtigungsbedarf wird bei Notwendigkeit eine pauschalierte Wertberichtigung gebildet.

Gefährdete Forderungen gelten wieder als vollwertig, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen geleistet und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.

2.7 Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst.

2.8 Handelsgeschäfte

Die Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet, sofern ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden sie nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht.

2.9 Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel, die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworben werden, sind nach der Accrual-Methode bewertet. Bonitätsbedingte Wertanpassungen werden sofort erfolgswirksam verbucht.

Wertschriftenbestände, welche weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sind zum Einstandspreis oder zum tieferen Marktwert bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft zwecks Sanierung übernommene und zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die physischen Edelmetalle, die zur Deckung von Kundenverpflichtungen ausgeschieden sind, werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.

2.10 Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen (inkl. solcher mit Infrastrukturcharakter und Gemeinschaftswerken) ausgewiesen, bei denen die Absicht der dauernden Anlage besteht. Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet und jährlich überprüft, wobei geringwertige Beteiligungen (Anschaffungswert < 1 Million Franken und < 20 Prozent am Stimmenanteil) im Anschaffungsjahr direkt wertberichtigt werden.

Die Bilanzierung der Beteiligung an der Albin Kistler AG (Anteil GKB: 25 Prozent) erfolgte bis zum 30.6.2018 nach der Equity-Methode. Ab 1.7.2018 beträgt der Anteil der Graubündner Kantonalbank 51 Prozent. Ab diesem Zeitpunkt wird die Albin Kistler AG vollkonsolidiert.

2.11 Sachanlagen

Die Bilanzierung der Bankgebäude und Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen, abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer der Objekte. Die nach Art der Investitionen differenzierte Abschreibungsdauer beträgt:

  • Bankliegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Landwert) 
    33 Jahre
  • Andere Liegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Ertragswert)
    33 Jahre
  • Einrichtungen/Einbauten maximal
    10 Jahre

Die übrigen Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben:

  • EDV-Anlagen, Hard- und Software maximal
    3 Jahre
  • Mobiliar, Fahrzeuge maximal
    5 Jahre
  • Strategische Grossprojekte maximal
    3 Jahre

Die externen Kosten von strategischen Grossprojekten mit ausgewiesenem Nutzen werden aktiviert. Die Aktivierung beginnt mit dem Zeitpunkt des Projektentscheides. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Geringwertige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

2.12 Immaterielle Werte

Immaterielle Werte werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Abzug der notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft.

2.13 Goodwill

Ein allfällig anfallender Goodwill wird aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

2.14 Vorsorgeverpflichtungen

Im Anhang wird unter Punkt 9.12, «Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen», und Punkt 9.13, «Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen», detailliert informiert.

2.15 Steuern

Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuerverpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerrückstellungen für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Steuergesetzen.

2.16 Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die Veränderungen werden in der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» erfasst.

2.17 Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Bestände an Partizipationsscheinen werden zu Anschaffungskosten als separate Position «Eigene Kapitalanteile » vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Entsprechende Erfolge werden der Position «Gesetzliche Gewinnreserven» zugeführt.

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition nominal verrechnet. Allfällig entstehende Erfolge werden über den Handelserfolg ausgebucht.

2.18 Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) als Eigenmittel angerechnet.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

2.19 Ausserbilanzgeschäfte

Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Risiken werden Rückstellungen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips gebildet.

2.20 Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Es sind keine wesentlichen Veränderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen worden.

3. Risikomanagement

3.1 Risk Management

Als Ergänzung zum Risikobericht werden in diesem Kapitel die Grundlagen des Umgangs mit Risiken bei der Graubündner Kantonalbank beschrieben.

3.2 Struktur und Reporting

Grosse Bedeutung misst die GKB einem modernen, an die strategische Ausrichtung angepassten Risk Management bei. Diesem Umstand trägt sie mit einer eigenständigen Risikoorganisation Rechnung.

Auf allen Stufen ist ein zeitnahes internes Reporting sichergestellt. Das Risk Controlling informiert im Rahmen des vierteljährlichen Risk Reports über die Risikosituation der Gesamtbank und ergänzt den Report mit eigenständigen Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen. Neben Kennzahlen zu Struktur und Bonität der Ausleihungen enthält er Risikokennzahlen zu Bilanzstruktur und übrigen Marktrisiken sowie zur Zinssensitivität des Eigenkapitals. Adressaten sind die Geschäftsleitung, der Prüf- und Risikoausschuss des Bankrates sowie der gesamte Bankrat.

3.3 Bilanzstrukturrisiken1)

Die Anlagestrategie für das Eigenkapital wird durch den Bankrat und die Geschäftsleitung genehmigt. Innerhalb der genehmigten Limiten bewirtschaftet der Fachausschuss für Bilanzstrukturrisiken sämtliche Zinsänderungsrisiken mit dem Ziel einer einkommens- und wertorientierten Optimierung des Strukturergebnisses. Das Treasury übernimmt die operative Umsetzung der Steuerungsmassnahmen. Die Risikomessung erfolgt monatlich mit der Standardsoftware Ambit Focus.

Traditionellerweise hat die GKB einen wesentlichen Anteil an Produkten mit unbekannter Zinsbindung in der Bilanz (vor allem Verpflichtungen aus Kundeneinlagen auf Sicht). Um diese möglichst realitätsgetreu in der Zinsbindungsbilanz abzubilden, werden Portfolios von revolvierenden Tranchen verschiedener Marktzinssätze verwendet, welche – unter Berücksichtigung möglicher zukünftiger Zinsszenarien und des daraus abgeleiteten Kundenverhaltens – regelmässig überprüft werden.

Zukünftig erwartete ordentliche Amortisationen auf festverzinslichen Kundenausleihungen werden in der Zinsrisikomessung erfasst. Bei ausserordentlichen Amortisationen auf festverzinslichen Kundenausleihungen leistet der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Dem Refinanzierungsrisiko tritt die GKB mit einer Diversifikation von bestehenden und neuen Finanzierungsquellen und -instrumenten entgegen, welche zu einer ausgeglichenen Struktur der Passiven beitragen. Durch besicherte Transaktionen (Repo) kann die GKB in einem angespannten Marktumfeld auf weitere Mittel zurückgreifen. Ein standardisierter Notfallplan regelt die Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen in einer Liquiditätskrise.

1) Stufe Stammhaus, da die Privatbank Bellerive AG und die Albin Kistler AG aufgrund ihrer Grösse für die Bilanzstrukturrisiken des Konzerns unwesentlich sind. Entsprechend erfolgt auch keine zentrale Steuerung der Bilanzstrukturrisiken auf Stufe Konzern.

3.4 Übrige Marktrisiken

Die Limiten für performanceorientierte Finanzanlagen und Handelsbestände werden durch den Bankrat und die Geschäftsleitung genehmigt.

Positionen, welche den «Finanzanlagen Performance» zugewiesen sind, werden mit der Absicht gehalten, von der langfristigen Attraktivität der Finanzmärkte zu profitieren und dabei Kursgewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Die verantwortlichen Instanzen (z. B. Fachausschuss Marktrisiken im Stammhaus) entscheiden über die strategische Asset Allocation, den Investitionsgrad und den Einsatz von Derivatstrategien. Die operative Umsetzung wird an interne oder externe Asset Manager delegiert. Die Risiken werden ebenfalls monatlich gemessen und rapportiert.

Die Handelsbestände dienen ausschliesslich der effizienten Abwicklung von Kundenaufträgen im Anlagegeschäft. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert. Die GKB unterhält kein Handelsbuch.

3.5 Kreditrisiken

Etablierte Prozesse und Instrumente gewährleisten eine vertiefte Beurteilung und Analyse der Finanzierungsgeschäfte und damit einen qualitativ hochstehenden Kreditentscheid.

Die ständige Überwachung der Bestände stellt eine zeitnahe Risikofrüherkennung sicher. Die GKB arbeitet eng mit der Risk Solution Network (RSN) AG zusammen. Das Netzwerk aus über 25 Banken fördert den Austausch von professionellem und spezialisiertem Kreditrisiko-Know-how und bietet den Mitgliedern moderne Modelle zur Quantifizierung von Kreditrisiken. Zudem verfügt dieses Netzwerk über den grössten Datenpool mit Informationen zu Geschäftsabschlüssen von KMU in der Schweiz.

Risikoorganisation

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3.5.1 Kreditbewilligung

Die Kreditbewilligung berücksichtigt Bonitäts-, Tragbarkeits- und Deckungsanforderungen sowie Kompetenzrichtlinien, deren Einhaltung durch das interne Kontrollsystem sichergestellt wird. Im standardisiert beurteilbaren Kreditgeschäft werden Kompetenzen stufengerecht an die Kundenberater delegiert. Im Übrigen erfolgt die Kreditbewilligung im Sinne einer Gewaltentrennung zentral durch den Bereich Finanzierungen beziehungsweise durch den Kreditausschuss (Direktion) oder das Kreditkomitee (Geschäftsleitung). Kreditgeschäfte, welche von der Risikopolitik abweichen, können nur zentral bewilligt werden und haben erhöhte Überwachungsanforderungen zur Folge.

3.5.2 Ratingverfahren

Das Ratingsystem teilt Firmenkunden in zehn Bonitätsklassen ein und berücksichtigt dabei quantitative (Ertragskraft, Verschuldung, Liquidität) und qualitative (Unternehmensbeurteilung) Informationen. Jeder Bonitätsklasse ist eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet, die anhand statistischer Datenreihen aus dem Datenpool der RSN AG periodisch kalibriert wird. Die Risikozuordnung aus dem Ratingverfahren dient als Grundlage für eine risikoorientierte Bewirtschaftung der Ausleihungen sowie die risikogerechte Preisfestlegung.

2018 bezog die GKB das Rating von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Graubünden von der fedafin AG, welche auf Gemeinderatings spezialisiert und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannt ist. Ab 2019 wird die GKB für dieses Segment ein bankinternes Ratingverfahren anwenden.

3.5.3 Banken

Die Graubündner Kantonalbank strebt Geschäftsbeziehungen mit Banken von sehr guter Bonität (Ratings «AAA» bis «A») an. Banken mit guter Bonität (Rating «BBB») qualifizieren sich nur für eine selektive Zusammenarbeit. Mit Banken unterhalb Investment Grade (Rating ≤ «BB») wird nur in Ausnahmefällen zusammengearbeitet. Für jede Bank wird in Abhängigkeit von ihrer Bonität eine Limite mit maximaler Laufzeit festgelegt.

3.5.4 Länder

Die Graubündner Kantonalbank geht Auslandsengagements vornehmlich mit ausgewählten OECD-Ländern mit stabiler innen- und aussenpolitischer Lage ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Länderrisiken zur Ertragsoptimierung eingegangen werden. Es werden Totallimiten für jede Bonitätsklasse sowie Limiten pro Land festgelegt.

3.5.5 Portfoliosteuerung

Der Fachausschuss Kreditrisiken verantwortet die Steuerung des Kreditportfolios und ist für den Einsatz von sensiblen Risikomessmethoden und das periodische Reporting der Risikosituation zuständig. Dem Ausschuss obliegen Umsetzung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Veränderungen im Kreditrisikomanagement. Potenzielle Risiken (Bonitäten und Deckungen) werden spezifisch analysiert und aufbereitet. Die Risikoentwicklung wird für das gesamte Portfolio und für einzelne Branchen und Regionen untersucht. Eine periodische Berichterstattung mit Kommentaren zuhanden Geschäftsleitung und Bankrat fasst die Risikosituation zusammen. Mit eingeschlossen ist eine Aufstellung der grössten Kreditengagements und der meldepflichtigen Klumpenrisiken sowie die Einhaltung der vom Bankrat definierten Limiten zur Begrenzung der Bonitätsrisiken im Kundenausleihungsgeschäft. Jährlich bewertet der Fachausschuss die Risikotragfähigkeit unter der Voraussetzung eines Stressszenarios. Dabei werden eine massive Verschlechterung der Kundenbonitäten sowie ein ausserordentlicher Einbruch der als Sicherheit dienenden Immobilienwerte unterstellt.

3.6 Operationelle Risiken

Das Management der operationellen Risiken orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie den Empfehlungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Operationelle Risiken werden durch interne Reglemente und Weisungen zur inneren Organisation, ein Internes Kontrollsystem (IKS), Führungskontrollen sowie Versicherungen beschränkt. Teil des Managements der operationellen Risiken sind in der GKB insbesondere auch die Rechts-, Compliance- sowie die Reputationsrisiken.

3.6.1 Verantwortlichkeiten

Die operationellen Risiken werden mit folgenden organisatorischen Massnahmen gesteuert und begrenzt:

  • Der Bankrat erlässt Leitlinien und finanzielle Grenzwerte zur Tragbarkeit, welche von der Geschäftsleitung umzusetzen sind.
  • Für jedes wesentliche identifizierte Risiko ist ein Risikoverantwortlicher bestimmt, welcher für die Begrenzung der Risiken verantwortlich ist.
  • Die Begrenzung der Rechtsrisiken erfolgt durch den eigenen Rechtsdienst. Bei Bedarf werden externe Rechtsberater beigezogen. Die Compliance-Funktion unterstützt die operative Führung insbesondere bei der rechtskonformen Umsetzung des geltenden (Aufsichts-)Rechts.
  • Die Abteilung IT-Security überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die Datensicherheit und insbesondere den Umgang mit elektronischen Kundendaten gemäss Anhang 3 des FINMA-RS 2008/21 «Operationelle Risiken Banken».
  • Das Risk Controlling unterstützt die Risikoverantwortlichen, sorgt für Konsistenz und setzt Standards bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken, überwacht die Einhaltung der aggregierten Risikotoleranz der Bank und stellt das Reporting sicher.

3.6.2 Risikoidentifikation, Risikobewertung und Risikosteuerung

Identifikation, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken liegen in der dezentralen Verantwortung der Fach- und Linienabteilungen.

Quantifizierbare Einzelrisiken werden bezüglich Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadenpotenzial beurteilt. Risiken, welche die GKB massgeblich negativ beeinträchtigen könnten, werden in einem Portfolio für Schlüsselrisiken (inkl. Gross- und Katastrophenrisiken) zusammengefasst und bewirtschaftet.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt das wichtigste Instrument in der dezentralen Risikobegrenzung dar. Bei den Schlüsselrisiken wird durch spezifische Massnahmen (u. a. IKS) das Restrisiko auf die vom Bankrat definierte Risikotoleranz reduziert. Das Risk Controlling unterstützt zusammen mit der Organisationsabteilung die Linie bezüglich Methodik. Ausser durch das IKS werden einzelne (Gross-)Risiken auch durch Versicherungen begrenzt. Nicht unterschätzt werden darf die Bedeutung der Risikovermeidung: Durch den Verzicht auf Präsenz in ausländischen Märkten sowie auf komplexe Finanzprodukte kann die GKB viele Risiken a priori vermeiden.

3.6.3 Risikotoleranz

Die GKB definiert auf Stufe des Einzelrisikos für die quantifizierbaren Risiken sowohl die Grenze der Tragbarkeit wie auch die Grenze der Wesentlichkeit. Für die qualitativ bestimmte Risikotoleranz nicht quantifizierbarer Risiken gelten sinngemäss die gleichen Regeln wie für die quantitativ definierten Risiken.

3.6.4 Risikoberichterstattung

Das Risk Controlling informiert Geschäftsleitung und Bankrat regelmässig über erlittene Abwicklungsverluste, über Einschätzungen zu bestehenden operationellen Risiken und ihren Trend, über das Interne Kontrollsystem sowie über Verlustereignisse bei anderen Banken mit Relevanz für die GKB. Für Compliance- und Rechtsrisiken besteht zusätzlich ein separates internes Reporting.

3.6.5 Business Continuity Management

Das Business Continuity Management (BCM) begrenzt mit branchenüblichen Notfallplänen im Katastrophenfall die negativen Auswirkungen auf die GKB. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei geschäfts- und zeitkritische Prozesse aus der Abhängigkeit von der Informationstechnologie. Insgesamt orientiert sich das Business Continuity Management (Aufrechterhaltung oder zeitgerechte Wiederherstellung der kritischen Geschäftsfunktionen in Krisensituationen) an den massgeblichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie den Empfehlungen der Schweizerischen Bankiervereinigung.

3.6.6 Interne Revision

Die Interne Revision unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese zu verbessern hilft.

3.6.7 Datensicherheit

Neue Systeme werden von allen IT-Lieferanten gemäss den Richtlinien der verantwortlichen Stelle der GKB aufgebaut. Diese beruhen auf Best-Practice-Branchenstandards und werden mit unterschiedlichen externen Sicherheitsexperten abgestimmt und laufend weiterentwickelt. Alle Systeme werden maschinell überwacht und deren Abläufe aufgezeichnet. Als ein Teil des Sicherheitsdispositivs werden Auffälligkeiten analysiert und wo notwendig neue Massnahmen definiert. Im Auftrag der Bank prüfen spezialisierte IT-Firmen die Systeme auf mögliche Schwachstellen. Sämtliche Gremien stellen der Graubündner Kantonalbank ein hervorragendes Zeugnis aus. Sie attestieren der GKB die Erfüllung der FINMA-Anforderungen und ein überdurchschnittliches Sicherheitsniveau.

3.7 Umgang mit Risiken bei den Tochtergesellschaften

 Die Graubündner Kantonalbank kennt und begrenzt die Risiken in den Tochtergesellschaften durch:

  • die eigenen Vertreter des Stammhauses in den zuständigen Aufsichtsorganen;
  • die Übernahme der Prüfungsaufgaben in den Tochtergesellschaften durch die Interne Revision des Stammhauses (bei der Albin Kistler AG ab dem Jahr 2019);
  • eine festgelegte Zusammenarbeit der Compliance-Funktionen mit halbjährlichem Reporting an die Organe des Stammhauses;
  • die quartalsweise Übersicht der wichtigsten Risikoparameter der Tochtergesellschaften im Rahmen des Risk Reports.

Der Umgang mit Risiken bei der Tochtergesellschaft Privatbank Bellerive AG (PBB) erfolgt im Rahmen der Risikopolitik der Muttergesellschaft. Die PBB geht nur gedeckte Kreditrisiken ein. Sie kann Finanzanlagen in limitiertem Rahmen tätigen. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Durch das Halten einer angemessenen Liquiditätsreserve bei Drittbanken sowie der SNB im Rahmen des Liquiditäts­risiko­managements und der fristenkongruenten aktiv- und passivseitigen Refinanzierung/An­lage ist die Liquidität der PBB jederzeit gesichert. Die Bank kann minimale Zins­ände­rungs­risiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operatio­nellen Risiken der PBB sind als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur Graubündner Kantonalbank sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB über­blickbar.

Albin Kistler AG (AK) ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft und geht keine Kreditrisiken ein. Da Kundengelder bei Partnerbanken (u.a. der GKB) gebucht sind, bestehen auch keine Liquiditätsrisiken. Die AK geht mit ihrem Eigenkapital in beschränktem Umfang Marktrisiken ein. Die operationellen Risiken beschränken sich auf die für Vermögensverwalter typischen Risiken.

3.8 Strategische und Reputationsrisiken

Den strategischen Risiken trägt die GKB mit einem systematischen rollenden Strategieerarbeitungsprozess Rechnung. Die Verantwortung für diese Risiken liegt bei der Geschäftsleitung.

Bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken wird immer auch die Reputationskomponente eines Risikos mitberücksichtigt. Die Begrenzung negativer Folgen von Reputationsvorfällen obliegt dem Bereich Marketing & Kommunikation in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung.

4. Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

4.1 Identifikation von Ausfallrisiken

Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die Graubündner Kantonalbank anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. Latente Ausfallrisiken werden möglichst frühzeitig identifiziert und bewertet. Die GKB unterscheidet zwei Stufen von Ausfallrisiken: Die «exponierten Forderungen» stellen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit, einer unzureichenden Ertragskraft, einer speziellen Produktabhängigkeit oder anderer Anzeichen ein erhöhtes Risiko dar. Bei den «gefährdeten Forderungen» ist das Risiko deutlich höher. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten zusammen mit den Non-Performing Loans definitionsgemäss als ausgefallen. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.

4.2 Bemessung des Wertberichtigungsbedarfs

Bei der Bemessung des Wertberichtigungsbedarfs von exponierten Forderungen geht die GKB von der Fortführung des Unternehmens aus. Gefährdete Kreditengagements mit akuter Existenzgefährdung bewertet sie anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.

Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet intensiv die gefährdeten Kundenbeziehungen, die ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.

5. Bewertung der Deckungen

Das Kreditreglement definiert für die Gesamtbank verbindliche Methoden zur Bewertung und Belehnung von Sicherheiten und Grundpfandobjekten unter Berücksichtigung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei Eigenheimen stützt sich die GKB auf den mit dem hedonischen Schätzungsmodell von IAZI ermittelten Marktwert sowie den Kaufpreis beziehungsweise die Anlagekosten bei Neubauten ab. Es gilt das Niederstwertprinzip. Gewerbe-, Tourismus- und Renditeobjekte bewertet sie zum Ertragswert. Der latente Investitionsbedarf wird berücksichtigt, wo notwendig unter Einbezug externer Experten. Grundpfandobjekte können nur nach besonderer Prüfung der Bonität des Kreditnehmers über die Belehnungsgrenze hinaus finanziert werden. Die Bewertung von Sicherheiten mit einem liquiden Markt (Edelmetalle, Wertschriften usw.) wird zu aktuellen Marktpreisen vorgenommen. Bei der Belehnung kommen festgelegte Sicherheitsmargen in Abzug.

6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

6.1 Derivative Finanzinstrumente

Für die am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in der Bilanz separat bilanziert. Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte (Ausnahme Devisentermingeschäfte) gegenüber der gleichen Gegenpartei im Rahmen von anerkannten und rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarungen. Die verbleibenden negativen Wiederbeschaffungswerte werden noch zusätzlich mit den Besicherungsanhängen (CSA) verrechnet.

Handelspositionen in derivativen Finanzinstrumenten sind zu Marktpreisen bewertet. Der Bewertungserfolg wird dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft zugewiesen. Durchgehandelte Derivate auf Wertschriften im Auftrag der Kunden werden als Kommissionsgeschäfte behandelt, und deren Ertrag wird im Kommissionsertrag ausgewiesen.

Die im Rahmen des Asset & Liability Managements zu Absicherungszwecken und mit der Absicht des Haltens bis zum Endverfall eingesetzten Zinssatzswaps werden nach der Accrual-Methode bewertet, indem die Zahlungsströme über die Laufzeit im Zinsertrag beziehungsweise -aufwand verbucht werden. Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement (Arbitrage) werden entsprechend den Grundgeschäften im Zinserfolg verbucht.

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden in der Bilanz separat bilanziert. Börsengehandelte derivative Finanzinstrumente mit der GKB als Kommissionärin sind gemäss den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA davon ausgenommen. Die Kontraktvolumen werden in der Ausserbilanz ausgewiesen.

6.2 Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden primär zwecks Absicherung von bilanziellen und ausserbilanziellen Grundgeschäften eingesetzt.

Das Hedge Accounting findet nur Anwendung im Rahmen der Steuerung der Schweizer-Franken- und Fremdwährungs-Zinsänderungsrisiken in der Bilanzstruktur. Mit den Sicherungsbeziehungen wird eine gegenläufige Entwicklung zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäft angestrebt. Die Sicherungsbeziehung zielt auf eine kompensatorische Wirkung in der Erfolgsrechnung ab, sodass der Einfluss von veränderten Geld- und Kapitalmarktsätzen ausgeglichen wird.

Als Grundgeschäfte qualifizieren sowohl einzelne Finanzinstrumente wie auch Gruppen von Finanzinstrumenten, insbesondere festverzinsliche Kundenausleihungen und -einlagen wie auch variabel verzinsliche Kundenpositionen sowie Verpflichtungen gegenüber Banken. Derivative Finanzinstrumente können ebenfalls als Grundgeschäfte dienen. Als Gruppen werden Finanzinstrumente mit identischer Zinsbindung angesehen. Dabei kann es sich auch um Positionen mit unbekannter und damit zu schätzender Zinsbindung handeln.

Damit eine Sicherungsbeziehung effektiv ist, besteht zwischen dem Grundgeschäft und dem Absicherungsgeschäft eine eindeutige negative Korrelation. Die Effektivitätsmessung erfolgt prospektiv. Die Bank verwendet dabei eine Methode, welche die relevanten Merkmale der Sicherungsbeziehung einschliesst und die Ursachen für eine mögliche Ineffektivität berücksichtigt. Die Methode trägt der Komplexität der Sicherungsbeziehung angemessen Rechnung. Im Geschäftsjahr sind keine Sicherungsbeziehungen ineffektiv geworden.

7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Bankrat hat die vorliegende Konzernrechnung am 7. März 2019 genehmigt. Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Angaben oder eine Korrektur der Konzernrechnung 2018 erfordern würden.

8. Revisionsstelle

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Revisionsstelle der Graubündner Kantonalbank. Sie wird auf Antrag des Bankrates durch die Regierung gewählt.

Informationen zur konsolidierten Bilanz

9.1 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften

865'900

900'000

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

833'768

859'416

davon die, bei denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

833'768

859'416

9.2 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Deckungsart

 

 

Hypothekarische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

 

 

 

 

 

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Kunden

66'212

692'565

2'007'980

2'766'757

Hypothekarforderungen

 

 

 

 

Wohnliegenschaften

13'260'805

49'156

11'982

13'321'943

Büro- und Geschäftshäuser

835'406

0

4'913

840'320

Gewerbe und Industrie

2'348'687

0

79'360

2'428'047

Übrige

502'062

0

4'343

506'405

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

31.12.2018

17'013'172

741'721

2'108'579

19'863'472

31.12.2017

16'335'116

733'179

2'133'959

19'202'253

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

31.12.2018

17'013'172

741'721

1'942'064

19'696'957

31.12.2017

16'335'116

733'179

1'959'500

19'027'795

 

 

 

 

 

Ausserbilanz

 

 

 

 

Eventualverpflichtungen

7'618

20'944

78'557

107'120

Unwiderrufliche Zusagen

68'639

208'439

316'205

593'284

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

4

4

 

 

 

 

 

Total Ausserbilanz

 

 

 

 

31.12.2018

76'257

229'383

394'766

700'407

31.12.2017

168'066

250'282

360'696

779'045

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Bruttoschuldbetrag

Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten

Nettoschuldbetrag

Einzelwertberichtigungen

 

 

 

 

 

Gefährdete Forderungen

 

 

 

 

31.12.2018

171'401

116'747

54'654

54'654

31.12.2017

171'711

110'460

61'251

61'251

 

 

 

 

 

 

Bruttoschuldbetrag 1)

 

 

Einzelwertberichtigungen

 

 

 

 

 

Exponierte Forderungen

 

 

 

 

31.12.2018

497'366

 

 

111'860

31.12.2017

534'003

 

 

113'207

1) Der Bruttoschuldbetrag exponierter Forderungen ist entweder durch Sicherheiten gedeckt, welche zum Fortführungswert bewertet sind, oder bedarf bonitätsbedingt nur einer teilweisen Wertberichtigung. Die Differenz zwischen dem Bruttoschuldbetrag und den Einzelwertberichtigungen von TCHF 385'506 (Vorjahr TCHF 420'795) ergibt sich aus dem Fortführungswert der Sicherheiten und den als werthaltig beurteilten Blankoanteilen, vermindert um Abschläge für latente Ausfallrisiken.

9.3 Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2018

31.12.2017

Aktiven

 

 

Handelsgeschäfte

 

 

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, Geldmarktgeschäfte

0

0

davon kotiert

0

0

Beteiligungstitel

57

0

Weitere Handelsaktiven

357

126

 

 

 

Total Aktiven

414

126

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

0

0

Passiven

Es bestehen keine Verpflichtungen aus Handelsgeschäften und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung.

9.4 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte

Negative Wiederbeschaffungswerte

Kontraktvolumen

Positive Wiederbeschaffungswerte

Negative Wiederbeschaffungswerte

Kontraktvolumen

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

Swaps

 

4'927

4'117

410'000

30'700

107'432

3'545'000

Optionen (OTC)

 

4'082

3'858

50'000

0

0

0

CAP-Libor

 

0

0

0

0

0

5'260

Devisen / Edelmetalle

 

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

 

1'943

2'319

594'836

5'030

9'739

1'832'218

Optionen (OTC)

 

81'320

81'320

518'876

0

0

0

Beteiligungstitel / Indices

 

 

 

 

 

 

 

Optionen (OTC)

 

81'471

81'471

291'933

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

31.12.2018

173'743

173'085

1'865'646

35'730

117'171

5'382'478

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

 

173'743

173'085

1'865'646

35'730

117'171

5'382'478

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

190'150

188'893

2'079'335

77'305

176'396

6'710'108

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

 

190'150

188'893

2'079'335

77'305

176'396

6'710'108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (kumuliert)

 

 

Negative Wiederbeschaffungswerte (kumuliert)

 

 

 

 

 

 

 

 

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge

31.12.2018

 

 

178'772

 

 

20'527

 

31.12.2017

 

 

199'233

 

 

23'426

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentrale Clearingstellen

Banken und Effektenhändler

Übrige Kunden

 

 

 

 

 

Aufgliederung nach Gegenparteien (2018)

 

 

 

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

 

0

6'544

172'228

 

 

 

 

 

 

 

 

9.5 Finanzanlagen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Buchwert

Fair Value

 

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

 

 

Schuldtitel

1'259'360

1'235'210

1'312'341

1'296'107

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

1'259'358

1'235'209

1'312'338

1'296'106

davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

2

1

3

1

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel

85'879

57'386

90'885

66'618

davon qualifizierte Beteiligungen 1)

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Edelmetalle

37'835

36'360

37'835

36'360

 

 

 

 

 

Liegenschaften

11'027

9'397

11'027

9'397

 

 

 

 

 

Total Finanzanlagen

1'394'101

1'338'354

1'452'088

1'408'482

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

1'219'105

1'186'725

 

 

1) Mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen.

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Niedriger als B-

Ohne Rating

 

 

 

 

 

 

 

Aufgliederung der Gegenparteien nach Ratings (2018)

 

 

 

 

 

 

Buchwerte der Schuldtitel

416'762

0

0

0

0

842'597

Die Bank stützt sich auf die Ratingklassen der Agentur Standard & Poor's ab. Positionen ohne Rating von Standard & Poor's beinhalten im Wesentlichen Titel der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG.  

9.6 Nicht konsolidierte Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert

Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpassungen (Equity-Bewertung)

Buchwert Ende 2017

Umgliederungen

Investitionen

Desinvestitionen

Wertberichtigungen

Zuschreibungen

Buchwert Ende 2018

Marktwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ohne Kurswert

6'691

5'268

11'959

–11'959

0

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Kurswert

4'960

–2'812

2'148

0

0

0

0

243

2'391

2'877

ohne Kurswert

22'222

–7'315

14'907

0

29

0

–29

0

14'907

kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total nicht konsolidierte Beteiligungen

33'873

–4'859

29'014

–11'959

29

0

–29

243

17'298

 

1) Nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen: Mit der Vollkonsolidierung der Albin Kistler AG ab 1.7.2018 entfällt die Equity-Bewertung dieser Beteiligung.

9.7 Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält

 

 

Gesellschaftskapital

Beteiligungsquote

Besitz

Firmenname und Sitz

Geschäftstätigkeit

in CHF 1’000

Kapital

Stimmen

Direkt

Indirekt

 

 

 

 

 

 

 

Unter den Finanzanlagen bilanziert

 

 

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollkonsolidierte Beteiligungen 1)

 

 

 

 

 

 

Privatbank Bellerive AG, Zürich

Privatbank

10'000

55.8 %

55.8 %

55.8 %

0.0 %

Albin Kistler AG, Zürich

Vermögensverwalter

500

51.2 %

51.2 %

51.2 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Übrige nicht konsolidierte Beteiligungen mit Anteil über 20 %

 

 

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft Graubünden, Chur

Abwicklung landwirtschaftlicher Kredite

281

23.2 %

23.2 %

23.2 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungen an Gemeinschaftswerken 2)

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich 3)

Pfandbriefzentrale

1'625'000

3.8 %

3.8 %

3.8 %

0.0 %

Aduno Holding AG, Zürich

Finanzdienstleistungen

25'000

1.8 %

1.8 %

1.8 %

0.0 %

SIX Group AG, Zürich

Effektenhandel und Finanzdienstleistungen

19'522

0.3 %

0.3 %

0.3 %

0.0 %

Swiss Bankers Prepaid Services AG, Grosshöchstetten

Reisezahlungsmitteldienstleistungen

10'000

1.4 %

1.4 %

1.4 %

0.0 %

newhome.ch AG, Zürich

Immobilienportal

100

6.0 %

6.0 %

6.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsbeteiligungen an Lokalwerten (unter 20 %)

 

 

 

 

 

 

Wohnbaugenossenschaften, Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen, Infrastruktureinrichtungen, Tourismusinstallationen usw.

1) Vollkonsolidierte Beteiligungen: Die Beteiligung an der Albin Kistler AG, Zürich, wurde im Jahr 2018 von 25 % auf 51.2 % erhöht. Damit entfällt die Bewertung nach Equity-Methode gegenüber dem Vorjahr.

2) Beteiligungen an Gemeinschaftswerken: Die im Vorjahr enthaltene Beteiligung von 2.4 % an der Caleas Holding AG, Zürich, wurde im Jahr 2018 liquidiert.

3) Davon einbezahlt: 20 %.

9.8 Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert 2)

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/ Aufwertungen 2)

Buchwert Ende 2017

Umgliederungen

Investitionen

Desinvestitionen

Abschreibungen

Veränderung im Konsolidierungskreis 1)

Buchwert Ende 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankgebäude 3)

408'489

–315'540

92'949

–28

8'484

0

–9'085

282

92'603

Andere Liegenschaften 3)

79'874

–57'816

22'058

28

1'317

–40

–772

0

22'590

Übrige Sachanlagen

17'197

–15'025

2'172

0

2'656

0

–2'364

523

2'988

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Sachanlagen

505'561

–388'381

117'180

0

12'457

–40

–12'220

805

118'181

1) Veränderung im Konsolidierungskreis: Werte Albin Kistler AG per 30. Juni 2018 (Vollkonsolidierung ab 1. Juli 2018).

2) Abweichungen zu den Vorjahreswerten: ausgebuchte, bereits vollständig abgeschriebene Sachanlagen im Wert von CHF 3.6 Mio.

3) Die meisten Liegenschaften befinden sich bereits seit Jahrzehnten im Eigentum der Bank. Aus diesem Grund können nicht alle Angaben über die Anschaffungswerte ermittelt werden.

Operatives Leasing

Es bestanden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen.

9.9 Immaterielle Werte

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/ Aufwertungen

Buchwert Ende 2017

Investitionen 1)

Desinvestitionen

Abschreibungen

Buchwert Ende 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goodwill

26'050

–20'866

5'184

33'599

0

–11'903

26'879

 

 

 

 

 

 

 

 

Total immaterielle Werte

26'050

–20'866

5'184

33'599

0

–11'903

26'879

1) Die Beteiligung an der Albin Kistler AG (25 %) wurde per 1. Juli 2018 auf 51 % aufgestockt. Der daraus resultierende Goodwill wurde aktiviert und wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.

9.10 Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

 

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

 

 

Ausgleichskonto

70'599

98'528

0

209

Abrechnungskonten

8'747

7'623

15'464

15'970

Indirekte Steuern

15'752

5'361

5'086

4'475

Übrige Aktiven / Passiven

15'731

6'567

10'175

4'984

Aktive latente Ertragssteuern

607

602

0

0

 

 

 

 

 

Total

111'436

118'681

30'726

25'638

9.11 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2018

31.12.2017

 

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

 

 

 

 

 

Verpfändete / abgetretene Aktiven

 

 

 

 

Grundpfandgesicherte Forderungen für die Pfandbriefdeckung

2'672'571

1'948'000

2'334'739

1'723'000

 

 

 

 

 

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

keine

0

0

0

0

9.12 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen: Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

 

 

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

8'295

5'828

Eigene Anleihensobligationen

500

500

 

 

 

Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

8'795

6'328

Eigenkapitalinstrumente der Bank

Die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank hält keine Partizipationsscheine der Bank.

9.13 Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen

9.13.1 Pensionskasse Graubünden

Die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank sind im Rahmen der Basisversicherung bei der Pensionskasse Graubünden (PKGR) versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorgeeinrichtung wies per 31.12.2018 einen Deckungsgrad von 103.2 Prozent aus (Vorjahr 105.1 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

9.13.2 Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

Ergänzend zur Basisversicherung sind die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank bei der Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Stiftung verfolgt den Zweck, ergänzende Vorsorgeleistungen zur Basisversicherung zu erbringen. Sämtliche vorzeitigen Pensionierungen werden über die Stiftung abgewickelt und durch regelmässige Einlagen in ein Sondervermögen finanziert. Die Stiftung wies zum Zeitpunkt der Drucklegung auf Basis provisorischer Daten per 31.12.2018 einen Deckungsgrad von 108.25 Prozent aus (Vorjahr 113.87 Prozent). Die zukünftigen Leistungen der Vorsorgeeinrichtung unter dem Titel «Vorzeitige Pensionierung» können nicht quantifiziert werden. Den potenziellen Forderungen steht ein angemessenes Sondervermögen gegenüber. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

An die Pensionskasse Graubünden und die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank wurden im Berichtsjahr Beiträge über TCHF 15’895 (Vorjahr TCHF 15’737) bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 10’235 (Vorjahr TCHF 10’200).

9.13.3 Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Swisscanto Stiftung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies zum Zeitpunkt der Drucklegung auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2018 einen Deckungsgrad von 101.1 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (Vorjahr 109.6 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 590 (Vorjahr TCHF 681) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 416 (Vorjahr TCHF 431).

9.13.4 Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der UGZ Unabhängige Gemeinschaftsstiftung Zürich eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies zum Zeitpunkt der Drucklegung auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2018 einen Deckungsgrad von 108.3 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (Vorjahr 108.9 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 659 (Vorjahr TCHF 601) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 335 (Vorjahr TCHF 308).

9.14 Emittierte strukturierte Produkte

Es bestehen keine selbst emittierten strukturierten Produkte.

9.15 Ausstehende Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

 

 

 

 

Vorzeitige Kündigung

 

Emittent

Art der Anleihe

Ausgabejahr

Zinssatz

Fälligkeit

Datum

Betrag

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweiz. Kantonalbanken AG

Pfandbriefdarlehen

 

 

 

 

 

1'948'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2011

2.000 %

30.09.2041

 

 

75'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2012

0.750 %

14.06.2019

 

 

130'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2012

1.250 %

14.06.2024

 

 

135'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2013

1.375 %

11.03.2025

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2014

0.750 %

07.05.2021

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2015

0.625 %

20.04.2029

 

 

265'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2016

0.250 %

10.03.2028

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2018

0.300 %

20.02.2026

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2018

0.125 %

29.05.2024

 

 

300'000

davon im eigenen Bestand

 

 

 

 

 

 

–6'515

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

 

 

 

 

 

 

3'846'485

Alle ausstehenden Obligationenanleihen sind nicht nachrangig.

9.16 Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Stand Ende 2017

Zweckkonforme Verwendung

Umbuchungen

Veränderung im Konsolidierungskreis 1)

Überfällige Zinsen, Wiedereingänge

Neubildungen zulasten Erfolgsrechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgsrechnung

Stand Ende 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für latente Steuern

0

0

 

349

 

0

0

349

Rückstellungen für Ausfallrisiken

7'614

0

0

0

0

4'748

–3'209

9'153

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken 2)

17'900

–5'407

0

550

0

85

–9'503

3'625

Übrige Rückstellungen 3)

2'000

–1'214

0

0

0

214

0

1'000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Rückstellungen

27'514

–6'621

0

899

0

5'046

–12'712

14'127

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 4)

1'364'723

0

0

0

0

20'001

–3'698

1'381'026

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen

61'444

–939

0

0

331

4'848

–10'837

54'848

Wertberichtigungen für latente Risiken

113'207

0

0

0

0

31'365

–32'713

111'860

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken

174'651

–939

0

0

331

36'213

–43'549

166'708

1) Veränderung im Konsolidierungskreis: Vollkonsolidierung Albin Kistler AG ab 1. Juli 2018.

2) Beinhaltete im Vorjahr Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Crossborder-Risiken und für die damit verbundenen Kosten sowie Rückstellungen für Abwicklungsverluste. Im Jahr 2018 wurden die Rückstellungen für Crossborder-Risiken zweckkonform verwendet und der nicht mehr benötigte Teil zugunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst.

3) Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Prozessrisiken.

4) Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

9.17 Gesellschaftskapital

Wir verweisen auf die Tabelle 9.17 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.18 Zugeteilte Beteiligungsrechte und Optionen des Bankrates und der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeitenden

Die Bank hat keine Mitarbeiterbeteiligungspläne und hat im Berichtsjahr und im Vorjahr den Mitgliedern des Bankrates und der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden keine Beteiligungsrechte und Optionen zugeteilt.

9.19 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Forderungen

Verpflichtungen

 

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

 

 

Bilanzpositionen

 

 

 

 

Qualifiziert Beteiligte

0

0

256'469

324'189

Verbundene Gesellschaften

325'297

307'108

218'790

224'375

Organgeschäfte

108'579

106'251

12'729

10'243

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausserbilanzpositionen

 

 

 

 

Eventualforderungen / -verpflichtungen

0

0

165

465

Unwiderrufliche Zusagen

0

0

700

400

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt, mit folgender Ausnahme: Darlehen und Kredite bis zu 1 Million Franken an Mitglieder der Geschäftsleitung werden zu Vorzugskonditionen gewährt.

9.20 Wesentliche Beteiligte

Wir verweisen auf die Tabelle 9.20 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.21 Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals

Wir verweisen auf die Tabelle 9.21 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss (keine Abweichung zum Konzernabschluss).

9.22 Angaben gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV)

Wir verweisen auf die Tabelle 9.22 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.23 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Auf Sicht

Kündbar

Innert 3 Monaten

Nach 3 Monaten bis 12 Monate

Nach 12 Monaten bis 5 Jahre

Nach 5 Jahren

Immobilisiert

Total

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktivum / Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

4'101'988

0

0

0

0

0

0

4'101'988

Forderungen gegenüber Banken

 

109'736

0

388'515

243'697

36'238

0

0

778'185

Forderungen gegenüber Kunden

 

29'676

99'125

645'635

337'164

1'028'707

560'744

0

2'701'052

Hypothekarforderungen

 

1'129

213'100

1'635'262

1'840'106

8'943'710

4'362'596

0

16'995'905

Handelsgeschäft

 

414

0

0

0

0

0

0

414

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

178'772

0

0

0

0

0

0

178'772

Finanzanlagen

 

66'288

0

78'451

57'630

509'042

671'663

11'027

1'394'101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

31.12.2018

4'488'003

312'225

2'747'863

2'478'597

10'517'698

5'595'003

11'027

26'150'416

 

31.12.2017

4'573'040

361'224

2'598'619

2'462'169

9'727'525

5'583'638

9'397

25'315'613

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital / Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

28'268

0

1'939'875

430'000

0

0

0

2'398'144

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

 

0

0

865'900

0

0

0

0

865'900

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

 

10'153'322

5'423'892

296'338

46'712

302'237

297'205

0

16'519'705

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

20'527

0

0

0

0

0

0

20'527

Kassenobligationen

 

0

0

2'010

2'508

7'519

535

0

12'572

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

0

0

0

232'000

978'995

2'635'490

0

3'846'485

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

31.12.2018

10'202'117

5'423'892

3'104'123

711'220

1'288'751

2'933'230

0

23'663'333

 

31.12.2017

9'554'492

5'451'311

3'508'974

616'651

1'481'842

2'291'646

0

22'904'916

9.24 Bilanz nach In- und Ausland

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5% der Aktiven betragen (FINMA-RS 2015/1, Rz 221).

9.25 Aktiven nach Ländern und Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5% der Aktiven betragen (FINMA-RS 2015/1, Rz 222).

9.26 Aktiven nach Bonität der Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5% der Aktiven betragen (FINMA-RS 2015/1, Rz 223).

9.27 Bilanz nach Währungen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die gesamte Netto-Position in Fremdwährungen weniger als 5% der Aktiven beträgt (FINMA-RS 2015/1, Rz 224).

Informationen zur konsolidierten Ausserbilanz

9.28 Eventualforderungen und -verpflichtungen

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

16'541

17'161

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

89'989

82'616

Übrige Eventualverbindlichkeiten

589

12'478

 

 

 

Total Eventualverpflichtungen

107'120

112'255

Total Eventualforderungen

In geringfügigem Umfang bestehen Eventualforderungen aus Dienstleistungsverträgen aus Bankprojekten, für welche jedoch keine verlässliche Schätzung möglich ist.

9.29 Verpflichtungskredite

Es bestehen keine Verpflichtungskredite.

9.30 Treuhandgeschäfte

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2018

31.12.2017

 

 

 

Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften

138'175

138'453

Treuhandkredite 1)

20'749

23'068

 

 

 

Total

158'924

161'521

1) Abwicklung von Hypothekarkrediten ohne Bonitäts- und Refinanzierungsrisiko.

9.31 Verwaltete Vermögen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da der Grenzwert gemäss FINMA-RS 2015/1, Rz 229, nicht erreicht ist.

Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

9.32 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Die Graubündner Kantonalbank ist gemäss FINMA-RS 2015/1, Rz 231, von der Offenlegungspflicht befreit, da sie der De-Minimis-Regel unterliegt.

9.33 Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position «Zins- und Diskontertrag» sowie wesentliche Negativzinsen

 

 

in CHF 1’000

 

2018

2017

 

 

 

Refinanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag

13'196

12'415

 

 

 

Negativzinsen

15'919

17'856

davon Negativzinsen auf Aktivgeschäften (Reduktion des Zins- und Diskontertrags)

–8'877

–7'818

davon Negativzinsen auf Passivgeschäften (Reduktion des Zinsaufwands)

24'796

25'673

9.34 Personalaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2018

2017

 

 

 

Gehälter Bankbehörden und Personal

95'678

91'170

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung

1'006

0

Sozialleistungen

18'696

17'996

Übriger Personalaufwand

3'782

3'322

 

 

 

Total

118'156

112'489

9.35 Sachaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2018

2017

 

 

 

Raumaufwand

4'233

3'753

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

32'373

30'690

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

741

723

Honorare der Prüfgesellschaft

584

566

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

571

514

davon für andere Dienstleistungen

13

52

Übriger Geschäftsaufwand

20'408

18'887

 

 

 

Total

58'339

54'618

 

 

 

Abgeltung für Staatsgarantie des Kantons Graubünden

3'147

3'027

9.36 Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände, wesentliche Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

2018

2017

 

 

 

Ausserordentlicher Ertrag

7'165

7'055

 

 

 

Ausbuchung verjährtes Kapital von Anleihens- und Kassenobligationen (inkl. Coupons)

30

29

Veräusserungsgewinne / Aufwertungen von Beteiligungen 1)

5'774

6'925

Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Bank- und anderen Liegenschaften

1'360

100

Übriger ausserordentlicher Ertrag

0

1

 

 

 

Ausserordentlicher Aufwand

1

8

 

 

 

Übriger ausserordentlicher Aufwand

1

8

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken

16'303

20'348

davon Reserven für allgemeine Bankrisiken, zweckgebunden für Zukunftsprojekte

–3'698

–2'293

 

 

 

Zuweisung Reserven für allgemeine Bankrisiken

20'001

22'641

davon Zuweisung Reserven für allgemeine Bankrisiken, zweckgebunden für Zukunftsprojekte

0

0

Auflösung Reserven für allgemeine Bankrisiken

–3'698

–2'293

davon Auflösung Reserven für allgemeine Bankrisiken, zweckgebunden für Zukunftsprojekte

–3'698

–2'293

1) Im Jahr 2018 resultierte als variabler Kaufpreisanteil (Earn-out) aus dem Verkauf des Anteils von 5.1 % an der Swisscanto Holding AG an die Zürcher Kantonalbank im Jahr 2015 ein Gewinn von TCHF 5'512 (Vorjahr TCHF 6'458).

9.37 Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert

Aufgrund des höheren erzielbaren Wertes (gemäss FINMA-RS 2015/1, Rz A3-137) wurde der Buchwert an unwesentlichen Beteiligungen um TCHF 243 (Vorjahr TCHF 467) aufgewertet.

9.38 Geschäftserfolg getrennt nach In- und Ausland

Es bestehen keine Betriebsstätten im Ausland, und das Auslandsgeschäft ist unwesentlich.

9.39 Laufende und latente Steuern

 

 

in CHF 1’000

 

2018

2017

 

 

 

Bildung von Rückstellungen für latente Steuern

0

0

Auflösung von Rückstellungen für latente Steuern

–330

0

Aufwand für laufende Ertragssteuern

2'184

1'731

Latente Steuerguthaben

–5

–5

 

 

 

Total

1'849

1'726

 

 

 

Gewichteter durchschnittlicher Steuersatz auf Basis des Gewinns vor Steuern 1)

19.6 %

21.9 %

1) Die Graubündner Kantonalbank bezahlt keine Kapital- und Gewinnsteuern. Der gewichtete durchschnittliche Steuersatz basiert auf dem Gewinn vor Steuern der vollkonsolidierten Beteiligungen.

Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge, die einen Einfluss auf die Ertragssteuern haben.

9.40 Ergebnis je Beteiligungsrecht

Der Gewinn (Basis: Konzerngewinn vor Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken; ohne Minderheitsanteile am Konzerngewinn) je Partizipationsschein beträgt im Geschäftsjahr CHF 79.41 (Vorjahr CHF 79.35). Es bestehen keine verwässernd wirkenden Effekte.

Offenlegung der Eigenmittel und Liquidität

Für die detaillierten Erläuterungen zu den Offenlegungsanforderungen aus den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften wird auf die Website der Graubündner Kantonalbank verwiesen.

https://www.gkb.ch/de/ueber-uns/medien-investoren/investoren/kennzahlen
RevisionsberichtEigenkapitalnachweis