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Geschäftsbericht 2018

Corporate Governance. 

Eine zeitgemässe Corporate Governance ist Teil unserer wertorientierten Unternehmensführung. Durch die Trennung von strategischer und operativer Leitung gewährleisten wir ein Gleichgewicht zwischen Führung und Kontrolle.

Die Graubündner Kantonalbank ist ein an der Schweizer Börse SIX kotiertes Unternehmen. Der vorliegende Bericht zur Corporate Governance erfüllt die Anforderungen und die Gliederung der Richtlinie der SIX (Richtlinie Corporate Governance, RLCG). Inhalte, die auf die Graubündner Kantonalbank nicht zutreffen, werden in Ausnahmefällen erwähnt.

1. Konzernstruktur und Eigentümer

Nebst dem Stammhaus gehören die Privatbank Bellerive AG, Zürich, (Aktienkapital 10 Millionen Franken, direkte Kapitalbeteiligung Graubündner Kantonalbank 55 Prozent) sowie die Albin Kistler AG, Zürich, (Aktienkapital 0.5 Millionen Franken, direkte Beteiligung der Graubündner Kantonalbank 51 Prozent) dem Konsolidierungskreis der Graubündner Kantonalbank an. Die Beteiligung an der Albin Kistler AG wurde per 1.7.2018 von 25 Prozent auf 51 Prozent erhöht. Bis 30.6.2018 fand die Beteiligung mittels Equity-Bewertung Berücksichtigung im Konzernergebnis. Die Vollkonsolidierung der Albin Kistler AG erfolgte ab 1.7.2018.

2. Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Das nominelle Eigenkapital der Graubündner Kantonalbank beträgt 250 Millionen Franken per 31.12.2018. Davon wurden 175 Millionen Franken vom Kanton Graubünden zur Verfügung gestellt (Dotationskapital) und 75 Millionen Franken seitens Partizipanten. 35.7 Millionen Franken des Partizipationskapitals von 75 Millionen Franken hält der Kanton Graubünden.

2.2 Dotations- und Partizipationskapital im Besonderen

Die Graubündner Kantonalbank ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalen Rechts. Sie verfügt nicht über Aktienkapital, sondern über Dotationskapital, das ihr der Kanton Graubünden zur Verfügung stellt. Die aktienrechtlichen Bestimmungen über das genehmigte und bedingte Kapital finden auf das Dotationskapital keine Anwendung, hingegen das Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKBG; Bündner Rechtsbuch 938.200).

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden befindet über die maximale Höhe des Dotationskapitals unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen. Mit Beschluss vom 18.4.2005 hat der Grosse Rat das Dotationskapital zurzeit auf maximal 240 Millionen Franken festgelegt.

Die Regierung des Kantons Graubünden entscheidet auf Antrag der Bank über die umfangmässige Beanspruchung des durch den Grossen Rat festgelegten maximalen Dotationskapitals. Die Regierung kann auf Antrag der Bank auch Rückzahlungen von Dotationskapital beschliessen. Massgebend sind die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse der Bank.

Im Rahmen der Gewinnausschüttung wird dem Kanton Graubünden ein Anteil am Reingewinn als Dividende zugewiesen. Nähere Angaben dazu sind im Kapitel Geschäftsentwicklung zu finden.

Der sich reglementarisch am Schweizerischen Obligationenrecht orientierende Partizipationsschein ist an der Schweizer Börse SIX in Zürich kotiert (Valor 134.020, ISIN CH0001340204). Die Partizipationsscheininhaber erhalten aus dem Reingewinn eine Dividende, die anteilmässig der Gewinnausschüttung an den Kanton entspricht. Im Kapitel GKB Partizipationsschein sind die Angaben über Zahl, Gattung, Nennwert und Dividende der Partizipationsscheine aufgelistet.

3. Bankrat

3.1 Mitglieder des Bankrates

Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern mit Schweizer Bürgerrecht. Gemäss dem geltenden Aufsichtsrecht kann kein Mitglied des Bankrates exekutive Funktionen bei der Graubündner Kantonalbank wahrnehmen. Die Mitglieder des Bankrates stehen in keiner wesentlichen Geschäftsbeziehung zur GKB. Kein Mitglied des Bankrates war in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren Mitglied der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank. Alle Mitglieder des Bankrates erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken», Rz 17 ff. Die Mandate der Bankräte werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen. 

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter Fanconi, 1967
Lic. iur.

Funktion

Bankpräsident, Vorsitzender Strategieausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Rechtswissenschaften; VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich

Wesentliche Mandate

  • VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich
  • VR Deutsche Bank (Schweiz) AG, Zürich
  • VR not guilty Holding AG, Zürich
  • Executive Council Member of Brown University, Rhode Island, USA

Christian Thöny, 1952
Lic. oec. publ. lic. iur.

Funktion

Bankvizepräsident, Mitglied Strategieausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Ökonomie und der Rechtswissenschaften; eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann; Rechtsanwalt; Inhaber einer Kanzlei in Chur

Wesentliche Mandate

  • keine

Christoph Caviezel, 1957 
Dr. iur.

Funktion

Mitglied Strategieausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Rechtswissenschaften; Rechtsanwalt; CEO Mobimo Holding AG, Luzern

Wesentliche Mandate

  • VRP Mobimo AG, Küsnacht
  • VRP LO holding Lausanne-Ouchy SA, Lausanne

Thomas Huber, 1963
Eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer

Funktion

Vorsitzender Prüf- und Risikoausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium zum eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer; Inhaber von inno.thinc holding ag, innopunkt projekte ag, innopunkt treuhand ag, Einsiedeln

Wesentliche Mandate

  • VRP PMG Fonds Management AG, Zürich
  • VR Helvetica Property Investors AG, Zürich
  • VRP Zugerberg Finanz AG, Zug

Martin Gredig, 1965
Lic. oec. publ.

Funktion

Mitglied Prüf- und Risikoausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Wirtschaftswissenschaften; selbständig

Wesentliche Mandate

  • VR Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis
  • VR EKT Energie AG, Arbon

  • VR Verkehrsbetriebe Glattal AG, Opfikon-Glattbrugg
  • VRP J. Lenz Söhne AG, Lenzerheide

Fulvio A. Bottoni, 1968
MSc ZFH in Banking and Finance

Funktion

Mitglied Prüf- und Risikoausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Betriebsökonomie, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MSc ZFH in Banking and Finance; Studienleiter BSc Betriebsökonomie und Professor für Rechnungswesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft, Chur

Wesentliche Mandate

  • keine

Ines Pöschel, 1967
Lic. iur.

Funktion

Mitglied Strategieausschuss

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Rechtswissenschaften; Rechtsanwältin; Partnerin Kellerhals Carrard

Wesentliche Mandate

  • VR Implenia AG, Dietlikon
  • VR Reichle Holding AG, Zug
  • VR Bioengineering Holding AG, Wald ZH
  • VR Wirz Partner Holding AG, Zürich
  • Mitglied der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister

3.3 Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder des Bankrates werden durch die Regierung des Kantons Graubünden mit unterschiedlichen Amtszeiten gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt der Nachfolger in die Amtsperiode seines Vorgängers ein. Für Mitglieder des Bankrates gilt eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren. Als Nachfolgerin von Bankvizepräsident Fabrizio Keller wählte die Regierung des Kantons Graubünden Ines Pöschel in den Bankrat. Sie trat ihr Amt am 1.8.2018 an. Ausserdem wurden die Amtsperioden der Bankräte Christoph Caviezel und Thomas Huber um weitere vier Jahre verlängert. Bankrat Christian Thöny trat am 1.4.2018 seine Funktion als Vizepräsident des Bankrates an.

Wahl und Amtszeit des Bankrates

 

Amtsantritt

Gewählt bis

 

 

 

Peter Fanconi

1.4.2014

31.3.2022

Fabrizio Keller

1.4.2006

31.3.2018

Christian Thöny

1.4.2009

31.3.2021

Dr. Christoph Caviezel

1.4.2015

31.3.2023

Thomas Huber

1.4.2015

31.3.2023

Martin Gredig

1.4.2016

31.3.2020

Fulvio A. Bottoni

1.4.2016

31.3.2020

Ines Pöschel

1.8.2018

31.3.2022

3.4 Interne Organisation

3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat

Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank. Gemäss Art. 24 GKBG wählt die Regierung den Bankpräsidenten, den Bankvizepräsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Bankrates. Unter dem Vorsitz des Bankpräsidenten übt das siebenköpfige Gremium die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus und legt die strategische Ausrichtung, die Risikopolitik der Bank und die reglementarische Grundordnung fest. Der Bankrat genehmigt die Kapital- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresbudget und verabschiedet die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht zuhanden der Regierung. Auch die Formulierung der Personalpolitik liegt in seiner Kompetenz. In Personalgeschäften wählt er die Vorsitzenden sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl der Geschäftsleitung, des Chief Risk Officers und des Leiters der internen Revision. Auf Antrag des Bankrates bestimmt die Regierung die Prüfgesellschaft. Der Bankrat fasst seine Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und Antrags der Geschäftsleitung. An den Sitzungen des Bankrates nehmen üblicherweise die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bei Bedarf der Leiter der internen Revision mit beratender Stimme teil. Ein Teil der Sitzung findet jeweils im ausschliesslichen Kreis des Bankrates statt. 2018 traf sich der Bankrat zu sieben ordentlichen Sitzungen und zu einer zweitägigen Strategietagung in Vals. Dort befasste sich der Bankrat aufgrund von Trends und Einflussfaktoren mit den Risiken für das Geschäftsmodell der Bank. Eine der ordentlichen Sitzungen hielt der Bankrat im Rahmen einer Landsitzung in der Region Ilanz ab. Die Unternehmensstrategie wurde der alljährlichen Überprüfung unterzogen. Nebst der Auseinandersetzung mit dem Risikomanagement sowie aktuellen und künftigen regulatorischen Vorschriften hat der Bankrat 2018 wiederum verschiedene Reglemente überarbeitet. Zudem befasste er sich mit der Nachfolgeplanung auf Stufe Geschäftsleitung.

3.4.2 Ausschüsse

Der Strategie- sowie der Prüf- und Risikoausschuss tragen dazu bei, den Meinungsbildungsprozess in der Bankbehörde bei bedeutenden Vorlagen zu vertiefen, indem sie die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten. Die Ausschüsse haben keine direkte Entscheidungskompetenz. An den Sitzungen, bei denen Anträge zuhanden des Bankrates gefasst werden, können der Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie das fachlich zuständige Mitglied der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden bei Bedarf beigezogen.

Strategieausschuss

Peter Fanconi (Vorsitzender), Christian Thöny, Dr. Christoph Caviezel, Fulvio A. Bottoni (bis 31.3.2018), Ines Pöschel (ab 1.8.2018)

Der Strategieausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrates. Er untersteht dem Vorsitz des Bankpräsidenten und befasst sich mit strategischen und organisatorischen Fragen der Geschäfts-, Personal-, Gehalts- und Unternehmenspolitik sowie mit dem Budget und der Unternehmensplanung.

Zudem werden im Rahmen des Strategiecontrollings In- und Umweltfaktoren der Bank analysiert, die angeordneten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie überwacht und deren Zielerreichung überprüft. Der Strategieausschuss bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Einhaltung der Vorschriften zur Corporate Governance. Zudem erfüllt er besondere Aufgaben im Bereich des Vergütungssystems.

Der Ausschuss trat im Laufe des Jahres 2018 zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen. Er beriet neben allgemein strategischen und geschäftsrelevanten Themen schwergewichtig Szenarien zu Geschäftsmodell-Risiken für die künftige Entwicklung der Bank und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Ferner befasste er sich mit dem Jahresbudget und den mittel- und längerfristigen Finanzplänen, mit der Beteiligungsstrategie, mit Fragen der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklung und mit der Aktualisierung verschiedener Reglemente.

Prüf- und Risikoausschuss

Thomas Huber (Vorsitzender), Fabrizio Keller (bis 31.3.2018), Martin Gredig, Fulvio A. Bottoni (ab 1.4.2018)

Der Prüf- und Risikoausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrates. Der Ausschuss stellt die Unabhängigkeit der Revisionsinstanzen sicher, indem er die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen beurteilt, als fachlich vorgesetztes Gremium der internen Revision die Tätigkeitsfelder der internen Revision und der Prüfgesellschaft koordiniert und die Prüfungsergebnisse mit den leitenden Revisoren bespricht. Weiter befasst sich der Prüf- und Risikoausschuss mit der Organisation, dem Zustand und der Struktur der Compliance in der Bank, überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse, beurteilt die finanzielle Berichterstattung samt den dazugehörigen Kontrollen und würdigt die Kapitalplanung. Im Bereich der Risikokontrolle beurteilt er periodisch die Risikolage. Ferner berät der Ausschuss das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überprüft dessen Angemessenheit. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte 2018 siebenmal.

Der Ausschuss beriet die Prüfungsberichte der Revisionsinstanzen, unter anderem die Berichte zur Rechnungsprüfung, zur Aufsichtsprüfung und zur Kreditprüfung sowie alle Berichte der internen Revision, und überwachte die Umsetzung der Empfehlungen der Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie die Behebung von festgestellten Mängeln. Zudem nahm er zuhanden des Bankrates Kenntnis von den quartalsweise vorgelegten Risikoberichten. Weiter befasste er sich mit der Revisionsplanung 2019 der internen Revision, mit der Risikoanalyse zur Prüfstrategie der Prüfgesellschaft sowie mit den halbjährlich vorgelegten Compliance Reports und dem jährlich vorgelegten Report zum Business Continuity Management.

Berichterstattung graphic

3.4.3 Arbeitsweise des Bankrates und der Ausschüsse

Der jeweilige Vorsitzende beruft den Bankrat sowie die Ausschüsse unter Angabe der Traktanden zu üblicherweise zwei- bis dreistündigen Sitzungen ein. Die Verhandlungen nehmen Bezug auf in der Regel schriftlich verfasste Berichte und Anträge. Der Sitzungsverlauf wird protokolliert. Die Ausschüsse tagen in der Regel siebenmal pro Jahr und stimmen ihre Tätigkeiten mit denjenigen des Bankpräsidenten ab. Die Mitglieder des Bankrates werden über die Verhandlungen der Ausschüsse anhand der Protokolle und der Berichte der Vorsitzenden an den Bankratssitzungen informiert.

3.5 Kompetenzregelung

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bankrates und der Geschäftsleitung richten sich nach dem GKBG, welches letztmals im Jahr 2015 mit Wirkung auf den 1.1.2016 teilrevidiert wurde. Die Kompetenzregelung zwischen den beiden Organen folgt dem Prinzip der klaren Trennung von beaufsichtigenden und operativen Aufgaben. Der Bankrat befasst sich mit strategischen Tätigkeiten. Der Geschäftsleitung obliegen die operative Führung der Bank und ihre Vertretung nach aussen. Sie ist verantwortlich für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie für die Geschäfts- und Betriebsstrategie. Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht durch die Gesetzgebung einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind. Die Zuweisung der Aufgaben an die einzelnen Geschäftseinheiten wie auch die Organisation der Geschäftsleitung regelt der Bankrat.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Bankrat wird an den Sitzungen schriftlich und zusätzlich in mündlicher Form über den Geschäftsgang informiert. Bankrat und Geschäftsleitung erhalten identische Controllingberichte. Der monatlich erstellte Report deckt die Ertrags- und Volumenentwicklungen mit Budgetvergleichen ab und gibt Hinweise zu nicht finanziellen Belangen wie Fluktuationen oder Risikostatus. Der Bankpräsident erhält diesen Bericht zeitgleich mit der Geschäftsleitung, die übrigen Mitglieder des Bankrates erhalten jeweils an den ordentlichen Sitzungen Einsicht.

Mit dem Controllingbericht verschafft sich der Bankrat einen Überblick über den Geschäftsgang und die zu erwartende Entwicklung. Ein separater Risikobericht informiert vierteljährlich über die Situation im Zusammenhang mit Kredit-, Bilanzstruktur-, Markt- und operationellen Risiken. Anschliessend an den Prüf- und Risikoausschuss analysiert der Bankrat den Risikobericht auf Einhaltung der genehmigten Strategien und Risikolimiten.

Mittels des jährlichen Strategiecontrolling-Berichts informiert sich der Bankrat über den Stand der Umsetzung der Strategiemassnahmen. Die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen stehen den Mitgliedern des Bankrates zur Einsicht offen.

Die interne Revision arbeitet unabhängig vom täglichen Geschäftsgeschehen und ist organisatorisch direkt dem Bankpräsidenten unterstellt. Die interne Revision führt periodisch in allen Organisationseinheiten der Bank Prüfungshandlungen durch und informiert über die Ergebnisse ihrer Kontrollen. In Kurzberichten werden die wichtigsten Ergebnisse der Revisionsarbeit dem Bankpräsidenten, der Geschäftsleitung, dem Prüf- und Risikoausschuss und dem Bankrat mitgeteilt. Die Prüfgesellschaft informiert den Bankrat über vorgenommene Prüfungshandlungen in eigenen Berichten.

4. Geschäftsleitung

4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besteht aus dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO) und drei weiteren, dem CEO unterstellten Mitgliedern. Alle vier Mitglieder der Geschäftsleitung führen eine Geschäftseinheit. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind Schweizer Bürger.

4.2 Tätigkeiten und Interessenbindungen

Die Mandate der Mitglieder der Geschäftsleitung werden ebenfalls nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt.

Alois Vinzens, 1959
Lic. oec. HSG

Funktion

Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO), Leiter Geschäftseinheit Corporate Center

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Wirtschaftswissenschaften; eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer; 1984 Eintritt GKB; seit 1997 Mitglied der Geschäftsleitung; 2001 Harvard Business School, AMP; 2001/2002 Swiss Re, New York; seit 1.2.2003 CEO der GKB

Wesentliche Mandate

  • VRP Privatbank Bellerive AG, Zürich
  • VR-Vizepräsident Pfandbriefzentrale der Schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich
  • VR Albin Kistler AG, Zürich
  • VR Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Basel
  • Mitglied der Verwaltung Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), Zürich
  • VR TRUMPF Schweiz AG, Grüsch
  • Präsident Wirtschaftsforum Graubünden 

Daniel Fust, 1966
Eidg. dipl. Bankfachmann

Funktion

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Geschäftseinheit Marktleistungen

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium zum eidg. dipl. Bankfachmann; 1993 Eintritt GKB; Leiter Treasury/Cash Management, Leiter Risk Management; seit 1.5.2012 Mitglied der Geschäftsleitung

Wesentliche Mandate

  • Präsident Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank, Chur
  • Stiftungsratsmitglied Seniorenzentrum Rigahaus, Chur

Thomas Roth, 1960
Betr. oec. HWV

Funktion

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Geschäftseinheit Märkte

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Betriebsökonomie; Marketingleiter SBG, Chur; Filialleiter Buchs, Filialleiter Chur und stv. Marktgebietsleiter Graubünden, Schweizerischer Bankverein; 1998 Eintritt GKB; 2004 Harvard Business School, AMP; seit 1.2.2001 Mitglied der Geschäftsleitung

Wesentliche Mandate

  • Vorstand Rotes Kreuz Graubünden
  • Präsident Golfclub Domat/Ems
  • VRP GD Golf Domat/Ems AG
  • STC-Mitglied e-foresight Swisscom, Zürich
  • Vorstand Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

Enrico Lardelli, 1966
Dipl.-Ing. Wirtschaftsinformatik FH

Funktion

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Geschäftseinheit IT/Operations

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium zum Dipl.-Ing. Wirtschaftsinformatik FH; Head Information Technology (CIO), Clariden Leu, Zürich; Bereichsleiter Business-Systeme, Raiffeisen Schweiz, St. Gallen; Head Information Technology and Organisation, RBS Coutts Bank, Zürich; Leiter Informatik (CIO), Mitglied der Geschäftsleitung, PostFinance AG, Bern; seit 1.9.2015 Mitglied der Geschäftsleitung

Wesentliche Mandate

  • Vorstandsmitglied Bündner Kunstverein, Chur
  • Mitglied Hochschulrat HTW, Chur

4.3 Managementverträge

Die Graubündner Kantonalbank hat keine Managementverträge mit Dritten abgeschlossen.

4.4 Veränderungen im Jahr 2019

Alois Vinzens tritt nach rund 17 Jahren als Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO) der GKB auf den 30.9.2019 zurück. Der Bankrat ernannte an seiner Sitzung vom 14.12.2018 Geschäftsleitungsmitglied Daniel Fust zum neuen CEO. Er übernimmt den Vorsitz der Geschäftsleitung und damit die operative Leitung der Bank per 1.10.2019. Gleichzeitig wurde Martina Müller-Kamp, Leiterin Investment Center, als Nachfolgerin von Daniel Fust und Mitglied der Geschäftsleitung gewählt.

5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder

5.1.1 Allgemeines

Im Einklang mit den SIX-Richtlinien werden alle Entschädigungen nach dem Accrual-Prinzip ausgewiesen. Die Zahlungen werden periodengerecht dem Geschäftsjahr zugeordnet, dem sie wirtschaftlich zugehören. Die Erarbeitung der Kompensationssystematik für die Gesamtbank inkl. der oberen Führungskräfte liegt in der Verantwortung des Strategieausschusses des Bankrates. Diese Funktion umfasst insbesondere die Gestaltung der notwendigen Vergütungsgrundsätze, die anschliessend durch den Bankrat verabschiedet werden. Bei der Graubündner Kantonalbank verfügt keine Einzelperson über die Kompetenz, die eigene Vergütung festzulegen. Der Leiter Personal und der Leiter Finanzen/Controlling werden zur Festlegung der Gesamtentschädigung und der Anstellungsbedingungen beratend und vorbereitend beigezogen.

Weil die GKB nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) fällt, erstellt sie keinen separaten Vergütungsbericht im Sinne der VegüV.

5.1.2 Entschädigung Bankrat, Inhalt und Festsetzungsverfahren

Die Entschädigungen der Bankräte werden gemäss Art. 24 GKBG auf Antrag der Bank von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegt. Sie beinhalten funktionsmässig abgestufte, feste Entschädigungen und Pauschalspesen sowie individuelle Reisespesen. Die Entschädigungen sind in einem entsprechenden Reglement des Bankrates abgebildet, welches durch den Strategieausschuss erarbeitet und letztmals durch den Bankrat per 5.2.2015 beschlossen wurde. Bei der Ausgestaltung der Entschädigungen der Bankräte werden weder Ziele noch weitere Komponenten berücksichtigt. Die Mitglieder des Bankrates erhalten keine Erfolgsbeteiligung. Im Weiteren werden keine Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) entrichtet, und die Bankräte haben keinen Anspruch auf die für Bankmitarbeitende üblichen Vorzugskonditionen.

5.1.3 Entschädigung Geschäftsleitung, Inhalt und Festsetzungsverfahren

Die Vergütungen an die Geschäftsleitung bestehen aus einem Basissalär, einer variablen Erfolgsbeteiligung sowie Sach- und Sozialleistungen. Die Gesamtvergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt als Barentschädigung und wird jährlich durch den Bankrat überprüft und festgelegt. Um sicherzustellen, dass das Vergütungssystem das Erreichen der langfristigen Geschäftsziele fördert, überprüft der Bankrat regelmässig die Vergütungspolitik und legt eine möglichst konkurrenzfähige Vergütung in marktüblicher Höhe für vergleichbare Positionen fest. Allfällige dabei resultierende Veränderungen waren analog der Basissalärrunde der übrigen Bankmitarbeitenden ab April wirksam. Die Entschädigungen werden im Strategieausschuss des Bankrates vorbesprochen und anschliessend dem Bankrat zum Entscheid vorgelegt. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung nimmt an diesen Beratungen teil, hat aber kein Mitspracherecht. Die Höhe der Bruttolohnsumme richtet sich nach dem für alle Mitarbeitenden geltenden Gehaltssystem, das mit Unterstützung eines externen Beraters erarbeitet wurde. Der externe Berater verfügt über keine weiteren Mandate innerhalb der Bank. Berücksichtigt werden hauptsächlich Funktion/Verantwortung, persönliche Leistung und Marktverhältnisse.

Zum Vergleich herangezogen werden insbesondere öffentlich verfügbare Studien sowie mit öffentlich zugänglichen Informationen erstellte Peer-Group-Vergleiche. Dabei wird die Vergütungspraxis von Schweizer Unternehmen berücksichtigt, welche hinsichtlich Branche, Grösse oder Tätigkeit mit der Graubündner Kantonalbank vergleichbar sind. Dieses Vorgehen berücksichtigt die Anforderungen des FINMA-Rundschreibens 2010/1 «Vergütungssysteme».

Die Erfolgsbeteiligung, welche bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich an alle Mitarbeitenden inkl. Geschäftsleitung ausgerichtet wird, beläuft sich auf 6 bis 7 Prozent des um Sonderfaktoren adjustierten Reingewinns der Bank. Eine allfällige Auszahlung erfolgt bar und basiert auf einem vom Bankrat genehmigten Erfolgsbeteiligungssystem. Die Grundlagen für die Erfolgsbeteiligung der Geschäftsleitung bilden – nebst dem um Sonderfaktoren adjustierten Reingewinn – die Erreichung der strategischen Vorgaben wie Wachstums-, Rentabilitäts- oder Cost/Income-Ratio-Ziele sowie die Funktionsbewertung. Erhöht sich der durch Sonderfaktoren adjustierte Reingewinn gegenüber dem Vorjahr und/oder werden festgelegte Ziele übertroffen, so vergrössert sich die Erfolgsbeteiligung. Bei einer Verschlechterung reduziert sich die Erfolgsbeteiligung. Bei der Zuteilung der Erfolgsbeteiligung kommt keine arithmetische Gewichtung der Zielgrössen zur Anwendung. Diese liegt im Rahmen der vorgenannten Grundlagen im Ermessen des Bankrates. Die variable Vergütung betrug bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung zwischen 65 und 69 Prozent des fixen Lohnbestandteils.

Entschädigungen für Mandate im Auftrag der Bank werden der Bank ausgerichtet. Der Mandatsinhaber erhält für die Ausübung strategischer Mandate im Auftrag der Bank eine Entschädigung pro Mandat bis maximal 10’000 Franken, welche ihm zusammen mit der Erfolgsbeteiligung ausgerichtet wird. Für weitere Mandate im Auftrag der Bank erhält der Mandatsinhaber eine Entschädigung pro Mandat bis maximal 5’000 Franken von der Institution direkt ausgerichtet. Allfällige Entschädigungen für bewilligte Privatmandate verbleiben dem Mandatsinhaber. Spesen und Sozialleistungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung beinhalten Pauschalspesen, Arbeitgeberbeiträge an die 2. Säule, Jubiläumsgeschenke sowie ein allfälliges zusätzliches Alterskapital bei vorzeitiger Pensionierung.

5.2 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder

Die Mitglieder des Bankrates erhalten bei Ausscheiden aus dem Bankrat weder Vorzugskonditionen noch Abgangsentschädigungen. Mitglieder der Geschäftsleitung haben als Pensionierte weiterhin Anrecht auf Mitarbeiter-Vorzugskonditionen im Aktiv-, Passiv- und indifferenten Geschäft, analog den übrigen Pensionären der GKB. Tritt ein Mitglied der Geschäftsleitung aus anderen Gründen aus der Bank aus, sind vertraglich weder Vorzugskonditionen noch Abgangsentschädigungen vorgesehen.

5.3 Organdarlehen

Die Graubündner Kantonalbank hält die Vorschriften des Bankengesetzes bezüglich Organdarlehen ein. Bei Darlehen an Organe gelten die gleichen Prozesse bezüglich Abwicklung und Überwachung wie bei den übrigen gewährten Darlehen. Es handelt sich vorwiegend um Hypothekarkredite auf fester und variabler Basis. Die Zinssätze der Hypothekarkredite richten sich nach marktüblichen Sätzen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses, wobei die Mitglieder der Geschäftsleitung Vorzugskonditionen wie das übrige Personal geniessen. Bei den Mitgliedern des Bankrates kommen die gleichen Konditionen zur Anwendung wie für die Kundschaft der Graubündner Kantonalbank.

5.4 Offenlegung der Zahlen

Die Zahlen zu den Entschädigungen sowie Organdarlehen und Beteiligungen sind im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss aufgeführt unter 9.22 Angaben gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV).

6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre, Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalen Rechts finden die aktienrechtlichen Bestimmungen nicht unmittelbar Anwendung auf die Graubündner Kantonalbank. Mangels Aktionariat entfallen daher Ausführungen zu diesem Themenkreis. Die Mitbestimmungsrechte liegen ausschliesslich beim Kanton Graubünden. Den Haltern von Partizipationsscheinen der Graubündner Kantonalbank stehen Vermögensrechte zu, jedoch keine Mitwirkungsrechte. Sie werden einmal jährlich anlässlich einer von der Graubündner Kantonalbank jeweils im März oder April einberufenen PS-Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr informiert.

7. Aufsicht

Die Graubündner Kantonalbank untersteht der bankengesetzlichen Aufsicht der FINMA. Zusätzlich wacht die Regierung des Kantons Graubünden als kantonales Aufsichtsorgan über die Handhabung des GKBG und genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.

8. Kontrollorgane

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Prüfgesellschaft der Graubündner Kantonalbank. Leitender Revisor sowie von der FINMA anerkannter leitender Prüfer war bis 30.6.2018 Rolf Walker. Ab 1.7.2018 übt Stefan Fuchs diese Funktion aus. Beide sind zugelassene Revisionsexperten.

8.2 Revisionshonorar

Das in der Anhangtabelle 9.35 ausgewiesene Honorar der Prüfgesellschaft für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung entspricht dem finanziellen Aufwand für den Konzern im Berichtsjahr.

8.3 Zusätzliche Honorare

Das zusätzliche Honorar der Prüfgesellschaft Ernst & Young AG für andere Dienstleistungen in der Anhangtabelle 9.35 entstand durch revisionsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Reglementen sowie steuer- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen im GKB Konzern. 

8.4 Informationsinstrumente der Prüfgesellschaft

Der leitende Revisor der Prüfgesellschaft informierte den Bankrat 2018 sechsmal in schriftlicher Form über seine Erkenntnisse. Die Berichte nahmen unter anderem Stellung zur Rechnungsprüfung, zur aufsichtsrechtlichen Prüfung und zur Kreditprüfung.

Risikoanalyse, Prüfungsstrategie und Revisionsberichte der Prüfgesellschaft wurden ausführlich im Prüf- und Risikoausschuss behandelt und zuhanden des Bankrates verabschiedet. Im Berichtsjahr waren die Vertreter der Prüfgesellschaft an fünf Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses anwesend.

Der Leiter der internen Revision nimmt jeweils an den Sitzungen des Bankrates teil, wenn Themen im Zusammenhang mit der internen Revision oder Prüfgesellschaft behandelt werden.

Die Prüfgesellschaft wird aufgrund einer Ausschreibung auf Antrag des Bankrates durch die Regierung gewählt. Die Auswahl erfolgt auf Basis der fachlichen Qualifikation, der Erfahrung mit Regional- und Kantonalbanken und des Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Umfang und Inhalt der jährlichen Dienstleistung werden wie branchenüblich in einer Auftragsbestätigung festgehalten.

Der Prüf- und Risikoausschuss hat einen konkreten Kriterienkatalog zur Beurteilung der Leistung, der Honorierung und der Unabhängigkeit festgelegt und bespricht seine Beurteilung mit der Prüfgesellschaft.

8.5 Interne Revision

Die interne Revision übt ihre Tätigkeit in Anlehnung an die vom Institute of Internal Auditors (IIA) festgelegten internationalen Standards für die berufliche Praxis aus. Sie koordiniert ihre Tätigkeit eng mit der Prüfgesellschaft. Der Leiter der internen Revision ist seit 2012 Cornel Furrer, dipl. Wirtschaftsprüfer und Certified Internal Auditor (CIA). Die interne Revision arbeitet mit diplomierten Fachkräften, insbesondere im Banking, im Revisionswesen sowie in der Wirtschaftsinformatik, unabhängig von der Geschäftsleitung. Sie ist direkt dem Bankpräsidenten unterstellt und wies per Ende Berichtsjahr 8.1 Stellen aus.

9. Informationspolitik

Die Graubündner Kantonalbank informiert und kommuniziert transparent, offen und zeitnah. Halbjährlich orientiert die Bank die Medien über ihr Geschäftsergebnis. Der jährliche Geschäftsbericht dient als grundlegende Informationsquelle. Die Partizipanten werden an der jährlichen Versammlung im Frühjahr mündlich über das vergangene Geschäftsjahr informiert. Die Mitarbeitenden werden an verschiedenen Veranstaltungen stufengerecht und direkt über operative und strategische Massnahmen informiert. Sie haben via Intranet Zugang zu geschäftsrelevanten Informationen.

Folgende Publikationen der Bank sind im Internet abrufbar: Geschäftsbericht und Offenlegung, Halbjahresabschluss, Jahresabschluss, Medienmitteilungen. Interessenten erhalten Ad-hoc-Medienmitteilungen via E-Mail. Dieser Service kann abonniert werden. Zusätzlich erfolgt die Publikation via Twitter unter @gkb_ch.

https://www.gkb.ch/de/ueber-uns/medien-investoren/medien/medienmitteilungen https://www.gkb.ch/de/ueber-uns/medien-investoren/service/ad-hoc-mitteilungen https://twitter.com/gkb_ch
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