7. Aufsicht

Die Graubündner Kantonalbank untersteht der bankengesetzlichen Aufsicht der FINMA. Zusätzlich wacht die Regierung des Kantons Graubünden als kantonales Aufsichtsorgan über die Handhabung des GKBG und genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.

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