Corporate Governance

Corporate Governance

Eine zeitgemässe Corporate Governance ist Teil unserer wertorientierten Unternehmensführung. Durch die Trennung von strategischer und operativer Leitung gewährleisten wir ein Gleichgewicht zwischen Führung und Kontrolle.

Die Graubündner Kantonalbank ist ein an der Schweizer Börse SIX kotiertes Unternehmen. Der vorliegende Bericht zur Corporate Governance erfüllt die Anforderungen und die Gliederung der Richtlinie der SIX (Richtlinie Corporate Governance, RLCG). Inhalte, die auf die Graubündner Kantonalbank nicht zutreffen, werden in Ausnahmefällen erwähnt.

1. Konzernstruktur und Eigentümer

Nebst dem Stammhaus gehören die Privatbank Bellerive AG, Zürich, (Aktienkapital 10 Millionen Franken, direkte Kapitalbeteiligung Graubündner Kantonalbank 55 Prozent), die Albin Kistler AG, Zürich, (Aktienkapital 0.5 Millionen Franken, direkte Beteiligung der Graubündner Kantonalbank 51 Prozent) und seit 1. Januar 2022 die Twelve Capital Holding AG, Freienbach, (Aktienkapital 1.3 Millionen Franken, direkte Beteiligung der Graubündner Kantonalbank 27.9 Prozent) sowie seit 1. Juli 2022 die BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen, (Aktienkapital 10 Millionen Franken, direkte Beteiligung der Graubündner Kantonalbank 70 Prozent) dem Konsolidierungskreis der Graubündner Kantonalbank an. Die Beteiligung an Twelve Capital Holding AG findet mittels Equity-Bewertung Berücksichtigung im Konzernergebnis.

2. Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Das nominelle Eigenkapital der Graubündner Kantonalbank beträgt 250 Millionen Franken per 31. Dezember 2022. Davon wurden 175 Millionen Franken vom Kanton Graubünden zur Verfügung gestellt (Dotationskapital) und 75 Millionen Franken seitens Partizipanten. 35.7 Millionen Franken des Partizipationskapitals von 75 Millionen Franken hält der Kanton Graubünden.

2.2 Dotations- und Partizipationskapital im Besonderen

Die Graubündner Kantonalbank ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalen Rechts. Sie verfügt nicht über Aktienkapital, sondern über Dotationskapital, das ihr der Kanton Graubünden zur Verfügung stellt. Die aktienrechtlichen Bestimmungen über das genehmigte und bedingte Kapital finden auf das Dotationskapital keine Anwendung, hingegen das Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKBG; Bündner Rechtsbuch 938.200).

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden befindet über die maximale Höhe des Dotationskapitals unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen. Mit Beschluss vom 18. April 2005 hat der Grosse Rat das Dotationskapital zurzeit auf maximal 240 Millionen Franken festgelegt.

Die Regierung des Kantons Graubünden entscheidet auf Antrag der Bank über die umfangmässige Beanspruchung des durch den Grossen Rat festgelegten maximalen Dotationskapitals. Die Regierung kann auf Antrag der Bank auch Rückzahlungen von Dotationskapital beschliessen. Massgebend sind die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse der Bank.

Im Rahmen der Gewinnausschüttung wird dem Kanton Graubünden ein Anteil am Reingewinn als Dividende zugewiesen. Nähere Angaben dazu sind im Kapitel Geschäftsverlauf zu finden.

Der sich reglementarisch am Schweizerischen Obligationenrecht orientierende Partizipationsschein ist an der Schweizer Börse SIX in Zürich kotiert (Valor 134.020, ISIN CH0001340204). Die Partizipationsscheininhaber erhalten aus dem Reingewinn eine Dividende, die anteilmässig der Gewinnausschüttung an den Kanton entspricht. Im Kapitel GKB Partizipationsschein sind die Angaben über Zahl, Gattung, Nennwert und Dividende der Partizipationsscheine aufgelistet.

3. Bankrat

3.1 Mitglieder des Bankrats

Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern mit Schweizer Bürgerrecht. Gemäss dem geltenden Aufsichtsrecht kann kein Mitglied des Bankrats exekutive Funktionen bei der Graubündner Kantonalbank wahrnehmen. Die Mitglieder des Bankrats stehen in keiner wesentlichen Geschäftsbeziehung zur GKB. Kein Mitglied des Bankrats war in den vorangegangenen Geschäftsjahren Mitglied der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank. Alle Mitglieder des Bankrats erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken», Rz 17 ff. Die Mandate werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt, wobei auch regionale Aspekte berücksichtigt werden. Stichtag ist der 31. Dezember 2022. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen.

Ausbildung und berufliche Tätigkeit

Peter A. Fanconi, lic. iur.

Peter Fanconi ist Unternehmer und Investor sowie in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Peter Fanconi verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche. Dies sowohl im Bereich des Investment Bankings, Asset Managements wie auch im Schweizer Private Banking. Er war Partner der PWC AG, Zürich, CEO des Privatkundengeschäfts der Bank Vontobel AG sowie CEO der Schweizer-Hedgefonds-Pionierin Harcourt Alternative Investments AG sowie der Impact-Investment-Gesellschaft BlueOrchard Finance AG.

Christoph Caviezel, Dr. iur.

Christoph Caviezel ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Fribourg studiert und mit Promotion abgeschlossen. Christoph Caviezel verfügt über das Anwaltspatent und ist darüber hinaus erfahrener Immobilien-Manager. Er war langjähriger CEO der Intershop Holding AG und über zehn Jahre lang CEO des Immobilienentwicklers Mobimo Holding AG.

Fulvio A. Bottoni, MSc Banking and Finance

Fulvio Bottoni ist Professor für Banking and Finance an der Fachhochschule Graubünden. Er hat Betriebsökonomie mit Vertiefung Finanz- und Rechnungswesen an der HWV Chur studiert und ein Masterstudium in Banking und Finance an der ZHAW abgeschlossen. Zudem ist er Experte in Rechnungslegung und Controlling. Fulvio Bottoni war mehrere Jahre stellvertretender Leiter Controlling der Graubündner Kantonalbank und Division Controller bei OC Oerlikon Balzers AG.

Martin Gredig, lic. oec. publ.

Martin Gredig ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Betriebsökonomie mit Schwerpunkten in Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Treuhand und Revision an der Universität Zürich studiert. Martin Gredig war Leiter Controlling der Solothurner Bank SoBa AG und verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung als CFO der Firma Repower AG in Poschiavo sowie der Rhätischen Bahn AG in Chur.

Barbara A. Heller, lic. oec. publ.

Barbara Heller ist Managing Director und Mitinhaberin der Swipra Services AG und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Sie hat Volkswirtschaft mit Schwerpunkten in Finanzmarktökonomie und empirischer Wirtschaftsforschung an der Universität Zürich studiert. Barbara Heller verfügt über 30 Jahre Erfahrung aus Führungspositionen in verschiedenen Branchen. Sie war CFO bei Santhera Pharmaceuticals Holding AG, Managing Director im Investment Banking und Corporate Finance der Bank Vontobel AG sowie Leiterin des Geschäftsbereichs Kapitalmarkt und Financial Engineering bei der Bank Leu AG.

Ines Pöschel, lic. iur.

Ines Pöschel ist seit 2007 Partnerin der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard Zürich KIG. Sie hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Ines Pöschel war Senior Manager bei Andersen Legal und Rechtsanwältin bei Bär & Karrer AG. Ihre Spezialgebiete sind M&A-Transaktionen, Corporate Governance, Beratung von Führungskräften und Verwaltungsräten sowie Verantwortlichkeitsprozesse, Restrukturierungen und Liquidationen.

Michèle F. Sutter-Rüdisser, Prof. Dr. oec. HSG

Michèle Sutter-Rüdisser ist Wirtschaftsprofessorin an der School of Management der Universität St. Gallen und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Sie hat Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen studiert und mit Promotion abgeschlossen. Michèle Sutter-Rüdisser ist zudem Gastprofessorin am Banking and Insurance Departement der Università SDA Bocconi in Mailand, Direktorin des Network For Innovative Corporate Governance (NICG) und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Banken- und Versicherungsindustrie.

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter A. Fanconi, 1967

Funktion

Bankpräsident und Vorsitzender des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich
  • Executive Council Member of Brown University, Rhode Island, USA

Christoph Caviezel, 1957

Funktion

Bankvizepräsident und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Ina Invest Holding AG, Opfikon
  • VR Ledermann Gruppe, Zürich
  • VR BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen*
  • VR ChamGroup AG, Cham

Fulvio A. Bottoni, 1968

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • keine

Martin Gredig, 1965

Funktion

Mitglied des Bankrats und Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis
  • VR EKT Holding AG, Arbon
  • VR Verkehrsbetriebe Glattal AG, Opfikon/Glattbrugg
  • VRP hs informatica ag, Ilanz
  • VRP J. Lenz Söhne AG, Lenzerheide
  • VRP Kieswerk Bovas AG, Lantsch/Lenz
  • SR Clinica Hildebrand Centro di riabilitazione, Brissago

Barbara A. Heller, 1967

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Andermatt Swiss Alps AG, Andermatt
  • Mitglied Anlagekommission Transparenta Sammelstiftung für berufliche Vorsorge, Aesch
  • Vizepräsidentin CFO Forum Schweiz – CFOs und Vorsitzende Jury Swiss CFO Award, Rotkreuz
  • Inhaberin BAH Management GmbH, Dietlikon

Ines Pöschel, 1968

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Alcon AG, Fribourg
  • VR Reichle Holding AG, Zug
  • VR Bioengineering Holding AG, Wald ZH
  • VR Wirz Partner Holding AG, Zürich
  • Mitglied der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister

Michèle F. Sutter-Rüdisser, 1979

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Helsana AG, Dübendorf
  • Mitglied des Aufsichtsrats, Erste Group Bank AG, Wien
  • Direktorin am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics, Universität St. Gallen

*Geschäftsmandate GKB: Strategisch wichtige Mandate im Auftrag der Bank

3.3 Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder des Bankrats werden durch die Regierung des Kantons Graubünden mit unterschiedlichen Amtszeiten gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt der Nachfolger in die Amtsperiode seines Vorgängers ein. Für Mitglieder des Bankrats gilt eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren.

Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Bankrates unverändert. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Amtsperioden von Bankvizepräsident Christoph Caviezel sowie von Bankrätin Michèle F. Sutter-Rüdisser um vier weitere Jahre bis 31. März 2027 verlängert. Gleichzeitig wurde Bankrat Christoph Caviezel für die neue Amtsperiode bis 31. März 2027 in seiner Funktion als Bankvizepräsident bestätigt.

Wahl und Amtszeit des Bankrats

 

Amtsantritt

Gewählt bis

 

 

 

Peter A. Fanconi

01.04.2014

31.03.2026

Dr. Christoph Caviezel

01.04.2015

31.03.2027

Martin Gredig

01.04.2016

31.03.2024

Fulvio A. Bottoni

01.04.2016

31.03.2024

Ines Pöschel

01.08.2018

31.03.2026

Dr. Michèle F. Sutter-Rüdisser

01.01.2021

31.03.2027

Barbara A. Heller

01.04.2021

31.03.2025

3.4 Interne Organisation

3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat

Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank. Gemäss Art. 24 GKBG wählt die Regierung den Bankpräsidenten, den Bankvizepräsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Bankrats. Unter dem Vorsitz des Bankpräsidenten übt das siebenköpfige Gremium die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus und legt die strategische Ausrichtung, die Risikopolitik der Bank und die reglementarische Grundordnung fest. Der Bankrat genehmigt die Kapital- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresbudget und verabschiedet die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht zuhanden der Regierung. Auch die Formulierung der Personalpolitik liegt in seiner Kompetenz. In Personalgeschäften wählt er die Vorsitzenden sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl der Geschäftsleitung, des Chief Risk Officers und des Leiters der internen Revision. Auf Antrag des Bankrats bestimmt die Regierung die Prüfgesellschaft. Der Bankrat fasst seine Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und Antrags der Geschäftsleitung. An den Sitzungen des Bankrats nehmen üblicherweise die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bei Bedarf der Leiter der internen Revision mit beratender Stimme teil. Ein Teil der Sitzung findet jeweils im ausschliesslichen Kreis des Bankrats statt.

2022 traf sich der Bankrat zu sechs ordentlichen Sitzungen und zu einer zweitägigen Strategietagung in Castasegna. Ausführlichere Informationen hierzu im Kapitel Strategie.

Darüber hinaus hat sich der Bankrat in den weiteren Sitzungen unter anderem mit dem Risikomanagement, der Risikopolitik, Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten sowie aktuellen und künftigen regulatorischen Vorschriften befasst. Der Bankrat prüfte den Erwerb neuer Beteiligungen und befasste sich mit der Nachfolgeregelung auf Stufe Geschäftsleitung. Zudem wurden verschiedene Reglemente überarbeitet. Eine der ordentlichen Sitzungen führte der Bankrat im Rahmen einer Landsitzung in der Region Flims durch.

3.4.2 Ausschüsse

Der Strategie- sowie der Prüf- und Risikoausschuss tragen dazu bei, den Meinungsbildungsprozess in der Bankbehörde bei bedeutenden Vorlagen zu vertiefen, indem sie die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten. Die Ausschüsse haben keine direkte Entscheidungskompetenz. An den Sitzungen, bei denen Anträge zuhanden des Bankrats gefasst werden, können der Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie das fachlich zuständige Mitglied der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden bei Bedarf beigezogen.

Strategieausschuss

Peter Fanconi (Vorsitzender), Christoph Caviezel, Barbara A. Heller, Ines Pöschel

Der Strategieausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Er untersteht dem Vorsitz des Bankpräsidenten und befasst sich mit strategischen und organisatorischen Fragen der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-, Personal-, Gehalts- und Unternehmenspolitik sowie mit dem Budget und der Unternehmensplanung.

Weiter werden im Rahmen des Strategiecontrollings Faktoren analysiert, welche inner- und ausserhalb der Bank die Umsetzung der Strategie beeinflussen können. Zudem werden die angeordneten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie überwacht und deren Zielerreichung überprüft. Der Strategieausschuss bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Einhaltung der Vorschriften zur Corporate Governance. Zudem erfüllt er besondere Aufgaben im Bereich des Vergütungssystems.

Der Ausschuss trat im Laufe des Jahres 2022 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Er beriet neben Themen von allgemeiner strategischer und geschäftspolitischer Relevanz unter anderem auch die Entwicklungen bei den bestehenden Beteiligungen und die Erweiterung des strategischen Beteiligungsportfolios. Zudem befasste er sich mit dem Jahresbudget, den mittel- und längerfristigen Finanzplänen und den entsprechenden Werttreibermodellen und Szenarien, mit Fragen der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklung und mit der Aktualisierung verschiedener Reglemente. Weitere Themen waren die Einführung eines bankweit gültigen Verhaltenskodexes, die Überarbeitung des Lohn-/Salärsystems und des Vergütungsreglementes im Sinne einer Anpassung an die Anforderungen der neuen Arbeitswelt. Im personellen Bereich bildete die Vorbereitung der Wahl eines neuen Mitglieds der Geschäftsleitung einen Schwerpunkt. Der Ausschuss befasste sich schliesslich mit der inhaltlichen Vorbereitung der Strategietagung des Bankrates mit dem Schwerpunktthema Ausleihungsgeschäft und diskutierte die GL-Ziele für das Folgejahr.

Prüf- und Risikoausschuss

Martin Gredig (Vorsitzender), Fulvio A. Bottoni, Michèle F. Sutter-Rüdisser

Der Prüf- und Risikoausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Der Ausschuss stellt die Unabhängigkeit der Revisionsinstanzen sicher, indem er die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen beurteilt, als fachlich vorgesetztes Gremium der internen Revision die Tätigkeitsfelder der internen Revision und der Prüfgesellschaft koordiniert und die Prüfungsergebnisse mit den leitenden Revisoren bespricht. Weiter befasst sich der Prüf- und Risikoausschuss mit der Organisation, dem Zustand und der Struktur der Compliance in der Bank, überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse, beurteilt die finanzielle Berichterstattung samt den dazugehörigen Kontrollen und würdigt die Kapitalplanung. Im Bereich der Risikokontrolle beurteilt er periodisch die Risikolage. Ferner berät der Ausschuss das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überprüft dessen Angemessenheit. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte 2022 sechsmal.

Der Ausschuss beriet die Prüfungsberichte der Revisionsinstanzen, unter anderem die Berichte zur Rechnungsprüfung, zur Aufsichtsprüfung und zur Kreditprüfung sowie alle Berichte der internen Revision, und überwachte die Umsetzung der Empfehlungen der Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie die Behebung von festgestellten Mängeln. Zudem nahm er zuhanden des Bankrats Kenntnis von den quartalsweise vorgelegten Risikoberichten. Weiter befasste er sich im Berichtsjahr mit der Revisionsplanung 2022, der Risikoanalyse zur Prüfstrategie der Prüfgesellschaft sowie mit dem jährlich vorgelegten Compliance Report und dem Report zum Business Continuity Management.

Berichterstattung graphic

3.4.3 Arbeitsweise des Bankrats und der Ausschüsse

Der jeweilige Vorsitzende beruft den Bankrat sowie die Ausschüsse unter Angabe der Traktanden zu üblicherweise zwei- bis dreistündigen Sitzungen ein. Die Verhandlungen nehmen Bezug auf in der Regel schriftlich verfasste Berichte und Anträge. Der Sitzungsverlauf wird protokolliert. Die Ausschüsse tagen in der Regel sechsmal pro Jahr und stimmen ihre Tätigkeiten mit denjenigen des Bankpräsidenten ab. Die Mitglieder des Bankrats werden über die Verhandlungen der Ausschüsse anhand der Protokolle und der Berichte der Vorsitzenden an den Bankratssitzungen informiert.

3.5 Kompetenzregelung

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bankrats und der Geschäftsleitung richten sich nach dem GKBG, welches letztmals im Jahr 2015 mit Wirkung auf den 1. Januar 2016 teilrevidiert wurde. Die Kompetenzregelung zwischen den beiden Organen folgt dem Prinzip der klaren Trennung von beaufsichtigenden und operativen Aufgaben. Der Bankrat befasst sich mit strategischen Tätigkeiten. Der Geschäftsleitung obliegen die operative Führung der Bank und ihre Vertretung nach aussen. Sie ist verantwortlich für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie für die Umsetzung der Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und Betriebsstrategie. Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht durch die Gesetzgebung einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind. Die Zuweisung der Aufgaben an die einzelnen Geschäftseinheiten wie auch die Organisation der Geschäftsleitung regelt der Bankrat.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Bankrat wird an den Sitzungen schriftlich und zusätzlich in mündlicher Form über den Geschäftsgang informiert. Bankrat und Geschäftsleitung erhalten identische Controllingberichte. Der monatlich erstellte Report deckt die Ertrags- und Volumenentwicklungen mit Budgetvergleichen ab und gibt Hinweise zu nicht finanziellen Belangen wie Fluktuationen oder Risikostatus. Der Bankpräsident erhält diesen Bericht zeitgleich mit der Geschäftsleitung, die übrigen Mitglieder des Bankrats erhalten jeweils an den ordentlichen Sitzungen Einsicht.

Mit dem Controllingbericht verschafft sich der Bankrat einen Überblick über den Geschäftsgang und die zu erwartende Entwicklung. Ein separater Risikobericht informiert vierteljährlich über die Situation im Zusammenhang mit Kredit-, Bilanzstruktur-, Markt- und operationellen Risiken. Anschliessend an den Prüf- und Risikoausschuss analysiert der Bankrat den Risikobericht auf Einhaltung der genehmigten Strategien und Risikolimiten.

Mittels des jährlichen Strategiecontrolling-Berichts informiert sich der Bankrat über den Stand der Umsetzung der Strategiemassnahmen. Die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen stehen den Mitgliedern des Bankrats zur Einsicht offen.

Die interne Revision arbeitet unabhängig vom täglichen Geschäftsgeschehen und ist organisatorisch direkt dem Bankpräsidenten unterstellt. Die interne Revision führt periodisch in allen Organisationseinheiten der Bank Prüfungshandlungen durch und informiert über die Ergebnisse ihrer Kontrollen. In Kurzberichten werden die wichtigsten Ergebnisse der Revisionsarbeit dem Bankpräsidenten, der Geschäftsleitung, dem Prüf- und Risikoausschuss und dem Bankrat mitgeteilt. Die Prüfgesellschaft informiert den Bankrat über vorgenommene Prüfungshandlungen in eigenen Berichten.

4. Geschäftsleitung

4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besteht aus dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO) und drei weiteren, dem CEO unterstellten Mitgliedern. Alle vier Mitglieder der Geschäftsleitung führen eine Geschäftseinheit. Daniel Fust, Enrico Lardelli und Thomas Roth sind Schweizer Bürger, Martina Müller-Kamp ist deutsch-schweizerische Doppelbürgerin.

4.2 Tätigkeiten und Interessenbindungen

Die Mandate der Mitglieder der Geschäftsleitung werden ebenfalls nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt.

Daniel Fust, 1966
Eidg. dipl. Bankfachmann

Funktion

Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO), Leiter Geschäftseinheit Corporate Center

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium zum eidg. dipl. Bankfachmann; 1985 Eintritt GKB; 1997 Leiter Treasury/Cash Management; 2002 Leiter Risk Management; 2012 Mitglied der Geschäftsleitung; seit 1. Oktober 2019 CEO

Wesentliche Mandate

  • VR Privatbank Bellerive AG, Zürich*
  • VR Albin Kistler AG, Zürich*
  • VRP Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich*
  • VR Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Basel*
  • Präsident Wirtschaftsforum Graubünden, Chur
  • SR Seniorenzentrum Rigahaus, Chur

Enrico Lardelli, 1966
Dipl.-Ing. Wirtschaftsinformatik FH

Funktion

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Geschäftseinheit Digital Banking & Services

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium zum Dipl.-Ing. Wirtschaftsinformatik FH; 1999 Head Information Technology (CIO), Clariden Leu, Zürich; 2007 Bereichsleiter Business-Systeme, Raiffeisen Schweiz, St. Gallen; 2008 Head Information Technology and Organisation, RBS Coutts Bank, Zürich; 2009 Leiter Informatik (CIO), Mitglied der Geschäftsleitung, PostFinance AG, Bern; seit 1. September 2015 Mitglied der Geschäftsleitung

Wesentliche Mandate

  • VRP NNH Holding AG, Zürich*
  • VR eMonitor AG, St. Gallen*
  • Vorstandsmitglied Bündner Kunstverein, Chur
  • Mitglied Hochschulrat Fachhochschule Graubünden, Chur
  • SR Pro Kloster St. Johann, Müstair

Martina Müller-Kamp, 1970
Dr. oec. publ.

Funktion

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiterin Geschäftseinheit Marktleistungen

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Doktor der Volkswirtschaft; 1999 Senior Economist, Bankhaus Lampe, Düsseldorf; 2001 Senior Portfolio Manager, Lampe Asset Management GmbH, Düsseldorf; 2007 Asset Allocation Strategist Fixed Income, Leiterin der Abteilung Investment Tactics, VP Bank, Vaduz; 2008 Eintritt GKB, Leiterin Asset Management; 2015 Leiterin Investment Center; seit 1. Oktober 2019 Mitglied der Geschäftsleitung

Wesentliche Mandate

  • VR Privatbank Bellerive AG, Zürich*
  • VR Twelve Capital Holding AG, Freienbach*
  • SR Swisscanto Anlagestiftungen, Zürich*
  • Präsidentin Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank, Chur

Thomas Roth, 1960
Betr. oec. HWV

Funktion

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Geschäftseinheit Märkte

Ausbildung, berufliche Tätigkeit

Studium der Betriebsökonomie; Marketingleiter SBG, Chur; Filialleiter Buchs, Filialleiter Chur und stv. Marktgebietsleiter Graubünden, Schweizerischer Bankverein; 1998 Eintritt GKB; 2004 Harvard Business School, AMP; seit 1. Februar 2001 Mitglied der Geschäftsleitung

Wesentliche Mandate

  • Vorstand Rotes Kreuz Graubünden
  • Vorstand Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

*Geschäftsmandate GKB: Strategisch wichtige Mandate im Auftrag der Bank

4.3 Managementverträge

Die Graubündner Kantonalbank hat keine Managementverträge mit Dritten abgeschlossen.

4.4 Veränderungen im Jahr 2023

Thomas Roth, Leiter der Geschäftseinheit Märkte, geht am 31. Mai 2023 nach rund 22 Jahren als Mitglied der Geschäftsleitung der GKB in Pension. Der Bankrat wählte lic. oec. HSG Pascal Pernet als Nachfolger von Thomas Roth und Mitglied der Geschäftsleitung. Mit Pascal Pernet konnte ein Fachmann mit langjähriger Erfahrung und fundierten Kenntnissen der Bank- und Finanzbranche für die GKB gewonnen werden. Pascal Pernet übernimmt die Leitung der Geschäftseinheit Märkte per 1. April 2023.

5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder

5.1.1 Allgemeines

Im Einklang mit den SIX-Richtlinien werden alle Entschädigungen nach dem Accrual-Prinzip ausgewiesen. Die Zahlungen werden periodengerecht dem Geschäftsjahr zugeordnet, dem sie wirtschaftlich zugehören. Die Erarbeitung der Kompensationssystematik für die Gesamtbank inkl. der oberen Führungskräfte liegt in der Verantwortung des Strategieausschusses des Bankrats. Diese Funktion umfasst insbesondere die Gestaltung der notwendigen Vergütungsgrundsätze, die anschliessend durch den Bankrat verabschiedet werden. Bei der Graubündner Kantonalbank verfügt keine Einzelperson über die Kompetenz, die eigene Vergütung festzulegen. Der Leiter Personal und der Leiter Finanzen/Controlling werden zur Festlegung der Gesamtentschädigung und der Anstellungsbedingungen beratend und vorbereitend beigezogen.

Die GKB fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Obligationenrechts für Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind; entsprechend erstellt sie keinen separaten Vergütungsbericht im Sinne des revidierten Aktienrechts (Art. 734 ff. OR).

5.1.2 Entschädigung Bankrat, Inhalt und Festsetzungsverfahren

Die Entschädigungen der Bankräte werden gemäss Art. 24 GKBG auf Antrag der Bank von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegt. Sie beinhalten funktionsmässig abgestufte, feste Entschädigungen und Pauschalspesen sowie individuelle Reisespesen. Die Entschädigungen sind in einem entsprechenden Reglement des Bankrats abgebildet, welches durch den Strategieausschuss erarbeitet und letztmals durch den Bankrat per 10. Dezember 2021 revidiert wurde. Die Regierung des Kantons Graubünden hat das Reglement mit Beschluss vom 19. April 2022 genehmigt. Bei der Ausgestaltung der Entschädigungen der Bankräte werden weder Ziele noch weitere Komponenten berücksichtigt. Die Mitglieder des Bankrats erhalten keine Erfolgsbeteiligung. Im Weiteren werden keine Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) entrichtet, und die Bankräte haben keinen Anspruch auf die für Bankmitarbeitende üblichen Vorzugskonditionen.

5.1.3 Entschädigung Geschäftsleitung, Inhalt und Festsetzungsverfahren

Die Vergütungen an die Geschäftsleitung bestehen aus einem Basissalär, einer variablen Erfolgsbeteiligung sowie Sach- und Sozialleistungen. Die Gesamtvergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt als Barentschädigung und wird jährlich durch den Bankrat überprüft und festgelegt. Um sicherzustellen, dass das Vergütungssystem das Erreichen der langfristigen Geschäftsziele fördert, überprüft der Bankrat regelmässig die Vergütungspolitik und legt eine möglichst konkurrenzfähige Vergütung in marktüblicher Höhe für vergleichbare Positionen fest. Allfällige dabei resultierende Veränderungen waren analog der Basissalärrunde der übrigen Bankmitarbeitenden ab April 2022 wirksam. Die Entschädigungen werden im Strategieausschuss des Bankrats vorbesprochen und anschliessend dem Bankrat zum Entscheid vorgelegt. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung nimmt an diesen Beratungen teil, hat aber kein Mitspracherecht. Die Höhe der Bruttolohnsumme richtet sich nach dem für alle Mitarbeitenden geltenden Gehaltssystem, das mit Unterstützung eines externen Beraters erarbeitet wurde. Der externe Berater verfügt über keine weiteren Mandate innerhalb der Bank. Berücksichtigt werden hauptsächlich Funktion/Verantwortung, persönliche Leistung und Marktverhältnisse.

Zum Vergleich herangezogen werden insbesondere öffentlich verfügbare Studien sowie mit öffentlich zugänglichen Informationen erstellte Peer-Group-Vergleiche. Dabei wird die Vergütungspraxis von Schweizer Unternehmen berücksichtigt, welche hinsichtlich Branche, Grösse oder Tätigkeit mit der Graubündner Kantonalbank vergleichbar sind. Dieses Vorgehen berücksichtigt die Anforderungen des FINMA-Rundschreibens 2010/1 «Vergütungssysteme».

Die Erfolgsbeteiligung, welche bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich an alle Mitarbeitenden inkl. Geschäftsleitung ausgerichtet wird, beläuft sich auf 7 bis 8 Prozent des um Sonderfaktoren adjustierten Reingewinns der Bank. Eine allfällige Auszahlung erfolgt bar und basiert auf einem vom Bankrat genehmigten Erfolgsbeteiligungssystem. Die Grundlagen für die Erfolgsbeteiligung der Geschäftsleitung bilden – nebst dem um Sonderfaktoren adjustierten Reingewinn – die Erreichung der strategischen Vorgaben wie Wachstums-, Rentabilitäts- oder Cost/Income-Ratio-Ziele sowie die Funktionsbewertung. Erhöht sich der durch Sonderfaktoren adjustierte Reingewinn gegenüber dem Vorjahr und/oder werden festgelegte Ziele übertroffen, so vergrössert sich die Erfolgsbeteiligung. Bei einer Verschlechterung reduziert sich die Erfolgsbeteiligung. Bei der Zuteilung der Erfolgsbeteiligung kommt keine arithmetische Gewichtung der Zielgrössen zur Anwendung. Diese liegt im Rahmen der vorgenannten Grundlagen im Ermessen des Bankrats. Die variable Vergütung betrug bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung zwischen 70 und 85 Prozent des fixen Lohnbestandteils.

Entschädigungen für Geschäftsmandate im Auftrag der Bank werden der Bank ausgerichtet. Der Mandatsinhaber erhält für die Ausübung strategischer Mandate im Auftrag der Bank eine Entschädigung pro Mandat bis maximal 10’000 Franken, welche ihm zusammen mit der Erfolgsbeteiligung ausgerichtet wird. Für weitere Geschäftsmandate im Auftrag der Bank erhält der Mandatsinhaber eine Entschädigung pro Mandat bis maximal 5’000 Franken von der Institution direkt ausgerichtet. Allfällige Entschädigungen für bewilligte Privatmandate verbleiben dem Mandatsinhaber. Spesen und Sozialleistungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung beinhalten Pauschalspesen, Arbeitgeberbeiträge an die 2. Säule, Jubiläumsgeschenke sowie ein allfälliges zusätzliches Alterskapital bei vorzeitiger Pensionierung.

5.2 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder

Die Mitglieder des Bankrats erhalten bei Ausscheiden aus dem Bankrat weder Vorzugskonditionen noch Abgangsentschädigungen. Mitglieder der Geschäftsleitung haben als Pensionierte weiterhin Anrecht auf Mitarbeiter-Vorzugskonditionen im Aktiv-, Passiv- und indifferenten Geschäft, analog den übrigen Pensionären der GKB. Tritt ein Mitglied der Geschäftsleitung aus anderen Gründen aus der Bank aus, sind vertraglich weder Vorzugskonditionen noch Abgangsentschädigungen vorgesehen.

5.3 Organdarlehen

Die Graubündner Kantonalbank hält die Vorschriften des Bankengesetzes bezüglich Organdarlehen ein. Bei Darlehen an Organe gelten die gleichen Prozesse bezüglich Abwicklung und Überwachung wie bei den übrigen gewährten Darlehen. Es handelt sich vorwiegend um Hypothekarkredite auf fester und variabler Basis. Die Zinssätze der Hypothekarkredite richten sich nach marktüblichen Sätzen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses, wobei die Mitglieder der Geschäftsleitung Vorzugskonditionen wie das übrige Personal geniessen. Bei den Mitgliedern des Bankrats kommen die gleichen Konditionen zur Anwendung wie für die Kundschaft der Graubündner Kantonalbank.

5.4 Offenlegung der Zahlen

Die Zahlen zu den Entschädigungen sowie Organdarlehen und Beteiligungen sind im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss aufgeführt unter 9.22 Angaben gemäss OR Art. 732 ff. - Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind.

6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre, Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalen Rechts finden die aktienrechtlichen Bestimmungen nicht unmittelbar Anwendung auf die Graubündner Kantonalbank. Mangels Aktionariat entfallen daher Ausführungen zu diesem Themenkreis. Die Mitbestimmungsrechte liegen ausschliesslich beim Kanton Graubünden. Den Haltern von Partizipationsscheinen der Graubündner Kantonalbank stehen Vermögensrechte zu, jedoch keine Mitwirkungsrechte. Sie werden einmal jährlich anlässlich einer von der Graubündner Kantonalbank jeweils im März oder April einberufenen PS-Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr informiert. Im Jahr 2022 konnte die PS-Versammlung wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

7. Aufsicht

Die Graubündner Kantonalbank untersteht der bankengesetzlichen Aufsicht der FINMA. Zusätzlich wacht die Regierung des Kantons Graubünden als kantonales Aufsichtsorgan über die Handhabung des GKBG und genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.

8. Kontrollorgane

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Prüfgesellschaft der Graubündner Kantonalbank. Leitender Revisor sowie von der FINMA anerkannter leitender Prüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Stefan Fuchs, zugelassener Revisionsexperte.

8.2 Revisionshonorar

Das in der Anhangtabelle 9.35 ausgewiesene Honorar der Prüfgesellschaft für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung entspricht dem finanziellen Aufwand für den Konzern im Berichtsjahr.

8.3 Zusätzliche Honorare

Das zusätzliche Honorar der Prüfgesellschaft Ernst & Young AG für andere Dienstleistungen in der Anhangtabelle 9.35 entstand durch revisionsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Reglementen sowie steuer- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen im GKB Konzern.

8.4 Informationsinstrumente der Prüfgesellschaft

Der leitende Revisor der Prüfgesellschaft informierte den Bankrat 2022 sechsmal in schriftlicher Form über seine Erkenntnisse. Die Berichte nahmen unter anderem Stellung zur Rechnungsprüfung, zur aufsichtsrechtlichen Prüfung und zur Kreditprüfung.

Risikoanalyse, Prüfungsstrategie und Revisionsberichte der Prüfgesellschaft wurden ausführlich im Prüf- und Risikoausschuss behandelt und zuhanden des Bankrats verabschiedet. Im Berichtsjahr waren die Vertreter der Prüfgesellschaft an fünf Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses anwesend.

Der Leiter der internen Revision nimmt jeweils an den Sitzungen des Bankrats teil, wenn Themen im Zusammenhang mit der internen Revision oder Prüfgesellschaft behandelt werden.

Die Prüfgesellschaft wird aufgrund einer Ausschreibung auf Antrag des Bankrats durch die Regierung gewählt. Die Auswahl erfolgt auf Basis der fachlichen Qualifikation, der Erfahrung mit Regional- und Kantonalbanken und des Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Umfang und Inhalt der jährlichen Dienstleistung werden wie branchenüblich in einer Auftragsbestätigung festgehalten.

Der Prüf- und Risikoausschuss hat einen konkreten Kriterienkatalog zur Beurteilung der Leistung, der Honorierung und der Unabhängigkeit festgelegt und bespricht seine Beurteilung mit der Prüfgesellschaft.

8.5 Interne Revision

Die interne Revision übt ihre Tätigkeit in Anlehnung an die vom Institute of Internal Auditors (IIA) festgelegten internationalen Standards für die berufliche Praxis aus. Sie koordiniert ihre Tätigkeit eng mit der Prüfgesellschaft. Der Leiter der internen Revision ist seit 2012 Cornel Furrer, dipl. Wirtschaftsprüfer und Certified Internal Auditor (CIA). Die interne Revision arbeitet mit diplomierten Fachkräften, insbesondere im Banking, im Revisionswesen sowie in der Wirtschaftsinformatik, unabhängig von der Geschäftsleitung. Sie ist direkt dem Bankpräsidenten unterstellt und wies per Ende Berichtsjahr 7.4 Stellen aus.

9. Informationspolitik

Die Graubündner Kantonalbank informiert und kommuniziert transparent, offen und zeitnah. Halbjährlich orientiert die Bank die Medien über ihr Geschäftsergebnis. Der jährliche Geschäftsbericht dient als grundlegende Informationsquelle. Die Partizipanten werden an der jährlichen Versammlung im Frühjahr mündlich über das vergangene Geschäftsjahr informiert. Die Mitarbeitenden werden an verschiedenen Veranstaltungen stufengerecht und direkt über operative und strategische Massnahmen informiert. Sie haben via Intranet Zugang zu geschäftsrelevanten Informationen.

Folgende Publikationen der Bank sind im Internet abrufbar: Geschäftsbericht und Offenlegung, Halbjahresabschluss, Jahresabschluss, Medienmitteilungen. Interessenten erhalten Ad-hoc-Medienmitteilungen via E-Mail. Dieser Service kann abonniert werden.

10. Handelssperrzeiten

Die GKB hat die gesetzlichen Vorgaben betreffend die Handelssperrzeiten in Reglementen und Weisungen umgesetzt. Für die Mitglieder des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie sämtliche Mitarbeitende der Bank gilt eine ordentliche Sperrzeit für den Handel mit eigenen Titeln (insb. Partizipationsschein) vom 1. Dezember bis und mit dem Tag der Publikation des jeweiligen Jahresergebnisses sowie vom 1. Juni bis und mit dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Halbjahresergebnisses. Darüber hinaus kann die GKB bei Bedarf für die Organe oder für alle bzw. für ausgewählte Mitarbeitende besondere Handelssperrzeiten definieren, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten, die für den Geschäftsgang wichtig sind oder im Rahmen von Emissionen.

OrganigrammOffenlegung