3. Bankrat
3.1 Mitglieder des Bankrats
Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern mit Schweizer Bürgerrecht. Gemäss dem geltenden Aufsichtsrecht kann kein Mitglied des Bankrats exekutive Funktionen bei der Graubündner Kantonalbank wahrnehmen. Die Mitglieder des Bankrats stehen in keiner wesentlichen Geschäftsbeziehung zur GKB. Kein Mitglied des Bankrats war in den vorangegangenen Geschäftsjahren Mitglied der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank. Alle Mitglieder des Bankrats erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken», Rz 17 ff. Die Mandate werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt, wobei auch regionale Aspekte berücksichtigt werden. Stichtag ist der 31. Dezember 2022. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen.
Ausbildung und berufliche Tätigkeit
Peter A. Fanconi, lic. iur.
Peter Fanconi ist Unternehmer und Investor sowie in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Peter Fanconi verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche. Dies sowohl im Bereich des Investment Bankings, Asset Managements wie auch im Schweizer Private Banking. Er war Partner der PWC AG, Zürich, CEO des Privatkundengeschäfts der Bank Vontobel AG sowie CEO der Schweizer-Hedgefonds-Pionierin Harcourt Alternative Investments AG sowie der Impact-Investment-Gesellschaft BlueOrchard Finance AG.
Christoph Caviezel, Dr. iur.
Christoph Caviezel ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Fribourg studiert und mit Promotion abgeschlossen. Christoph Caviezel verfügt über das Anwaltspatent und ist darüber hinaus erfahrener Immobilien-Manager. Er war langjähriger CEO der Intershop Holding AG und über zehn Jahre lang CEO des Immobilienentwicklers Mobimo Holding AG.
Fulvio A. Bottoni, MSc Banking and Finance
Fulvio Bottoni ist Professor für Banking and Finance an der Fachhochschule Graubünden. Er hat Betriebsökonomie mit Vertiefung Finanz- und Rechnungswesen an der HWV Chur studiert und ein Masterstudium in Banking und Finance an der ZHAW abgeschlossen. Zudem ist er Experte in Rechnungslegung und Controlling. Fulvio Bottoni war mehrere Jahre stellvertretender Leiter Controlling der Graubündner Kantonalbank und Division Controller bei OC Oerlikon Balzers AG.
Martin Gredig, lic. oec. publ.
Martin Gredig ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Betriebsökonomie mit Schwerpunkten in Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Treuhand und Revision an der Universität Zürich studiert. Martin Gredig war Leiter Controlling der Solothurner Bank SoBa AG und verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung als CFO der Firma Repower AG in Poschiavo sowie der Rhätischen Bahn AG in Chur.
Barbara A. Heller, lic. oec. publ.
Barbara Heller ist Managing Director und Mitinhaberin der Swipra Services AG und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Sie hat Volkswirtschaft mit Schwerpunkten in Finanzmarktökonomie und empirischer Wirtschaftsforschung an der Universität Zürich studiert. Barbara Heller verfügt über 30 Jahre Erfahrung aus Führungspositionen in verschiedenen Branchen. Sie war CFO bei Santhera Pharmaceuticals Holding AG, Managing Director im Investment Banking und Corporate Finance der Bank Vontobel AG sowie Leiterin des Geschäftsbereichs Kapitalmarkt und Financial Engineering bei der Bank Leu AG.
Ines Pöschel, lic. iur.
Ines Pöschel ist seit 2007 Partnerin der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard Zürich KIG. Sie hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Ines Pöschel war Senior Manager bei Andersen Legal und Rechtsanwältin bei Bär & Karrer AG. Ihre Spezialgebiete sind M&A-Transaktionen, Corporate Governance, Beratung von Führungskräften und Verwaltungsräten sowie Verantwortlichkeitsprozesse, Restrukturierungen und Liquidationen.
Michèle F. Sutter-Rüdisser, Prof. Dr. oec. HSG
Michèle Sutter-Rüdisser ist Wirtschaftsprofessorin an der School of Management der Universität St. Gallen und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Sie hat Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen studiert und mit Promotion abgeschlossen. Michèle Sutter-Rüdisser ist zudem Gastprofessorin am Banking and Insurance Departement der Università SDA Bocconi in Mailand, Direktorin des Network For Innovative Corporate Governance (NICG) und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Banken- und Versicherungsindustrie.
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Peter A. Fanconi, 1967
Funktion
Bankpräsident und Vorsitzender des Strategieausschusses
Wesentliche Mandate
- VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich
- Executive Council Member of Brown University, Rhode Island, USA
Christoph Caviezel, 1957
Funktion
Bankvizepräsident und Mitglied des Strategieausschusses
Wesentliche Mandate
- VR Ina Invest Holding AG, Opfikon
- VR Ledermann Gruppe, Zürich
- VR BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen*
- VR ChamGroup AG, Cham
Fulvio A. Bottoni, 1968
Funktion
Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses
Wesentliche Mandate
- keine
Martin Gredig, 1965
Funktion
Mitglied des Bankrats und Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses
Wesentliche Mandate
- VR Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis
- VR EKT Holding AG, Arbon
- VR Verkehrsbetriebe Glattal AG, Opfikon/Glattbrugg
- VRP hs informatica ag, Ilanz
- VRP J. Lenz Söhne AG, Lenzerheide
- VRP Kieswerk Bovas AG, Lantsch/Lenz
- SR Clinica Hildebrand Centro di riabilitazione, Brissago
Barbara A. Heller, 1967
Funktion
Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses
Wesentliche Mandate
- VR Andermatt Swiss Alps AG, Andermatt
- Mitglied Anlagekommission Transparenta Sammelstiftung für berufliche Vorsorge, Aesch
- Vizepräsidentin CFO Forum Schweiz – CFOs und Vorsitzende Jury Swiss CFO Award, Rotkreuz
- Inhaberin BAH Management GmbH, Dietlikon
Ines Pöschel, 1968
Funktion
Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses
Wesentliche Mandate
- VR Alcon AG, Fribourg
- VR Reichle Holding AG, Zug
- VR Bioengineering Holding AG, Wald ZH
- VR Wirz Partner Holding AG, Zürich
- Mitglied der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister
Michèle F. Sutter-Rüdisser, 1979
Funktion
Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses
Wesentliche Mandate
- VR Helsana AG, Dübendorf
- Mitglied des Aufsichtsrats, Erste Group Bank AG, Wien
- Direktorin am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics, Universität St. Gallen
*Geschäftsmandate GKB: Strategisch wichtige Mandate im Auftrag der Bank
3.3 Wahl und Amtszeit
Die Mitglieder des Bankrats werden durch die Regierung des Kantons Graubünden mit unterschiedlichen Amtszeiten gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt der Nachfolger in die Amtsperiode seines Vorgängers ein. Für Mitglieder des Bankrats gilt eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren.
Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Bankrates unverändert. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Amtsperioden von Bankvizepräsident Christoph Caviezel sowie von Bankrätin Michèle F. Sutter-Rüdisser um vier weitere Jahre bis 31. März 2027 verlängert. Gleichzeitig wurde Bankrat Christoph Caviezel für die neue Amtsperiode bis 31. März 2027 in seiner Funktion als Bankvizepräsident bestätigt.
Wahl und Amtszeit des Bankrats
|
Amtsantritt |
Gewählt bis |
|
|
|
Peter A. Fanconi |
01.04.2014 |
31.03.2026 |
Dr. Christoph Caviezel |
01.04.2015 |
31.03.2027 |
Martin Gredig |
01.04.2016 |
31.03.2024 |
Fulvio A. Bottoni |
01.04.2016 |
31.03.2024 |
Ines Pöschel |
01.08.2018 |
31.03.2026 |
Dr. Michèle F. Sutter-Rüdisser |
01.01.2021 |
31.03.2027 |
Barbara A. Heller |
01.04.2021 |
31.03.2025 |
3.4 Interne Organisation
3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat
Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank. Gemäss Art. 24 GKBG wählt die Regierung den Bankpräsidenten, den Bankvizepräsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Bankrats. Unter dem Vorsitz des Bankpräsidenten übt das siebenköpfige Gremium die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus und legt die strategische Ausrichtung, die Risikopolitik der Bank und die reglementarische Grundordnung fest. Der Bankrat genehmigt die Kapital- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresbudget und verabschiedet die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht zuhanden der Regierung. Auch die Formulierung der Personalpolitik liegt in seiner Kompetenz. In Personalgeschäften wählt er die Vorsitzenden sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl der Geschäftsleitung, des Chief Risk Officers und des Leiters der internen Revision. Auf Antrag des Bankrats bestimmt die Regierung die Prüfgesellschaft. Der Bankrat fasst seine Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und Antrags der Geschäftsleitung. An den Sitzungen des Bankrats nehmen üblicherweise die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bei Bedarf der Leiter der internen Revision mit beratender Stimme teil. Ein Teil der Sitzung findet jeweils im ausschliesslichen Kreis des Bankrats statt.
2022 traf sich der Bankrat zu sechs ordentlichen Sitzungen und zu einer zweitägigen Strategietagung in Castasegna. Ausführlichere Informationen hierzu im Kapitel Strategie.
Darüber hinaus hat sich der Bankrat in den weiteren Sitzungen unter anderem mit dem Risikomanagement, der Risikopolitik, Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten sowie aktuellen und künftigen regulatorischen Vorschriften befasst. Der Bankrat prüfte den Erwerb neuer Beteiligungen und befasste sich mit der Nachfolgeregelung auf Stufe Geschäftsleitung. Zudem wurden verschiedene Reglemente überarbeitet. Eine der ordentlichen Sitzungen führte der Bankrat im Rahmen einer Landsitzung in der Region Flims durch.
3.4.2 Ausschüsse
Der Strategie- sowie der Prüf- und Risikoausschuss tragen dazu bei, den Meinungsbildungsprozess in der Bankbehörde bei bedeutenden Vorlagen zu vertiefen, indem sie die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten. Die Ausschüsse haben keine direkte Entscheidungskompetenz. An den Sitzungen, bei denen Anträge zuhanden des Bankrats gefasst werden, können der Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie das fachlich zuständige Mitglied der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden bei Bedarf beigezogen.
Strategieausschuss
Peter Fanconi (Vorsitzender), Christoph Caviezel, Barbara A. Heller, Ines Pöschel
Der Strategieausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Er untersteht dem Vorsitz des Bankpräsidenten und befasst sich mit strategischen und organisatorischen Fragen der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-, Personal-, Gehalts- und Unternehmenspolitik sowie mit dem Budget und der Unternehmensplanung.
Weiter werden im Rahmen des Strategiecontrollings Faktoren analysiert, welche inner- und ausserhalb der Bank die Umsetzung der Strategie beeinflussen können. Zudem werden die angeordneten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie überwacht und deren Zielerreichung überprüft. Der Strategieausschuss bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Einhaltung der Vorschriften zur Corporate Governance. Zudem erfüllt er besondere Aufgaben im Bereich des Vergütungssystems.
Der Ausschuss trat im Laufe des Jahres 2022 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Er beriet neben Themen von allgemeiner strategischer und geschäftspolitischer Relevanz unter anderem auch die Entwicklungen bei den bestehenden Beteiligungen und die Erweiterung des strategischen Beteiligungsportfolios. Zudem befasste er sich mit dem Jahresbudget, den mittel- und längerfristigen Finanzplänen und den entsprechenden Werttreibermodellen und Szenarien, mit Fragen der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklung und mit der Aktualisierung verschiedener Reglemente. Weitere Themen waren die Einführung eines bankweit gültigen Verhaltenskodexes, die Überarbeitung des Lohn-/Salärsystems und des Vergütungsreglementes im Sinne einer Anpassung an die Anforderungen der neuen Arbeitswelt. Im personellen Bereich bildete die Vorbereitung der Wahl eines neuen Mitglieds der Geschäftsleitung einen Schwerpunkt. Der Ausschuss befasste sich schliesslich mit der inhaltlichen Vorbereitung der Strategietagung des Bankrates mit dem Schwerpunktthema Ausleihungsgeschäft und diskutierte die GL-Ziele für das Folgejahr.
Prüf- und Risikoausschuss
Martin Gredig (Vorsitzender), Fulvio A. Bottoni, Michèle F. Sutter-Rüdisser
Der Prüf- und Risikoausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Der Ausschuss stellt die Unabhängigkeit der Revisionsinstanzen sicher, indem er die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen beurteilt, als fachlich vorgesetztes Gremium der internen Revision die Tätigkeitsfelder der internen Revision und der Prüfgesellschaft koordiniert und die Prüfungsergebnisse mit den leitenden Revisoren bespricht. Weiter befasst sich der Prüf- und Risikoausschuss mit der Organisation, dem Zustand und der Struktur der Compliance in der Bank, überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse, beurteilt die finanzielle Berichterstattung samt den dazugehörigen Kontrollen und würdigt die Kapitalplanung. Im Bereich der Risikokontrolle beurteilt er periodisch die Risikolage. Ferner berät der Ausschuss das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überprüft dessen Angemessenheit. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte 2022 sechsmal.
Der Ausschuss beriet die Prüfungsberichte der Revisionsinstanzen, unter anderem die Berichte zur Rechnungsprüfung, zur Aufsichtsprüfung und zur Kreditprüfung sowie alle Berichte der internen Revision, und überwachte die Umsetzung der Empfehlungen der Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie die Behebung von festgestellten Mängeln. Zudem nahm er zuhanden des Bankrats Kenntnis von den quartalsweise vorgelegten Risikoberichten. Weiter befasste er sich im Berichtsjahr mit der Revisionsplanung 2022, der Risikoanalyse zur Prüfstrategie der Prüfgesellschaft sowie mit dem jährlich vorgelegten Compliance Report und dem Report zum Business Continuity Management.
3.4.3 Arbeitsweise des Bankrats und der Ausschüsse
Der jeweilige Vorsitzende beruft den Bankrat sowie die Ausschüsse unter Angabe der Traktanden zu üblicherweise zwei- bis dreistündigen Sitzungen ein. Die Verhandlungen nehmen Bezug auf in der Regel schriftlich verfasste Berichte und Anträge. Der Sitzungsverlauf wird protokolliert. Die Ausschüsse tagen in der Regel sechsmal pro Jahr und stimmen ihre Tätigkeiten mit denjenigen des Bankpräsidenten ab. Die Mitglieder des Bankrats werden über die Verhandlungen der Ausschüsse anhand der Protokolle und der Berichte der Vorsitzenden an den Bankratssitzungen informiert.
3.5 Kompetenzregelung
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bankrats und der Geschäftsleitung richten sich nach dem GKBG, welches letztmals im Jahr 2015 mit Wirkung auf den 1. Januar 2016 teilrevidiert wurde. Die Kompetenzregelung zwischen den beiden Organen folgt dem Prinzip der klaren Trennung von beaufsichtigenden und operativen Aufgaben. Der Bankrat befasst sich mit strategischen Tätigkeiten. Der Geschäftsleitung obliegen die operative Führung der Bank und ihre Vertretung nach aussen. Sie ist verantwortlich für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie für die Umsetzung der Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und Betriebsstrategie. Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht durch die Gesetzgebung einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind. Die Zuweisung der Aufgaben an die einzelnen Geschäftseinheiten wie auch die Organisation der Geschäftsleitung regelt der Bankrat.
3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Der Bankrat wird an den Sitzungen schriftlich und zusätzlich in mündlicher Form über den Geschäftsgang informiert. Bankrat und Geschäftsleitung erhalten identische Controllingberichte. Der monatlich erstellte Report deckt die Ertrags- und Volumenentwicklungen mit Budgetvergleichen ab und gibt Hinweise zu nicht finanziellen Belangen wie Fluktuationen oder Risikostatus. Der Bankpräsident erhält diesen Bericht zeitgleich mit der Geschäftsleitung, die übrigen Mitglieder des Bankrats erhalten jeweils an den ordentlichen Sitzungen Einsicht.
Mit dem Controllingbericht verschafft sich der Bankrat einen Überblick über den Geschäftsgang und die zu erwartende Entwicklung. Ein separater Risikobericht informiert vierteljährlich über die Situation im Zusammenhang mit Kredit-, Bilanzstruktur-, Markt- und operationellen Risiken. Anschliessend an den Prüf- und Risikoausschuss analysiert der Bankrat den Risikobericht auf Einhaltung der genehmigten Strategien und Risikolimiten.
Mittels des jährlichen Strategiecontrolling-Berichts informiert sich der Bankrat über den Stand der Umsetzung der Strategiemassnahmen. Die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen stehen den Mitgliedern des Bankrats zur Einsicht offen.
Die interne Revision arbeitet unabhängig vom täglichen Geschäftsgeschehen und ist organisatorisch direkt dem Bankpräsidenten unterstellt. Die interne Revision führt periodisch in allen Organisationseinheiten der Bank Prüfungshandlungen durch und informiert über die Ergebnisse ihrer Kontrollen. In Kurzberichten werden die wichtigsten Ergebnisse der Revisionsarbeit dem Bankpräsidenten, der Geschäftsleitung, dem Prüf- und Risikoausschuss und dem Bankrat mitgeteilt. Die Prüfgesellschaft informiert den Bankrat über vorgenommene Prüfungshandlungen in eigenen Berichten.