1. Angaben zur Firma

1.1 Allgemeines zum Auftrag

Die Graubündner Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur. Als moderne Universalbank bietet sie eine umfassende Dienstleistungspalette für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Durch ihre Geschäftstätigkeit unterstützt sie eine ausgewogene Entwicklung der Bündner Wirtschaft (Art. 2 Gesetz über die Graubündner Kantonalbank). Grundlage für die strategischen und operativen Massnahmen der GKB bildet ein ganzheitliches Value Management. Dieses steht für eine ausgewogene Orientierung an den Interessen der Anspruchsgruppen. Dazu zählen Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren und die Öffentlichkeit.

1.2 Übergeordnete Unternehmensphilosophie (Corporate Purpose)

Die GKB stützt ihre Relevanz nicht nur auf betriebswirtschaftliche Kriterien, sondern fokussiert mit dem Corporate Purpose auch auf den Sinn und Zweck des Unternehmens. Diese übergeordnete Unternehmensphilosophie resümiert die GKB im Statement «Für die beste Zukunft aller Zeiten». Die Bank arbeitet also täglich für die beste Zukunft ihrer Anspruchsgruppen: der Kundinnen und Kunden, der Mitarbeitenden, ihrer Investorinnen und Investoren und der Öffentlichkeit.

Die GKB will mit ihren Unternehmenswerten «einfach, kompetent und engagiert» entlang ihrer Strategie «Zeichen setzen» und sowohl wirtschaftlich wie auch ökologisch und sozial-gesellschaftlich Verantwortung übernehmen.

Die Kundinnen und Kunden wollen wissen, wofür das Unternehmen steht, dem sie ihr Geld anvertrauen. Dies nicht zuletzt, weil Produkte und Dienstleistungen in einer zunehmend digitalisierten Welt beliebig austauschbar werden. Deshalb ist es wichtig, neben einem bedürfnisorientierten Angebot an Finanzdienstleistungen auch Unterschiede über Menschen und Werte zu schaffen. Dies, indem sich die GKB auf die Ziele ihrer Kundinnen und Kunden fokussiert und so einen individuellen Beitrag für die beste Zukunft ihrer Kundschaft leistet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen den Sinn ihrer Arbeit verstehen. Der Corporate Purpose liefert dafür den Kompass. Der Umgang mit den Mitarbeitenden basiert auf Eigenverantwortung, auf gegenseitigem Vertrauen und auf einem offenen und ehrlichen Dialog. Die Mitarbeitenden der GKB sind die wichtigste Ressource der Bank, entsprechend investiert sie in deren Aus- und Weiterbildung.

Für Investorinnen und Investoren empfiehlt sich die GKB als attraktives Investment mit einer klaren Eignerstrategie. Managemententscheide erfolgen nach unternehmerischen Kriterien und sind frei von politischen Einflüssen. Die GKB erwirtschaftet risikobewusst eine marktgerechte Rendite und trägt zur ausgewogenen Entwicklung der Bündner Wirtschaft bei.

Auch gegenüber der Öffentlichkeit orientiert sich die GKB an ihrem Corporate Purpose («Für die beste Zukunft aller Zeiten»). Dies als Bank der Bündnerinnen und Bündner, als Sponsoring-Partnerin, Arbeitgeberin und Ausbildnerin von Lernenden und Praktikanten sowie über ihren Beitragsfonds. Die Nachhaltigkeit der GKB basiert auf den drei Säulen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung. In diesem Spektrum engagiert sich die GKB für die Nachhaltigkeit in Graubünden.

1.3 Der Kunde im Fokus der Strategie

Die Graubündner Kantonalbank unterscheidet vier Kundensegmente.

Private Kunden

In diesem Geschäftsfeld werden vorwiegend natürliche Personen mit Bedürfnissen in den Bereichen Zahlen, Anlegen und Vorsorgen betreut. Die Beratung der Kundinnen und Kunden erfolgt aufgrund ihrer Ziele und deckt auf Wunsch den gesamten Lebenszyklus ab.

Private Banking

Das Private Banking hat bei der GKB Tradition. Dieses Geschäft soll über das bestehende Kundennetzwerk und über Neukundengewinnung weiterwachsen. Den individuellen Bedürfnissen und hohen Ansprüchen dieser Kundengruppe sowie der zunehmenden Komplexität im Anlagegeschäft wird mit Kompetenzzentren in den Regionen mit Erfolg Rechnung getragen. Auch Finanzierungslösungen, hauptsächlich Hypothekarfinanzierungen für natürliche Personen (Privatkunden), sind Teil des Geschäftsfeldes Private Banking.

Geschäftskunden

Geschäftskunden sind vorwiegend juristische und private Personen mit kommerziellem Charakter. Hohe Beratungsansprüche und komplexe Dienstleistungen, vor allem im Ausleihungsgeschäft, gehen mit der Betreuung dieser Kundschaft einher.

Institutionelle Anleger und externe Vermögensverwalter

Kunden in diesem Segment weisen eine grosse Kompetenz im Finanzdienstleistungsgeschäft auf und stellen hohe Ansprüche sowohl an die Beratung als auch an die Dienstleistungen.

1.4 Vertriebsbank

Um den hohen Ansprüchen gegenüber den einzelnen Kundensegmenten gerecht zu werden, orientiert sich die Graubündner Kantonalbank am Vertriebsbankmodell. Die Organisation der GKB ist darauf ausgerichtet, Kunden mit segmentspezifischen Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.

graphic

Mit der Vertriebsstruktur im Heimmarkt Graubünden sprechen wir vorwiegend die Kundschaft mit einem Bezug zum Kanton Graubünden an. Die Betreuung und Beratung der Kundinnen und Kunden erfolgt über dezentrale Beratungsteams sowie Teams mit Spezialisten für Hypotheken und Finanz- und Vorsorgeplanungen. Der Kundschaft stehen 42 Standorte in 11 Regionen sowie rund 100 Bancomaten zur Verfügung. Die GKB ist nicht nur physisch präsent im Kanton Graubünden, sondern ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden auch den Dialog über digitale Kanäle. Die Bank setzt dabei auf einen dualen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, das heisst sowohl physisch in den Filialen wie auch digital über Desktop oder Smartphone.

Konsortialgeschäfte, Akquisitionen und der Zukauf von Assets sollen das organische Wachstum ergänzen und für Diversifikation sorgen. Dabei plant die GKB kein eigenes Onshore- Geschäftsstellennetz im Ausland. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit orientiert sich in erster Linie an wirtschaftlichen Grundsätzen und berücksichtigt namentlich die Aspekte Konstanz, Kompetenz und Risiko. Die Betreuung erfolgt aus Graubünden heraus.

Weiter hält die GKB Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG, an der Albin Kistler AG und der BZ Bank AG. Dies sind eigenständige Unternehmen für die Bereiche Private Banking, Vermögensverwaltung und Private Equity in Zürich und Wilen bei Wollerau. Die Verarbeitungsprozesse der Privatbank Bellerive AG werden bei identischer Systemumgebung mehrheitlich in Chur durchgeführt.

Die Prozesse orientieren sich an den Kundenbedürfnissen und werden laufend auf Einfachheit und Effizienz getrimmt. Die angestrebten Fortschritte erreichen wir mit klassischen Prozessmanagement-Methoden, Lean-Management-Methoden, Customer-Journeys und mit den Möglichkeiten von Robotic Process Automation (RPA). Aufgaben und Prozesse in der Leistungserstellung, die nicht zu den Kernkompetenzen gehören, werden wo sinnvoll und möglich an Partner ausgelagert. Die Graubündner Kantonalbank übernimmt von schweizweit tätigen Dienstleistern für Hypotheken Hypothekarforderungen. Im Abwicklungsprozess werden gleichzeitig gewisse Verwaltungshandlungen (Teile der Kreditadministration und des Kreditrisikomanagements, Aufbewahrung von Grundpfandsicherheiten) an diese übertragen.

Als wesentlichen Teil der Leistungserstellung erbringt die Firma Inventx AG in Chur Informatikdienstleistungen für die GKB. Die Kernapplikation Finnova wird durch die gleichnamige Firma in Lenzburg weiterentwickelt.

1.5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Personalbestand betrug teilzeitbereinigt per Ende Jahr 824.97 Mitarbeitende (FTE / Vorjahr: 818.20). Darin enthalten sind 13.60 Mitarbeitende (FTE / Vorjahr: 13.40) bei der Privatbank Bellerive AG in Zürich, 39.25 Mitarbeitende (FTE) bei der Albin Kistler AG (Vorjahr: 36.35) sowie 11.40 Mitarbeitende (FTE) bei der BZ Bank Aktiengesellschaft. Die GKB beschäftigt 33 Auszubildende (Vorjahr: 33), die gemäss den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit 50 Prozent im Personalbestand enthalten sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und dem Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung–Banken» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der GKB erfasst und ab diesem Zeitpunkt bewertet. Die in den jeweiligen Bilanzrubriken zusammengefassten Detailpositionen sind einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet. Die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen, weshalb kleine Rundungsdifferenzen entstehen können.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Graubündner Kantonalbank in Chur, die Privatbank Bellerive AG in Zürich, die Albin Kistler AG in Zürich sowie die BZ Bank Aktiengesellschaft in Wilen. Der Konsolidierungskreis zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ist identisch. Die Privatbank Bellerive AG, die Albin Kistler AG sowie die BZ Bank Aktiengesellschaft werden vollkonsolidiert. Dabei erfassen wir Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent (in der Konzernrechnung 2022 sind die Erträge und Aufwendungen der BZ Bank Aktiengesellschaft für das zweite Halbjahr 2022 enthalten). Konzerninterne Forderungen und Verpflichtungen sowie Aufwand und Ertrag werden gegenseitig verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs nach der angelsächsischen Purchase-Methode erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der GKB werden zu Konsolidierungszwecken auch für die Abschlüsse der Konzerngesellschaften angewendet.

2.3 Umrechnung von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen sind zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte rechnen wir am Bilanzstichtag zu den Stichtageskursen um. Kursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie unrealisierte Kursdifferenzen auf Finanzaktiven und -verpflichtungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Fremdwährungsbestände sowie Kursdifferenzen der Konzerngesellschaften werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt.

Bilanzstichtageskurse

 

Noten

Devisen

 

 

 

 

 

 

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

USD

0.8850

0.8725

0.9251

0.9123

CAD

0.6440

0.6770

0.6838

0.7172

GBP

1.0555

1.1725

1.1157

1.2325

EUR

0.9635

1.0090

0.9886

1.0338

JPY

0.6625

0.7525

0.7013

0.7926

Die Bewertung der Barbestände erfolgt zu Notenkursen, alle übrigen Fremdwährungsbestände werden zu Devisenkursen (Mittelkurse) bewertet.

2.4 Flüssige Mittel

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

2.5 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending and Securities Borrowing).

Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst resp. ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, welche diese Wertschriften beinhalten.

2.6 Forderungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Bei den Forderungen gegenüber Banken gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

2.7 Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen gebildet. Für nicht gefährdete Forderungen erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»). Die Einzelwertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition der Bilanz in Abzug gebracht. Falls eine Wertberichtigung den Nettoschuldbetrag (Risikobetrag) einer Forderung übersteigt, so wird der den Nettoschuldbetrag übersteigende Anteil in der Position «Rückstellungen» auf der Passivseite ausgewiesen.

Zinsen und Kommissionen, die seit mehr als 90 Tagen ausstehend sind, sowie sich darauf beziehende Rechnungsabgrenzungen werden nicht als Ertrag verbucht.

Gefährdete Forderungen gelten wieder als vollwertig, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen geleistet und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.

2.8 Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst.

2.9 Handelsgeschäfte

Die Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet, sofern ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden sie nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht.

2.10 Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel, die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworben werden, sind nach der Accrual-Methode bewertet. Bei diesen Finanzanlagen gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

Wertschriftenbestände, welche weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sind zum Einstandspreis oder zum tieferen Marktwert bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft zwecks Sanierung übernommene und zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Die physischen Edelmetalle, die zur Deckung von Kundenverpflichtungen ausgeschieden sind, werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.

2.11 Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen (inkl. solcher mit Infrastrukturcharakter und Gemeinschaftswerken) ausgewiesen, bei denen die Absicht der dauernden Anlage besteht. Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet und jährlich überprüft, wobei geringwertige Beteiligungen (Anschaffungswert < 1 Million Franken und Stimmenanteil < 20 Prozent) im Anschaffungsjahr direkt wertberichtigt werden.

Die Bilanzierung von wesentlichen strategischen Beteiligungen mit einem Anteil zwischen 20 Prozent und 50 Prozent erfolgt nach der Equity-Methode.

2.12 Sachanlagen

Die Bilanzierung der Bankgebäude und Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen, abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer der Objekte. Die nach Art der Investitionen differenzierte Abschreibungsdauer beträgt:

  • Bankliegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Landwert)
    33 Jahre
  • Andere Liegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Ertragswert)
    33 Jahre
  • Einrichtungen/Einbauten maximal
    10 Jahre

Die übrigen Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben:

  • EDV-Anlagen, Hard- und Software maximal
    3 Jahre
  • Mobiliar, Fahrzeuge maximal
    5 Jahre
  • Strategische Grossprojekte maximal
    3 Jahre

Die externen Kosten von strategischen Grossprojekten mit ausgewiesenem Nutzen werden aktiviert. Die Aktivierung beginnt mit dem Zeitpunkt des Projektentscheides. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Geringwertige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

2.13 Immaterielle Werte

Immaterielle Werte werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Abzug der notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft.

2.14 Goodwill

Ein allfällig anfallender Goodwill wird aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

2.15 Vorsorgeverpflichtungen

Im Anhang wird unter Punkt 9.12, «Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen», und Punkt 9.13, «Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen», detailliert informiert.

2.16 Steuern

Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuerverpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerrückstellungen für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Steuergesetzen.

2.17 Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die Veränderungen werden in der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» erfasst.

2.18 Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Bestände an Partizipationsscheinen werden zu Anschaffungskosten als separate Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Entsprechende Erfolge werden der Position «Gesetzliche Gewinnreserven» zugeführt.

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition nominal verrechnet. Allfällig entstehende Erfolge werden über den Handelserfolg ausgebucht.

2.19 Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) als Eigenmittel angerechnet.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

2.20 Ausserbilanzgeschäfte

Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften erfolgt die Bildung von Rückstellungen nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»).

2.21 Erfolg aus dem Zinsengeschäft

Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 7, in der Position «Zins- und Diskontertrag» verbucht.

Bezahlte Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 8, in der Position «Zins- und Diskontertrag» als Reduktion erfasst. Erhaltene Negativzinsen auf Passivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 14, in der Position «Zinsaufwand» als Reduktion verbucht.

2.22 Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Es sind keine wesentlichen Veränderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen worden.

3. Risikomanagement

3.1 Risk Management

Als Ergänzung zum Risikobericht werden in diesem Kapitel die Grundlagen des Umgangs mit Risiken bei der Graubündner Kantonalbank beschrieben. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement sind im Offenlegungsbericht zu finden.

3.2 Risikopolitik

Als Bank sieht sich die GKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Bilanzstruktur-, Markt- und Kreditrisiken, operationellen (inkl. Rechts-, Compliance- sowie Reputationsrisiken) sowie strategischen Risiken. Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der GKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Bankrat genehmigte Risikopolitik bildet die Grundlage für das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance, Risikomanagement und interne Kontrollen bei Banken».

Der Bankrat ist das oberste Organ in der Risikoorganisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die risikopolitischen Grundsätze und Ziele des Risikomanagements sowie die Grundsätze der Compliance-Funktion und der Risikokontrolle. Die Risikopolitik ist auf die Fähigkeit der Bank abgestimmt, Risiken zu erkennen und zu beurteilen. Der Bankrat erlässt das Rahmenkonzept für das Risikomanagement und genehmigt darin die Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der GKB. Diese Limitierung stellt die zwingende Einhaltung der definierten Risikotoleranz sowohl auf Gesamtbankstufe als auch je Risikokategorie sicher. Unter Einbezug der operationellen Risiken wird dabei der potenzielle Verlust in einem aktuell unvorstellbaren, extremen Ereignis quantifiziert. Sollte ein solcher Fall eintreten, will die GKB den Verlust durch das Eigenkapital decken können, ohne Inanspruchnahme der Staatsgarantie. Seltene, aber vorstellbare Ereignisse wie eine Immobilienkrise sollen mit dem überschüssigen Eigenkapital aufgefangen werden. Die Risikobegrenzung erfolgt bei den Kreditrisiken durch Geschäftsverzicht und bei den Marktrisiken durch Gegengeschäfte resp. derivative Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps (IRS), Forward Rate Agreements (FRA), Devisenswaps). Die GKB reagiert auf die zunehmende Bedeutung von operationellen Risiken mit einer zurückhaltend definierten qualitativen Risikotoleranz in den Bereichen Reputation, Recht sowie Mitarbeitende und Systeme.

Der Prüf- und Risikoausschuss des Bankrats überwacht die Risikopolitik und deren Umsetzung. Er unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung der Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Bewertung, Begrenzung und Überwachung der eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Delegation der operativen Führung im Rahmen der Limiten an die Linienverantwortlichen resp. zuständigen Fachausschüsse sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Compliance-Funktion und des Risk Controllings.

Die GKB verfügt über eine von den Geschäftsprozessen unabhängige Risikokontrolle. Die Abteilung Risk Controlling ist Teil des Bereiches Finanzen/Controlling und verfügt über direkten Zugang zur Geschäftsleitung, zum Prüf- und Risikoausschuss und zum Bankrat. Unter der Leitung des Chief Risk Officers (CRO) ist das Risk Controlling für die Überwachung und Berichterstattung bezüglich sämtlicher wesentlicher Risiken zuständig. Das Risk Controlling rapportiert quartalsweise mittels Risk Report über die Risikosituation der Gesamtbank an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat. Der Risk Report wird ergänzt mit eigenständigen Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen. Neben Kennzahlen zu Struktur und Bonität der Ausleihungen enthält er Risikokennzahlen zu Bilanzstruktur- und übrigen Marktrisiken sowie zur Zinssensitivität des Eigenkapitals. Zudem informiert der CRO bei besonderen Entwicklungen zeitgerecht die Geschäftsleitung und die interne Revision sowie bei Sachverhalten von grosser Tragweite zusätzlich den Bankrat.

Die GKB verfügt über eine von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion. Diese unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko und berichtet über dessen Änderungen sowie über schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist direkt dem CEO unterstellt. Sie rapportiert an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos.

Risikoorganisation

graphic

3.3 Bilanzstrukturrisiken

Ausführungen zu den Zins- und Liquiditätsrisiken sind im Offenlegungsbericht (Publikation erfolgt bis spätestens Ende April 2023) zu finden.

Geschäftsbericht der Graubündner Kantonalbank

3.4 Übrige Marktrisiken

Positionen, welche den «Finanzanlagen Performance» zugewiesen sind, werden mit der Absicht gehalten, von der langfristigen Attraktivität der Finanzmärkte zu profitieren und dabei Kursgewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Die verantwortlichen Instanzen (z. B. Fachausschuss Marktrisiken im Stammhaus) entscheiden über die strategische Asset Allocation und den Investitionsgrad. Die operative Umsetzung wird an interne und/oder externe Asset Manager delegiert. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.

Die Handelsbestände dienen ausschliesslich der effizienten Abwicklung von Kundenaufträgen im Anlagegeschäft. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert. Die GKB unterhält kein Handelsbuch.

3.5 Kreditrisiken

Etablierte Prozesse und Instrumente gewährleisten eine vertiefte Beurteilung und Analyse der Finanzierungsgeschäfte und damit einen qualitativ hochstehenden Kreditentscheid.

Die ständige Überwachung der Bestände stellt eine zeitnahe Risikofrüherkennung sicher. Die GKB arbeitet eng mit der Risk Solution Network (RSN) AG zusammen. Das Netzwerk aus über 25 Banken fördert den Austausch von professionellem und spezialisiertem Kreditrisiko-Know-how und bietet den Mitgliedern moderne Modelle zur Quantifizierung von Kreditrisiken. Zudem verfügt dieses Netzwerk über den grössten Datenpool mit Informationen zu Geschäftsabschlüssen von KMU in der Schweiz.

3.5.1 Kreditbewilligung

Die Kreditbewilligung berücksichtigt Bonitäts-, Tragbarkeits- und Deckungsanforderungen sowie Kompetenzrichtlinien, deren Einhaltung durch das interne Kontrollsystem sichergestellt wird. Im standardisiert beurteilbaren Kreditgeschäft werden Kompetenzen stufengerecht an die Kundenberater delegiert. Im Übrigen erfolgt die Kreditbewilligung im Sinne einer Gewaltentrennung zentral durch den Bereich Finanzierungen beziehungsweise durch den Kreditausschuss (Direktion) oder das Kreditkomitee (Geschäftsleitung). Kreditgeschäfte, welche von der Risikopolitik abweichen, können nur zentral bewilligt werden und haben erhöhte Überwachungsanforderungen zur Folge.

3.5.2 Ratingverfahren

Das Ratingsystem teilt Firmenkunden in zehn Bonitätsklassen ein und berücksichtigt dabei quantitative (Ertragskraft, Verschuldung, Liquidität) und qualitative (Unternehmensbeurteilung) Informationen. Jeder Bonitätsklasse ist eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet, die anhand statistischer Datenreihen aus dem Datenpool der RSN AG periodisch kalibriert wird. Die Risikozuordnung aus dem Ratingverfahren dient als Grundlage für eine risikoorientierte Bewirtschaftung der Ausleihungen sowie die risikogerechte Preisfestlegung.

Für die Bonitätseinstufung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Graubünden wendet die GKB ein bankinternes Ratingverfahren an, welches unter anderem Finanzkennzahlen aus der Gemeindefinanzstatistik (GEFIS) des Amtes für Gemeinden (AFG) des Kantons Graubünden berücksichtigt.

3.5.3 Banken

Die Graubündner Kantonalbank strebt Geschäftsbeziehungen mit Banken von sehr guter Bonität (Ratings «AAA» bis «A») an. Banken mit guter Bonität (Rating «BBB») qualifizieren sich nur für eine selektive Zusammenarbeit. Mit Banken unterhalb Investment Grade (Rating ≤ «BB») wird nur in Ausnahmefällen zusammengearbeitet. Für jede Bank wird in Abhängigkeit von ihrer Bonität eine Limite mit maximaler Laufzeit festgelegt.

3.5.4 Länder

Die Graubündner Kantonalbank geht Auslandsengagements vornehmlich mit ausgewählten OECD- Ländern mit stabiler innen- und aussenpolitischer Lage ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Länderrisiken zur Ertragsoptimierung eingegangen werden. Es werden Totallimiten für jede Bonitätsklasse sowie Limiten pro Land festgelegt.

3.5.5 Portfoliosteuerung

Der Fachausschuss Kreditrisiken verantwortet die Steuerung des Kreditportfolios und ist für den Einsatz von sensiblen Risikomessmethoden und das periodische Reporting der Risikosituation zuständig. Dem Ausschuss obliegen Umsetzung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Veränderungen im Kreditrisikomanagement. Potenzielle Risiken (Bonitäten und Deckungen) werden spezifisch analysiert und aufbereitet. Die Risikoentwicklung wird für das gesamte Portfolio und für einzelne Branchen und Regionen untersucht. Eine periodische Berichterstattung mit Kommentaren zuhanden Geschäftsleitung und Bankrat fasst die Risikosituation zusammen. Mit Eingeschlossen sind eine Aufstellung der grössten Kreditengagements und der meldepflichtigen Klumpenrisiken sowie die Einhaltung der vom Bankrat definierten Limiten zur Begrenzung der Bonitätsrisiken im Kundenausleihungsgeschäft. Jährlich bewertet der Fachausschuss die Risikotragfähigkeit unter der Voraussetzung eines Stressszenarios. Dabei werden eine massive Verschlechterung der Kundenbonitäten sowie ein ausserordentlicher Einbruch der als Sicherheit dienenden Immobilienwerte unterstellt.

3.6 Operationelle Risiken

Das Management der operationellen Risiken orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie den Empfehlungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Operationelle Risiken werden durch interne Reglemente und Weisungen zur inneren Organisation, ein Internes Kontrollsystem (IKS), Führungskontrollen sowie Versicherungen beschränkt. Teil des Managements der operationellen Risiken sind in der GKB insbesondere auch die Rechts-, Compliance- sowie die Reputationsrisiken. Weitere Ausführungen, insbesondere im Hinblick auf die Strategie, die Prozesse und die Organisation zur Bewirtschaftung der operationellen Risiken, sind im Offenlegungsbericht (Publikation Mitte April 2023) zu finden.

Geschäftsbericht der Graubündner Kantonalbank

Bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken wird immer auch die Reputationskomponente eines Risikos mitberücksichtigt. Die Begrenzung negativer Folgen von Reputationsvorfällen obliegt dem Bereich Marketing & Kommunikation in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung.

Um der zunehmenden Bedeutung der Informationssicherheit und insbesondere der Cyberrisiken Rechnung zu tragen, verfügt die GKB über einen Chief Information Security Officer (CISO). Dieser überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die entsprechenden Risiken sowie die Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.

3.7 Umgang mit Risiken bei vollkonsolidierten Beteiligungen

Die Graubündner Kantonalbank kennt und begrenzt die Risiken bei den vollkonsoliderten Beteiligungen durch:

  • die eigenen Vertreter des Stammhauses in den zuständigen Aufsichtsorganen (dies gilt auch für Beteiligungen welche nach der Equity-Methode bewertet sind);
  • die Übernahme der Prüfungsaufgaben in diesen Unternehmen durch die Interne Revision des Stammhauses;
  • eine festgelegte Zusammenarbeit der Compliance-Funktionen mit Reporting an die Organe des Stammhauses;
  • eine quartalsweise Übersicht über die wichtigsten Risikoparameter dieser Unternehmen im Rahmen des Risk Reports.

Der Umgang mit Risiken bei der Privatbank Bellerive AG (PBB) erfolgt im Rahmen der Risikopolitik des Stammhauses. Die PBB geht nur gedeckte Kreditengagements ein. Sie kann Finanzanlagen in limitiertem Rahmen tätigen. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Durch das Halten einer angemessenen Liquiditätsreserve bei der GKB, Drittbanken sowie der SNB im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements und der fristenkongruenten aktiv- und passivseitigen Refinanzierung/Anlage ist die Liquidität der PBB jederzeit gesichert. Die Bank kann minimale Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der PBB sind als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur Graubündner Kantonalbank sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB überblickbar.

Albin Kistler AG (AK) ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft und ein Verwalter von Kollektivvermögen. Sie geht keine Kreditrisiken ein. Da Kundengelder bei Partnerbanken (u. a. der GKB) gebucht sind, bestehen auch keine Liquiditätsrisiken. Die AK geht mit ihrem Eigenkapital in beschränktem Umfang Marktrisiken ein. Die operationellen Risiken beschränken sich auf die für Vermögensverwalter typischen Risiken.

Die BZ Bank als spezialisierte Investment-Boutique übernimmt nur in limitiertem Rahmen ausgewählte Risiken, namentlich werden in begrenztem Umfang Finanzanlagen gehalten. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Die BZ Bank geht nur gedeckte Kreditengagements ein. Die BZ Bank ist hochliquide und hält ihre Liquidität hauptsächlich bei der GKB. Die operationellen Risiken der BZ Bank werden massgebend durch ihre Spezialisierung und Grösse bestimmt.

3.8 Strategische Risiken

Den strategischen Risiken trägt die GKB mit einem systematischen rollenden Strategieerarbeitungsprozess Rechnung. Die Verantwortung für diesen Prozess und die diesbezügliche operative Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung.

4. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

4.1 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken

Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die Graubündner Kantonalbank anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. In Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben für Banken bildet die GKB Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen.

Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten zusammen mit den überfälligen Forderungen (Non-Performing Loans) definitionsgemäss als ausgefallen.

Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich dagegen um Wertberichtigungen für noch nicht gefährdete Forderungen. Diese werden nach dem von der GKB definierten Modell für alle nicht gefährdeten Forderungen, welche in den Positionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» bilanziert sind, gebildet. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.

Für die Ausserbilanzpositionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» werden in der Regel ebenfalls gemäss dem definierten Modell Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Davon ausgenommen sind Zahlungsversprechen, feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung, die Nachschusspflicht gegenüber der Pfandbriefzentrale sowie Forward-Hypotheken, welche alle in der Ausserbilanzposition «Unwiderrufliche Zusagen» verbucht werden. Für diese Ausserbilanzpositionen wird nur eine Rückstellung gebildet, falls diese Positionen gefährdet sind.

4.2 Methoden zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Gefährdete Kreditengagements bewertet die GKB auf Einzelbasis anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.

Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet gefährdete Kundenbeziehungen, da diese ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.

Für die im Ausleihungsportfolio grundsätzlich bestehenden, jedoch nicht auf Einzelpositionen bestimmbaren inhärenten Ausfallrisiken erfolgt eine systematische Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen. Die Höhe der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (Zielwert) berechnet sich anhand des gleitenden mehrjährigen Durchschnitts des prozentual zu erwartenden potenziellen Ausfalls (Expected-Loss-Ansatz) multipliziert mit dem aktuellen Bestand der ausgesetzten Limiten sowie einem aufgrund der Portfoliostruktur festgelegten Faktor, welcher im Berichtsjahr 10 beträgt. Ausser dem erwähnten Faktor liegen damit sämtliche Parameter des Modells ausserhalb des direkten Einflussbereiches der Bank.

Der so ermittelte potenzielle Ausfall berücksichtigt insbesondere die Ratings, die Deckungsarten sowie die Belehnungsquoten im Portfolio. Für weitere Ausführungen zum Ratingverfahren sowie zu der Bewertung der Deckungen wird auf die Kapitel 3.5.2 «Ratingverfahren» resp. Kapitel 5 «Bewertung der Deckungen» verwiesen. Der von der GKB ursprünglich festgelegte Zielwert für die bis zum 31. Dezember 2025 linear aufzubauenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken betrug CHF 410.7 Mio. Aufgrund des Wachstums und der aktualisierten Ausfallwahrscheinlichkeiten beträgt der per 31.12.2022 neu berechnete Zielwert CHF 424.5 Mio. Der Zielwert orientiert sich am Anspruch, die gefährdeten Forderungen während eines Kreditzyklus mit einer Immobilienkrise über eine limitierte Belastung in der Erfolgsrechnung (aktuell ca. CHF 45 Mio.) sowie Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Bankrisiken alimentieren zu können, um damit der Prozyklizität effektiv entgegenzuwirken. Die maximale Belastung in der Erfolgsrechnung bestimmt sich aufgrund des aktuellen Portfolios unter Berücksichtigung des historisch durchschnittlich erwarteten Ausfalls.

4.3 Angaben zur Veränderung von Wertberichtigungen

Ein zunehmender Wertberichtigungsbedarf bei gefährdeten Forderungen und bei Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wird grundsätzlich erfolgswirksam verbucht. Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen werden grundsätzlich für die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken eingesetzt, ausser wenn deren Zielwert bereits vollständig dotiert ist.

Überschreitet der neu berechnete Zielwert denjenigen zum letzten Berichtszeitpunkt, wird mindestens diese Differenz erfolgswirksam verbucht. Es resultierte im Berichtsjahr eine erfolgswirksame Bildung von CHF 8.1 Mio. Das Modell der GKB zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sieht vor, dass nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unter gewissen Voraussetzungen erfolgswirksam aufzulösen sind.

4.4 Erläuterungen der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden, um so die Prozyklizität zu brechen. Voraussetzung ist, dass die Belastung in der Erfolgsrechnung im Geschäftsjahr eine vom Modell definierte Maximalbelastung übersteigt und dass ein ausreichender Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken vorhanden ist.

Liegt zum Abschlusszeitpunkt (30. Juni bzw. 31. Dezember) der Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unterhalb des Zielwerts, wird diese Unterdeckung degressiv mittels Belastungen in der Erfolgsrechnung geschlossen. Der Zeitraum für den Wiederaufbau ist dabei insbesondere vom Ausmass der Unterdeckung abhängig und kann bei einer grossen Unterdeckung bis 15 Jahre betragen.

4.5 Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

In Übereinstimmung mit den seit 1.1.2020 geltenden angepassten Rechnungslegungsvorschriften (RelV-FINMA) baut die GKB seit 1.1.2020 die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken linear über einen Zeitraum von 6 Geschäftsjahren auf. Die Alimentierung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 98 RelV-FINMA erfolgsneutral mittels halbjährlicher Umbuchungen aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Bis zum 31. Dezember 2025 besteht somit eine Unterdeckung zu dem von der GKB in ihrem Modell festgelegten Zielwert für Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Dazu wird auf Kapitel 9.16 «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» des Anhangs zur konsolidierten Jahresrechnung verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden CHF 54.7 Mio. (Vorjahr: CHF 54.4 Mio.) aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken in die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken umgebucht.

5. Bewertung der Deckungen

Das Kreditreglement definiert für die Gesamtbank verbindliche Methoden zur Bewertung und Belehnung von Sicherheiten und Grundpfandobjekten unter Berücksichtigung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei Eigenheimen stützt sich die GKB auf den mit dem hedonischen Schätzungsmodell von IAZI ermittelten Marktwert sowie den Kaufpreis beziehungsweise die Anlagekosten bei Neubauten ab. Es gilt das Niederstwertprinzip. Gewerbe-, Tourismus- und Renditeobjekte bewertet sie zum Ertragswert. Der latente Investitionsbedarf wird berücksichtigt, wo notwendig unter Einbezug externer Experten. Grundpfandobjekte können nur nach besonderer Prüfung der Bonität des Kreditnehmers über die Belehnungsgrenze hinaus finanziert werden. Die Bewertung von Sicherheiten mit einem liquiden Markt (Edelmetalle, Wertschriften usw.) wird zu aktuellen Marktpreisen vorgenommen. Bei der Belehnung kommen festgelegte Sicherheitsmargen in Abzug.

6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

6.1 Derivative Finanzinstrumente

Für die am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in der Bilanz separat bilanziert. Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte (Ausnahme Devisentermingeschäfte) gegenüber der gleichen Gegenpartei im Rahmen von anerkannten und rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarungen. Die verbleibenden Wiederbeschaffungswerte werden noch zusätzlich mit den Besicherungsanhängen (CSA) verrechnet.

Handelspositionen in derivativen Finanzinstrumenten sind zu Marktpreisen bewertet. Der Bewertungserfolg wird dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft zugewiesen.

Die im Rahmen des Asset & Liability Managements zu Absicherungszwecken und mit der Absicht des Haltens bis zum Endverfall eingesetzten Zinssatzswaps werden nach der Accrual-Methode bewertet, indem die Zahlungsströme über die Laufzeit im Zinsertrag beziehungsweise -aufwand verbucht werden. Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement werden entsprechend den Grundgeschäften im Zinserfolg verbucht.

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden in der Bilanz separat bilanziert. Die
Kontraktvolumen werden in der Anhangtabelle 9.4, «Derivative Finanzinstrumente», ausgewiesen. Börsengehandelte derivative Finanzinstrumente mit der GKB als Kommissionärin sind gemäss den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA davon ausgenommen.

6.2 Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden primär zwecks Absicherung von bilanziellen und ausserbilanziellen Grundgeschäften eingesetzt.

Das Hedge Accounting findet nur Anwendung im Rahmen der Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken in der Bilanzstruktur. Mit den Sicherungsbeziehungen wird eine gegenläufige Entwicklung zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäft angestrebt. Die Sicherungsbeziehung zielt auf eine kompensatorische Wirkung in der Erfolgsrechnung ab, sodass der Einfluss von veränderten Geld- und Kapitalmarktsätzen ausgeglichen wird.

Als Grundgeschäfte qualifizieren sowohl einzelne Finanzinstrumente wie auch Gruppen von Finanzinstrumenten, insbesondere festverzinsliche Kundenausleihungen und -einlagen wie auch variabel verzinsliche Kundenpositionen sowie Verpflichtungen gegenüber Banken. Derivative Finanzinstrumente können ebenfalls als Grundgeschäfte dienen. Als Gruppen werden Finanzinstrumente mit identischer Zinsbindung angesehen. Dabei kann es sich auch um Positionen mit unbekannter und damit zu schätzender Zinsbindung handeln.

Damit eine Sicherungsbeziehung effektiv ist, besteht zwischen dem Grundgeschäft und dem Absicherungsgeschäft eine eindeutige negative Korrelation. Die Effektivitätsmessung erfolgt prospektiv. Die Bank verwendet dabei eine Methode, welche die relevanten Merkmale der Sicherungsbeziehung einschliesst und die Ursachen für eine mögliche Ineffektivität berücksichtigt. Die Methode trägt der Komplexität der Sicherungsbeziehung angemessen Rechnung. Im Geschäftsjahr sind keine Sicherungsbeziehungen ineffektiv geworden.

7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Bankrat hat die vorliegende Konzernrechnung am 16. März 2023 genehmigt. Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Angaben oder eine Korrektur der Konzernrechnung 2022 erfordern würden.

8. Revisionsstelle

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Revisionsstelle der Graubündner Kantonalbank. Sie wird auf Antrag des Bankrats durch die Regierung gewählt.

9. Informationen zur konsolidierten Bilanz/Ausserbilanz/Erfolgsrechnung

9.1 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften

1'751'580

1'738'000

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

1'875'936

1'705'245

davon die, bei denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

1'875'936

1'705'245

9.2 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Deckungsart

 

 

Hypothekarische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

 

 

 

 

 

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Kunden 1)

70'122

814'325

2'215'374

3'099'821

Hypothekarforderungen

 

 

 

 

Wohnliegenschaften

16'285'341

0

106'924

16'392'265

Büro- und Geschäftshäuser

592'026

0

11'131

603'158

Gewerbe und Industrie

1'991'388

0

71'695

2'063'083

Übrige

663'882

0

17'418

681'300

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

31.12.2022

19'602'760

814'325

2'422'542

22'839'627

31.12.2021

18'715'089

791'635

2'103'409

21'610'134

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

31.12.2022

19'602'760

814'325

2'154'133

22'571'218

31.12.2021

18'715'089

791'635

1'871'026

21'377'751

 

 

 

 

 

Ausserbilanz

 

 

 

 

Eventualverpflichtungen

4'732

14'703

42'582

62'016

Unwiderrufliche Zusagen

184'291

386'992

513'382

1'084'665

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

1'129

1'129

 

 

 

 

 

Total Ausserbilanz

 

 

 

 

31.12.2022

189'022

401'695

557'093

1'147'810

31.12.2021

173'651

356'822

499'814

1'030'287

1) Der Anteil an Covid-19-Krediten (Basis garantierter Teil von Bund und/oder Kanton Graubünden) beträgt CHF 89 Mio.

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Bruttoschuldbetrag

Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten

Nettoschuldbetrag

Einzelwertberichtigungen

 

 

 

 

 

Gefährdete Forderungen

 

 

 

 

31.12.2022

151'983

106'229

45'754

45'754

31.12.2021 1)

234'081

173'131

60'950

60'950

 

 

 

 

 

1) Per 31.12.2021 ausgewiesene Werte: Bruttoschuldbetrag TCHF 119’454 (neu TCHF 234’081), geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten: TCHF 58’504 (neu TCHF 173’131). Grund: Bis anhin wurden ausschliesslich gefährdete Forderungen ausgewiesen, welche einzelwertberichtigt wurden. Neu werden auch Positionen ausgewiesen, welche gemäss Definition als «gefährdet» gelten, aber nicht einzelwertberichtigt wurden (weil beispielsweise der Verwertungserlös ausreichend war). Es werden somit alle gefährdeten Forderungen ausgewiesen, ungeachtet dessen ob eine Einzelwertberichtigung besteht oder nicht.

9.3 Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

Aktiven

 

 

Handelsgeschäfte

 

 

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, Geldmarktgeschäfte

0

0

davon kotiert

0

0

Beteiligungstitel

5'308

63

Weitere Handelsaktiven

0

0

 

 

 

Total Aktiven aus Handelsgeschäft und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

5'308

63

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

0

0

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen

 

 

Handelsgeschäfte

 

 

Beteiligungstitel

0

59

 

 

 

Total Verbindlichkeiten aus Handelsgeschäft und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

0

59

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

 

 

 

9.4 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte

Negative Wiederbeschaffungswerte

Kontraktvolumen

Positive Wiederbeschaffungswerte

Negative Wiederbeschaffungswerte

Kontraktvolumen

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

Swaps

 

10'892

10'189

410'000

34'553

143'053

2'272'000

Optionen (OTC)

 

885

809

30'000

0

0

0

Devisen/Edelmetalle

 

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

 

2'053

1'959

429'164

32'244

18'159

1'760'568

Optionen (OTC)

 

3

3

3'078

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

31.12.2022

13'833

12'960

872'242

66'797

161'212

4'032'568

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

13'833

12'960

872'242

66'797

161'212

4'032'568

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

13'664

13'320

738'728

32'101

73'418

5'645'703

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

13'664

13'320

738'728

32'101

73'418

5'645'703

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (kumuliert)

 

 

Negative Wiederbeschaffungswerte (kumuliert)

 

 

 

 

 

 

 

 

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge

31.12.2022

 

 

39'286

 

 

47'271

 

31.12.2021

 

 

25'353

 

 

40'248

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentrale Clearingstellen

Banken und Effektenhändler

Übrige Kunden

 

 

 

 

 

Aufgliederung nach Gegenparteien (2022)

 

 

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

0

37'575

1'711

 

 

 

 

 

 

 

 

9.5 Finanzanlagen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Buchwerte

Fair Value

 

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

 

 

Schuldtitel 1)

2'087'177

1'924'613

1'941'774

1'957'080

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

2'087'177

1'924'613

1'941'774

1'957'080

davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

0

0

0

0

davon zinssensitive Anteile in Anlagefonds

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel 2)

90'287

93'864

102'243

115'121

davon qualifizierte Beteiligungen 3)

0

0

0

0

davon nicht zinssensitive Anteile in Anlagefonds

72'004

75'103

83'959

96'360

 

 

 

 

 

Edelmetalle

50'496

47'363

50'496

47'363

 

 

 

 

 

Liegenschaften

2'419

11'862

2'419

11'862

 

 

 

 

 

Total Finanzanlagen

2'230'379

2'077'702

2'096'933

2'131'426

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

2'087'177

1'924'613

1'941'774

1'957'080

1) Inkl. strukturierter Produkte.

2) Mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen.

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Niedriger als B-

Ohne Rating

Total

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgliederung der Gegenparteien nach Ratings (2022)

 

 

 

 

 

 

 

Buchwerte der Schuldtitel

455'716

0

0

0

0

1'631'461

2'087'177

Die Bank stützt sich auf die Ratingklassen der Agentur Standard & Poor’s ab. Positionen ohne Rating von Standard & Poor’s beinhalten im Wesentlichen Titel der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG.  

9.6 Nicht konsolidierte Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert

Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpassungen (Equity-Bewertung)

Buchwert Ende 2021

Umgliederungen

Investitionen

Desinvestitionen

Wertberichtigungen

Zugänge aus Veränderung im Konsolidierungskreis 2)

Buchwert Ende 2022

Marktwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ohne Kurswert 1)

0

0

0

0

2'927

0

–537

0

2'390

kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Kurswert

13'795

–1'038

12'758

0

0

0

0

0

12'758

18'514

ohne Kurswert

28'041

–5'977

22'064

0

225

–2

2

113

22'402

kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total nicht konsolidierte Beteiligungen

41'836

–7'015

34'822

0

3'152

–2

–535

113

37'549

 

1) Erwerb Beteiligung an der Twelve Capital Holding AG, Pfäffikon (Detailinformationen in Tabelle 9.7).

2) Nicht wesentliche Beteiligungen der BZ Bank Aktiengesellschaft, welche nicht konsolidiert werden.

9.7 Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält

 

 

Gesellschaftskapital

Beteiligungsquote

Besitz

Firmenname und Sitz

Geschäftstätigkeit

in CHF 1’000

Kapital

Stimmen

Direkt

Indirekt

 

 

 

 

 

 

 

Unter den Finanzanlagen bilanziert

 

 

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollkonsolidierte Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

Privatbank Bellerive AG, Zürich

Privatbank

10'000

55.0 %

55.0 %

55.0 %

0.0 %

Albin Kistler AG, Zürich

Vermögensverwalter

500

51.0 %

51.0 %

51.0 %

0.0 %

BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen 1)

Privatbank

10'000

70.0 %

70.0 %

70.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen bewertet nach Equity-Methode

 

 

 

 

 

 

Twelve Capital Holding AG, Pfäffikon 2)

Investment Manager

1'312

27.9 %

28.3 %

28.3 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Übrige nicht konsolidierte Beteiligungen mit Anteil über 20 %

 

 

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft Graubünden, Chur

Abwicklung landwirtschaftlicher Kredite

281

23.2 %

23.2 %

23.2 %

0.0 %

Diventa AG, Chur 3)

Geschäftsführung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen

5'000

45.0 %

45.0 %

45.0 %

0.0 %

BES Holding AG, St. Gallen 4)

Beteiligungsgesellschaft

100

33.3 %

33.3 %

33.3 %

0.0 %

Avalur AG, Chur 5)

Versicherungsbroker

500

45.0 %

45.0 %

45.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich 6)

Pfandbriefzentrale

2'225'000

3.8 %

3.8 %

3.8 %

0.0 %

Viseca Payment Services AG, Zürich

Finanzdienstleistungen

25'000

1.8 %

1.8 %

1.8 %

0.0 %

SIX Group AG, Zürich

Effektenhandel und Finanzdienstleistungen

19'522

0.3 %

0.3 %

0.3 %

0.0 %

Swiss Bankers Prepaid Services AG, Grosshöchstetten

Reisezahlungsmitteldienstleistungen

10'000

1.4 %

1.4 %

1.4 %

0.0 %

NNH Holding AG, Zürich

Immobilienportal

100

5.7 %

5.7 %

5.7 %

0.0 %

Glarner Kantonalbank AG, Glarus

Kantonalbank

135'000

3.7 %

3.7 %

3.7 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsbeteiligungen an Lokalwerten (unter 20 %)

 

 

 

 

 

 

Wohnbaugenossenschaften, Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen, Infrastruktureinrichtungen, Tourismusinstallationen usw.

1) Der Erwerb erfolgte per 1. Juli 2022. Die GKB besitzt eine Call-Option auf den Minderheitsanteil an der BZ Bank Aktiengesellschaft. Zusätzliche Informationen zur Option sind in der Tabelle 9.7 im Einzelabschluss zu finden.

2) Der Erwerb erfolgte per 1. Januar 2022.

3) Davon einbezahlt: 50 %. Da die Diventa AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

4) Da die BES Holding AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

5) Der Erwerb bzw. die Gründung erfolgte im Juli 2022. Da die Avalur AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

6) Davon einbezahlt: 20 %.

9.8 Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert 1)

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/Aufwertungen 1)

Buchwert Ende 2021

Umgliederungen

Investitionen

Desinvestitionen

Abschreibungen

Zuschreibungen

Buchwert Ende 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankgebäude 2)

447'899

–344'476

103'422

0

18'795

–530

–11'949

0

109'738

Andere Liegenschaften 2)

81'426

–55'767

25'660

0

404

–595

–303

0

25'166

Übrige Sachanlagen

21'441

–16'440

5'001

0

3'498

–3

–3'777

0

4'719

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Sachanlagen

550'766

–416'683

134'082

0

22'697

–1'128

–16'029

0

139'623

1) Abweichungen zu den Vorjahreswerten: ausgebuchte, bereits vollständig abgeschriebene Sachanlagen im Wert von CHF 3.44 Mio.

2) Die meisten Liegenschaften befinden sich bereits seit Jahrzehnten im Eigentum der Bank. Aus diesem Grund können nicht alle Angaben über die Anschaffungswerte ermittelt werden.

Operatives Leasing

Es bestanden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen.

9.9 Immaterielle Werte

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/ Aufwertungen

Buchwert Ende 2021

Investitionen aus Veränderung im Konsolidierungskreis 1)

Desinvestitionen

Abschreibungen

Buchwert Ende 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Goodwill

59'686

–52'957

6'729

39'322

0

–11'585

34'466

 

 

 

 

 

 

 

 

Total immaterielle Werte

59'686

–52'957

6'729

39'322

0

–11'585

34'466

1) Erwerb Beteiligung an der Twelve Capital Holding AG per 1. Januar 2022 sowie an der BZ Bank Aktiengesellschaft per 1. Juli 2022. Der daraus resultierende Goodwill von TCHF 9’234 bzw. TCHF 30’088 wurde aktiviert und wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.

9.10 Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

 

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

 

 

Ausgleichskonto

111'643

8'672

7'782

0

Abrechnungskonten

7'073

6'462

13'799

12'543

Indirekte Steuern

13'455

16'356

7'026

5'694

Übrige Aktiven/Passiven

16'872

28'566

10'241

6'723

Aktive latente Ertragssteuern

875

1'946

0

0

 

 

 

 

 

Total

149'919

62'003

38'846

24'960

9.11 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

 

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

 

 

 

 

 

Verpfändete/abgetretene Aktiven

 

 

 

 

Grundpfandgesicherte Forderungen für die Pfandbriefdeckung

3'855'344

2'962'000

2'964'629

2'139'000

Verpfändete Covid-19-Forderungen für die SNB-Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF)

88'995

80'000

128'964

125'000

Forderungen gegenüber Kunden 1)

3'593

3'524

0

0

Forderungen gegenüber Banken 1)

104'586

19'028

45'130

19'050

Finanzanlagen 2)

22'638

5'633

12'299

1'779

 

 

 

 

 

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

4'075'156

3'070'185

3'151'023

2'284'829

 

 

 

 

 

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

keine

0

0

0

0

1) Es handelt sich um hinterlegte Sicherheiten in Kontoform (Margenkonti) für Derivatgeschäfte.

2) Es handelt sich um hinterlegte Finanzanlagen in Form von Obligationen bei der SIX SIS AG für Settlementgeschäfte.

Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 9.1 dargestellt.

9.12 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen: Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

 

 

Sonstige Passiven (Verpflichtungen aus Vorsorgebeiträgen)

0

1

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

5'490

9'076

Eigene Anleihensobligationen

600

1'100

Passive Rechnungsabgrenzungen

1

5

 

 

 

Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

6'091

10'182

Eigenkapitalinstrumente der Bank

Die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank hält keine Partizipationsscheine der Bank.

9.13 Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen

9.13.1 Pensionskasse Graubünden

Die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank sind im Rahmen der Basisversicherung bei der Pensionskasse Graubünden (PKGR) versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorgeeinrichtung wies zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2022 einen Deckungsgrad von 107.4 Prozent aus (Vorjahr: 118.1 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

9.13.2 Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

Ergänzend zur Basisversicherung sind die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank bei der Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Stiftung verfolgt den Zweck, ergänzende Vorsorgeleistungen zur Basisversicherung zu erbringen. Sämtliche vorzeitigen Pensionierungen werden über die Stiftung abgewickelt und durch regelmässige Einlagen in ein Sondervermögen finanziert. Die Stiftung wies per 31. Dezember 2022 einen Deckungsgrad von 103.5 Prozent aus (Vorjahr: 118.1 Prozent). Die zukünftigen Leistungen der Vorsorgeeinrichtung unter dem Titel «Vorzeitige Pensionierung» können nicht quantifiziert werden. Den potenziellen Forderungen steht ein angemessenes Sondervermögen gegenüber. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

An die Pensionskasse Graubünden und die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank wurden im Berichtsjahr Beiträge über TCHF 17’886 (Vorjahr: TCHF 16’457) bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 11’572 (Vorjahr: TCHF 10’976).

9.13.3 Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Swisscanto Stiftung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2022 einen Deckungsgrad von 97.6 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (Vorjahr: 108.0 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 759 (Vorjahr: TCHF 741) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 530 (Vorjahr: TCHF 523).

9.13.4 Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der UGZ Unabhängige Gemeinschaftsstiftung Zürich eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2021 einen Deckungsgrad von 117.1 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2020: 111.9 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2022 liegen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 472 (Vorjahr: TCHF 700) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 360 (Vorjahr: TCHF 379).

Bonuszahlungen an Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über dem überobligatorischen Altersguthaben von TCHF 126.9 sind zusätzlich in einer 1e-Vorsorgelösung (Art. 1e BVV 2 und Art. 1 Abs. 3 BVG) versichert.

9.13.5 Vorsorgeeinrichtung der BZ Bank Aktiengesellschaft

Die Vorsorgeeinrichtung der BZ Bank Aktiengesellschaft ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Sammelstiftung VITA der Zürich Versicherung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2021 einen Deckungsgrad von 115.0 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2020: 108.5 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2022 liegen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve. Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 115 (Vorjahr: TCHF 108) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 53 (Vorjahr: TCHF 54).

9.14 Emittierte strukturierte Produkte

Es bestehen keine selbst emittierten strukturierten Produkte.

9.15 Ausstehende Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

 

 

 

 

Vorzeitige Kündigung

 

Emittent

Art der Anleihe

Ausgabejahr

Zinssatz

Fälligkeit

Datum

Betrag

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweiz. Kantonalbanken AG

Pfandbriefdarlehen

 

 

 

 

 

2'962'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2011

2.000 %

30.09.2041

 

 

75'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2012

1.250 %

14.06.2024

 

 

135'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2013

1.375 %

11.03.2025

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2015

0.625 %

20.04.2029

 

 

265'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2016

0.250 %

10.03.2028

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2018

0.300 %

20.02.2026

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2018

0.125 %

29.05.2024

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2019

0.375 %

28.05.2032

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2019

0.375 %

28.05.2032

 

 

87'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2021

0.100 %

07.05.2031

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2021

0.100 %

07.12.2029

 

 

100'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

0.000 %

20.01.2023

 

 

50'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

1.300 %

27.05.2030

 

 

125'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

1.300 %

27.05.2030

 

 

75'000

davon im eigenen Bestand

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

 

 

 

 

 

 

5'374'000

Alle ausstehenden Obligationenanleihen sind nicht nachrangig.

9.16 Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Stand Ende 2021

Zweckkonforme Verwendung

Umbuchungen

Veränderungen im Konsolidierungskreis

Überfällige Zinsen, Wiedereingänge

Neubildungen zulasten Erfolgsrechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgsrechnung

Stand Ende 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für latente Steuern

0

0

0

0

0

0

0

0

Rückstellungen für Ausfallrisiken

38'360

0

4'535

0

0

821

–3'233

40'483

davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

12'284

0

–7'068

0

0

821

–3'233

2'803

davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

26'076

0

11'603

0

0

0

0

37'680

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken 1)

3'697

–289

0

949

0

486

0

4'843

Übrige Rückstellungen 2)

905

–64

0

0

0

800

0

1'641

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Rückstellungen

42'962

–354

4'535

949

0

2'107

–3'233

46'967

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen

60'956

–462

7'068

–1

–778

15'327

–36'357

45'754

Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

171'433

0

43'115

0

0

8'107

0

222'655

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken

232'389

–462

50'183

–1

–778

23'434

–36'357

268'409

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 3)

1'309'335

0

–54'718

0

0

10'000

0

1'264'617

1) Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Crossborder-Risiken und für die damit verbundenen Kosten sowie Rückstellungen für Abwicklungsverluste. Veränderung im Konsolidierungskreis: Vollkonsolidierung BZ Bank Aktiengesellschaft ab 1. Juli 2022.

2) Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Prozessrisiken.

3) Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Eckwerte der inhärenten Ausfallrisiken:

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

260'335

197'509

Zielwert Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (gemäss Modell GKB)

424'487

416'400

Erfolgsneutrale Umbuchung aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken 1)

54'718

54'403

Belastung/Entlastung in der Erfolgsrechnung (gemäss Modell GKB)

8'107

5'867

1) In Einklang mit den Übergangsbestimmungen gemäss Art. 98 RelV-FINMA werden die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgsneutral linear über 6 Jahre bis ins Jahr 2025 aufgebaut.

9.17 Gesellschaftskapital

Wir verweisen auf die Tabelle 9.17 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.18 Zugeteilte Beteiligungsrechte und Optionen des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeitenden

Die Bank hat keine Mitarbeiterbeteiligungspläne und hat im Berichtsjahr und im Vorjahr den Mitgliedern des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden keine Beteiligungsrechte und Optionen zugeteilt.

9.19 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Forderungen

Verpflichtungen

 

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

 

 

Bilanzpositionen

 

 

 

 

Qualifiziert Beteiligte

37

0

311'052

256'717

Gruppengesellschaften

0

0

0

0

Verbundene Gesellschaften

288'005

307'442

232'064

149'799

Organgeschäfte

11'502

11'909

16'683

16'931

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausserbilanzpositionen

 

 

 

 

Eventualforderungen/-verpflichtungen

0

0

165

165

Unwiderrufliche Zusagen

0

0

7'336

7'755

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

0

0

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt, mit folgender Ausnahme: Darlehen und Kredite bis zu 1 Million Franken an Mitglieder der Geschäftsleitung werden zu Vorzugskonditionen gewährt.

9.20 Wesentliche Beteiligte

Wir verweisen auf die Tabelle 9.20 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.21 Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals

Wir verweisen auf die Tabelle 9.21 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss (keine Abweichung zum Konzernabschluss).

9.22 Angaben gemäss OR Art. 732 ff. – Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind

Wir verweisen auf die Tabelle 9.22 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.23 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Auf Sicht

Kündbar

Innert 3 Monaten

Nach 3 Monaten bis 12 Monate

Nach 12 Monaten bis 5 Jahre

Nach 5 Jahren

Immobilisiert

Total

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktivum/Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

7'743'231

0

0

0

0

0

0

7'743'231

Forderungen gegenüber Banken

192'734

0

75'000

185

0

0

0

267'918

Forderungen gegenüber Kunden

77'414

534'024

349'235

355'649

1'155'231

543'819

0

3'015'373

Hypothekarforderungen

971

4'218'945

1'543'102

1'595'740

7'548'586

4'648'500

0

19'555'845

Handelsgeschäft

5'308

0

0

0

0

0

0

5'308

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

39'286

0

0

0

0

0

0

39'286

Finanzanlagen

63'970

2'259

127'675

129'196

755'559

1'149'300

2'419

2'230'379

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

31.12.2022

8'122'914

4'755'228

2'095'012

2'080'769

9'459'376

6'341'620

2'419

32'857'339

 

31.12.2021

9'144'050

3'487'352

2'208'221

1'985'727

9'341'958

6'342'167

11'862

32'521'337

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital/Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken 1)

17'426

80'000

2'444'576

44'715

0

0

0

2'586'716

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

0

0

1'751'580

0

0

0

0

1'751'580

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

15'200'304

3'113'616

1'330'370

386'775

364'595

2'394

0

20'398'054

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

0

0

0

0

0

0

0

0

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

47'271

0

0

0

0

0

0

47'271

Kassenobligationen

0

0

82

565

535

0

0

1'182

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

0

0

50'000

113'000

1'717'000

3'494'000

0

5'374'000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

31.12.2022

15'265'000

3'193'616

5'576'608

545'055

2'082'130

3'496'394

0

30'158'803

 

31.12.2021

14'086'257

3'253'914

6'944'249

1'078'219

1'690'273

2'768'063

0

29'820'976

1) Der Anteil der Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) bei der Schweizerischen Nationalbank beträgt CHF 80 Mio. (kündbar).

9.24 Bilanz nach In- und Ausland

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. a RelV-FINMA).

9.25 Aktiven nach Ländern und Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. b RelV-FINMA).

9.26 Aktiven nach Bonität der Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. c RelV-FINMA).

9.27 Bilanz nach Währungen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die gesamte Netto-Position in Fremdwährungen weniger als 5 Prozent der Aktiven beträgt (Art. 32 Abs. 2 RelV-FINMA).

Informationen zur konsolidierten Ausserbilanz

9.28 Eventualforderungen und -verpflichtungen

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

13'481

13'530

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

45'584

53'486

Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven

0

0

Übrige Eventualverbindlichkeiten

2'951

1'538

 

 

 

Total Eventualverpflichtungen

62'016

68'554

Total Eventualforderungen

In geringfügigem Umfang bestehen Eventualforderungen aus Dienstleistungsverträgen aus Bankprojekten, für welche jedoch keine verlässliche Schätzung möglich ist.

9.29 Verpflichtungskredite

Es bestehen keine Verpflichtungskredite.

9.30 Treuhandgeschäfte

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften

0

4'105

Treuhandkredite 1)

12'719

15'388

 

 

 

Total

12'719

19'493

1) Abwicklung von Hypothekarkrediten ohne Bonitäts- und Refinanzierungsrisiko.

9.31 Verwaltete Vermögen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da der Grenzwert gemäss Art. 32 Abs. 3 RelV-FINMA nicht erreicht ist.

Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

9.32 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Die Graubündner Kantonalbank ist gemäss Art. 32 Abs. 4 RelV-FINMA von der Offenlegungspflicht befreit, da die Bank der De-Minimis-Regel gemäss FINMA-Rundschreiben 08/20, Rz 49 ff., unterliegt.

9.33 Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position «Zins- und Diskontertrag» sowie wesentliche Negativzinsen

 

 

in CHF 1’000

 

2022

2021

 

 

 

Refinanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag

14'675

8'082

 

 

 

Negativzinsen

25'874

46'473

davon Negativzinsen auf Aktivgeschäften (Reduktion des Zins- und Diskontertrags)

–1'451

–2'005

davon Negativzinsen auf Passivgeschäften (Reduktion des Zinsaufwands)

27'325

48'478

9.34 Personalaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2022

2021

 

 

 

Gehälter Bankbehörden und Personal

109'556

106'833

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung

1'051

1'283

Sozialleistungen

21'746

20'943

Übriger Personalaufwand

5'078

4'345

 

 

 

Total

136'380

132'121

9.35 Sachaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2022

2021

 

 

 

Raumaufwand

5'940

5'126

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

42'645

39'068

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

530

533

Honorare der Prüfgesellschaft

659

513

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

596

489

davon für andere Dienstleistungen

62

24

Übriger Geschäftsaufwand

26'423

23'908

 

 

 

Total

76'197

69'148

 

 

 

Abgeltung für Staatsgarantie des Kantons Graubünden

3'223

3'109

9.36 Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände, wesentliche Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

2022

2021

 

 

 

Ausserordentlicher Ertrag

4'400

2'489

 

 

 

Ausbuchung verjährtes Kapital von Anleihens- und Kassenobligationen (inkl. Coupons)

8

29

Veräusserungsgewinne von nicht konsolidierten Beteiligungen

16

760

Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Bank- und anderen Liegenschaften

4'375

1'679

Übriger ausserordentlicher Ertrag

1

20

 

 

 

Ausserordentlicher Aufwand

0

1

 

 

 

Übriger ausserordentlicher Aufwand

0

1

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 1)

10'000

20'000

 

 

 

Zuweisung Reserven für allgemeine Bankrisiken

10'000

20'000

Auflösung Reserven für allgemeine Bankrisiken

0

0

1) Im Berichtsjahr erfolgte eine erfolgsneutrale Umbuchung von Reserven für allgemeine Bankrisiken über CHF 54.7 Mio. (Vorjahr: CHF 54.4 Mio.) zum linearen Aufbau von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Tabelle 9.16 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

9.37 Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert

Im Berichtsjahr erfolgten keine Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen gemäss FINMA-RS 20/01 A2, Rz 111, sowie RelV-FINMA Art. 41 Abs. 1. Im Vorjahr wurde aufgrund des höheren erzielbaren Wertes der Buchwert einer nicht zu konsolidierenden Beteiligung um TCHF 747 aufgewertet.

9.38 Geschäftserfolg, getrennt nach In- und Ausland

Es bestehen keine Betriebsstätten im Ausland, und das Auslandsgeschäft ist unwesentlich (Art. 32 Abs. 5 RelV-FINMA).

9.39 Laufende und latente Steuern

 

 

in CHF 1’000

 

2022

2021

 

 

 

Bildung von Rückstellungen für latente Steuern

0

0

Auflösung von Rückstellungen für latente Steuern

0

0

Aufwand für laufende Ertragssteuern

3'957

10'650

Latente Steuerguthaben

1'071

–934

 

 

 

Total

5'028

9'716

 

 

 

Gewichteter durchschnittlicher Steuersatz auf Basis des Gewinns vor Steuern 1)

18.1 %

20.0 %

1) Die Graubündner Kantonalbank bezahlt keine Kapital- und Gewinnsteuern. Der gewichtete durchschnittliche Steuersatz basiert auf dem Gewinn vor Steuern der vollkonsolidierten Beteiligungen.

Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge, die einen Einfluss auf die Ertragssteuern haben.

9.40 Ergebnis je Beteiligungsrecht

Der Gewinn (Basis: Konzerngewinn vor Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken;
ohne Minderheitsanteile am Konzerngewinn) je Partizipationsschein beträgt im Geschäftsjahr
CHF 83.37 (Vorjahr: CHF 81.94). Es bestehen keine verwässernd wirkenden Effekte.

10. Offenlegung der Eigenmittel und Liquidität

Die detaillierten Erläuterungen zu den Offenlegungsanforderungen aus den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften sind im Offenlegungsbericht zu finden. Dieser wird Anfang April 2023 publiziert.

Geschäftsbericht der Graubündner Kantonalbank
RevisionsberichtEigenkapitalnachweis