Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung
Relevanz des wesentlichen Themas für die GKB
Zu den legalen und fairen Geschäftspraktiken gehört, dass eine Bank in der Schweiz mit geeigneten Mitteln sicherstellt, dass ihre im In- oder Ausland domizilierten Kundinnen und Kunden ihre Vermögenswerte versteuern, sowie dass die Bank keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder ähnlichen Handlungen wie beispielsweise einer aggressiven Steuervermeidung leistet. Das Nichteinhalten solcher Geschäftspraktiken hätte für die Graubündner Kantonalbank schädliche Wirkung auf ihre Reputation und indirekt auf ihre Marktstellung. Darüber hinaus hätte das Nichteinhalten von Sorgfaltspflichten rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen wie Bussen. Potenziell könnte es aufgrund der wichtigen Marktstellung der GKB und ihrer kantonalen Staatsgarantie auch zu volkswirtschaftlichen Schäden für den Kanton Graubünden kommen. Dieses unwahrscheinliche, aber bedeutende Reputationsrisiko, das mit dem Nichteinhalten legaler und fairer Geschäftspraktiken verbunden ist, begründet die hohe Bedeutung und hohe Priorität dieses wesentlichen Nachhaltigkeitsthemas für die Graubündner Kantonalbank.
Ambition der GKB
Die Graubündner Kantonalbank hält sich an die gesetzlichen, standesrechtlichen und internen Vorschriften und tätigt nur Geschäfte, die unter anerkannten ethischen Grundsätzen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht verantwortbar sind. Die Graubündner Kantonalbank will die Steuerkonformität sämtlicher ihrer im In- oder Ausland domizilierten Kunden sicherstellen sowie die rechtlichen Vorgaben bei der Erbringung von Dienstleistungen im Steuerbereich strikte einhalten, so dass Reputationsschäden vermieden und es möglichst zu keinerlei Vorfällen, Bussen und/oder Rechtsverfahren zu Steuerthemen mit Beteiligung der Bank und/oder Mitarbeitenden der Bank kommt.
Aktuelle Herangehensweise der GKB
Damit die Steuerkonformität neuer und bestehender Kundengelder bei der Graubündner Kantonalbank der Standard ist, hat die Bank ein möglichst effektives und effizientes System aus bankinternen Weisungen und Prozessen sowie Compliance und Risk Management, Kontroll- und Beschwerdemechanismen. Gegenüber den Kundinnen und Kunden sind die steuerrechtlichen Anforderungen, Pflichten und Regeln des Datenaustauschs transparent in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Graubündner Kantonalbank dargestellt. Ausserdem werden die Mitarbeitenden der Bank, die mit steuerrelevanten Themen in Kontakt kommen, auf allen Stufen regelmässig für das Thema Steuerkonformität sensibilisiert sowie im Umgang mit den Weisungen, Prozessen und Systemen aus- und weitergebildet.
Verhaltensrichtlinien: Verhaltenskodex, Anstellungsbedingungen und interne Weisungen
Umfangreiche interne Vorgaben dienen den Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank als Richtlinien resp. Vorgaben für ihr Verhalten sowie als Basis für die festgelegten Bankprozesse. Die Grundsätze sind im Verhaltenskodex zusammengefasst.
Zur Sicherstellung der Steuerkonformität und ihren Pflichten im Rahmen der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) hat die Graubündner Kantonalbank detaillierte Weisungen sowie entsprechende Prozesse aufgestellt. Als Grundsätze gelten bei der Bank, dass die Eröffnung neuer Kundenbeziehungen bzw. Neugelder von bestehenden Kundinnen und Kunden bei Wissen oder begründetem Verdacht auf unversteuerte Vermögenswerte abgelehnt werden. Bei Wissen oder Hinweisen, dass Vermögen bestehende Kundinnen oder Kunden nicht steuerkonform sind, wird diesen aktiv und dokumentiert die Offenlegung empfohlen. Sodann enthält die Weisung Regelungen, um sicherzustellen, dass die Bank bzw. ihre Mitarbeitenden keine Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen leisten.
Bei Kundinnen und Kunden mit Domizil im Ausland setzt die Graubündner Kantonalbank seit 2017 sodann den Automatischen Datenaustausch (AIA) gemäss Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen um, d. h. Kundendaten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Kontonummer, Saldo, Zinsen, Dividenden, weitere Erträge sowie Verkaufserlöse) werden an die Eidgenössische Steuerverwaltung bzw. an die Steuerbehörden im Domizilland übermittelt, sofern das Domizilland ein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat. Gleiches gilt für US-Personen auf Basis des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
Spezifisch geregelt sind auch entsprechende Vorgaben in den obengenannten Bereichen bei der Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern. Beispielsweise gilt auch für sie, dass nur steuerkonforme Vermögenswerte neuer Endkunden entgegengenommen werden.
Risikomanagement mit drei Verteidigungslinien
Die drei Verteidigungslinien des Risikomanagements der Graubündner Kantonalbank, vgl. Darstellung im wesentlichen Thema Korruption, Wettbewerbsverhalten und Insiderhandel gelten ebenso im Bereich der Steuerkonformität. Dasselbe gilt für die externe Prüfgesellschaft als externes Kontrollorgan sowie die internen und externen Meldesysteme für Verdachtsfälle oder Beanstandungen sowie die praxisorientierte Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden und die kontinuierliche Sensibilisierung der externen Vermögensverwalter. Mehr dazu im wesentlichen Thema Korruption, Wettbewerbsverhalten und Insiderhandel.
Regelmässige Prüfungen der Managementsysteme
Das spezifische FATCA/QI/AIA Governance & Compliance Programm der Graubündner Kantonalbank wird in regelmässigen Abständen betreffend die Methoden, der Handlungsweisen und der Abläufe überprüft, um den gesetzlichen Vorgaben und den Auflagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zu genügen.
Die Weisung zur Steuerkonformität und zu Steuerdienstleistungen wurde von der internen Revision hinsichtlich Steuerberatung im Jahr 2019 sowie hinsichtlich indirekter Steuern im Jahr 2020 geprüft. Es wurden keine Risiken erkannt resp. es waren keine Korrekturmassnahmen notwendig.
Keine Vorfälle, Rechts- oder Verdachtsfälle im Berichtsjahr
Im Berichtsjahr (analog wie im Vorjahr) gab es keine bestätigten Vorfälle mit unversteuerten Kundengeldern bzw. Verdachtsfälle betreffend unversteuerte Kundengelder bei der GKB. Im Berichtsjahr (analog wie im Vorjahr) gab es keine hängigen Rechtsverfahren oder neu eingeleitete Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung oder -vermeidung, bei denen die GKB oder Angestellte der GKB beteiligte Parteien sind. Auch gab es im Berichtsjahr bzw. Vorjahr keine kritischen Anliegen im Bereich der Steuerkonformität, die der Geschäftsleitung und dem Bankrat im Rahmen der monatlichen internen Berichterstattung gemeldet wurden.
Da im Berichtsjahr (analog wie im Vorjahr) keine Vorfälle identifiziert wurden, wurden im Berichtsjahr auch keine Massnahmen ergriffen.
Nächste Schritte/geplante Weiterentwicklung
Mit Ausnahme von kontinuierlichen kleineren Verbesserungsmassnahmen sind aktuell keine substanziellen Anpassungen der Weisungen, Bankprozesse und Kontrollmechanismen geplant.