Nachhaltiges Anlagegeschäft

Relevanz des wesentlichen Themas für die GKB

Nach dem Kreditgeschäft ist das Anlagegeschäft das zweitgrösste Geschäftsfeld der Graubündner Kantonalbank. Als Anlageberater oder Vermögensverwalter ihrer Kunden hat die Bank indirekt über die Investitionen positive oder negative Lenkungswirkung auf die Umwelt und Gesellschaft. Beispielsweise können über Aktien, Obligationen oder andere Wertpapiere Unternehmen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die durch die Herstellung erneuerbarer Energien mittels Wasserkraft einen Beitrag zu einer CO2-neutralen Energieversorgung leisten. Umgekehrt besteht bei Unternehmen gewisser Branchen das Risiko, dass mit den Finanzmitteln wirtschaftliche Tätigkeiten ermöglicht werden, die mit Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verbunden sind.

Indem die Graubündner Kantonalbank die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden ermittelt, sie über Nachhaltigkeitschancen und -risiken aufklärt, bei der aktiven Auswahl der Wertpapiere resp. Finanzprodukte Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und die mit den Wertpapieren verbundenen Eigentümerrechte (sogenanntes Active Ownership bzw. Engagement) wahrnimmt, setzt sie Signale auf den Finanzmärkten und trägt ihrer Lenkungswirkung Rechnung.

Ambition der GKB

Nachhaltiges Anlegen ist nicht nur ein echtes Kundenbedürfnis, sondern eine innere Überzeugung der Graubündner Kantonalbank. Aus dieser Überzeugung heraus ist Nachhaltigkeit seit 2020 ein integraler Bestandteil des gesamten Anlagegeschäfts der Graubündner Kantonalbank – von den GKB Anlage- und Vorsorgefonds über die Vermögensverwaltung bis hin zur Anlageberatung. Nur auf expliziten Kundenwunsch können institutionelle Kunden und Privatkunden auf die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit verzichten. Allgemein ist der Nachhaltigkeitsansatz bei der Graubündner Kantonalbank der empfohlene Standard.

Als freiwillige Selbstverpflichtung zur Anwendung von Nachhaltigkeitsprinzipien im Anlagegeschäft hat die Graubündner Kantonalbank im September 2021 die «Principles for Responsible Investments» (PRI) der Vereinten Nationen (UN) unterzeichnet. Weitere Mitgliedschaften im Kaptel Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Graubündner Kantonal will ihre CO2-Emissionen in Anwendung der Klimaschutzrichtlinien der UN-Klimakonferenz 2015, senken, d. h. zur Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung bis 2040 auf deutlich unter 2° C gegenüber vorindustriellen Werten beitragen, so auch die indirekten Emissionen im Anlagegeschäft.

Die Leistungskennzahl zum nachhaltigen Anlagegeschäft findet sich in der Tabelle «Finanz- und Nachhaltigkeitsziele».

Aktuelle Herangehensweise der GKB

Der Nachhaltigkeitsansatz im Anlagegeschäft der GKB orientiert sich an den sechs Prinzipien der UN PRI für verantwortungsvolles Investieren und an internationalen Standards, insbesondere den UN Global Compact Prinzipien, den ILO Kernarbeitsnormen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch globale Zielsetzungen wie das Pariser Klimaschutzabkommen dienen als Leitbild und zur Priorisierung der Anlagestrategie.

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Nachhaltigkeitsansatz in der Vermögensverwaltung

Der Ansatz der GKB zur Einbeziehung von Environment-, Social- und Governance-Kriterien (sog. ESG-Kriterien) in die Anlageanalyse und Entscheidungsprozesse der Vermögensverwaltung umfasst fünf Themenbereiche:

  1. Ausschluss kontroverser Geschäftsfelder und -praktiken (Ausschlusskriterien)            
    Wertpapiere von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, sind aus dem Anlageuniversum der GKB ausgeschlossen. Weiter gelten prozentuale Schwellenwerte für Unternehmen, die einen Umsatzanteil mit konventionellen Waffen (5 %), Tabak (5 %), Kohle (5 %) und Atomenergie (20 %) erzielen. Sind die Umsatzanteile, die ein Unternehmen durch diese Aktivitäten erzielt, höher, wird das Unternehmen ausgeschlossen. Verstossen Unternehmen gegen geltende UN-Konventionen oder Normen (bspw. Menschenrechte, Korruption), werden Investitionen temporär vermieden, bis das Unternehmen wieder im Einklang mit den internationalen Standards und Normen ist. Das Ziel der Titelselektion besteht darin, Unternehmen mit besseren ESG-Ratings zu bevorzugen (Positivkriterien).
  2. Ausschluss von Unternehmen mit hohen ESG-Risiken (Ausschlusskriterien)     
    Ein zusätzliches Ausschlusskriterium ist der Ausschluss von Unternehmen mit hohen ESG-Risiken,
    d. h. tiefen ESG-Ratings. Unternehmen, die von MSCI ESG mit keinem oder mit einem ESG-Rating von CCC oder B bewertet werden, werden als «Laggard» bezeichnet und sind vom nachhaltigen Anlageportfolio der GKB ausgeschlossen.
  3. Bewertung und Management von ESG-Risiken und ESG-Chancen
    Ereignisse bzw. Verhaltensweisen von Unternehmen in allen ESG-Bereichen können tatsächlich oder potenziell wesentliche negative, aber auch positive Auswirkungen auf den Wert ihrer emittierten Wertpapiere haben. Die fundierte Analyse von ESG-Faktoren verbessert das Risikomanagement und stellt einen Bezug zur langfristigen Entwicklung eines Unternehmens dar (Chancen und Risiken).     
    Daher versucht die GKB, die langfristigen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die wesentlichen Elemente jeder Investition (Finanzierungsbedarf, Wettbewerbspositionierung, Ausfallrisiko usw.) zu ermitteln. In der Anlagepolitik konzentriert sich die GKB bei der Integration von ESG-Kriterien durch fundamentale Analysen und die Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen insbesondere auf die Erreichung der folgenden Ziele:
    1. Besseres Allgemeinverständnis der Risiken, um die Portfolios der Kundinnen und Kunden besser zu schützen;
    2. Verbesserung der Bewertungsprozesse, um neue Chancen zu nutzen;
    3. Vermeidung von Investitionen, die durch die oben genannten Trends ernsthaft beeinträchtigt werden können.
    Die Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen betreffen aber nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch ganze Branchen. Megatrends wie Technologie oder Klima und erneuerbare Energie, die für bahnbrechende Innovationen stehen, betreffen sogar die Welt insgesamt und können für sog. Themenanlagen die Basis bilden. Nachhaltige Investitionen in diesen Bereichen bieten die Chance, positive Veränderungen voranzutreiben.
  4. Active Ownership (aktive Eigentümerschaft):
    Erwiesenermassen hat die aktive Interaktion mit Unternehmen einen grossen Einfluss auf die Unternehmenspolitik hinsichtlich Verbesserung der unternehmensspezifischen ESG-Kriterien. Die GKB nimmt damit aktiv ihre treuhänderische Pflicht im besten Interesse der Kundinnen und Kunden wahr und nutzt die Macht als Investorin, um positive Veränderungen auszulösen. Die GKB betreibt derzeit bei ihren eigenen Aktien- und Obligationenfonds Engagement indirekt via aktivem Dialog mit Vermögensverwaltern von eingesetzten Drittfonds. Zudem setzt sich die GKB dafür ein, dass bei Fonds die Fondsleitung die Stimmrechte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ausübt.
  5. Monitoring von ESG-Risiken und ESG-Kundenreporting:  
    Teil des nachhaltigen Anlageansatzes der GKB ist die laufende Portfolioüberwachung (Monitoring) sowohl betreffend Ausschlusskriterien als auch ESG-Chancen und ESG-Risiken im Rahmen ihres disziplinierten Anlageprozesses.        
    Allen Mandatskunden zeigt die GKB jährlich oder auf Wunsch mit transparenten ESG-Reportings auf, wie nachhaltig ihre Vermögen angelegt sind, was die investierten Gelder bewirken und welche finanziellen Klimarisiken eingegangen werden.
Spezifische Nachhaltigkeitskriterien für besondere Anlageklassen und Drittfonds

Immobilien: Im aktiven Dialog mit den investierten Immobilienunternehmen setzt sich die GKB für die Berücksichtigung von ESG-Kriterien ein wie bspw. die Energieeffizienz der Gebäude, Biodiversität, Mieterdialog und die Transparenz in der Berichterstattung.

Gold: Bei der Investition in Gold berücksichtigt die GKB den Nachhaltigkeitsstandard «Responsible Gold Guidance» der London Bullion Market Association (LBMA). Sodann beschränkt sich die GKB auf Gold von Schweizer Goldraffinerien, um das Risiko von unethisch gewonnenem Gold zusätzlich zu reduzieren.

Drittfonds: Im Rahmen der Vermögensverwaltung setzt die GKB hauptsächlich auf die nachhaltigen GKB Anlagefonds. Voraussetzung für die Selektion aktiver Fonds von Drittanbietern ist, dass ESG-Kriterien in den Anlageprozess integriert und Ausschlusskriterien strikt angewendet werden. Die Schwellenwerte für den Ausschluss dürfen jedoch von denen der GKB abweichen. Zwingend ist auch eine Stimmrechts-Policy. Auch bei passiven Anlagefonds investiert die GKB wenn möglich nur in Fonds, die ESG-Kriterien in den Anlageprozess integrieren. Die GKB überprüft regelmässig selbst die ESG-Konzepte der Drittanbieter.

Eigenständige Analyse und Expertise

Die GKB verfügt über eigene Nachhaltigkeitsexperten zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsansatz in ihrem Anlagegeschäft. Bei der Bewertung von Unternehmen und anderen Emittenten wie Institutionen und Staaten sowie Anlagefonds greift die GKB vornehmlich auf die ESG-Daten von MSCI, eine der grössten Ratingagenturen, zurück.

Offenlegung und Produktklassifizierung

Mit dem Inkrafttreten der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der Europäischen Union am 10. März 2021 gelten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU spezifische Vorschriften für die Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in interne Prozesse, sowie bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.

Durch die SFDR werden Finanzprodukte in drei Kategorien unterteilt:

·         Artikel 6: Fonds ohne ESG-Kriterien

·         Artikel 8: Fonds mit ESG-Charakteristiken

·         Artikel 9: Fonds mit messbaren nachhaltigen Investmentzielen (Impact Fonds)

Die Verordnung auf Ebene der EU tangiert die drei nach luxemburgischem Recht verwalteten Fonds GKB (LU) Obligationen EUR ESG, GKB (LU) Wandelanleihen Global ESG sowie den GKB (LU) Aktien Europa ESG. Die drei von der GKB gemanagten, nachhaltigen Fonds sind nach Artikel 8 klassifiziert.

Die GKB Fonds nach Schweizer Recht (Fondsdomizil Schweiz) unterstehen zwar nicht europäischer Gesetzgebung und können daher nicht nach Art. 8 oder Art. 9 der SFDR klassifiziert werden. Die Schweizer GKB Fonds werden jedoch nach den genau gleichen Nachhaltigkeitsgrundsätzen verwaltet wie die europäischen Fonds.

Im Weiteren unterstützt die GKB die Entwicklung neuer Industriestandards in der Schweiz in den Bereichen Offenlegungen, Produktklassifizierungen und Messung der Nachhaltigkeitsleistung und gestaltet diese mit, indem sie sich aktiv in Arbeitsgruppen der Branchenverbände Swiss Sustainable Finance (SSF), Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Schweizerischen Bankiervereinigung einbringt.

Nachhaltigkeitsansatz in der Anlageberatung

Grundbestandteil jeder Anlageberatung bei der GKB ist die Nachhaltigkeit und das von der GKB definierte nachhaltige Anlageuniversum. Nicht-nachhaltige externe Anlageprodukte oder einzelne Wertschriften werden von der GKB nur auf expliziten Kundenwunsch angeboten.

Beratungskundinnen und -kunden, die in Einzeltitel investieren (möchten), bietet die GKB betreffend Nachhaltigkeit automatisierte Unterstützung mit dem GKB Tool ImpaQt plus. In diesem Tool können die Kundinnen und Kunden für ihr Portfolio ein gewünschtes ESG-Durchschnittsrating sowie ein ESG-Minimumrating für die Einzeltitel vorgeben. Die Vorschläge berücksichtigen somit die ESG-Risiken je nach Kundenpräferenz. Das Tool generiert einen Warnhinweis bei Kaufaufträgen, die dem vorgegebenen ESG-Minimumrating nicht entsprechen. Bei Anpassungen der MSCI-Ratings, die dazu führen, dass eine Anlage nicht mehr ihren Präferenzen entspricht, werden die Kundinnen und Kunden informiert. Die Beraterinnen und Berater der GKB besprechen solche Warnhinweise mit ihren Kundinnen und Kunden spätestens im nächsten, periodischen Anlagegespräch.

Die GKB stellt allen Kunden jährlich im Depotauszug Nachhaltigkeitsratings für die einzelnen Portfoliopositionen, für die es ein MSCI-ESG-Rating gibt, zur Verfügung. Ein transparentes, umfassendes ESG-Reporting für die Beratungskundinnen und -kunden der GKB ist in Entwicklung (siehe nächster Abschnitt).

Weiterentwicklung und nächste Schritte

Die GKB wird 2022 ihren Nachhaltigkeitsansatz im Anlagegeschäft in folgenden Bereichen weiterentwickeln:

Erweiterung Anlageansatz durch eine dezidierte Klimastrategie

Die GKB sieht eine Anlagestrategie zur Verringerung des CO2-Ausstosses als ein zentrales Element, das den Nachhaltigkeitsansatz der Bank ergänzen soll. Damit verfolgt sie unter anderem auch das Ziel, ihre indirekten CO2-Emissionen im Anlagegeschäft in Anwendung der Klimaschutzrichtlinien der UN-Klimakonferenz 2015 bis 2040 zu senken. Die GKB hat im Jahr 2021 viel in das Messen von Treibhausgasemissionen und Messverfahren (TCFD, PCAF usw.) und in die Evaluation von Klimamodellen (z. B. MSCI ESG, S&P Trucost, ISS ESG) investiert. Ihre künftige Klimastrategie wird die GKB auf Modelle von MSCI ESG abstützen (z. B. Implied Temperature, Carbon VaR und Low Carbon Transition Score). Als Teil der Strategie wird die GKB einen konkreten Dekarbonisierungspfad für ihre Anlagefonds und Vermögensverwaltungsmandate definieren.

Weiterentwicklung des Active Ownership Ansatzes

Die GKB wird ihre Grundsätze des aktiven Engagements und der Stimmrechtsausübung im Hinblick auf ihre künftige dezidierte Klimastrategie weiterentwickeln, in einer Active Ownership Policy festhalten und diese Policy auch veröffentlichen. 2021 hat die GKB sich im Hinblick darauf mit möglichen Partnern rund um das Thema Engagement (z. B. ISS ESG, Sustainalytics, Ethos) ausgetauscht.

Ausbau des ESG-Reporting

Das ESG-Reporting für die Vermögensverwaltungs-Kundinnen und -Kunden der GKB wird schrittweise erweitert, um auf Portfolioebene tiefere Einblicke in folgende Themen zu geben:

·         Werte und Normen

·         Kontroverse und/oder kritische Geschäftsfelder

·         ESG-Rating (Portfoliorating und Ratingverteilung)

·         Klima (CO2-Emissionen und Portfoliotemperatur)

Das künftige ESG-Reporting für Privatkunden wird dabei weniger ausführlich ausgestaltet, das für institutionelle Kunden umfassend. In einer ersten Phase wird das ausgebaute ESG-Reporting auf Kundenanfrage zur Verfügung gestellt, in einer zweiten Phase nach der Automatisierung der entsprechenden Schnittstellen wird es automatisch allen Vermögensverwaltungs-Kundinnen und -Kunden zur Verfügung gestellt.

Mit einem transparenten, regelmässigen ESG-Reporting wird die GKB künftig auch ihre Beratungskundinnen und -kunden regelmässig informieren, wie nachhaltig ihre Portfolios tatsächlich angelegt sind, was die investierten Gelder bewirken und ob allenfalls unbewusst Klimarisiken eingegangen wurden.

Konsequente Ausrichtung der Anlageberatung auf die ESG-Präferenzen der Kundschaft

Der Selbstregulierungsprozess in der Schweiz zur Klassifizierung der ESG-Präferenzen in der Anlageberatung läuft noch. Die GKB plant das Ergebnis, umgehend und konsequent in ihren bestehenden Beratungsprozess zu integrieren.

Erweiterung des Ausbildungskonzepts und Zertifizierungsverfahrens für Kundenberaterinnen und Kundenberater

Zur Qualitätssicherung und Professionalisierung in der Kundenberatung werden seit 2018 alle Kundenberaterinnen und Kundenberater der GKB systematisch weitergebildet und nach dem nationalen Standard «CertKB» der Interessensgemeinschaft der Kantonalbanken zertifiziert. Die Weiterbildung und das Zertifizierungsverfahren der GKB werden 2022 um entsprechende Module zum Nachhaltigkeitsansatz der GKB, zur Erhebung der ESG-Kundenbedürfnisse und weiteres Grundwissen im ESG-Bereich erweitert.

Korruption, Wettbewerbsverhalten und InsiderhandelNachhaltiges Kreditgeschäft