4. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
4.1 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken
Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die Graubündner Kantonalbank anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. In Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben für Banken bildet die GKB Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten zusammen mit den überfälligen Forderungen (Non-Performing Loans) definitionsgemäss als ausgefallen.
Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich dagegen um Wertberichtigungen für noch nicht eingetretene Verluste. Diese werden nach dem von der GKB definierten Modell für alle nicht gefährdeten Forderungen, welche in den Positionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» bilanziert sind, gebildet. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.
Für die Ausserbilanzpositionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» werden in der Regel ebenfalls gemäss dem definierten Modell Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Davon ausgenommen sind Zahlungsversprechen, feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung, die Nachschusspflicht gegenüber der Pfandbriefzentrale sowie Forward-Hypotheken, welche alle in der Ausserbilanzposition «Unwiderrufliche Zusagen» verbucht werden. Für diese Ausserbilanzpositionen wird nur eine Rückstellung gebildet, falls diese Positionen gefährdet sind.
4.2 Methoden zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Gefährdete Kreditengagements bewertet die GKB auf Einzelbasis anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.
Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet gefährdete Kundenbeziehungen, da diese ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.
Für die im Ausleihungsportfolio grundsätzlich bestehenden, jedoch nicht auf Einzelpositionen bestimmbaren inhärenten Ausfallrisiken erfolgt eine systematische Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen. Die Höhe der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (Zielwert) berechnet sich anhand des gleitenden mehrjährigen Durchschnitts des prozentual zu erwartenden potentiellen Ausfalls (Expected-Loss-Ansatz), multipliziert mit dem aktuellen Bestand der ausgesetzten Limiten sowie einem aufgrund der Portfoliostruktur festgelegten Faktor, welcher im Berichtsjahr 10 beträgt. Ausser dem erwähnten Faktor liegen damit sämtliche Parameter des Modells ausserhalb des direkten Einflussbereiches der Bank. Das von der GKB eingesetzte Modell zur Ermittlung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Der so ermittelte potentielle Ausfall berücksichtigt insbesondere die Ratings, die Deckungsarten sowie die Belehnungsquoten im Portfolio. Für weitere Ausführungen zum Ratingverfahren sowie zu der Bewertung der Deckungen wird auf Kapitel 3.5.2 «Ratingverfahren» resp. Kapitel 5 «Bewertung der Deckungen» verwiesen. Der von der GKB ursprünglich festgelegte Zielwert für die bis zum 31. Dezember 2025 linear aufzubauenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken betrug 410.7 Millionen Franken. Aufgrund des Wachstums und der aktualisierten Ausfallwahrscheinlichkeiten beträgt der per 31. Dezember 2021 neu berechnete Zielwert 416.4 Millionen Franken. Der Zielwert orientiert sich am Anspruch, die gefährdeten Forderungen während eines Kreditzyklus mit einer Immobilienkrise über eine limitierte Belastung in der Erfolgsrechnung (aktuell ca. 45 Millionen Franken) sowie Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Bankrisiken alimentieren zu können, um damit der Prozyklizität effektiv entgegenzuwirken. Die maximale Belastung in der Erfolgsrechnung bestimmt sich aufgrund des aktuellen Portfolios unter Berücksichtigung des historisch durchschnittlich erwarteten Ausfalls.
4.3 Angaben zur Veränderung von Wertberichtigungen
Ein zunehmender Wertberichtigungsbedarf bei gefährdeten Forderungen und bei Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wird grundsätzlich erfolgswirksam verbucht. Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen werden grundsätzlich für die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken eingesetzt, ausser wenn deren Zielwert bereits vollständig dotiert ist.
Überschreitet der neu berechnete Zielwert denjenigen zum letzten Berichtszeitpunkt, wird mindestens diese Differenz erfolgswirksam verbucht. Es resultierte im Berichtsjahr eine erfolgswirksame Bildung von 5.9 Millionen Franken. Das Modell der GKB zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sieht vor, dass nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unter gewissen Voraussetzungen erfolgswirksam aufzulösen sind.
4.4 Erläuterungen der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken
Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden, um so die Prozyklizität zu brechen. Voraussetzung ist, dass die Belastung in der Erfolgsrechnung im Geschäftsjahr eine vom Modell definierte Maximalbelastung übersteigt und dass ein ausreichender Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken vorhanden ist.
Liegt zum Abschlusszeitpunkt (30. Juni bzw. 31. Dezember) der Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unterhalb des Zielwerts, wird diese Unterdeckung degressiv mittels Belastungen in der Erfolgsrechnung geschlossen. Der Zeitraum für den Wiederaufbau ist dabei insbesondere vom Ausmass der Unterdeckung abhängig und kann bei einer grossen Unterdeckung bis 15 Jahre betragen.
4.5 Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken
Die GKB hat die neuen Rechnungslegungsvorschriften gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung–Banken» im Geschäftsjahr 2020 umgesetzt. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden über einen Zeitraum von 6 Geschäftsjahren bis zum 31. Dezember 2025 linear aufgebaut. Die Alimentierung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 98 RelV-FINMA erfolgsneutral mittels halbjährlicher Umbuchungen aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Bis zum 31. Dezember 2025 besteht somit eine Unterdeckung zu dem von der GKB in ihrem Modell festgelegten Zielwert für Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (dazu Verweis auf Kapitel 9.16 des Anhangs zur konsolidierten Jahresrechnung).
Im Geschäftsjahr 2021 wurden 54.4 Millionen Franken (Vorjahr 54.9 Millionen Franken) aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken in die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken umgebucht.