3. Risikomanagement
3.1 Einleitung
Als Ergänzung zum Risikobericht werden in diesem Kapitel die Grundlagen des Umgangs mit Risiken bei der GKB beschrieben. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement sind im Offenlegungsbericht zu finden.
3.2 Risikopolitik
Als Bank sieht sich die GKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Kreditrisiken, Bilanzstrukturrisiken, übrige Marktrisiken, operationelle Risiken (inkl. Rechts- und Compliance-Risiken), Reputationsrisiken sowie strategischen Risiken. Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der GKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Bankrat genehmigte Risikopolitik bildet die Grundlage des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01, «Corporate Governance – Banken».
Der Bankrat ist das oberste Organ in der Risikoorganisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die risikopolitischen Grundsätze und Ziele des Risikomanagements sowie die Grundsätze der Compliance-Funktion und der Risikokontrolle. Die Risikopolitik ist auf die Fähigkeit der Bank abgestimmt, Risiken zu erkennen und zu beurteilen. Der Bankrat erlässt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und genehmigt darin die Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der GKB. Diese Limitierung stellt die zwingende Einhaltung der definierten Risikotoleranz sowohl auf Ebene Stammhaus und GKB-Finanzgruppe als auch je Risikokategorie sicher. Unter Einbezug der operationellen Risiken wird dabei der potenzielle finanzielle Verlust in einem aktuell unvorstellbaren, extremen Ereignis quantifiziert. Sollte ein solcher Fall eintreten, will die GKB den finanziellen Verlust durch das Eigenkapital decken können, ohne Inanspruchnahme der Staatsgarantie. Seltene, aber vorstellbare Ereignisse wie eine Immobilienkrise sollen mit dem überschüssigen Eigenkapital aufgefangen werden. Die Risikobegrenzung erfolgt bei den Kreditrisiken durch Geschäftsverzicht und bei den Bilanzstrukturrisiken durch Gegengeschäfte resp. derivative Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps (IRS), Forward Rate Agreements (FRA), Devisenswaps). Die GKB reagiert auf die zunehmende Bedeutung von operationellen Risiken mit einer zurückhaltend definierten qualitativen Risikotoleranz in den Bereichen Reputation, Recht sowie Mitarbeitende und Systeme.
Der Prüf- und Risikoausschuss des Bankrats überwacht die Risikopolitik und deren Umsetzung. Er unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung der Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems (IKS) sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.
Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Bewertung, Begrenzung und Überwachung der eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Delegation der operativen Führung im Rahmen der Limiten an die Linienverantwortlichen resp. die zuständigen Fachausschüsse sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Compliance-Funktion und des Risk Controllings.
Die GKB verfügt über eine von den Geschäftsprozessen unabhängige Risikokontrolle. Das Risk Controlling ist ein eigener Bereich der Geschäftseinheit Finance & Risk und verfügt über direkten Zugang zur Geschäftsleitung, zum Prüf- und Risikoausschuss und zum Bankrat. Es besteht eine direkte Berichtslinie zum CEO. Unter der Leitung des Chief Risk Officers (CRO) ist das Risk Controlling für die Überwachung und die Berichterstattung in Bezug auf sämtliche wesentlichen Risiken zuständig. Das Risk Controlling rapportiert quartalsweise mittels Risk Report über die Risikosituation an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat. Der Risk Report wird ergänzt mit eigenständigen Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen. Neben Kennzahlen zu Struktur und Bonität der Ausleihungen enthält er Risikokennzahlen zu Bilanzstruktur- und übrigen Marktrisiken sowie zur Zinssensitivität des Eigenkapitals. Zudem informiert der CRO bei besonderen Entwicklungen zeitgerecht die Geschäftsleitung und die Interne Revision sowie bei Sachverhalten von grosser Tragweite zusätzlich den Bankrat.
Die GKB verfügt über eine von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion. Diese unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko, berichtet über Änderungen des Compliance-Risikos und meldet schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist in der Geschäftseinheit Finance & Risk angesiedelt und verfügt über eine direkte Berichtslinie zum CEO. Sie rapportiert halbjährlich an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos.
Risikoorganisation
Risikomesssysteme
Die Grundlage für Risikoauswertungen bei der GKB ist ihr Kernbankensystem. Zusätzlich setzt die GKB spezialisierte Software oder eigene Analysetools ein. Für das regulatorische Reporting zur Berechnung der Eigenmittel und Risikoverteilung wird eine in der Bankbranche weit verbreitete Software verwendet.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist für die GKB ein wichtiges Führungsinstrument. Die GKB versteht unter diesem Begriff die Gesamtheit der Kontrollstrukturen und -prozesse, welche auf allen Ebenen des Instituts die Grundlage für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und einen ordnungsgemässen Betrieb bilden. Eine zentrale Funktion nimmt dabei das Konzept der drei Kontrolllinien ein. Als erste Kontrolllinie (1st Line) werden die risikoeingehenden Geschäftseinheiten bezeichnet. Die zweite Kontrolllinie (2nd Line) besteht aus der Risikokontrolle und der Compliance-Funktion. Die dritte Kontrolllinie (3rd Line) wird durch die interne Revision wahrgenommen.
Das IKS ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und trägt zur Einhaltung der unternehmerischen Ziele sowie zur Einhaltung der anwendbaren Normen (Compliance) bei.
Business Continuity Management (BCM)
Die GKB hat zum Ziel, die businesskritischsten Dienstleistungen auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten oder schnellstmöglich wieder anbieten zu können. Zu diesem Zweck verfügt die GKB über eine Notfallorganisation und für wichtige Prozesse sind Notfallpläne erarbeitet. Beide werden regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Der Krisenstab der Bank übt regelmässig die Bewältigung von Krisenszenarien.
Operationelle Resilienz
Unter der Fähigkeit eines Unternehmens, ihre kritischen Funktionen innerhalb einer gewissen Zeit (Unterbrechungstoleranz) wieder herstellen zu können, wird als Operationelle Resilienz verstanden. Die GKB hat ihre kritischen Funktionen identifiziert und deren Unterbrechungstoleranzen festgelegt. Die Wirksamkeit der Massnahmen zur Sicherstellung der Operationellen Resilienz wird regelmässig mit Tests und Übungen überprüft. Allfällige Handlungsempfehlungen werden dem Bankrat rapportiert.
3.3 Bilanzstrukturrisiken
Ausführungen zu den Zins- und Liquiditätsrisiken sind im Offenlegungsbericht zu finden.
Offenlegungsbericht der Graubündner KantonalbankÜbrige_Marktrisiken
3.4 Übrige Marktrisiken
Positionen, welche den «Finanzanlagen Performance» zugewiesen sind, werden mit der Absicht gehalten, von der langfristigen Attraktivität der Finanzmärkte zu profitieren und dabei Kursgewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Der Fachausschuss Marktrisiken entscheidet über die strategische Asset Allocation und den Investitionsgrad. Die operative Umsetzung wird an interne und/oder externe Asset Manager delegiert. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.
Mit Positionen im Handelsbuch sollen kurz- bis mittelfristige Gewinne erzielt werden. Zusätzlich werden im Eigenbestand gehaltene GKB-PS ebenfalls im Handelsbuch geführt. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.
3.5 Kreditrisiken
Etablierte Prozesse und Instrumente gewährleisten eine vertiefte Beurteilung und Analyse der Finanzierungsgeschäfte und damit einen qualitativ hochstehenden Kreditentscheid.
Die ständige Überwachung der Bestände stellt eine zeitnahe Risikofrüherkennung sicher. Die GKB arbeitet eng mit der RSN Risk Solution Network AG zusammen. Das Netzwerk aus über 25 Banken fördert den Austausch von professionellem und spezialisiertem Kreditrisiko-Know-how und bietet den Mitgliedern moderne Instrumente und Modelle zur Quantifizierung von Kreditrisiken. Zudem verfügt dieses Netzwerk über den grössten Datenpool mit Informationen zu Geschäftsabschlüssen von KMU in der Schweiz.
Kreditbewilligung
Die Kreditprüfung geht ausführlich auf die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit ein und berücksichtigt dabei Bonitäts-, Tragbarkeits- und Deckungsanforderungen sowie mögliche Reputationsrisiken. Die Kreditbewilligung erfolgt entlang der Kompetenzrichtlinien, deren Einhaltung durch das interne Kontrollsystem sichergestellt wird. Die Beurteilung und Genehmigung von Kreditanträgen erfolgt innerhalb klarer Rahmenbedingungen (z.B. Höhe der Finanzierung, kreditpolitische Vorgaben zu Tragfähigkeit und/oder Besicherung) durch die Kundenberaterin oder den Kundenberater. Weitergehende Finanzierungsanträge richtet die Kundenberatung zur vertieften Analyse und Beschlussfassung an das zentral organisierte und ertragsunabhängige Credit Office. Sind z.B. aufgrund der Höhe des Gesamt-Kreditengagements auch die Kreditkompetenzen des Credit Office ausgeschöpft, wird das Geschäft mit entsprechenden Empfehlungen dem Kreditausschuss (Gremium bestehend aus Mitgliedern der Direktion) oder dem Kreditkomitee (Gremium bestehend aus Mitgliedern der Geschäftsleitung) vorgelegt, welches final über die Kreditvergabe entscheidet.
Ratingverfahren
Das Ratingsystem teilt Gewerbe- und Firmenkunden in zehn Bonitätsklassen ein und berücksichtigt dabei quantitative (Ertragskraft, Verschuldung, Liquidität) und qualitative (Unternehmensbeurteilung) Informationen. Jeder Bonitätsklasse ist eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet, die anhand statistischer Datenreihen aus dem Datenpool der RSN Risk Solution Network AG periodisch kalibriert wird. Die Risikozuordnung aus dem Ratingverfahren dient als Grundlage für eine risikoorientierte Bewirtschaftung der Ausleihungen sowie die risikogerechte Preisfestlegung.
Für die Bonitätseinstufung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Graubünden wendet die GKB ein bankinternes Ratingverfahren an, welches unter anderem Finanzkennzahlen aus der Gemeindefinanzstatistik (GEFIS) des Amtes für Gemeinden (AFG) des Kantons Graubünden berücksichtigt.
Banken
Die GKB strebt Geschäftsbeziehungen mit Banken von sehr guter Bonität (Ratings «AAA» bis «A») an. Banken mit guter Bonität (Rating «BBB») qualifizieren sich nur für eine selektive Zusammenarbeit. Mit Banken unterhalb Investment Grade (Rating ≤ «BB») wird nur in Ausnahmefällen zusammengearbeitet. Für jede Bank wird in Abhängigkeit von ihrer Bonität eine Limite mit maximaler Laufzeit festgelegt.
Länder
Das Stammhaus geht Auslandsengagements vornehmlich mit ausgewählten OECD-Ländern mit stabiler innen- und aussenpolitischer Lage ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Länderrisiken zur Ertragsoptimierung eingegangen werden. Es werden Totallimiten für jede Bonitätsklasse sowie Limiten pro Land festgelegt.
Portfoliosteuerung
Der Fachausschuss Kreditrisiken verantwortet die Steuerung des Kreditportfolios und ist für den Einsatz von sensiblen Risikomessmethoden und das periodische Reporting der Risikosituation zuständig. Dem Ausschuss obliegen Umsetzung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Veränderungen im Kreditrisikomanagement. Potenzielle Risiken (Bonitäten und Deckungen) werden spezifisch analysiert und aufbereitet. Die Risikoentwicklung wird für das gesamte Portfolio und für einzelne Branchen und Regionen untersucht. Eine periodische Berichterstattung mit Kommentaren zuhanden der Geschäftsleitung und des Bankrats fasst die Risikosituation zusammen. Mit eingeschlossen sind eine Aufstellung der grössten Kreditengagements und allenfalls meldepflichtiger Klumpenrisiken sowie die Meldung, ob die vom Bankrat definierten Limiten zur Begrenzung der Bonitätsrisiken im Kundenausleihungsgeschäft (Risikoappetit) eingehalten wurden. Jährlich bewertet der Fachausschuss die Risikotragfähigkeit unter der Voraussetzung eines Stressszenarios. Dabei werden eine massive Verschlechterung der Kundenbonitäten, steigende Kreditausfälle sowie ein ausserordentlicher Einbruch der als Sicherheit dienenden Immobilienwerte angenommen.
3.6 Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Darin enthalten sind auch rechtliche Risiken und Compliance-Risiken. Das operationelle Risikomanagement der GKB verfolgt das Ziel, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der Bank entstehenden operationellen Risiken zu begrenzen. Bei der Beurteilung der operationellen Risiken und der Compliance-Risiken werden die direkten finanziellen Verluste bewertet und die Folgen von Verlust von Kundenvertrauen und von Reputation mitberücksichtigt.
3.6.1 Regelwerk, Rahmenbedingungen und Leitlinien
Das Management der operationellen Risiken orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie an betriebswirtschaftlichen Kriterien. Operationelle Risiken werden durch interne Reglemente und Weisungen zur inneren Organisation, ein internes Kontrollsystem, Führungskontrollen sowie Versicherungen beschränkt. Der Bankrat verabschiedet jährlich die Jahresstrategie zu den operationellen Risiken als Teil des Rahmenkonzepts Risikomanagement.
3.6.2 Struktur und Organisation
Die operationellen Risiken werden mit folgenden organisatorischen Massnahmen gesteuert und begrenzt:
- Der Bankrat erlässt Leitlinien und finanzielle Grenzwerte zur Tragbarkeit, welche von der Geschäftsleitung umzusetzen sind.
- Identifikation, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken liegen in der dezentralen Verantwortung der Fach- und Linienabteilungen. Für jedes wesentliche identifizierte Risiko ist ein Risikoverantwortlicher bestimmt, welcher für die Begrenzung der Risiken verantwortlich ist.
- Die Begrenzung der Rechtsrisiken erfolgt durch den eigenen Rechtsdienst. Bei Bedarf werden externe Rechtsberater beigezogen. Die Compliance-Funktion unterstützt die operative Führung insbesondere bei der rechtskonformen Umsetzung des geltenden (Aufsichts-)Rechts.
- Der Chief Information Security Officer (CISO) überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die Cyber-Risiken sowie die Umsetzung und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. Er wird hierzu durch die operative IT-Security sowie durch das Cyber Resilience Center der Inventx AG unterstützt.
- Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass Risiken im Umgang mit Personendaten und kritischen Daten erkannt werden und die Bearbeitung dieser Daten den regulatorischen Vorgaben entspricht.
- Das Risk Controlling unterstützt die Risikoverantwortlichen, sorgt für Konsistenz und setzt Standards bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken, überwacht die Einhaltung der Limiten der Bank und damit verbunden die Einhaltung der aggregierten Risikotoleranz. Darüber hinaus stellt es das Reporting sicher.
3.6.3 Systeme zur Risikomessung
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken verwendet die GKB den Basisindikatoransatz. Für das Management der operationellen Risiken setzt die GKB ein dediziertes System ein, welches gleichzeitig die Überwachung und die Beurteilung des internen Kontrollsystems unterstützt.
3.6.4 Risikoberichterstattung
Das Risk Controlling informiert Geschäftsleitung und Bankrat quartalsweise über erlittene Abwicklungsverluste, über Einschätzungen zu bestehenden operationellen Risiken und ihren Trend, über das IKS sowie über Verlustereignisse bei anderen Banken mit Relevanz für die GKB. Zusätzlich erfolgt halbjährlich eine detaillierte Berichterstattung, die den Fokus auf Schlüsselrisiken legt. Für Compliance- und Rechtsrisiken besteht zusätzlich ein separates internes Reporting. Durch das Information Security Office erfolgt halbjährlich ein dediziertes Reporting zu Informationssicherheitsrisiken an die Geschäftsleitung und den Bankrat.
3.6.5 Schlüsselrisiken
Risiken, welche die GKB massgeblich negativ beeinträchtigen könnten, werden in einem Portfolio für Schlüsselrisiken zusammengefasst und bewirtschaftet. Die folgenden Risiken werden bei der GKB als Schlüsselrisiken eingestuft:
Drittparteien
Die GKB bezieht zur Erfüllung ihrer wesentlichen Funktionen verschiedene Dienstleistungen von externen Partnern. Dazu gehören insbesondere IT-Betriebsleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt aufgrund von Verträgen (Service-Level-Agreements), in welchen quantitative und qualitative Vorgaben sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben definiert sind. Fehlleistungen werden identifiziert, bemessen, beurteilt und stufengerecht rapportiert. Für den Katastrophenfall und für längere Ausfälle sind entsprechende Massnahmen definiert, welche regelmässig getestet werden. Zudem steht ein voll ausgebautes Backup-System für die Kernapplikationen zur Verfügung.
Finanzkriminalität
Finanzkriminalität stellt ein erhebliches Risiko dar, das durch unzureichende Einhaltung regulatorischer Vorgaben – beispielsweise der VSB, der GwV, des FATCA und des AIA oder im Bereich KYC – entstehen kann. Fehler im Kundeneröffnungsprozess, unzureichende Überprüfung von Kundendaten oder das Versäumnis, verdächtige Transaktionen zu erkennen, können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Diese Risiken werden durch zunehmend komplexe regulatorische Anforderungen und die Abhängigkeit von technischen Systemen verstärkt.
Informationssicherheit (inkl. Cybersicherheit)
Schwachstellen in der Informationssicherheit, beispielsweise unzureichende Konfigurationen, fahrlässiger Umgang mit Daten, unautorisierter Zugriff, Datendiebstahl, Ransomware oder Social Engineering, stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit von Daten und Systemen dar. Die zunehmende Digitalisierung, der erweiterte Einsatz von Cloud-Diensten und die enge Zusammenarbeit mit externen Partnern erhöhen das Risiko von Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen. Die Informationssicherheit wird einerseits durch technische und andererseits durch organisatorische Massnahmen wie Weisungen und Schulungen sichergestellt. Um Datenverluste und Cyberangriffe auf die IT-Systeme abwehren zu können, werden Systeme, Netzwerke und Datenflüsse permanent überwacht. Der Chief Information Security Officer überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die entsprechenden Risiken sowie die Umsetzung und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.
Nachhaltigkeits- & Klimabericht - Datenschutz, Datensicherheit und CybersecurityModelle
Fehler im Design von Modellen oder in der Methodologie zur Analyse und Simulation des Zinsänderungsrisikos können zu fehlerhaften Entscheidungen führen. Solche Risiken entstehen häufig durch die Komplexität der Modelle, die Struktur der Bilanz oder technische Schnittstellenprobleme.
Regulatorische Compliance
Die Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie die Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln erfolgt bei der GKB durch ein umfassendes System aus internen Weisungen, Systemen und Prozessen sowie Kontrollmechanismen. Die sich laufend weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen u. a. im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie bei Bankgeschäften mit ausländischen Kunden verlangen weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit. Compliance ist Teil der GKB Unternehmensorganisation und von jedem einzelnen Mitarbeitenden umzusetzen und zu beachten.
Nachhaltigkeits- & Klimabericht - Compliance in den Bereichen Geldwäscherei, Wettbewerbsverhalten und SteuerkonformitätTechnologie
Systemausfälle von geschäftskritischen internen Systemen wie Core-Banking-Systemen, Bancomaten, VPN-Zugängen oder Schalterlösungen können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse und die Serviceverfügbarkeit haben. Ursachen wie Virenbefall, Cryptolocker, Fahrlässigkeit, Falschkonfigurationen, Softwarefehler oder veraltete IT-Infrastruktur erhöhen die Wahrscheinlichkeit solcher Vorfälle.
Verhalten
Das Risiko, dass Verhaltensregeln bei der Verwaltung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung oder der Abwicklung von Kundenaufträgen («execution only») nicht eingehalten werden, entsteht durch Faktoren wie unzureichende Schulungen, fehlerhafte Beratung oder Dokumentation, mangelhafte Verträge sowie Interessenkonflikte. Auch neue regulatorische Anforderungen wie FIDLEG erhöhen die Komplexität und damit das Risiko.
3.6.6 Risikominderung und Risikotransfer
Durch technische und organisatorische Massnahmen und Kontrollen wird das Restrisiko auf die vom Bankrat definierte Risikotoleranz reduziert. Einzelne Risiken werden durch Versicherungen an Dritte transferiert. Nicht unterschätzt werden darf die Bedeutung der Risikovermeidung: Durch den Verzicht auf Präsenz in ausländischen Märkten sowie auf komplexe Finanzprodukte kann die GKB viele Risiken a priori vermeiden.
3.7 Strategische Risiken
Den strategischen Risiken trägt die GKB mit einem systematischen, rollenden Strategieerarbeitungsprozess Rechnung. Die Verantwortung für diesen Prozess und die diesbezügliche operative Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung.
3.8 Reputationsrisiken
Das Reputationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass der öffentliche Ruf der GKB bezüglich der Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt wird.
Durch die Verschlechterung des Ansehens der Bank in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden oder beim Eigentümer können sich die Erträge der GKB verringern oder Verluste entstehen. Von den Auswirkungen eines Reputationsschadens sind sowohl die Strategie und deren Umsetzung wie auch die gesamte operative Tätigkeit der GKB betroffen. Die GKB legt grossen Wert auf die Identifikation potenzieller Reputationsrisiken sowohl im Strategieprozess als auch im Rahmen der Erhebung der operationellen Risiken. Für das Management der Reputationsrisiken ist in erster Linie die Geschäftsleitung verantwortlich. Für die Begrenzung negativer Folgen von Reputationsvorfällen wird sie vom Bereich Marketing & Kommunikation unterstützt.
3.9 Klimabezogene Finanzrisiken
Die GKB folgt beim Aufzeigen ihrer klimabezogenen Chancen und Risiken dem auch vom Bund vorgegebenen globalen Offenlegungsstandard der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, jetzt organisiert unter dem ISSB).
Die GKB berichtet über die Klimabelange im Nachhaltigkeits- & Klimabericht (Offenlegung gemäss Empfehlungen TCFD). Er enthält Informationen zur Governance und beschreibt die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie die Bewertungskriterien und -methoden.
3.10 Umgang mit Risiken bei konsolidierungspflichtigen Unternehmungen
Die GKB kennt und begrenzt die Risiken bei den konsolidierungspflichtigen Unternehmungen durch:
- die eigenen Vertreter des Stammhauses in den zuständigen Aufsichtsorganen,
- die Übernahme der Prüfungsaufgaben in diesen Unternehmen durch die interne Revision des Stammhauses,
- eine festgelegte Zusammenarbeit der Compliance-Funktionen mit Reporting an die Organe des Stammhauses,
- die Genehmigung des Risikoappetits einer konsolidierungspflichtigen Unternehmung durch den Bankrat des Stammhauses,
- Kenntnisnahme der Revisionsberichte der konsolidierungspflichtigen Unternehmungen durch die entsprechenden Gremien des Stammhauses,
- Sonderprüfungen durch die interne Revision (INRE) im Auftrag des Bankrates,
- eine quartalsweise Übersicht über die wichtigsten Risikoparameter der konsolidierungspflichtigen Unternehmungen im Rahmen des Risk Reports.
Der Umgang mit Risiken bei der Privatbank Bellerive AG (PBB) erfolgt im Rahmen der Risikopolitik des Stammhauses. Die PBB geht nur gedeckte Kreditengagements ein. Sie kann Finanzanlagen in limitiertem Rahmen tätigen. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Durch das Halten einer angemessenen Liquiditätsreserve bei der GKB, bei Drittbanken sowie bei der SNB im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements und der fristenkongruenten aktiv- und passivseitigen Refinanzierung/Anlage ist die Liquidität der PBB jederzeit gesichert. Die Bank kann Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der PBB sind als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur GKB sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB überblickbar.
Die Albin Kistler AG (AK) ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft und ein Verwalter von Kollektivvermögen. Sie geht keine Kreditrisiken ein. Da Kundengelder bei Partnerbanken (unter anderem bei der GKB) gebucht sind, bestehen auch keine Liquiditätsrisiken. Die AK geht mit ihrem Eigenkapital in beschränktem Umfang Marktrisiken ein. Die operationellen Risiken beschränken sich auf die für Vermögensverwalter typischen Risiken.
Die BZ Bank als spezialisierte Investment-Boutique übernimmt nur in limitiertem Rahmen ausgewählte Risiken; namentlich werden in begrenztem Umfang Finanzanlagen gehalten. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Die BZ Bank geht nur gedeckte Kreditengagements gegenüber Kunden ein. Die BZ Bank ist hochliquide und hält ihre Liquidität hauptsächlich bei der GKB und der SNB. Die Bank kann Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der BZ Bank werden massgebend durch ihre Spezialisierung und ihre Grösse bestimmt. Die operationellen Risiken der BZ Bank konnten als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur GKB (inkl. Handel) sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB reduziert werden.