1. Angaben zur Firma

1.1 Allgemeines zum Auftrag

Die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur. Als moderne Universalbank bietet sie eine umfassende Dienstleistungspalette für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Durch ihre Geschäftstätigkeit unterstützt sie eine ausgewogene Entwicklung der Bündner Wirtschaft (Art. 2 Gesetz über die Graubündner Kantonalbank). Die Grundlage für die strategischen und operativen Massnahmen der GKB ist ein ganzheitliches Value Management. Dieses steht für eine ausgewogene Orientierung an den Interessen der Anspruchsgruppen. Dazu zählen Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie die Öffentlichkeit.

Die GKB ist als marktführende Universalbank in ihrem Heimmarkt Graubünden tätig. Mit ihren Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG, der Albin Kistler AG und der BZ Bank Aktiengesellschaft bildet sie die GKB-Finanzgruppe. Sie bietet umfassende Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden, einschliesslich institutioneller und vermögender Kundinnen und Kunden. Dadurch ermöglicht sie überregionales Wachstum und das Geschäftsmodell trägt zur Ertrags- und Risikodiversifikation bei.

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1.2 Mitarbeitende

Der Personalbestand der GKB-Finanzgruppe betrug teilzeitbereinigt per Ende Jahr 925.72 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 902.35). Darin enthalten sind 15.00 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 14.40) bei der Privatbank Bellerive AG in Zürich, 46.85 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 46.00) bei der Albin Kistler AG sowie 12.47 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 11.40) bei der BZ Bank Aktiengesellschaft. Die GKB beschäftigt 41 Auszubildende (Vorjahr: 36), die gemäss den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit 50 Prozent im Personalbestand enthalten sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und dem Rundschreiben 2020/1, «Rechnungslegung – Banken», der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der GKB erfasst und ab diesem Zeitpunkt bewertet. Die in den jeweiligen Bilanzrubriken zusammengefassten Detailpositionen sind einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet. Die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen, weshalb kleine Rundungsdifferenzen entstehen können.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Graubündner Kantonalbank in Chur, die Privatbank Bellerive AG in Zürich, die Albin Kistler AG in Zürich sowie die BZ Bank Aktiengesellschaft in Wilen. Der Konsolidierungskreis zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ist identisch. Die Privatbank Bellerive AG, die Albin Kistler AG sowie die BZ Bank Aktiengesellschaft werden vollkonsolidiert. Dabei werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent erfasst. Konzerninterne Forderungen und Verpflichtungen sowie Aufwand und Ertrag werden gegenseitig verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs nach der angelsächsischen Purchase-Methode erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der GKB werden zu Konsolidierungszwecken auch für die Abschlüsse der Konzerngesellschaften angewendet.

2.3 Umrechnung von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen sind zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte rechnen wir am Bilanzstichtag zu den Stichtageskursen um. Kursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie unrealisierte Kursdifferenzen auf Finanzaktiven und -verpflichtungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Fremdwährungsbestände sowie Kursdifferenzen der Konzerngesellschaften werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt.

Bilanzstichtageskurse

Noten

Devisen

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

USD

0.7580

0.8700

0.7921

0.9042

CAD

0.5435

0.5940

0.5784

0.6290

GBP

1.0025

1.0700

1.0665

1.1339

EUR

0.9060

0.9165

0.9311

0.9414

JPY

0.4650

0.5375

0.5058

0.5765

Die Bewertung der Barbestände erfolgt zu Notenkursen, alle übrigen Fremdwährungsbestände werden zu Devisenkursen (Mittelkurse) bewertet.

2.4 Flüssige Mittel

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

2.5 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending and Securities Borrowing).

Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst resp. ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, welche diese Wertschriften beinhalten.

2.6 Forderungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Bei den Forderungen gegenüber Banken gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

2.7 Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen gebildet. Für nicht gefährdete Forderungen erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»). Die Einzelwertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition der Bilanz in Abzug gebracht. Falls eine Wertberichtigung den Nettoschuldbetrag (Risikobetrag) einer Forderung übersteigt, so wird der den Nettoschuldbetrag übersteigende Anteil in der Position «Rückstellungen» auf der Passivseite ausgewiesen.

Zinsen und Kommissionen, die seit mehr als 90 Tagen ausstehend sind, sowie sich darauf beziehende Rechnungsabgrenzungen werden nicht als Ertrag verbucht.

Gefährdete Forderungen gelten wieder als vollwertig, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen geleistet und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.

2.8 Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst.

2.9 Handelsgeschäfte

Die Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet, sofern ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden sie nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht.

2.10 Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel, die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworben werden, sind nach der Accrual-Methode bewertet. Bei diesen Finanzanlagen gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

Wertschriftenbestände, welche weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sind zum Einstandspreis oder zum tieferen Marktwert bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft zwecks Sanierung übernommene und zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Die physischen Edelmetalle, die zur Deckung von Kundenverpflichtungen ausgeschieden sind, werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.

2.11 Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen (inkl. solcher mit Infrastrukturcharakter und Gemeinschaftswerken) ausgewiesen, bei denen die Absicht der dauernden Anlage besteht. Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet und jährlich überprüft, wobei geringwertige Beteiligungen (Anschaffungswert < 1 Million Franken und Stimmenanteil < 20 Prozent) im Anschaffungsjahr direkt wertberichtigt werden.

Die Bilanzierung von wesentlichen strategischen Beteiligungen mit einem Anteil zwischen 20 Prozent und 50 Prozent erfolgt nach der Equity-Methode.

2.12 Sachanlagen

Die Bilanzierung der Bankgebäude und Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen, abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer der Objekte. Die nach Art der Investitionen differenzierte Abschreibungsdauer beträgt:

  • Bankliegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Landwert)
    33 Jahre
  • Andere Liegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Ertragswert)
    33 Jahre
  • Einrichtungen/Einbauten maximal
    10 Jahre

Die übrigen Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben:

  • EDV-Anlagen, Hard- und Software maximal
    3 Jahre
  • Mobiliar, Fahrzeuge maximal
    5 Jahre
  • Strategische Grossprojekte maximal
    3 Jahre

Die externen Kosten von strategischen Grossprojekten mit ausgewiesenem Nutzen werden aktiviert. Die Aktivierung beginnt mit dem Zeitpunkt des Projektentscheides. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Geringwertige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

2.13 Immaterielle Werte

Immaterielle Werte werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Abzug der notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft.

2.14 Goodwill

Ein allfällig anfallender Goodwill wird aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

2.15 Vorsorgeverpflichtungen

Im Anhang wird unter Punkt 9.12, «Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen», und Punkt 9.13, «Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen», detailliert informiert.

2.16 Steuern

Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuerverpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerrückstellungen für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Steuergesetzen.

2.17 Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die Veränderungen werden in der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» erfasst.

2.18 Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Bestände an Partizipationsscheinen werden zu Anschaffungskosten als separate Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Entsprechende Erfolge werden der Position «Gesetzliche Gewinnreserven» zugeführt.

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition nominal verrechnet. Allfällig entstehende Erfolge werden über den Handelserfolg ausgebucht.

2.19 Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (Eigenmittelverordnung, ERV) als Eigenmittel angerechnet.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

2.20 Ausserbilanzgeschäfte

Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften erfolgt die Bildung von Rückstellungen nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»).

2.21 Erfolg aus dem Zinsengeschäft

Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 7, in der Position «Zins- und Diskontertrag» verbucht.

Bezahlte Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 8, in der Position «Zins- und Diskontertrag» als Reduktion erfasst. Erhaltene Negativzinsen auf Passivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 14, in der Position «Zinsaufwand» als Reduktion verbucht.

2.22 Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Es sind keine wesentlichen Veränderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen worden.

3. Risikomanagement

3.1 Einleitung

Als Ergänzung zum Risikobericht werden in diesem Kapitel die Grundlagen des Umgangs mit Risiken bei der GKB beschrieben. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement sind im Offenlegungsbericht zu finden.

3.2 Risikopolitik

Als Bank sieht sich die GKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Kreditrisiken, Bilanzstrukturrisiken, übrige Marktrisiken, operationelle Risiken (inkl. Rechts- und Compliance-Risiken), Reputationsrisiken sowie strategischen Risiken. Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der GKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Bankrat genehmigte Risikopolitik bildet die Grundlage des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01, «Corporate Governance – Banken».

Der Bankrat ist das oberste Organ in der Risikoorganisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die risikopolitischen Grundsätze und Ziele des Risikomanagements sowie die Grundsätze der Compliance-Funktion und der Risikokontrolle. Die Risikopolitik ist auf die Fähigkeit der Bank abgestimmt, Risiken zu erkennen und zu beurteilen. Der Bankrat erlässt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und genehmigt darin die Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der GKB. Diese Limitierung stellt die zwingende Einhaltung der definierten Risikotoleranz sowohl auf Ebene Stammhaus und GKB-Finanzgruppe als auch je Risikokategorie sicher. Unter Einbezug der operationellen Risiken wird dabei der potenzielle finanzielle Verlust in einem aktuell unvorstellbaren, extremen Ereignis quantifiziert. Sollte ein solcher Fall eintreten, will die GKB den finanziellen Verlust durch das Eigenkapital decken können, ohne Inanspruchnahme der Staatsgarantie. Seltene, aber vorstellbare Ereignisse wie eine Immobilienkrise sollen mit dem überschüssigen Eigenkapital aufgefangen werden. Die Risikobegrenzung erfolgt bei den Kreditrisiken durch Geschäftsverzicht und bei den Bilanzstrukturrisiken durch Gegengeschäfte resp. derivative Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps (IRS), Forward Rate Agreements (FRA), Devisenswaps). Die GKB reagiert auf die zunehmende Bedeutung von operationellen Risiken mit einer zurückhaltend definierten qualitativen Risikotoleranz in den Bereichen Reputation, Recht sowie Mitarbeitende und Systeme.

Der Prüf- und Risikoausschuss des Bankrats überwacht die Risikopolitik und deren Umsetzung. Er unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung der Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems (IKS) sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Bewertung, Begrenzung und Überwachung der eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Delegation der operativen Führung im Rahmen der Limiten an die Linienverantwortlichen resp. die zuständigen Fachausschüsse sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Compliance-Funktion und des Risk Controllings.

Die GKB verfügt über eine von den Geschäftsprozessen unabhängige Risikokontrolle. Das Risk Controlling ist ein eigener Bereich der Geschäftseinheit Finance & Risk und verfügt über direkten Zugang zur Geschäftsleitung, zum Prüf- und Risikoausschuss und zum Bankrat. Es besteht eine direkte Berichtslinie zum CEO. Unter der Leitung des Chief Risk Officers (CRO) ist das Risk Controlling für die Überwachung und die Berichterstattung in Bezug auf sämtliche wesentlichen Risiken zuständig. Das Risk Controlling rapportiert quartalsweise mittels Risk Report über die Risikosituation an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat. Der Risk Report wird ergänzt mit eigenständigen Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen. Neben Kennzahlen zu Struktur und Bonität der Ausleihungen enthält er Risikokennzahlen zu Bilanzstruktur- und übrigen Marktrisiken sowie zur Zinssensitivität des Eigenkapitals. Zudem informiert der CRO bei besonderen Entwicklungen zeitgerecht die Geschäftsleitung und die Interne Revision sowie bei Sachverhalten von grosser Tragweite zusätzlich den Bankrat.

Die GKB verfügt über eine von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion. Diese unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko, berichtet über Änderungen des Compliance-Risikos und meldet schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist in der Geschäftseinheit Finance & Risk angesiedelt und verfügt über eine direkte Berichtslinie zum CEO. Sie rapportiert halbjährlich an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos.

Risikoorganisation

Risikomesssysteme

Die Grundlage für Risikoauswertungen bei der GKB ist ihr Kernbankensystem. Zusätzlich setzt die GKB spezialisierte Software oder eigene Analysetools ein. Für das regulatorische Reporting zur Berechnung der Eigenmittel und Risikoverteilung wird eine in der Bankbranche weit verbreitete Software verwendet.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist für die GKB ein wichtiges Führungsinstrument. Die GKB versteht unter diesem Begriff die Gesamtheit der Kontrollstrukturen und -prozesse, welche auf allen Ebenen des Instituts die Grundlage für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und einen ordnungsgemässen Betrieb bilden. Eine zentrale Funktion nimmt dabei das Konzept der drei Kontrolllinien ein. Als erste Kontrolllinie (1st Line) werden die risikoeingehenden Geschäftseinheiten bezeichnet. Die zweite Kontrolllinie (2nd Line) besteht aus der Risikokontrolle und der Compliance-Funktion. Die dritte Kontrolllinie (3rd Line) wird durch die interne Revision wahrgenommen.

Das IKS ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und trägt zur Einhaltung der unternehmerischen Ziele sowie zur Einhaltung der anwendbaren Normen (Compliance) bei.

Business Continuity Management (BCM)

Die GKB hat zum Ziel, die businesskritischsten Dienstleistungen auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten oder schnellstmöglich wieder anbieten zu können. Zu diesem Zweck verfügt die GKB über eine Notfallorganisation und für wichtige Prozesse sind Notfallpläne erarbeitet. Beide werden regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Der Krisenstab der Bank übt regelmässig die Bewältigung von Krisenszenarien.

Operationelle Resilienz

Unter der Fähigkeit eines Unternehmens, ihre kritischen Funktionen innerhalb einer gewissen Zeit (Unterbrechungstoleranz) wieder herstellen zu können, wird als Operationelle Resilienz verstanden. Die GKB hat ihre kritischen Funktionen identifiziert und deren Unterbrechungstoleranzen festgelegt. Die Wirksamkeit der Massnahmen zur Sicherstellung der Operationellen Resilienz wird regelmässig mit Tests und Übungen überprüft. Allfällige Handlungsempfehlungen werden dem Bankrat rapportiert.

3.3 Bilanzstrukturrisiken

Ausführungen zu den Zins- und Liquiditätsrisiken sind im Offenlegungsbericht zu finden.

Offenlegungsbericht der Graubündner Kantonalbank

Übrige_Marktrisiken

3.4 Übrige Marktrisiken

Positionen, welche den «Finanzanlagen Performance» zugewiesen sind, werden mit der Absicht gehalten, von der langfristigen Attraktivität der Finanzmärkte zu profitieren und dabei Kursgewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Der Fachausschuss Marktrisiken entscheidet über die strategische Asset Allocation und den Investitionsgrad. Die operative Umsetzung wird an interne und/oder externe Asset Manager delegiert. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.

Mit Positionen im Handelsbuch sollen kurz- bis mittelfristige Gewinne erzielt werden. Zusätzlich werden im Eigenbestand gehaltene GKB-PS ebenfalls im Handelsbuch geführt. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.

3.5 Kreditrisiken

Etablierte Prozesse und Instrumente gewährleisten eine vertiefte Beurteilung und Analyse der Finanzierungsgeschäfte und damit einen qualitativ hochstehenden Kreditentscheid.

Die ständige Überwachung der Bestände stellt eine zeitnahe Risikofrüherkennung sicher. Die GKB arbeitet eng mit der RSN Risk Solution Network AG zusammen. Das Netzwerk aus über 25 Banken fördert den Austausch von professionellem und spezialisiertem Kreditrisiko-Know-how und bietet den Mitgliedern moderne Instrumente und Modelle zur Quantifizierung von Kreditrisiken. Zudem verfügt dieses Netzwerk über den grössten Datenpool mit Informationen zu Geschäftsabschlüssen von KMU in der Schweiz.

Kreditbewilligung

Die Kreditprüfung geht ausführlich auf die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit ein und berücksichtigt dabei Bonitäts-, Tragbarkeits- und Deckungsanforderungen sowie mögliche Reputationsrisiken. Die Kreditbewilligung erfolgt entlang der Kompetenzrichtlinien, deren Einhaltung durch das interne Kontrollsystem sichergestellt wird. Die Beurteilung und Genehmigung von Kreditanträgen erfolgt innerhalb klarer Rahmenbedingungen (z.B. Höhe der Finanzierung, kreditpolitische Vorgaben zu Tragfähigkeit und/oder Besicherung) durch die Kundenberaterin oder den Kundenberater. Weitergehende Finanzierungsanträge richtet die Kundenberatung zur vertieften Analyse und Beschlussfassung an das zentral organisierte und ertragsunabhängige Credit Office. Sind z.B. aufgrund der Höhe des Gesamt-Kreditengagements auch die Kreditkompetenzen des Credit Office ausgeschöpft, wird das Geschäft mit entsprechenden Empfehlungen dem Kreditausschuss (Gremium bestehend aus Mitgliedern der Direktion) oder dem Kreditkomitee (Gremium bestehend aus Mitgliedern der Geschäftsleitung) vorgelegt, welches final über die Kreditvergabe entscheidet.

Ratingverfahren

Das Ratingsystem teilt Gewerbe- und Firmenkunden in zehn Bonitätsklassen ein und berücksichtigt dabei quantitative (Ertragskraft, Verschuldung, Liquidität) und qualitative (Unternehmensbeurteilung) Informationen. Jeder Bonitätsklasse ist eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet, die anhand statistischer Datenreihen aus dem Datenpool der RSN Risk Solution Network AG periodisch kalibriert wird. Die Risikozuordnung aus dem Ratingverfahren dient als Grundlage für eine risikoorientierte Bewirtschaftung der Ausleihungen sowie die risikogerechte Preisfestlegung.

Für die Bonitätseinstufung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Graubünden wendet die GKB ein bankinternes Ratingverfahren an, welches unter anderem Finanzkennzahlen aus der Gemeindefinanzstatistik (GEFIS) des Amtes für Gemeinden (AFG) des Kantons Graubünden berücksichtigt.

Banken

Die GKB strebt Geschäftsbeziehungen mit Banken von sehr guter Bonität (Ratings «AAA» bis «A») an. Banken mit guter Bonität (Rating «BBB») qualifizieren sich nur für eine selektive Zusammenarbeit. Mit Banken unterhalb Investment Grade (Rating ≤ «BB») wird nur in Ausnahmefällen zusammengearbeitet. Für jede Bank wird in Abhängigkeit von ihrer Bonität eine Limite mit maximaler Laufzeit festgelegt.

Länder

Das Stammhaus geht Auslandsengagements vornehmlich mit ausgewählten OECD-Ländern mit stabiler innen- und aussenpolitischer Lage ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Länderrisiken zur Ertragsoptimierung eingegangen werden. Es werden Totallimiten für jede Bonitätsklasse sowie Limiten pro Land festgelegt.

Portfoliosteuerung

Der Fachausschuss Kreditrisiken verantwortet die Steuerung des Kreditportfolios und ist für den Einsatz von sensiblen Risikomessmethoden und das periodische Reporting der Risikosituation zuständig. Dem Ausschuss obliegen Umsetzung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Veränderungen im Kreditrisikomanagement. Potenzielle Risiken (Bonitäten und Deckungen) werden spezifisch analysiert und aufbereitet. Die Risikoentwicklung wird für das gesamte Portfolio und für einzelne Branchen und Regionen untersucht. Eine periodische Berichterstattung mit Kommentaren zuhanden der Geschäftsleitung und des Bankrats fasst die Risikosituation zusammen. Mit eingeschlossen sind eine Aufstellung der grössten Kreditengagements und allenfalls meldepflichtiger Klumpenrisiken sowie die Meldung, ob die vom Bankrat definierten Limiten zur Begrenzung der Bonitätsrisiken im Kundenausleihungsgeschäft (Risikoappetit) eingehalten wurden. Jährlich bewertet der Fachausschuss die Risikotragfähigkeit unter der Voraussetzung eines Stressszenarios. Dabei werden eine massive Verschlechterung der Kundenbonitäten, steigende Kreditausfälle sowie ein ausserordentlicher Einbruch der als Sicherheit dienenden Immobilienwerte angenommen.

3.6 Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Darin enthalten sind auch rechtliche Risiken und Compliance-Risiken. Das operationelle Risikomanagement der GKB verfolgt das Ziel, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der Bank entstehenden operationellen Risiken zu begrenzen. Bei der Beurteilung der operationellen Risiken und der Compliance-Risiken werden die direkten finanziellen Verluste bewertet und die Folgen von Verlust von Kundenvertrauen und von Reputation mitberücksichtigt.

3.6.1 Regelwerk, Rahmenbedingungen und Leitlinien

Das Management der operationellen Risiken orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie an betriebswirtschaftlichen Kriterien. Operationelle Risiken werden durch interne Reglemente und Weisungen zur inneren Organisation, ein internes Kontrollsystem, Führungskontrollen sowie Versicherungen beschränkt. Der Bankrat verabschiedet jährlich die Jahresstrategie zu den operationellen Risiken als Teil des Rahmenkonzepts Risikomanagement.

3.6.2 Struktur und Organisation

Die operationellen Risiken werden mit folgenden organisatorischen Massnahmen gesteuert und begrenzt:

  • Der Bankrat erlässt Leitlinien und finanzielle Grenzwerte zur Tragbarkeit, welche von der Geschäftsleitung umzusetzen sind.
  • Identifikation, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken liegen in der dezentralen Verantwortung der Fach- und Linienabteilungen. Für jedes wesentliche identifizierte Risiko ist ein Risikoverantwortlicher bestimmt, welcher für die Begrenzung der Risiken verantwortlich ist.
  • Die Begrenzung der Rechtsrisiken erfolgt durch den eigenen Rechtsdienst. Bei Bedarf werden externe Rechtsberater beigezogen. Die Compliance-Funktion unterstützt die operative Führung insbesondere bei der rechtskonformen Umsetzung des geltenden (Aufsichts-)Rechts.
  • Der Chief Information Security Officer (CISO) überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die Cyber-Risiken sowie die Umsetzung und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. Er wird hierzu durch die operative IT-Security sowie durch das Cyber Resilience Center der Inventx AG unterstützt.
  • Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass Risiken im Umgang mit Personendaten und kritischen Daten erkannt werden und die Bearbeitung dieser Daten den regulatorischen Vorgaben entspricht.
  • Das Risk Controlling unterstützt die Risikoverantwortlichen, sorgt für Konsistenz und setzt Standards bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken, überwacht die Einhaltung der Limiten der Bank und damit verbunden die Einhaltung der aggregierten Risikotoleranz. Darüber hinaus stellt es das Reporting sicher.

3.6.3 Systeme zur Risikomessung

Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken verwendet die GKB den Basisindikatoransatz. Für das Management der operationellen Risiken setzt die GKB ein dediziertes System ein, welches gleichzeitig die Überwachung und die Beurteilung des internen Kontrollsystems unterstützt.

3.6.4 Risikoberichterstattung

Das Risk Controlling informiert Geschäftsleitung und Bankrat quartalsweise über erlittene Abwicklungsverluste, über Einschätzungen zu bestehenden operationellen Risiken und ihren Trend, über das IKS sowie über Verlustereignisse bei anderen Banken mit Relevanz für die GKB. Zusätzlich erfolgt halbjährlich eine detaillierte Berichterstattung, die den Fokus auf Schlüsselrisiken legt. Für Compliance- und Rechtsrisiken besteht zusätzlich ein separates internes Reporting. Durch das Information Security Office erfolgt halbjährlich ein dediziertes Reporting zu Informationssicherheitsrisiken an die Geschäftsleitung und den Bankrat.

3.6.5 Schlüsselrisiken

Risiken, welche die GKB massgeblich negativ beeinträchtigen könnten, werden in einem Portfolio für Schlüsselrisiken zusammengefasst und bewirtschaftet. Die folgenden Risiken werden bei der GKB als Schlüsselrisiken eingestuft:

Drittparteien

Die GKB bezieht zur Erfüllung ihrer wesentlichen Funktionen verschiedene Dienstleistungen von externen Partnern. Dazu gehören insbesondere IT-Betriebsleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt aufgrund von Verträgen (Service-Level-Agreements), in welchen quantitative und qualitative Vorgaben sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben definiert sind. Fehlleistungen werden identifiziert, bemessen, beurteilt und stufengerecht rapportiert. Für den Katastrophenfall und für längere Ausfälle sind entsprechende Massnahmen definiert, welche regelmässig getestet werden. Zudem steht ein voll ausgebautes Backup-System für die Kernapplikationen zur Verfügung.

Finanzkriminalität

Finanzkriminalität stellt ein erhebliches Risiko dar, das durch unzureichende Einhaltung regulatorischer Vorgaben – beispielsweise der VSB, der GwV, des FATCA und des AIA oder im Bereich KYC – entstehen kann. Fehler im Kundeneröffnungsprozess, unzureichende Überprüfung von Kundendaten oder das Versäumnis, verdächtige Transaktionen zu erkennen, können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Diese Risiken werden durch zunehmend komplexe regulatorische Anforderungen und die Abhängigkeit von technischen Systemen verstärkt.

Informationssicherheit (inkl. Cybersicherheit)

Schwachstellen in der Informationssicherheit, beispielsweise unzureichende Konfigurationen, fahrlässiger Umgang mit Daten, unautorisierter Zugriff, Datendiebstahl, Ransomware oder Social Engineering, stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit von Daten und Systemen dar. Die zunehmende Digitalisierung, der erweiterte Einsatz von Cloud-Diensten und die enge Zusammenarbeit mit externen Partnern erhöhen das Risiko von Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen. Die Informationssicherheit wird einerseits durch technische und andererseits durch organisatorische Massnahmen wie Weisungen und Schulungen sichergestellt. Um Datenverluste und Cyberangriffe auf die IT-Systeme abwehren zu können, werden Systeme, Netzwerke und Datenflüsse permanent überwacht. Der Chief Information Security Officer überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die entsprechenden Risiken sowie die Umsetzung und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.

Nachhaltigkeits- & Klimabericht - Datenschutz, Datensicherheit und Cybersecurity
Modelle

Fehler im Design von Modellen oder in der Methodologie zur Analyse und Simulation des Zinsänderungsrisikos können zu fehlerhaften Entscheidungen führen. Solche Risiken entstehen häufig durch die Komplexität der Modelle, die Struktur der Bilanz oder technische Schnittstellenprobleme.

Regulatorische Compliance

Die Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie die Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln erfolgt bei der GKB durch ein umfassendes System aus internen Weisungen, Systemen und Prozessen sowie Kontrollmechanismen. Die sich laufend weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen u. a. im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie bei Bankgeschäften mit ausländischen Kunden verlangen weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit. Compliance ist Teil der GKB Unternehmensorganisation und von jedem einzelnen Mitarbeitenden umzusetzen und zu beachten.

Nachhaltigkeits- & Klimabericht - Compliance in den Bereichen Geldwäscherei, Wettbewerbsverhalten und Steuerkonformität
Technologie

Systemausfälle von geschäftskritischen internen Systemen wie Core-Banking-Systemen, Bancomaten, VPN-Zugängen oder Schalterlösungen können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse und die Serviceverfügbarkeit haben. Ursachen wie Virenbefall, Cryptolocker, Fahrlässigkeit, Falschkonfigurationen, Softwarefehler oder veraltete IT-Infrastruktur erhöhen die Wahrscheinlichkeit solcher Vorfälle.

Verhalten

Das Risiko, dass Verhaltensregeln bei der Verwaltung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung oder der Abwicklung von Kundenaufträgen («execution only») nicht eingehalten werden, entsteht durch Faktoren wie unzureichende Schulungen, fehlerhafte Beratung oder Dokumentation, mangelhafte Verträge sowie Interessenkonflikte. Auch neue regulatorische Anforderungen wie FIDLEG erhöhen die Komplexität und damit das Risiko.

3.6.6 Risikominderung und Risikotransfer

Durch technische und organisatorische Massnahmen und Kontrollen wird das Restrisiko auf die vom Bankrat definierte Risikotoleranz reduziert. Einzelne Risiken werden durch Versicherungen an Dritte transferiert. Nicht unterschätzt werden darf die Bedeutung der Risikovermeidung: Durch den Verzicht auf Präsenz in ausländischen Märkten sowie auf komplexe Finanzprodukte kann die GKB viele Risiken a priori vermeiden.

3.7 Strategische Risiken

Den strategischen Risiken trägt die GKB mit einem systematischen, rollenden Strategieerarbeitungsprozess Rechnung. Die Verantwortung für diesen Prozess und die diesbezügliche operative Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung.

3.8 Reputationsrisiken

Das Reputationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass der öffentliche Ruf der GKB bezüglich der Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt wird.

Durch die Verschlechterung des Ansehens der Bank in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden oder beim Eigentümer können sich die Erträge der GKB verringern oder Verluste entstehen. Von den Auswirkungen eines Reputationsschadens sind sowohl die Strategie und deren Umsetzung wie auch die gesamte operative Tätigkeit der GKB betroffen. Die GKB legt grossen Wert auf die Identifikation potenzieller Reputationsrisiken sowohl im Strategieprozess als auch im Rahmen der Erhebung der operationellen Risiken. Für das Management der Reputationsrisiken ist in erster Linie die Geschäftsleitung verantwortlich. Für die Begrenzung negativer Folgen von Reputationsvorfällen wird sie vom Bereich Marketing & Kommunikation unterstützt.

3.9 Klimabezogene Finanzrisiken

Die GKB folgt beim Aufzeigen ihrer klimabezogenen Chancen und Risiken dem auch vom Bund vorgegebenen globalen Offenlegungsstandard der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, jetzt organisiert unter dem ISSB).

Die GKB berichtet über die Klimabelange im Nachhaltigkeits- & Klimabericht (Offenlegung gemäss Empfehlungen TCFD). Er enthält Informationen zur Governance und beschreibt die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie die Bewertungskriterien und -methoden.

3.10 Umgang mit Risiken bei konsolidierungspflichtigen Unternehmungen

Die GKB kennt und begrenzt die Risiken bei den konsolidierungspflichtigen Unternehmungen durch:

  • die eigenen Vertreter des Stammhauses in den zuständigen Aufsichtsorganen,
  • die Übernahme der Prüfungsaufgaben in diesen Unternehmen durch die interne Revision des Stammhauses,
  • eine festgelegte Zusammenarbeit der Compliance-Funktionen mit Reporting an die Organe des Stammhauses,
  • die Genehmigung des Risikoappetits einer konsolidierungspflichtigen Unternehmung durch den Bankrat des Stammhauses,
  • Kenntnisnahme der Revisionsberichte der konsolidierungspflichtigen Unternehmungen durch die entsprechenden Gremien des Stammhauses,
  • Sonderprüfungen durch die interne Revision (INRE) im Auftrag des Bankrates,
  • eine quartalsweise Übersicht über die wichtigsten Risikoparameter der konsolidierungspflichtigen Unternehmungen im Rahmen des Risk Reports.

Der Umgang mit Risiken bei der Privatbank Bellerive AG (PBB) erfolgt im Rahmen der Risikopolitik des Stammhauses. Die PBB geht nur gedeckte Kreditengagements ein. Sie kann Finanzanlagen in limitiertem Rahmen tätigen. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Durch das Halten einer angemessenen Liquiditätsreserve bei der GKB, bei Drittbanken sowie bei der SNB im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements und der fristenkongruenten aktiv- und passivseitigen Refinanzierung/Anlage ist die Liquidität der PBB jederzeit gesichert. Die Bank kann Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der PBB sind als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur GKB sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB überblickbar.

Die Albin Kistler AG (AK) ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft und ein Verwalter von Kollektivvermögen. Sie geht keine Kreditrisiken ein. Da Kundengelder bei Partnerbanken (unter anderem bei der GKB) gebucht sind, bestehen auch keine Liquiditätsrisiken. Die AK geht mit ihrem Eigenkapital in beschränktem Umfang Marktrisiken ein. Die operationellen Risiken beschränken sich auf die für Vermögensverwalter typischen Risiken.

Die BZ Bank als spezialisierte Investment-Boutique übernimmt nur in limitiertem Rahmen ausgewählte Risiken; namentlich werden in begrenztem Umfang Finanzanlagen gehalten. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Die BZ Bank geht nur gedeckte Kreditengagements gegenüber Kunden ein. Die BZ Bank ist hochliquide und hält ihre Liquidität hauptsächlich bei der GKB und der SNB. Die Bank kann Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der BZ Bank werden massgebend durch ihre Spezialisierung und ihre Grösse bestimmt. Die operationellen Risiken der BZ Bank konnten als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur GKB (inkl. Handel) sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB reduziert werden.

4. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

4.1 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken

Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die GKB anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. In Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben für Banken bildet die GKB Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten definitionsgemäss als ausgefallen.

Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich dagegen um Wertberichtigungen für noch nicht eingetretene Verluste. Diese werden nach dem von der GKB definierten Modell für alle nicht gefährdeten Forderungen, welche in den Positionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» bilanziert sind, gebildet. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.

Für die Ausserbilanzpositionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» werden in der Regel ebenfalls gemäss dem definierten Modell Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Davon ausgenommen sind Zahlungsversprechen, feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung, die Nachschusspflicht gegenüber der Pfandbriefzentrale sowie Forward-Hypotheken, welche alle in der Ausserbilanzposition «Unwiderrufliche Zusagen» verbucht werden. Für diese Ausserbilanzpositionen wird nur eine Rückstellung gebildet, falls diese Positionen gefährdet sind.

4.2 Methoden zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Gefährdete Kreditengagements bewertet die GKB auf Einzelbasis anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.

Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet gefährdete Kundenbeziehungen, da diese ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.

Für die im Ausleihungsportfolio grundsätzlich bestehenden, jedoch nicht auf Einzelpositionen bestimmbaren inhärenten Ausfallrisiken erfolgt eine systematische Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen. Die Höhe der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (Zielwert) berechnet sich anhand des gleitenden mehrjährigen Durchschnitts des prozentual zu erwartenden potenziellen Ausfalls (Expected-Loss-Ansatz) multipliziert mit dem aktuellen Bestand der ausgesetzten Limiten sowie einem aufgrund der Portfoliostruktur festgelegten Faktor, welcher im Berichtsjahr 10 beträgt. Ausser dem erwähnten Faktor liegen damit sämtliche Parameter des Modells ausserhalb des direkten Einflussbereiches der Bank. Der so ermittelte potenzielle Ausfall berücksichtigt insbesondere die Ratings, die Deckungsarten sowie die Belehnungsquoten im Portfolio. Für weitere Ausführungen zum Ratingverfahren sowie zur Bewertung der Deckungen wird auf Kapitel 3.5 «Ratingverfahren» resp. Kapitel 5 «Bewertung der Deckungen» verwiesen. Der von der GKB ursprünglich festgelegte Zielwert für die bis zum 31. Dezember 2025 linear aufzubauenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken betrug 410.7 Millionen Franken. Aufgrund des Wachstums und der aktualisierten Ausfallwahrscheinlichkeiten beträgt der per 31. Dezember 2025 neu berechnete Zielwert 427.0 Millionen Franken. Der Zielwert orientiert sich am Anspruch, die gefährdeten Forderungen während eines Kreditzyklus mit einer Immobilienkrise über eine limitierte Belastung in der Erfolgsrechnung (aktuell ca. 44 Millionen Franken) sowie über eine Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Bankrisiken alimentieren zu können, um damit der Prozyklizität effektiv entgegenzuwirken. Die maximale Belastung in der Erfolgsrechnung bestimmt sich aufgrund des aktuellen Portfolios unter Berücksichtigung des historisch durchschnittlich erwarteten Ausfalls.

4.3 Angaben zur Veränderung von Wertberichtigungen

Ein zunehmender Wertberichtigungsbedarf bei gefährdeten Forderungen und bei Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wird grundsätzlich erfolgswirksam verbucht. Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen werden grundsätzlich für die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken eingesetzt, ausser wenn deren Zielwert bereits vollständig dotiert ist.

Überschreitet der neu berechnete Zielwert denjenigen zum letzten Berichtszeitpunkt, wird mindestens diese Differenz erfolgswirksam verbucht. Im Berichtsjahr resultiert keine erfolgswirksame Buchung. Das Modell der GKB zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sieht vor, dass nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unter gewissen Voraussetzungen erfolgswirksam aufzulösen sind.

4.4 Erläuterungen der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden, um so die Prozyklizität zu brechen. Voraussetzung ist, dass die Belastung in der Erfolgsrechnung im Geschäftsjahr eine vom Modell definierte Maximalbelastung übersteigt und dass ein ausreichender Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken vorhanden ist.

Liegt zum Abschlusszeitpunkt (30. Juni bzw. 31. Dezember) der Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unterhalb des Zielwerts, wird diese Unterdeckung degressiv mittels Belastungen in der Erfolgsrechnung geschlossen. Der Zeitraum für den Wiederaufbau ist dabei insbesondere vom Ausmass der Unterdeckung abhängig und kann bei einer grossen Unterdeckung bis 15 Jahre betragen.

4.5 Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

In Übereinstimmung mit den seit 1. Januar 2020 geltenden angepassten Rechnungslegungsvorschriften (RelV-FINMA) hat die GKB seit 1. Januar 2020 die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken linear über einen Zeitraum von 6 Geschäftsjahren aufgebaut. Die Alimentierung erfolgte in Übereinstimmung mit Art. 98 RelV-FINMA erfolgsneutral mittels halbjährlicher Umbuchungen aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Dazu wird auf Kapitel 9.16 «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» des Anhangs zur konsolidierten Jahresrechnung verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 54.7 Millionen Franken (Vorjahr: 54.7 Millionen Franken) aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken in die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken umgebucht. Per 31. Dezember 2025 besteht keine Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken.

5. Bewertung der Deckungen

Kreditreglement und Weisungswesen definieren für die GKB verbindliche Methoden zur Bewertung und Belehnung von Grundpfandobjekten und Sicherheiten unter Berücksichtigung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei Eigenheimen stützt sich die GKB auf den mit dem hedonischen Schätzungsmodell von IAZI ermittelten Marktwert sowie den Kaufpreis beziehungsweise die Anlagekosten bei Neubauten ab. Renditeimmobilien und Gewerbeliegenschaften bewertet die GKB zum Ertragswert. Bei der Bestimmung der objektartbezogenen Kapitalisierungssätze gelangen validierte Marktkapitalisierungssätze wie auch bankeigene Zuschläge zur Anwendung. Ein latenter Investitionsnachholbedarf wird in der bankeigenen Bewertung berücksichtigt, wo notwendig unter Einbezug sachkundiger Expertise. Bei der Finanzierung von Immobilienkäufen bzw. Handänderungen gilt grundsätzlich das Niederstwertprinzip, wonach der tiefere Wert von bankeigener Schätzung und Kaufpreis als Belehnungswert massgeblich ist. Grundpfandobjekte können nur nach besonderer Prüfung der Bonität des Kreditnehmers über die Belehnungsgrenze hinaus finanziert werden. Die Bewertung von Sicherheiten mit einem liquiden Markt (Edelmetalle, Wertschriften usw.) wird zu aktuellen Marktpreisen vorgenommen. Bei der Belehnung kommen festgelegte Sicherheitsmargen in Abzug.

6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

6.1 Derivative Finanzinstrumente

Für die am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in der Bilanz separat bilanziert. Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte gegenüber der gleichen Gegenpartei im Rahmen von anerkannten und rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarungen. Die verbleibenden Wiederbeschaffungswerte werden zusätzlich mit allfällig erhaltenen resp. geleisteten Zahlungen im Rahmen von Besicherungsanhängen (Credit Support Annex – CSA) verrechnet.

Handelspositionen in derivativen Finanzinstrumenten sind zu Marktpreisen bewertet. Der Bewertungserfolg wird dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft zugewiesen.

Die im Rahmen des Asset & Liability Managements eingesetzten Zinssatzswaps werden nach der Accrual-Methode bewertet, indem die Zahlungsströme über die Laufzeit im Zinsertrag beziehungsweise -aufwand verbucht werden. Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditäts- bzw. Zinsrisikomanagement werden entsprechend den Grundgeschäften im Zinserfolg verbucht.

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden in der Bilanz separat bilanziert. Die Kontraktvolumen werden in der Anhangtabelle 9.4 «Derivative Finanzinstrumente» ausgewiesen. Börsengehandelte derivative Finanzinstrumente mit der GKB als Kommissionärin sind gemäss den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA davon ausgenommen.

6.2 Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden primär zwecks Absicherung von bilanziellen und ausserbilanziellen Grundgeschäften eingesetzt.

Das Hedge Accounting findet nur Anwendung im Rahmen der Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken in der Bilanzstruktur. Mit den Sicherungsbeziehungen wird eine gegenläufige Entwicklung zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft angestrebt. Die Sicherungsbeziehung zielt auf eine kompensatorische Wirkung in der Erfolgsrechnung ab, sodass der Einfluss von veränderten Geld- und Kapitalmarktsätzen ausgeglichen wird.

Als Grundgeschäfte qualifizieren sowohl einzelne Finanzinstrumente wie auch Gruppen von Finanzinstrumenten, insbesondere Kundenausleihungen und -einlagen. Derivative Finanzinstrumente können ebenfalls als Grundgeschäfte dienen. Als Gruppen werden Finanzinstrumente mit identischer Zinsbindung angesehen. Dabei kann es sich auch um Positionen mit unbekannter und damit zu schätzender Zinsbindung handeln.

Damit eine Sicherungsbeziehung effektiv ist, besteht zwischen dem Grundgeschäft und dem Absicherungsgeschäft eine eindeutige negative Korrelation. Die Effektivitätsmessung erfolgt prospektiv. Die Bank verwendet dabei eine Methode, welche die relevanten Merkmale der Sicherungsbeziehung einschliesst und die Ursachen für eine mögliche Ineffektivität berücksichtigt. Die Methode trägt der Komplexität der Sicherungsbeziehung angemessen Rechnung. Im Geschäftsjahr sind keine Sicherungsbeziehungen ineffektiv geworden.

7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Bankrat hat die vorliegende Konzernrechnung am 26. März 2026 genehmigt. Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine Korrektur der Konzernrechnung 2025 erfordern würden.

8. Revisionsstelle

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Revisionsstelle der GKB. Sie wird auf Antrag des Bankrats durch die Regierung gewählt.

9. Informationen zur konsolidierten Bilanz/Ausserbilanz/Erfolgsrechnung

9.1 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften

2'135'000

1'990'000

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

2'107'009

1'956'363

davon die, bei denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

2'107'009

1'956'363

9.2 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen

in CHF 1’000

Deckungsart 1

Hypothekarische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Forderungen gegenüber Kunden2

219'972

571'750

2'269'485

3'061'206

Hypothekarforderungen

Wohnliegenschaften

18'884'310

0

7'167

18'891'477

Büro- und Geschäftshäuser

706'806

0

26

706'832

Gewerbe und Industrie

2'121'580

0

641

2'122'221

Übrige

708'957

0

1'013

709'970

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

31.12.2025

22'641'624

571'750

2'278'331

25'491'705

31.12.2024

21'722'012

688'397

2'642'659

25'053'069

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

31.12.2025

22'323'920

562'441

2'171'791

25'058'153

31.12.2024

21'722'012

688'397

2'277'122

24'687'531

Ausserbilanz

Eventualverpflichtungen

1'761

12'252

60'754

74'766

Unwiderrufliche Zusagen

178'273

358'669

493'734

1'030'676

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

1'446

1'446

Total Ausserbilanz

31.12.2025

180'034

370'921

555'934

1'106'888

31.12.2024

291'882

418'697

638'121

1'348'700

1Ab 1. Januar 2025 werden die Wertberichtigungen in der gleichen Spalte wie die entsprechenden Ausleihungen/Deckungsarten ausgewiesen. Bis Ende 2024 wurden sämtliche Wertberechtigungen der Spalte «ohne Deckung» zugeordnet.

2Der Anteil an Covid-19-Krediten (Basis garantierter Teil von Bund und/oder Kanton Graubünden) beträgt CHF 13.89 Mio. (Vorjahr: CHF 27.05 Mio.).

in CHF 1’000

Bruttoschuld­betrag

Geschätzte Verwertungs­erlöse der Sicherheiten

Nettoschuld­betrag

Einzelwert­berichtigungen

Gefährdete Forderungen

31.12.2025

300'190

237'449

62'741

62'741

31.12.2024

218'933

173'398

45'535

45'535

9.3 Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Aktiven

Handelsgeschäfte

Beteiligungstitel

5

500

Weitere Handelsaktiven

0

910

Total Aktiven aus Handelsgeschäft und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

5

1'410

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

0

0

9.4 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

in CHF 1’000

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

Positive Wieder­beschaffungs­werte

Negative Wieder­beschaffungs­werte

Kontrakt­volumen

Positive Wieder­beschaffungs­werte

Negative Wieder­beschaffungs­werte

Kontrakt­volumen

Zinsinstrumente

Swaps

5'052

4'652

410'000

185'967

35'749

5'534'500

Devisen/Edelmetalle

Terminkontrakte

1'510

1'446

444'994

21'928

1'613

1'231'505

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

31.12.2025

6'562

6'098

854'995

207'896

37'362

6'766'005

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

6'562

6'098

854'995

207'896

37'362

6'766'005

31.12.2024

8'232

7'173

754'360

327'883

24'928

5'075'985

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

8'232

7'173

754'360

327'883

24'928

5'075'985

Positive Wieder­beschaffungs­werte (kumuliert)

Negative Wieder­beschaffungs­werte (kumuliert)

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge

31.12.2025

9'748

106

31.12.2024

15'123

899

Zentrale Clearingstellen

Banken und Effektenhändler

Übrige Kunden

Aufgliederung nach Gegenparteien 2025

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

0

4'509

5'239

9.5 Finanzanlagen

in CHF 1’000

Buchwerte

Fair Value

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Schuldtitel

2'481'875

2'331'523

2'504'911

2'371'955

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

2'480'029

2'331'523

2'504'911

2'371'955

davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

1'845

0

2'267

0

davon zinssensitive Anteile in Anlagefonds

0

0

0

0

Beteiligungstitel1

104'997

112'084

134'444

137'646

davon qualifizierte Beteiligungen2

0

0

0

0

davon nicht zinssensitive Anteile in Anlagefonds

80'439

77'120

109'885

102'682

Edelmetalle

89'833

82'843

89'833

82'843

Liegenschaften

11

11

11

11

Total Finanzanlagen

2'676'716

2'526'461

2'729'199

2'592'455

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

2'480'028

2'331'523

2'504'911

2'371'955

1Inkl. strukturierter Produkte.

2Mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmen.

in CHF 1’000

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Niedriger als B-

Ohne Rating

Total

Aufgliederung nach Gegenparteien 2025

Buchwerte der Schuldtitel1

350'804

0

0

0

0

2'131'071

2'481'875

1Die Bank stützt sich auf die Ratingklassen der Agentur Standard & Poor’s ab. Positionen ohne Rating von Standard & Poor’s beinhalten im Wesentlichen Titel der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG.

9.6 Nicht konsolidierte Beteiligungen

in CHF 1’000

Anschaf­fungswert

Bisher aufgelaufene Wertberichti­gungen bzw. Wertan­passungen (Equity-Bewertung)

Buchwert Ende 2024

Umglie­derungen

Investi­tionen

Desinvesti­tionen

Wertberich­tigungen

Zuschrei­bungen

Buchwert Ende 2025

Marktwert

Nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen

ohne Kurswert

0

0

0

0

0

0

0

0

0

kein

Übrige Beteiligungen

mit Kurswert

4'960

–1'038

3'923

0

0

0

0

0

3'923

5'581

ohne Kurswert

31'078

–8'609

22'468

0

265

–800

–265

0

21'668

kein

Total nicht konsolidierte Beteiligungen

36'038

–9'647

26'391

0

265

–800

–265

0

25'591

9.7 Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält

Gesellschaftskapital

Beteiligungsquote

Besitz

Firmenname und Sitz

Geschäftstätigkeit

in CHF 1’000

Kapital

Stimmen

Direkt

Indirekt

Unter den Finanzanlagen bilanziert

keine

Vollkonsolidierte Beteiligungen

Privatbank Bellerive AG, Zürich1

Privatbank

10'000

63.4%

63.4%

63.4%

0.0%

Albin Kistler AG, Zürich2

Vermögensverwalter

1'000

55.1%

55.1%

55.1%

0.0%

BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen3

Privatbank

10'000

100.0%

100.0%

100.0%

0.0%

Strategische Beteiligungen bewertet nach Equity-Methode

keine

Übrige nicht konsolidierte Beteiligungen mit Anteil über 20%

Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft Graubünden, Chur

Abwicklung landwirtschaftlicher Kredite

281

23.2%

23.2%

23.2%

0.0%

Diventa AG, Chur4

Geschäftsführung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen

1'000

42.5%

42.5%

42.5%

0.0%

BES Holding AG, St. Gallen5

Beteiligungsgesellschaft

100

33.3%

33.3%

33.3%

0.0%

Avalur AG, Chur6

Versicherungsbroker

1'000

47.5%

47.5%

47.5%

0.0%

Übrige Beteiligungen

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich7

Pfandbriefzentrale

2'225'000

3.8%

3.8%

3.8%

0.0%

Viseca Payment Services AG, Zürich

Finanzdienstleistungen

25'000

1.8%

1.8%

1.8%

0.0%

SIX Group AG, Zürich

Effektenhandel und Finanzdienstleistungen

19'522

0.3%

0.3%

0.3%

0.0%

NNH Holding AG, Zürich

Immobilienportal

100

9.0%

9.0%

9.0%

0.0%

Minderheitsbeteiligungen an Lokalwerten (unter 20%)

Wohnbaugenossenschaften, Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen, Infrastruktureinrichtungen, Tourismusinstallationen usw.

1Am 22. Januar 2025 bzw. 21. Juli 2025 erhöhte die GKB die Beteiligung an der Privatbank Bellerive AG auf 63.36% (Vorjahr: 61.63%).

2Am 8. Oktober 2025 erhöhte die GKB die Beteiligung an der Albin Kistler AG auf 55.09% (Vorjahr: 51.14%).

3Am 22. Januar 2025 erhöhte die GKB die Beteiligung an der BZ Bank Aktiengesellschaft auf 100% (Vorjahr: 70%).

4Am 31. Juli 2025 reduzierte die Diventa AG den Nennwert von CHF 1'000.- auf CHF 200.-. Am 2. September 2025 reduzierte die GKB die Beteiligung von 45.0% auf 42.5%. Da die Diventa AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

5Da die BES Holding AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

6Da die Avalur AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

7Davon einbezahlt: 20%. Die Generalversammlung der Pfandbriefzentrale vom 4. Februar 2026 hat eine Kapitalerhöhung von CHF 600 Mio. beschlossen, was eine Liberierung von 20% der gehaltenen Kapitalquote zur Folge hat.

9.8 Sachanlagen

in CHF 1’000

Anschaf­fungswert1

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/Aufwertungen1

Buchwert Ende 2024

Umgliede­rungen

Investitionen

Desinves­titionen

Abschreibungen

Zuschreibungen

Buchwert Ende 2025

Bankgebäude2

474'798

–374'742

100'055

0

9'498

–30

–11'641

0

97'882

Andere Liegenschaften2

86'144

–60'105

26'040

0

3'110

–507

–2'414

0

26'228

Übrige Sachanlagen

26'183

–20'234

5'950

0

3'026

0

–3'917

0

5'059

Total Sachanlagen

587'125

–455'080

132'045

0

15'634

–538

–17'972

0

129'168

1Abweichungen zu den Vorjahreswerten: ausgebuchte, bereits vollständig abgeschriebene Sachanlagen im Wert von CHF 4.62 Mio.

2Die meisten Liegenschaften befinden sich bereits seit Jahrzehnten im Eigentum der Bank. Aus diesem Grund können nicht alle Angaben über die Anschaffungswerte ermittelt werden.

Operatives Leasing

Es bestanden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen.

9.9 Immaterielle Werte

in CHF 1’000

Anschaf­fungswert

Bisher aufgelaufene Abschrei­bungen/ Aufwertungen

Buchwert Ende 2024

Investitionen

Desinves­titionen

Abschrei­bungen

Buchwert Ende 2025

Goodwill

93'929

–78'885

15'044

0

0

–6'018

9'026

Total immaterielle Werte

93'929

–78'885

15'044

0

0

–6'018

9'026

9.10 Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

in CHF 1’000

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Ausgleichskonto

0

0

142'354

271'827

Abrechnungskonten

3'973

6'168

18'540

14'628

Indirekte Steuern

10'952

4'052

6'628

22'524

Übrige Aktiven/Passiven

20'690

40'350

14'400

13'840

Aktive latente Ertragssteuern

943

1'176

0

0

Total

36'558

51'747

181'922

322'819

9.11 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

Verpfändete/abgetretene Aktiven

Grundpfandgesicherte Forderungen für die Pfandbriefdeckung

5'989'385

4'982'000

5'811'047

4'421'000

Verpfändete Covid-19-Forderungen für die SNB-Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF)

13'891

10'000

27'051

20'000

Forderungen gegenüber Kunden1

0

0

0

0

Forderungen gegenüber Banken1

233

233

232

232

Finanzanlagen2

21'720

876

22'026

1'323

SNB-Girokonto Esisuisse

55'295

0

54'723

0

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

6'080'525

4'993'109

5'915'079

4'442'555

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Keine

0

0

0

0

1Es handelt sich um hinterlegte Sicherheiten in Kontoform (Margenkonti) für Derivatgeschäfte.

2Es handelt sich um hinterlegte Finanzanlagen in Form von Obligationen bei der SIX SIS AG für Settlementgeschäfte.

Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 9.1 dargestellt.

9.12 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen: Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

Sonstige Passiven (Verpflichtungen aus Vorsorgebeiträgen)

0

1

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

6'283

4'268

Eigene Anleihensobligationen

0

600

Passive Rechnungsabgrenzungen

0

1

Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

6'283

4'870

Eigenkapitalinstrumente der Bank

Die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank hält keine Partizipationsscheine der Bank.

9.13 Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen

9.13.1 Pensionskasse Graubünden

Die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank sind im Rahmen der Basisversicherung bei der Pensionskasse Graubünden (PKGR) versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorgeeinrichtung wies zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2025 einen Deckungsgrad von 119.6 Prozent aus (Vorjahr: 117.1 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

An die Pensionskasse Graubünden wurden im Berichtsjahr Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) über TCHF 13’362 (Vorjahr: TCHF 12’685) bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand für die Pensionskasse Graubünden betrug im Berichtsjahr TCHF 7'938 (Vorjahr: TCHF 7’546).

9.13.2 Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

Ergänzend zur Basisversicherung sind die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank bei der Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Stiftung verfolgt den Zweck, ergänzende Vorsorgeleistungen zur Basisversicherung zu erbringen. Sämtliche vorzeitigen Pensionierungen werden über die Stiftung abgewickelt und durch regelmässige Einlagen in ein Sondervermögen finanziert. Die Stiftung wies zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2025 einen Deckungsgrad von 112.1 Prozent aus (Vorjahr: 110.1 Prozent). Die zukünftigen Leistungen der Vorsorgeeinrichtung unter dem Titel «Vorzeitige Pensionierung» können nicht quantifiziert werden. Den potenziellen Forderungen steht ein angemessenes Sondervermögen gegenüber. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

in CHF 1’000

Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Über- / Unterdeckung

Wirtschaftlicher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

Bezahlte Beiträge1

Vorsorgeaufwand im Personalaufwand

31.12.2025

31.12.2025

31.12.2024

2025

2025

2024

Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

13'229

-

-

-

7'787

5'845

5'768

Total

13'229

-

-

-

7'787

5'845

5'768

Arbeitgeberreserven

Nominalwert

Verwendungs­verzicht

Nettobetrag

Nettobetrag

Einfluss der AGBR auf Personalaufwand

31.12.2025

31.12.2025

31.12.2025

31.12.2024

2025

2024

Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

-

-

-

-

-

-

Total

-

-

-

-

-

-

1Bezahlte Beiträge beinhalten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge

9.13.3 Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Servisa Stiftung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2025 einen Deckungsgrad von 112.6 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (Vorjahr: 108.6 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) über TCHF 1'017 (Vorjahr: TCHF 816) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 579 (Vorjahr: TCHF 586).

9.13.4 Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der UGZ Unabhängige Gemeinschaftsstiftung Zürich eingerichtet. Sie wies per 31. Dezember 2024 einen Deckungsgrad von 111.5 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2023: 111.7 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2025 liegen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) über TCHF 842 (Vorjahr: TCHF 983) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 419 (Vorjahr: TCHF 397).

Bonuszahlungen an Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über dem überobligatorischen Altersguthaben von TCHF 136.1 sind zusätzlich in einer 1e-Vorsorgelösung (Art. 1e BVV 2 und Art. 1 Abs. 3 BVG) versichert.

9.13.5 Vorsorgeeinrichtung der BZ Bank Aktiengesellschaft

Die Vorsorgeeinrichtung der BZ Bank Aktiengesellschaft ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Sammelstiftung VITA der Zürich Versicherung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2024 einen Deckungsgrad von 111.6 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2023: 104.5 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2025 liegen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve. Im Berichtsjahr wurden Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) über TCHF 118 (Vorjahr: TCHF 123) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 52 (Vorjahr: TCHF 62).

9.14 Emittierte strukturierte Produkte

Es bestehen keine selbst emittierten strukturierten Produkte.

9.15 Ausstehende Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen

in CHF 1’000

Vorzeitige Kündigung

Emittent

Art der Anleihe

Ausgabejahr

Zinssatz

Fälligkeit

Datum

Betrag

Betrag

Pfandbriefzentrale der schweiz. Kantonalbanken AG

Pfandbriefdarlehen

4'982'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2011

2.000%

30.09.2041

75'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2015

0.625%

20.04.2029

265'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2016

0.250%

10.03.2028

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2018

0.300%

20.02.2026

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2019

0.375%

28.05.2032

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2019

0.375%

28.05.2032

87'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2021

0.100%

07.05.2031

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2021

0.100%

07.12.2029

100'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

1.300%

27.05.2030

125'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

1.300%

27.05.2030

75'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2023

2.000%

30.09.2041

50'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2024

2.000%

30.09.2041

50'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2024

1.600%

26.06.2034

135'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2024

2.000%

30.09.2041

50'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2025

0.950%

12.06.2035

162'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2025

0.950%

12.06.2035

38'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2025

1.600%

26.06.2034

50'000

davon im eigenen Bestand

0

Total

7'144'000

Alle ausstehenden Obligationenanleihen sind nicht nachrangig.

9.16 Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

in CHF 1’000

Stand Ende 2024

Zweckkon­forme Verwendung

Umbuchungen

Währungs­differenzen

Überfällige Zinsen, Wieder­eingänge

Neubildungen zulasten Erfolgs­rechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgs­rechnung

Stand Ende 2025

Rückstellungen für latente Steuern

0

0

0

0

0

0

0

0

Rückstellungen für Ausfallrisiken

52'464

0

3'825

0

0

312

–327

56'275

davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

234

0

–82

0

0

312

–327

136

davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

52'231

0

3'908

0

0

0

0

56'138

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken1

5'550

–223

–500

0

3

838

–703

4'965

Übrige Rückstellungen2

1'169

–16

500

0

0

250

0

1'903

Total Rückstellungen

59'183

–239

3'825

0

3

1'400

–1'030

63'142

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen

45'535

–8'716

82

–14

324

31'010

–5'480

62'741

Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

320'002

0

50'809

0

0

0

0

370'812

Total Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken

365'538

–8'716

50'892

–14

324

31'010

–5'480

433'553

Reserven für allgemeine Bankrisiken3

1'202'682

0

–54'717

0

0

0

0

1'147'965

1Beinhaltet Rückstellungen für Abwicklungsverluste.

2Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Prozessrisiken.

3Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Eckwerte der inhärenten Ausfallrisiken:

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

426'950

372'233

Zielwert Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (gemäss Modell GKB)

426'950

426'950

Erfolgsneutrale Umbuchung aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken1

54'717

54'718

Belastung/Entlastung in der Erfolgsrechnung (gemäss Modell GKB)

0

0

1In Einklang mit den Übergangsbestimmungen gemäss Art. 98 RelV-FINMA werden die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgsneutral linear über 6 Jahre bis ins Jahr 2025 aufgebaut.

9.17 Gesellschaftskapital

Wir verweisen auf die Tabelle 9.17 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.18 Zugeteilte Beteiligungsrechte und Optionen des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeitenden

Die Bank hat keine Mitarbeiterbeteiligungspläne und hat im Berichtsjahr und im Vorjahr den Mitgliedern des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden keine Beteiligungsrechte und Optionen zugeteilt.

9.19 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

in CHF 1’000

Forderungen

Verpflichtungen

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Bilanzpositionen

Qualifiziert Beteiligte

0

8

333'370

320'876

Gruppengesellschaften

0

0

0

0

Verbundene Gesellschaften

293'406

274'150

235'174

276'093

Organgeschäfte

13'850

15'985

20'574

24'376

Ausserbilanzpositionen

Eventualforderungen/-verpflichtungen

0

0

279

279

Unwiderrufliche Zusagen

0

0

4'486

116

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt, mit folgender Ausnahme: Darlehen und Kredite bis zu 1 Million Franken an Mitglieder der Geschäftsleitung werden zu Vorzugskonditionen gewährt.

9.20 Wesentliche Beteiligte

Wir verweisen auf die Tabelle 9.20 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.21 Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals

Wir verweisen auf die Tabelle 9.21 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss (keine Abweichung zum Konzernabschluss).

9.22 Angaben gemäss OR Art. 732 ff. – Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind

Wir verweisen auf die Tabelle 9.22 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.23 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

in CHF 1’000

Auf Sicht

Kündbar

Innert 3 Monaten

Nach 3 Monaten bis 12 Monate

Nach 12 Monaten bis 5 Jahre

Nach 5 Jahren

Immobilisiert

Total

Aktivum/Finanzinstrumente

Flüssige Mittel

8'158'089

55'295

0

0

0

0

0

8'213'384

Forderungen gegenüber Banken

99'255

0

0

0

0

0

0

99'255

Forderungen gegenüber Kunden

98'247

626'760

326'353

426'616

1'210'122

248'679

0

2'936'778

Hypothekarforderungen

1'399

4'308'662

1'002'693

2'382'188

9'966'620

4'459'812

0

22'121'375

Handelsgeschäft

5

0

0

0

0

0

0

5

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

9'748

0

0

0

0

0

0

9'748

Finanzanlagen

100'316

2'032

84'814

224'430

812'397

1'452'716

11

2'676'716

Total 31.12.2025

8'467'060

4'992'749

1'413'860

3'033'234

11'989'140

6'161'208

11

36'057'262

31.12.2024

8'222'533

5'105'587

1'755'102

2'420'083

11'337'867

6'491'464

11

35'332'647

Fremdkapital/Finanzinstrumente

Verpflichtungen gegenüber Banken1

9'273

10'030

1'535'921

819'311

0

0

0

2'374'535

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

0

0

2'135'000

0

0

0

0

2'135'000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

12'583'192

7'401'217

670'149

246'391

299'328

2'939

0

21'203'216

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

0

0

0

0

0

0

0

0

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

106

0

0

0

0

0

0

106

Kassenobligationen

0

0

0

0

0

0

0

0

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

0

0

241'000

195'000

1'775'000

4'933'000

0

7'144'000

Total 31.12.2025

12'592'571

7'411'247

4'582'070

1'260'702

2'074'328

4'935'939

0

32'856'856

31.12.2024

9'564'366

8'211'216

6'198'609

1'472'548

2'036'231

4'547'215

0

32'030'185

1Der Anteil der Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) bei der Schweizerischen Nationalbank beträgt CHF 10 Mio. (kündbar; Vorjahr: CHF 20 Mio.).

9.24 Bilanz nach In- und Ausland

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. a RelV-FINMA).

9.25 Aktiven nach Ländern und Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. b RelV-FINMA).

9.26 Aktiven nach Bonität der Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. c RelV-FINMA).

9.27 Bilanz nach Währungen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die gesamte Netto-Position in Fremdwährungen weniger als 5 Prozent der Aktiven beträgt (Art. 32 Abs. 2 RelV-FINMA).

Informationen zur konsolidierten Ausserbilanz

9.28 Eventualforderungen und -verpflichtungen

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

903

3'043

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

70'988

63'803

Übrige Eventualverbindlichkeiten

2'875

4'969

Total Eventualverpflichtungen

74'766

71'815

Total Eventualforderungen

In geringfügigem Umfang bestehen Eventualforderungen aus Dienstleistungsverträgen aus Bankprojekten sowie einem Beteiligungsverkauf, für welche jedoch keine verlässliche Schätzung möglich ist.

9.29 Verpflichtungskredite

Es bestehen keine Verpflichtungskredite.

9.30 Treuhandgeschäfte

in CHF 1’000

31.12.2025

31.12.2024

Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften

5'079

6'212

Total

5'079

6'212

9.31 Verwaltete Vermögen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da der Grenzwert gemäss Art. 32 Abs. 3 RelV-FINMA nicht erreicht ist.

Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

9.32 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

in CHF 1’000

2025

2024

Aufgliederung nach Geschäftssparten

Devisen- und Sortenhandel

20'052

19'247

Münzen- und Edelmetallhandel

1'475

916

Wertschriftenhandel

96

636

Übriges Handelsgeschäft

2

33

Total Handelserfolg

21'626

20'832

Aufgliederung nach zugrunde liegenden Risiken und aufgrund der Anwendung der Fair-Value-Option

Zinsinstrumenten (inkl. Fonds)

2

33

Beteiligungstiteln (inkl. Fonds)

40

609

Devisen

20'108

19'274

Rohstoffen / Edelmetallen

1'475

916

Total Handelserfolg

21'626

20'832

davon aus Fair-Value-Option

0

0

davon aus Fair-Value-Option auf Aktiven

0

0

davon aus Fair-Value-Option auf Verpflichtungen

0

0

9.33 Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position «Zins- und Diskontertrag» sowie wesentliche Negativzinsen

in CHF 1’000

2025

2024

Refinanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag

10'327

14'659

Negativzinsen

393

–349

davon Negativzinsen auf Aktivgeschäften (Reduktion des Zins- und Diskontertrags)

–328

–349

davon Negativzinsen auf Passivgeschäften (Reduktion des Zinsaufwands)

721

0

9.34 Personalaufwand

in CHF 1’000

2025

2024

Gehälter Bankbehörden und Personal

127'683

124'074

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung

41

0

Sozialleistungen

25'922

25'180

Übriger Personalaufwand

6'924

5'645

Total

160'529

154'898

9.35 Sachaufwand

in CHF 1’000

2025

2024

Raumaufwand

6'102

6'245

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

55'038

51'719

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

603

670

Honorare der Prüfgesellschaft

904

993

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

874

975

davon für andere Dienstleistungen

30

18

Übriger Geschäftsaufwand 1

31'905

30'197

Total

94'553

89'824

Abgeltung für Staatsgarantie des Kantons Graubünden

3'527

3'613

1Die zwei grössten Positionen im übrigen Geschäftsaufwand sind Aufwände für Dienstleistungen Dritte und Werbeaufwände.

9.36 Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände, wesentliche Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen

in CHF 1’000

2025

2024

Ausserordentlicher Ertrag

3'231

4'059

Ausbuchung verjährtes Kapital von Anleihens- und Kassenobligationen (inkl. Coupons)

8

8

Veräusserungsgewinne von nach Equity-Methode erfassten Beteiligungen/von nicht konsolidierten Beteiligungen

187

3'984

Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Bank- und anderen Liegenschaften

2'492

0

Übriger ausserordentlicher Ertrag

544

67

Ausserordentlicher Aufwand

2'663

98

Einmaliger Investitionsbeitrag an neue Eventhalle

2'658

0

Übriger ausserordentlicher Aufwand

5

98

Reserven für allgemeine Bankrisiken1

0

22'500

Zuweisung Reserven für allgemeine Bankrisiken

0

22'500

Auflösung Reserven für allgemeine Bankrisiken

0

0

1Im Berichtsjahr erfolgte letztmals eine erfolgsneutrale Umbuchung von Reserven für allgemeine Bankrisiken über CHF 54.7 Mio. (Vorjahr: CHF 54.7 Mio.) zum linearen Aufbau von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Tabelle 9.16 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

9.37 Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert

Im Berichtsjahr und im Vorjahr erfolgten keine Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen gemäss FINMA-RS 20/01 Anhang 2, Rz 111, sowie Art. 41 Abs. 1 RelV-FINMA.

9.38 Geschäftserfolg, getrennt nach In- und Ausland

Es bestehen keine Betriebsstätten im Ausland, und das Auslandsgeschäft ist unwesentlich (Art. 32 Abs. 5 RelV-FINMA).

9.39 Laufende und latente Steuern

in CHF 1’000

2025

2024

Aufwand für laufende Ertragssteuern

5'653

6'369

Latente Steuern

233

–130

Total

5'886

6'239

Gewichteter durchschnittlicher Steuersatz auf Basis des Gewinns vor Steuern1

17.6%

16.6%

1Die Graubündner Kantonalbank bezahlt keine Kapital- und Gewinnsteuern. Der gewichtete durchschnittliche Steuersatz basiert auf dem Gewinn vor Steuern der vollkonsolidierten Beteiligungen.

Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge, die einen Einfluss auf die Ertragssteuern haben.

9.40 Ergebnis je Beteiligungsrecht

Der Gewinn (Basis: Konzerngewinn vor Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken;
ohne Minderheitsanteile am Konzerngewinn) je Partizipationsschein beträgt im Geschäftsjahr
CHF 86.86 (Vorjahr: CHF 96.35). Die durchschnittlich ausstehenden Partizipationsscheine (zeitgewichtet) betragen 2'490'481. Es bestehen keine verwässernd wirkenden Effekte.

10. Offenlegung der Eigenmittel und der Liquidität

Die detaillierten Erläuterungen zu den Offenlegungsanforderungen aus den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften sind im Offenlegungsbericht zu finden.

Offenlegungsbericht der Graubündner Kantonalbank
RevisionsberichtGeldflussrechnung