3. Bankrat

3.1 Mitglieder des Bankrats

Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern mit Schweizer Bürgerrecht. Gemäss dem geltenden Aufsichtsrecht kann kein Mitglied des Bankrats exekutive Funktionen bei der Graubündner Kantonalbank wahrnehmen. Die Mitglieder des Bankrats stehen in keiner wesentlichen Geschäftsbeziehung zur GKB. Kein Mitglied des Bankrats war in den vorangegangenen Geschäftsjahren Mitglied der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank. Alle Mitglieder des Bankrats erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken», Rz 17 ff. Die Mandate werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt, wobei auch regionale Aspekte berücksichtigt werden. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen.

Ausbildung und berufliche Tätigkeit

Peter A. Fanconi, lic. iur.

Peter Fanconi ist Unternehmer und Investor sowie in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Peter Fanconi verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche. Dies sowohl im Bereich des Investment Bankings, Asset Managements wie auch im Schweizer Private Banking. Er war Partner der PWC AG, Zürich, CEO des Privatkundengeschäfts der Bank Vontobel AG sowie CEO der Schweizer Hedgefonds-Pionierin Harcourt Alternative Investments AG sowie der Impact-Investment-Gesellschaft BlueOrchard Finance AG.

Christoph Caviezel, Dr. iur.

Christoph Caviezel ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Fribourg studiert und mit Promotion abgeschlossen. Christoph Caviezel verfügt über das Anwaltspatent und ist darüber hinaus erfahrener Immobilien-Manager. Er war langjähriger CEO der Intershop Holding AG und über zehn Jahre lang CEO des Immobilienentwicklers Mobimo Holding AG.

Fulvio A. Bottoni, MSc Banking and Finance

Fulvio Bottoni ist Professor für Banking and Finance an der Fachhochschule Graubünden. Er hat Betriebsökonomie mit Vertiefung Finanz- und Rechnungswesen an der HWV Chur studiert und ein Masterstudium in Banking und Finance an der ZHAW abgeschlossen. Zudem ist er Experte in Rechnungslegung und Controlling. Fulvio Bottoni war mehrere Jahre stellvertretender Leiter Controlling der Graubündner Kantonalbank und Division Controller bei OC Oerlikon Balzers AG.

Martin Gredig, lic. oec. publ.

Martin Gredig ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Betriebsökonomie mit Schwerpunkten in Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Treuhand und Revision an der Universität Zürich studiert. Martin Gredig war Leiter Controlling der Solothurner Bank SoBa AG und verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung als CFO der Firma Repower AG in Poschiavo sowie der Rhätischen Bahn AG in Chur.

Barbara A. Heller, lic. oec. publ.

Barbara Heller ist Managing Director und Mitinhaberin der Swipra Services AG, eines Beratungsunternehmens in den Bereichen Corporate Governance, Sustainability, Stakeholder Management und Coaching von Verwaltungsräten. Barbara Heller ist zudem in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Sie hat Volkswirtschaft mit Schwerpunkten in Finanzmarktökonomie und empirischer Wirtschaftsforschung an der Universität Zürich studiert. Barbara Heller verfügt über 30 Jahre Erfahrung aus Führungspositionen in verschiedenen Branchen. Sie war Managing Director im Investment Banking und Corporate Finance der Bank Vontobel AG, Leiterin des Geschäftsbereichs Kapitalmarkt und Financial Engineering bei der Bank Leu AG und CFO bei Santhera Pharmaceuticals Holding AG.

Ines Pöschel, lic. iur.

Ines Pöschel ist seit 2007 Partnerin der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard Zürich KIG. Sie hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Ines Pöschel war Senior Manager bei Andersen Legal und Rechtsanwältin bei Bär & Karrer AG. Ihre Spezialgebiete sind M&A-Transaktionen, Corporate Governance, Beratung von Führungskräften und Verwaltungsräten sowie Verantwortlichkeitsprozesse, Restrukturierungen und Liquidationen.

Michèle F. Sutter-Rüdisser, Prof. Dr. oec. HSG

Michèle Sutter-Rüdisser ist Wirtschaftsprofessorin an der School of Management der Universität St. Gallen und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Sie hat Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen studiert und mit Promotion abgeschlossen. Michèle Sutter-Rüdisser ist zudem Gastprofessorin am Banking and Insurance Department der Università SDA Bocconi in Mailand, Direktorin des Network For Innovative Corporate Governance (NICG) und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Banken- und Versicherungsindustrie.

3.2 Weitere wesentliche Mandate

Peter A. Fanconi, 1967

Funktion

Bankpräsident und Vorsitzender des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich
  • VR St. Moritz Tourismus AG, St. Moritz
  • Executive Council Member of Brown University, Rhode Island, USA

Christoph Caviezel, 1957

Funktion

Bankvizepräsident und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Ina Invest Holding AG, Opfikon
  • VR Ledermann Gruppe, Zürich
  • VR ChamGroup AG, Cham

Fulvio A. Bottoni, 1968

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • keine

Martin Gredig, 1965

Funktion

Mitglied des Bankrats und Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis
  • VR EKT Holding AG, Arbon
  • VR Verkehrsbetriebe Glattal AG, Opfikon/Glattbrugg
  • VRP hs informatica ag, Ilanz
  • VRP J. Lenz Söhne AG, Lenzerheide
  • VRP Kieswerk Bovas AG, Lantsch/Lenz
  • SR Clinica Hildebrand Centro di riabilitazione, Brissago

Barbara A. Heller, 1967

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Andermatt Swiss Alps AG, Andermatt
  • Mitglied Anlagekommission Transparenta Sammelstiftung für berufliche Vorsorge, Aesch
  • Vizepräsidentin CFO Forum Schweiz – Vorsitzende des CFO of the Year Awards, Rotkreuz

Ines Pöschel, 1968

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Alcon AG, Fribourg
  • VR Belimo Holding AG, Hinwil
  • VR dormakaba Holding AG, Rümlang
  • VR Reichle Holding AG, Zug
  • Mitglied der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister

Michèle F. Sutter-Rüdisser, 1979

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Helsana AG, Dübendorf
  • Mitglied des Aufsichtsrats, Erste Group Bank AG, Wien
  • VR Chain IQ Group AG, Baar
  • Direktorin am Institut für Law and Economics, Universität St. Gallen

3.3 Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder des Bankrats werden durch die Regierung des Kantons Graubünden mit unterschiedlichen Amtszeiten gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt der Nachfolger in die Amtsperiode seines Vorgängers ein. Für Mitglieder des Bankrats gilt eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren.

Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Bankrats unverändert. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Amtsperioden der beiden Bankräte Martin Gredig und Fulvio A. Bottoni um vier weitere Jahre bis 31. März 2028 verlängert.

Wahl und Amtszeit des Bankrats

 

Amtsantritt

Gewählt bis

 

 

 

Peter A. Fanconi

01.04.2014

31.03.2026

Dr. Christoph Caviezel

01.04.2015

31.03.2027

Martin Gredig

01.04.2016

31.03.2028

Fulvio A. Bottoni

01.04.2016

31.03.2028

Ines Pöschel

01.08.2018

31.03.2026

Dr. Michèle F. Sutter-Rüdisser

01.01.2021

31.03.2027

Barbara A. Heller

01.04.2021

31.03.2025

3.4 Interne Organisation

3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat

Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank. Gemäss Art. 24 GKBG wählt die Regierung den Bankpräsidenten, den Bankvizepräsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Bankrats. Unter dem Vorsitz des Bankpräsidenten übt das siebenköpfige Gremium die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus und legt die strategische Ausrichtung, die Risikopolitik der Bank und die reglementarische Grundordnung fest. Der Bankrat genehmigt die Kapital- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresbudget und verabschiedet die Jahresrechnung sowie den Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht zuhanden der Regierung. Auch die Formulierung der Personalpolitik liegt in seiner Kompetenz. In Personalgeschäften wählt er die Vorsitzenden sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl der Geschäftsleitung, des Chief Risk Officers und des Leiters der internen Revision. Auf Antrag des Bankrats bestimmt die Regierung die Prüfgesellschaft. Der Bankrat fasst seine Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und Antrags der Geschäftsleitung. An den Sitzungen des Bankrats nehmen üblicherweise die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bei Bedarf der Leiter der internen Revision mit beratender Stimme teil. Ein Teil der Sitzung findet jeweils im ausschliesslichen Kreis des Bankrats statt.

2023 traf sich der Bankrat zu sechs ordentlichen Sitzungen und zu einer zweitägigen Strategietagung in Bad Ragaz. Ausführlichere Informationen hierzu im Kapitel Strategie.

Darüber hinaus hat sich der Bankrat in den weiteren Sitzungen unter anderem mit dem Risikomanagement, der Risikopolitik, Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten sowie aktuellen und künftigen regulatorischen Vorschriften befasst. Der Bankrat prüfte den Erwerb neuer Beteiligungen und befasste sich mit dem Aufbau der neuen Geschäftseinheit «Finance & Risk» sowie der Erweiterung der Geschäftsleitung. Zudem wurden verschiedene Reglemente überarbeitet. Eine der ordentlichen Sitzungen führte der Bankrat im Rahmen einer Landsitzung in der Region Scuol durch.

3.4.2 Ausschüsse

Der Strategie- sowie der Prüf- und Risikoausschuss tragen dazu bei, den Meinungsbildungsprozess in der Bankbehörde bei bedeutenden Vorlagen zu vertiefen, indem sie die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten. Die Ausschüsse haben keine direkte Entscheidungskompetenz. An den Sitzungen, bei denen Anträge zuhanden des Bankrats gefasst werden, können der Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie das fachlich zuständige Mitglied der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden bei Bedarf beigezogen.

Strategieausschuss

Peter Fanconi (Vorsitzender), Christoph Caviezel, Barbara A. Heller, Ines Pöschel

Der Strategieausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Er untersteht dem Vorsitz des Bankpräsidenten und befasst sich mit strategischen und organisatorischen Fragen der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-, Personal-, Gehalts- und Unternehmenspolitik sowie mit dem Budget und der Unternehmensplanung.

Weiter werden im Rahmen des Strategiecontrollings Faktoren analysiert, welche inner- und ausserhalb der Bank die Umsetzung der Strategie beeinflussen können. Zudem werden die angeordneten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie überwacht und deren Zielerreichung überprüft. Der Strategieausschuss bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Einhaltung der Vorschriften zur Corporate Governance. Zudem erfüllt er besondere Aufgaben im Bereich des Vergütungssystems.

Der Ausschuss trat im Laufe des Jahres 2023 zu insgesamt acht Sitzungen zusammen. Er beriet neben Themen von allgemeiner strategischer und geschäftspolitischer Relevanz unter anderem auch die Organisation des Beteiligungsmanagements sowie diesbezügliche aktien-/aufsichts­rechtliche Fragestellungen und die Erweiterung des strategischen Beteiligungsportfolios. Zudem befasste er sich mit dem Jahresbudget, den mittel- und längerfristigen Finanzplänen und den entsprechenden Werttreibermodellen und Szenarien, mit Fragen der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklung und mit der Aktualisierung verschiedener Reglemente. Weitere Themen waren die Optimierung der Struktur der Bank mit Bildung einer neuen Geschäftseinheit «Finance & Risk» und Schaffung eines neuen Bereichs «Institutionelle Kunden» in der Geschäftseinheit Märkte. Im personellen Bereich bildete die Erweiterung der Geschäftsleitung auf fünf Mitglieder einen Schwerpunkt. Der Ausschuss befasste sich schliesslich mit der inhaltlichen Vorbereitung der Strategietagung des Bankrats mit dem Schwerpunktthema Nachhaltigkeit und diskutierte die GL-Ziele für das Folgejahr.

Prüf- und Risikoausschuss

Martin Gredig (Vorsitzender), Fulvio A. Bottoni, Michèle F. Sutter-Rüdisser

Der Prüf- und Risikoausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Der Ausschuss stellt die Unabhängigkeit der Revisionsinstanzen sicher, indem er die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen beurteilt, als fachlich vorgesetztes Gremium der internen Revision die Tätigkeitsfelder der internen Revision und der Prüfgesellschaft koordiniert und die Prüfungsergebnisse mit den leitenden Revisoren bespricht. Weiter befasst sich der Prüf- und Risikoausschuss mit der Organisation, dem Zustand und der Struktur der Compliance in der Bank, überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse, beurteilt die finanzielle Berichterstattung samt den dazugehörigen Kontrollen und würdigt die Kapitalplanung. Im Bereich der Risikokontrolle beurteilt er periodisch die Risikolage. Ferner berät der Ausschuss das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überprüft dessen Angemessenheit. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte 2023 siebenmal.

Der Ausschuss beriet die Prüfungsberichte der Revisionsinstanzen, unter anderem die Berichte zur Rechnungsprüfung, zur Aufsichtsprüfung und zur Kreditprüfung sowie alle Berichte der internen Revision, und überwachte die Umsetzung der Empfehlungen der Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie die Behebung von festgestellten Mängeln. Zudem nahm er zuhanden des Bankrats Kenntnis von den quartalsweise vorgelegten Risikoberichten. Weiter befasste er sich im Berichtsjahr mit der Revisionsplanung 2023, der Risikoanalyse zur Prüfstrategie der Prüfgesellschaft sowie mit dem Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz und der Aktualisierung der Geldwäschereirisikoanalyse. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit dem jährlich vorgelegten Compliance Report und dem Report zum Business Continuity Management.

Berichterstattung graphic

3.4.3 Arbeitsweise des Bankrats und der Ausschüsse

Der jeweilige Vorsitzende beruft den Bankrat sowie die Ausschüsse unter Angabe der Traktanden zu üblicherweise zwei- bis dreistündigen Sitzungen ein. Die Verhandlungen nehmen Bezug auf in der Regel schriftlich verfasste Berichte und Anträge. Der Sitzungsverlauf wird protokolliert. Die Ausschüsse tagen in der Regel sechsmal pro Jahr und stimmen ihre Tätigkeiten mit denjenigen des Bankpräsidenten ab. Die Mitglieder des Bankrats werden über die Verhandlungen der Ausschüsse anhand der Protokolle und der Berichte der Vorsitzenden an den Bankratssitzungen informiert.

3.5 Kompetenzregelung

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bankrats und der Geschäftsleitung richten sich nach dem GKBG, welches letztmals im Jahr 2015 mit Wirkung auf den 1. Januar 2016 teilrevidiert wurde. Die Kompetenzregelung zwischen den beiden Organen folgt dem Prinzip der klaren Trennung von beaufsichtigenden und operativen Aufgaben. Der Bankrat befasst sich mit strategischen Tätigkeiten. Der Geschäftsleitung obliegen die operative Führung der Bank und ihre Vertretung nach aussen. Sie ist verantwortlich für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie für die Umsetzung der Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und Betriebsstrategie. Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht durch die Gesetzgebung einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind. Die Zuweisung der Aufgaben an die einzelnen Geschäftseinheiten wie auch die Organisation der Geschäftsleitung regelt der Bankrat.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Bankrat wird an den Sitzungen schriftlich und zusätzlich in mündlicher Form über den Geschäftsgang informiert. Bankrat und Geschäftsleitung erhalten identische Controllingberichte. Der monatlich erstellte Report deckt die Ertrags- und Volumenentwicklungen mit Budgetvergleichen ab und gibt Hinweise zu nicht finanziellen Belangen wie Fluktuationen oder Risikostatus. Der Bankpräsident erhält diesen Bericht zeitgleich mit der Geschäftsleitung, die übrigen Mitglieder des Bankrats erhalten jeweils an den ordentlichen Sitzungen Einsicht.

Mit dem Controllingbericht verschafft sich der Bankrat einen Überblick über den Geschäftsgang und die zu erwartende Entwicklung. Ein separater Risikobericht informiert vierteljährlich über die Situation im Zusammenhang mit Kredit-, Bilanzstruktur-, Markt- und operationellen Risiken. Anschliessend an den Prüf- und Risikoausschuss analysiert der Bankrat den Risikobericht auf Einhaltung der genehmigten Strategien und Risikolimiten.

Mittels des jährlichen Strategiecontrolling-Berichts informiert sich der Bankrat über den Stand der Umsetzung der Strategiemassnahmen. Die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen stehen den Mitgliedern des Bankrats zur Einsicht offen.

Die interne Revision arbeitet unabhängig vom täglichen Geschäftsgeschehen und ist organisatorisch direkt dem Bankpräsidenten unterstellt. Die interne Revision führt periodisch in allen Organisationseinheiten der Bank Prüfungshandlungen durch und informiert über die Ergebnisse ihrer Kontrollen. In Kurzberichten werden die wichtigsten Ergebnisse der Revisionsarbeit dem Bankpräsidenten, der Geschäftsleitung, dem Prüf- und Risikoausschuss und dem Bankrat mitgeteilt. Die Prüfgesellschaft informiert den Bankrat über vorgenommene Prüfungshandlungen in eigenen Berichten.

OrganigrammOffenlegung