Kapitel 2: Nachhaltigkeitsstrategie und Governance

Nachhaltiges Denken und Handeln sind Teil der konsequenten Umsetzung der Vision und Strategie der Graubündner Kantonalbank. Mit klaren Vorgaben bei den Schwerpunktthemen Ökonomie, Ökologie und Soziales fördern wir die Lebensqualität in Graubünden und den Wirtschaftsraum dieser Region. Dabei berücksichtigen wir die Anliegen all unserer Anspruchsgruppen (Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Öffentlichkeit und Investoren).

Nebst der langjährigen Kontinuität der finanziellen Stärke, die sich in der robusten Eigenkapitalbasis und den über die Jahre steigenden Dividendenausschüttungen zeigt, sind auch die ökologische und die soziale Dimension für die Graubündner Kantonalbank zentral. Im Jahr 2010 wurden die Metaziele 2025 für den bankeigenen Betrieb festgelegt, die mehrheitlich bereits erreicht werden konnten. Über den GKB Beitragsfonds nimmt die Graubündner Kantonalbank ausserdem seit Jahrzehnten ihre soziale Verantwortung zur Förderung der Lebensqualität in Graubünden wahr.

Gemäss Gesetz über die Graubündner Kantonalbank und interner Organisation liegt die Verantwortung für die strategischen Tätigkeiten beim Bankrat. Wie im letztjährigen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht erläutert, haben Bankrat und Geschäftsleitung die Strategie laufend weiter geschärft. Die Gesamtbankstrategie umfasst zehn strategische Handlungsfelder. Eines dieser zehn strategischen Handlungsfelder ist die Nachhaltigkeit. Diese ist damit fester Bestandteil der Strategie und ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg der Graubündner Kantonalbank. Das Thema Nachhaltigkeit wurde als Handlungsfeld mit erster Priorität eingestuft. Am Strategieworkshop 2023 des Bankrats war Nachhaltigkeit eines der Fokusthemen. Im Berichtsjahr lag das Hauptaugenmerk in der Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes im Finanzierungs- und im Anlagegeschäft. Hier wird die Graubündner Kantonalbank auch in den kommenden Jahren ihren Fokus setzen. Darin eingeschlossen sind die Überprüfung und Erweiterung der Richtlinien und Kriterien, die Ausarbeitung eines auf die Kundenbedürfnisse angepassten Produkt- und Dienstleistungsangebots, die notwendigen Anpassungen der Prozesse sowie die Schulung und Wissensvermittlung an die Mitarbeitenden. Im Weiteren wurde und wird die Transparenz in der Berichterstattung weiterentwickelt.

Die Verantwortung für die Gesamtbankstrategie und somit auch für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt beim Bankrat, wobei sich der Strategieausschuss des Bankrates als vorbereitendes Gremium eingehend und regelmässig mit Themen der Nachhaltigkeit befasst.

Die operative Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt bei der Geschäftsleitung. Der Leiter Nachhaltigkeit ist für die Mitgestaltung und die operative Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich und ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt.

VERABSCHIEDUNG DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE

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Im Weiteren führt der Leiter Nachhaltigkeit den Fachausschuss Nachhaltigkeit, in dem alle Bereiche der Bank vertreten sind. In dieser Funktion ist er das Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung und dem Fachausschuss Nachhaltigkeit. Das Gremium trifft sich alle drei Wochen. Es sorgt für regelmässigen Austausch zwischen den einzelnen Fachbereichen und gibt Updates der einzelnen Fachbereiche weiter. Darüber hinaus informiert das Gremium über rechtliche und regulatorische Entwicklungen; so wird der Know-how-Transfer sichergestellt. Darüber hinaus erarbeitet der Fachausschuss Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Geschäftsleitung. Zum Aufgabengebiet des Leiters Nachhaltigkeit gehören auch der regelmässige Austausch mit den Ratingagenturen sowie die Bearbeitung der Themen, welche die Gesamtbank betreffen. Via Fachausschuss Nachhaltigkeit koordiniert der Leiter Nachhaltigkeit die Umsetzung der Massnahmen und überprüft die jährlichen Fortschritte. Die Geschäftsleitung wird durch ein jährliches Reporting informiert und leitet darauf basierend allfällige Korrektur- und Folgemassnahmen ein. Der Bankrat wird laufend über den Stand und die Fortschritte durch die Geschäftsleitung informiert.

2.1 Für die Graubündner Kantonalbank relevante Sustainable Development Goals (SDGs)

Die Graubündner Kantonalbank hat sich verpflichtet, aktiv zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), welche von den Vereinten Nationen im Herbst 2015 verabschiedet wurden, beizutragen. Die SDGs definieren die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Meilensteine, die weltweit bis 2030 gemeinsam erreicht werden sollen. Die Bank stellt sich ihrer Verantwortung und hat die Grundlagen geschaffen, um ihr Nachhaltigkeitsmanagement und das Kerngeschäft verstärkt an den SDGs auszurichten.

Die Graubündner Kantonalbank bekennt sich zu allen 17 SDGs. Sie sind für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von grundlegender Bedeutung. Für ein fokussiertes Handeln hat der Fachausschuss Nachhaltigkeit die SDGs priorisiert. Die für die Graubündner Kantonalbank zentralen SDGs wurden von der angepassten Strategie 2021–2025 und den zehn strategischen Handlungsfeldern abgeleitet. Zudem hat die Bank darauf geachtet, dass die ausgewählten Ziele den ganzheitlichen Ansatz der Graubündner Kantonalbank (ökonomische, ökologische und soziale Dimension) widerspiegeln und dass alle Anspruchsgruppen der Graubündner Kantonalbank (Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Öffentlichkeit, Investorinnen und Investoren) berücksichtigt werden. Im Berichtsjahr erfolgte eine Überprüfung der für die Graubündner Kantonalbank relevanten SDGs. Das Ergebnis zeigte, dass es keiner Anpassung bedarf.

Im Weiteren wurde – basierend auf den wesentlichen Themenkategorien der Graubündner Kantonalbank– untersucht, auf welche SDGs die Bank mit ihrer Tätigkeit den grössten Einfluss nehmen kann. Die nachfolgende Grafik zeigt die für die Graubündner Kantonalbank relevanten acht SDGs:

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Bei den restlichen neun SDGs ist der Einfluss der Graubündner Kantonalbank weniger zentral, obwohl sie mit ihrem Kredit- und Anlagegeschäft auch dort einen wichtigen Beitrag leistet. Im Folgenden zeigt die Graubündner Kantonalbank auf, wie sie zu den für sie relevanten acht SDGs beiträgt.
SDG Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern.
SDG Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
SDG Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.
SDG Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.
SDG Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.
SDG Ziel 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern.
SDG Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen.
SDG Ziel 13: Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
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