5. Bewertung der Deckungen
Kreditreglement und Weisungswesen definieren für die Gesamtbank verbindliche Methoden zur Bewertung und Belehnung von Grundpfandobjekten und Sicherheiten unter Berücksichtigung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei Eigenheimen stützt sich die GKB auf den mit dem hedonischen Schätzungsmodell von IAZI ermittelten Marktwert sowie den Kaufpreis beziehungsweise die Anlagekosten bei Neubauten ab. Renditeimmobilien und Gewerbeliegenschaften bewertet die GKB zum Ertragswert. Bei der Bestimmung der objektartbezogenen Kapitalisierungssätze gelangen validierte Marktkapitalisierungssätze wie auch bankeigene Zuschläge zur Anwendung. Ein latenter Investitionsnachholbedarf wird in der bankeigenen Bewertung berücksichtigt, wo notwendig unter Einbezug sachkundiger Expertise. Bei der Finanzierung von Immobilienkäufen bzw. Handänderungen gilt grundsätzlich das Niederstwertprinzip, wonach der tiefere Wert von bankeigener Schätzung und Kaufpreis als Belehnungswert massgeblich ist. Grundpfandobjekte können nur nach besonderer Prüfung der Bonität des Kreditnehmers über die Belehnungsgrenze hinaus finanziert werden. Die Bewertung von Sicherheiten mit einem liquiden Markt (Edelmetalle, Wertschriften usw.) wird zu aktuellen Marktpreisen vorgenommen. Bei der Belehnung kommen festgelegte Sicherheitsmargen in Abzug.