3. Bankrat

3.1 Mitglieder des Bankrats

Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern mit Schweizer Bürgerrecht. Gemäss dem geltenden Aufsichtsrecht kann kein Mitglied des Bankrats exekutive Funktionen bei der Graubündner Kantonalbank wahrnehmen. Die Mitglieder des Bankrats stehen in keiner wesentlichen Geschäftsbeziehung zur GKB. Kein Mitglied des Bankrats war in den vorangegangenen Geschäftsjahren Mitglied der Geschäftsleitung der Graubündner Kantonalbank. Alle Mitglieder des Bankrats erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken», Rz. 17 ff. Die Mandate werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt, wobei auch regionale Aspekte berücksichtigt werden. Stichtag ist der 31. Dezember 2024. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen.

Ausbildung und berufliche Tätigkeit

Peter A. Fanconi, lic. iur.

Peter Fanconi ist Unternehmer und in verschiedenen Verwaltungsräten und Stiftungen engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Peter Fanconi verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche. Dies sowohl im Bereich des Investment-Bankings und Asset-Managements wie auch im Private Banking. Er war Partner der PWC AG, Zürich, CEO Private Banking der Bank Vontobel AG, CEO der Schweizer Hedgefonds-Pionierin Harcourt Alternative Investments AG und CEO der Impact-Investment-Gesellschaft BlueOrchard Finance AG.

Christoph Caviezel, Dr. iur.

Christoph Caviezel ist selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Fribourg studiert und mit Promotion abgeschlossen. Christoph Caviezel verfügt über das Anwaltspatent und ist darüber hinaus erfahrener Immobilien-Manager. Er war langjähriger CEO der Intershop Holding AG und über zehn Jahre lang CEO des Immobilienentwicklers Mobimo Holding AG.

Fulvio A. Bottoni, MSc Banking and Finance

Fulvio Bottoni ist Professor für Banking and Finance an der Fachhochschule Graubünden. Er hat Betriebsökonomie mit Vertiefung Finanz- und Rechnungswesen an der HWV Chur studiert und ein Masterstudium in Banking and Finance an der ZHAW abgeschlossen. Zudem ist er Experte in Rechnungslegung und Controlling. Fulvio Bottoni war mehrere Jahre stellvertretender Leiter Controlling der Graubündner Kantonalbank und Division Controller bei OC Oerlikon Balzers AG.

Martin Gredig, lic. oec. publ.

Martin Gredig ist seit 2016 selbstständiger Unternehmensberater und in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert. Er hat Betriebsökonomie mit Schwerpunkten in Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Treuhand und Revision an der Universität Zürich studiert. Martin Gredig war Leiter Controlling der Solothurner Bank SoBa AG und verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung als CFO der Firma Repower AG in Poschiavo sowie der Rhätischen Bahn AG in Chur.

Barbara A. Heller, lic. oec. publ. / MBA

Barbara Heller ist Gründungspartnerin und Mitinhaberin der Swipra Services AG und der Trusted Board Advisors AG, zweier Beratungsunternehmen in Corporate Governance, Sustainability, Stakeholder- und Krisenmanagement sowie Coaching von Verwaltungsräten. Barbara Heller ist zudem in verschiedenen Verwaltungsräten und weiteren Mandaten engagiert. Sie hat Volkswirtschaft mit Schwerpunkten in Finanzmarktökonomie und empirischer Wirtschaftsforschung an der Universität Zürich studiert. Barbara Heller verfügt über 30 Jahre Erfahrung aus leitenden Positionen in verschiedenen Branchen. Sie war unter anderem Managing Director im Investment Banking und Corporate Finance der Bank Vontobel AG, Leiterin des Geschäftsbereichs Kapitalmarkt und Financial Engineering sowie Mitglied im Asset & Liability Management der Bank Leu AG sowie CFO und Mitglied der Geschäftsleitung bei Santhera Pharmaceuticals Holding AG.

Ines Pöschel, lic. iur.

Ines Pöschel war ab 2007 Partnerin und ist seit 1. Januar 2025 Konsulentin der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard Zürich KlG. Sie hat Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studiert. Ines Pöschel war Senior Manager bei Andersen Legal und Rechtsanwältin bei Bär & Karrer AG. Ihre Spezialgebiete sind M&A-Transaktionen, Corporate Governance, Beratung von Führungskräften und Verwaltungsräten sowie Verantwortlichkeitsprozesse, Restrukturierungen und Liquidationen.

Michèle F. Sutter-Rüdisser, Prof. Dr. oec. HSG

Michèle Sutter-Rüdisser ist Wirtschaftsprofessorin an der School of Management der Universität St. Gallen. Sie hat Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen studiert und mit Promotion abgeschlossen. Michèle Sutter-Rüdisser ist Direktorin des dortigen Instituts für Law and Economics. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Banken- und Versicherungsindustrie und ist in verschiedenen Verwaltungsräten engagiert.

3.2 Weitere wesentliche Mandate

Peter A. Fanconi, 1967

Funktion

Bankpräsident und Vorsitzender des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VRP BlueOrchard Finance AG, Zürich
  • VR St. Moritz Tourismus AG, St. Moritz
  • Executive Council Member of Brown University, Rhode Island, USA

Christoph Caviezel, 1957

Funktion

Bankvizepräsident und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Ina Invest AG, Opfikon
  • VR Ledermann Gruppe, Zürich
  • VR ChamGroup AG, Cham

Fulvio A. Bottoni, 1968

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • keine

Martin Gredig, 1965

Funktion

Mitglied des Bankrats und Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis
  • VR EKT Holding AG, Arbon
  • VR Geothermie Thurgau AG, Arbon
  • VR Verkehrsbetriebe Glattal AG, Opfikon/Glattbrugg
  • VRP hs informatica ag, Ilanz
  • VRP J. Lenz Söhne AG, Lenzerheide
  • VRP Kieswerk Bovas AG, Lantsch/Lenz
  • SR Clinica Hildebrand Centro di riabilitazione, Brissago

Barbara A. Heller, 1967

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Andermatt Swiss Alps AG, Andermatt
  • Mitglied Anlagekommission Transparenta Sammelstiftung für berufliche Vorsorge, Aesch
  • Vizepräsidentin CFO Forum Schweiz – Vorsitzende des CFO of the Year Awards, Rotkreuz

Ines Pöschel, 1968

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Strategieausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Alcon AG, Fribourg
  • VR Belimo Holding AG, Hinwil
  • VR dormakaba Holding AG, Rümlang
  • VR Reichle Holding AG, Zug
  • Mitglied der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister

Michèle F. Sutter-Rüdisser, 1979

Funktion

Mitglied des Bankrats und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses

Wesentliche Mandate

  • VR Helsana AG, Dübendorf
  • VR Chain IQ Group AG, Baar
  • VR BlueOrchard Finance AG, Zürich

3.3 Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder des Bankrats werden durch die Regierung des Kantons Graubünden mit unterschiedlichen Amtszeiten gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt der Nachfolger in die Amtsperiode seines Vorgängers ein. Für Mitglieder des Bankrats gilt eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren.

Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Bankrats unverändert. Der Vorsitzende Peter Fanconi hat im Juli 2024 – zum Ende der Strategieperiode 2021–2025 und nach elfjähriger, erfolgreicher Tätigkeit als Präsident des Bankrats – seinen Rücktritt per 30. Juni 2025 bekannt gegeben.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Amtsperiode von Bankrätin Barbara Heller um vier weitere Jahre bis 31. März 2029 verlängert.

Wahl und Amtszeit des Bankrats

 

Amtsantritt

Gewählt bis

 

 

 

Peter A. Fanconi

01.04.2014

31.03.2026 1

Dr. Christoph Caviezel

01.04.2015

31.03.2027

Martin Gredig

01.04.2016

31.03.2028

Fulvio A. Bottoni

01.04.2016

31.03.2028

Ines Pöschel

01.08.2018

31.03.2026

Dr. Michèle F. Sutter-Rüdisser

01.01.2021

31.03.2027

Barbara A. Heller

01.04.2021

31.03.2029

1 Rücktritt per 30.06.2025

Veränderungen im Jahr 2025

Im Dezember 2024 wählte die Regierung des Kantons Graubünden Heinz Huber zum Nachfolger von Peter Fanconi und zum neuen Präsidenten des Bankrats. Mit Heinz Huber konnte ein Fachmann mit langjähriger Erfahrung und fundierten Kenntnissen der Bank- und Finanzbranche für den Bankrat der Graubündner Kantonalbank gewonnen werden. Heinz Huber tritt das Amt per 1. Juli 2025 an.

3.4 Interne Organisation

3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat

Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank. Gemäss Art. 24 GKBG wählt die Regierung den Bankpräsidenten, den Bankvizepräsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Bankrats. Unter dem Vorsitz des Bankpräsidenten übt das siebenköpfige Gremium die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus und legt die strategische Ausrichtung, die Risikopolitik der Bank und die reglementarische Grundordnung fest. Der Bankrat genehmigt die Kapital- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresbudget und verabschiedet die Jahresrechnung sowie den Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht zuhanden der Regierung. Auch die Formulierung der Personalpolitik liegt in seiner Kompetenz. In Personalgeschäften wählt er die Vorsitzenden sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl der Geschäftsleitung, des Chief Risk Officers und des Leiters der internen Revision. Auf Antrag des Bankrats bestimmt die Regierung die Prüfgesellschaft. Der Bankrat fasst seine Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und Antrags der Geschäftsleitung. An den Sitzungen des Bankrats nehmen üblicherweise die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bei Bedarf der Leiter der internen Revision mit beratender Stimme teil. Ein Teil der Sitzung findet jeweils im ausschliesslichen Kreis des Bankrats statt.

Im Jahr 2024 traf sich der Bankrat zu sechs ordentlichen und fünf ausserordentlichen Sitzungen sowie zu einer zweitägigen Strategietagung in Chur. Ausführlichere Informationen hierzu im Kapitel Strategie.

Darüber hinaus hat sich der Bankrat in den weiteren Sitzungen unter anderem mit dem Risikomanagement, der Risikopolitik, Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten sowie aktuellen und künftigen regulatorischen Vorschriften befasst. Der Bankrat überprüfte die Steuerung und Überwachung innerhalb der GKB-Finanzgruppe und analysierte die bestehenden Melde- und Offenlegungsprozesse der Bank. Zudem wurden verschiedene Reglemente überarbeitet. Eine der ordentlichen Sitzungen führte der Bankrat im Rahmen einer Landsitzung in der Region Thusis durch.

3.4.2 Ausschüsse

Der Strategie- sowie der Prüf- und Risikoausschuss tragen dazu bei, den Meinungsbildungsprozess in der Bankbehörde bei bedeutenden Vorlagen zu vertiefen, indem sie die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten. Die Ausschüsse haben keine direkte Entscheidungskompetenz. An den Sitzungen, bei denen Anträge zuhanden des Bankrats gefasst werden, können der Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie das fachlich zuständige Mitglied der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden bei Bedarf beigezogen.

Strategieausschuss

Peter Fanconi (Vorsitzender), Christoph Caviezel, Barbara A. Heller, Ines Pöschel

Der Strategieausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Er untersteht dem Vorsitz des Bankpräsidenten und befasst sich mit strategischen und organisatorischen Fragen der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-, Personal-, Gehalts- und Unternehmenspolitik sowie mit dem Budget und der Unternehmensplanung.

Weiter werden im Rahmen des Strategiecontrollings Faktoren analysiert, welche inner- und ausserhalb der Bank die Umsetzung der Strategie beeinflussen können. Zudem werden die zur Umsetzung der Strategie angeordneten Massnahmen überwacht, ihre Zielerreichung wird regelmässig überprüft. Der Strategieausschuss bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Einhaltung der Vorschriften zur Corporate Governance. Zudem erfüllt er besondere Aufgaben im Bereich des Vergütungssystems.

Der Ausschuss trat im Laufe des Jahres 2024 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Dabei beriet er sich nicht nur zu Themen von allgemeiner strategischer und geschäftspolitischer Relevanz, sondern unter anderem auch zum Jahresbudget, zu den mittel- und längerfristigen Finanzplänen sowie zu den entsprechenden Werttreibermodellen und Szenarien. Der Ausschuss setzte sich zudem mit Fragen der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklung und mit der Aktualisierung verschiedener Reglemente auseinander. Er befasste sich im Weiteren mit den Offenlegungs- und Meldepflichten des Bankrats sowie der Geschäftsleitung, mit der aufsichtsrechtlichen Gruppenführung und dem Nachhaltigkeitsbericht. Hinsichtlich der Strategieperiode 2026-2030 diskutierte der Ausschuss die künftige Strategiesystematik und beleuchtete Marktentwicklungen und strategische Fokusthemen.

Prüf- und Risikoausschuss

Martin Gredig (Vorsitzender), Fulvio A. Bottoni, Michèle F. Sutter-Rüdisser

Der Prüf- und Risikoausschuss ist ein vorberatendes Gremium des Bankrats. Der Ausschuss stellt die Unabhängigkeit der Revisionsinstanzen sicher, indem er die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen beurteilt, als fachlich vorgesetztes Gremium der internen Revision die Tätigkeitsfelder der internen Revision und der Prüfgesellschaft koordiniert und die Prüfungsergebnisse mit den leitenden Revisoren bespricht. Der Prüf- und Risikoausschuss befasst sich darüber hinaus mit der Organisation, dem Zustand und der Struktur der Compliance in der Bank, überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse, beurteilt die finanzielle Berichterstattung samt den dazugehörigen Kontrollen und würdigt die Kapitalplanung. Im Bereich der Risikokontrolle beurteilt er periodisch die Risikolage. Ferner berät sich der Ausschuss über das Rahmenkonzept für das gruppenweite Risikomanagement und überprüft dessen Angemessenheit. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte 2024 siebenmal.

Der Ausschuss beriet sich über die Prüfungsberichte der Revisionsinstanzen, unter anderem die Berichte zur Rechnungsprüfung, zur Aufsichtsprüfung und zur Kreditprüfung sowie alle Berichte der internen Revision, und überwachte die Umsetzung der Empfehlungen der Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie die Behebung von festgestellten Mängeln. Zudem nahm er zuhanden des Bankrats Kenntnis von den quartalsweise vorgelegten Risikoberichten. Weiter befasste er sich im Berichtsjahr mit der Revisionsplanung 2024, der Risikoanalyse zur Prüfstrategie der Prüfgesellschaft sowie mit dem Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz und der Aktualisierung der Geldwäschereirisikoanalyse. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit dem jährlich vorgelegten Compliance Report und dem Report zum Business Continuity Management.

Berichterstattung

3.4.3 Arbeitsweise des Bankrats und der Ausschüsse

Der jeweilige Vorsitzende beruft den Bankrat sowie die Ausschüsse unter Angabe der Traktanden zu üblicherweise zwei- bis dreistündigen Sitzungen ein. Die Verhandlungen nehmen Bezug auf in der Regel schriftlich verfasste Berichte und Anträge. Der Sitzungsverlauf wird protokolliert. Die Ausschüsse tagen in der Regel sechsmal pro Jahr und stimmen ihre Tätigkeiten mit denjenigen des Bankpräsidenten ab. Die Mitglieder des Bankrats werden über die Verhandlungen der Ausschüsse anhand der Protokolle und der Berichte der Vorsitzenden an den Bankratssitzungen informiert.

Vorgehen bei Interessenkonflikten

Die GKB kennt in Abhängigkeit der Bedeutung des Interessenkonflikts verschiedene Massnahmen zum korrekten Umgang mit Interessenkonflikten. Die Mitglieder des Bankrats haben dem Vorsitzenden des Strategieausschusses jegliche Interessenkonflikte offenzulegen, ungeachtet dessen, ob sie genereller Natur sind, im Zusammenhang mit einer in einer Sitzung zu diskutierenden Angelegenheit oder einem dem Mitglied bekannten Geschäft der Bank stehen. Die Offenlegungspflicht entsteht, sobald sich das Mitglied des Bankrats der Existenz eines Interessenkonflikts bewusst wird. Die Anzeige des Interessenkonflikts ist im Sitzungsprotokoll zu dokumentieren. Im Zweifelsfall ersucht der Vorsitzende des Strategieausschusses den Bankrat um eine Entscheidung, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Das betroffene Mitglied tritt bei allen Angelegenheiten, die vom Interessenkonflikt berührt sind, in den Ausstand. Das Mitglied und die an den betreffenden Sitzungen teilnehmenden Personen haben gemäss Art. 26b GKBG in jedem Fall in den Ausstand zu treten, wenn der Beratungsgegenstand sie persönlich, ihre Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad, die eigene Firma oder juristische Personen und Personengesellschaften, deren Geschäftsleitung, Verwaltung oder Prüfgesellschaft sie angehören, betrifft.

3.5 Kompetenzregelung

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bankrats und der Geschäftsleitung richten sich nach dem GKBG, welches letztmals im Jahr 2015 mit Wirkung auf den 1. Januar 2016 teilrevidiert wurde. Die Kompetenzregelung zwischen den beiden Organen folgt dem Prinzip der klaren Trennung von beaufsichtigenden und operativen Aufgaben. Der Bankrat befasst sich mit strategischen Tätigkeiten. Der Geschäftsleitung obliegen die operative Führung der Bank und ihre Vertretung nach aussen. Sie ist verantwortlich für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie für die Umsetzung der Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und Betriebsstrategie. Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht durch die Gesetzgebung einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind. Die Zuweisung der Aufgaben an die einzelnen Geschäftseinheiten wie auch die Organisation der Geschäftsleitung regelt der Bankrat.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Bankrat wird an den Sitzungen schriftlich und zusätzlich in mündlicher Form über den Geschäftsgang informiert. Bankrat und Geschäftsleitung erhalten identische Controllingberichte. Der monatlich erstellte Report deckt die Ertrags- und Volumenentwicklungen mit Budgetvergleichen ab und gibt Hinweise zu nicht finanziellen Belangen wie Fluktuationen oder Risikostatus. Der Bankpräsident erhält diesen Bericht zeitgleich mit der Geschäftsleitung, die übrigen Mitglieder des Bankrats erhalten jeweils an den ordentlichen Sitzungen Einsicht.

Mit dem Controllingbericht verschafft sich der Bankrat einen Überblick über den Geschäftsgang und die zu erwartende Entwicklung. Ein separater Risikobericht informiert vierteljährlich über die Situation im Zusammenhang mit Kredit-, Bilanzstruktur-, Markt- und operationellen Risiken. Nachdem der Prüf- und Risikoausschuss den Risikobericht begutachtet hat, analysiert der Bankrat diesen auf Einhaltung der genehmigten Strategien und Risikolimiten.

Durch den jährlichen Strategiecontrolling-Bericht informiert sich der Bankrat über den Stand der Umsetzung der Strategiemassnahmen. Die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen stehen den Mitgliedern des Bankrats zur Einsicht offen.

Die interne Revision arbeitet unabhängig vom täglichen Geschäftsgeschehen und ist organisatorisch direkt dem Bankpräsidenten unterstellt. Die interne Revision führt periodisch in allen Organisationseinheiten der Bank Prüfungshandlungen durch und informiert über die Ergebnisse ihrer Kontrollen. In Kurzberichten werden die wichtigsten Ergebnisse der Revisionsarbeit dem Bankpräsidenten, der Geschäftsleitung, dem Prüf- und Risikoausschuss und dem Bankrat mitgeteilt. Die Prüfgesellschaft informiert den Bankrat über vorgenommene Prüfungshandlungen in eigenen Berichten.

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