1. Angaben zur Firma

1.1 Allgemeines zum Auftrag

Die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur. Als moderne Universalbank bietet sie eine umfassende Dienstleistungspalette für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Durch ihre Geschäftstätigkeit unterstützt sie eine ausgewogene Entwicklung der Bündner Wirtschaft (Art. 2 Gesetz über die Graubündner Kantonalbank). Die Grundlage für die strategischen und operativen Massnahmen der GKB ist ein ganzheitliches Value Management. Dieses steht für eine ausgewogene Orientierung an den Interessen der Anspruchsgruppen. Dazu zählen Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie die Öffentlichkeit.

1.2 Übergeordnete Unternehmensphilosophie (Corporate Purpose)

Die GKB stützt ihre Relevanz nicht nur auf betriebswirtschaftliche Kriterien, sondern fokussiert sich auch auf den Corporate Purpose, also den Sinn und Zweck des Unternehmens. Diese übergeordnete Unternehmensphilosophie resümiert die GKB im Statement «Für die beste Zukunft aller Zeiten». Die Bank arbeitet also täglich für die beste Zukunft ihrer Anspruchsgruppen - der Kundinnen und Kunden, der Mitarbeitenden, der Investorinnen und Investoren und der Öffentlichkeit.

Die GKB will mit ihren Unternehmenswerten «einfach, kompetent und engagiert» entlang ihrer Strategie «Zeichen setzen» auf wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Ebene Verantwortung übernehmen.

Die Kundinnen und Kunden wollen wissen, wofür das Unternehmen steht, dem sie ihr Geld anvertrauen. Dies nicht zuletzt, weil Produkte und Dienstleistungen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung beliebig austauschbar werden. Deshalb ist es wichtig, sich nicht nur über ein bedürfnisorientiertes Angebot an Finanzdienstleistungen abzuheben, sondern auch über Menschen und Werte.

Die Mitarbeitenden wollen den Sinn ihrer Arbeit verstehen. Der Corporate Purpose liefert dafür den Kompass. Der Umgang mit den Mitarbeitenden basiert auf Eigenverantwortung, auf gegenseitigem Vertrauen und auf einem offenen und ehrlichen Dialog. Die Mitarbeitenden der GKB sind die wichtigste Ressource der Bank; entsprechend investiert sie in deren Aus- und Weiterbildung.

Für Investorinnen und Investoren empfiehlt sich die GKB als attraktives Investment mit einer klaren Eignerstrategie, einem präzisen Auftrag und einer zielorientierten Beteiligungsstrategie. Managemententscheide erfolgen nach unternehmerischen Kriterien und sind frei von politischen Einflüssen. Die GKB erwirtschaftet risikobewusst eine marktgerechte Rendite und trägt zur ausgewogenen Entwicklung der Bündner Wirtschaft bei.

Auch gegenüber der Öffentlichkeit orientiert sich die GKB an ihrem Corporate Purpose («Für die beste Zukunft aller Zeiten»). Dies als Bank der Bündnerinnen und Bündner, als Sponsoring-Partnerin, Arbeitgeberin und Ausbildnerin von Lernenden und Praktikanten sowie über ihren GKB Engagement-Fonds. Die Nachhaltigkeit der GKB basiert auf drei Säulen: der ökonomischen, der ökologischen und der sozialen Verantwortung. In diesem Spektrum engagiert sich die GKB für die Nachhaltigkeit in Graubünden und über Graubünden hinaus.

1.3 Kundinnen und Kunden im Fokus der Strategie

Die GKB unterscheidet vier Kundensegmente.

Private Kunden

In diesem Geschäftsfeld werden vorwiegend natürliche Personen mit Bedürfnissen in den Bereichen Zahlungsverkehr, Anlegen und Vorsorgen betreut. Auch Finanzierungslösungen, hauptsächlich Hypothekarfinanzierungen, sind Teil dieses Geschäftsfeldes. Die Beratung der Kundinnen und Kunden erfolgt entlang ihrer Ziele und Bedürfnisse und deckt den gesamten Lebenszyklus ab.

Private Banking

Das Private Banking hat bei der GKB Tradition. Dieses Geschäft soll über das bestehende Kundennetzwerk und über Neukundengewinnung weiterwachsen. Den individuellen Bedürfnissen und hohen Ansprüchen dieser Kundengruppe sowie der zunehmenden Komplexität im Anlagegeschäft wird mit Kompetenzzentren in den Regionen mit Erfolg Rechnung getragen.

Geschäftskunden

Geschäftskunden sind vorwiegend juristische und private Personen mit kommerziellem Charakter. Hohe Beratungsansprüche und komplexe Dienstleistungen, vor allem im Ausleihungsgeschäft, gehen mit der Betreuung dieser Kundschaft einher.

Institutionelle Anleger und externe Vermögensverwalter

Kunden in diesem Segment weisen eine grosse Kompetenz im Finanzdienstleistungsgeschäft auf und stellen hohe Ansprüche sowohl an die Beratung als auch an die Dienstleistungen.

1.4 Vertriebsbank

Um den hohen Ansprüchen gegenüber den einzelnen Kundensegmenten gerecht zu werden, orientiert sich die GKB am Vertriebsbankmodell. Die Organisation der GKB ist darauf ausgerichtet, Kunden mit segmentspezifischen Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.

Mit der Vertriebsstruktur im Heimmarkt Graubünden sprechen wir vorwiegend die Kundschaft mit einem Bezug zum Kanton Graubünden an. Die Betreuung und Beratung der Kundinnen und Kunden erfolgt über dezentrale Beratungsteams sowie Teams mit Spezialisten für Hypotheken und Finanz- und Vorsorgeplanungen. Der Kundschaft stehen 42 Standorte in 10 Regionen und der Hauptsitz in Chur sowie rund 100 Bancomaten zur Verfügung. Die GKB ist nicht nur physisch präsent im Kanton Graubünden, sondern ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden auch den Dialog über digitale Kanäle. Die Bank setzt dabei auf einen hybriden Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, das heisst sowohl physisch in den Filialen wie auch digital, beispielsweise über Desktop oder Smartphone.

Konsortialgeschäfte, Akquisitionen und der Zukauf von Assets sollen das organische Wachstum ergänzen und für eine breitere Risikoverteilung sorgen. Dabei plant die GKB kein eigenes Onshore- Geschäftsstellennetz im Ausland. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit orientiert sich in erster Linie an wirtschaftlichen Grundsätzen und berücksichtigt namentlich die Aspekte Konstanz, Kompetenz und Risiko. Die Betreuung erfolgt aus Graubünden heraus.

Weiter hält die GKB Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG, an der Albin Kistler AG und an der BZ Bank Aktiengesellschaft. Dies sind eigenständige, in Zürich und Wilen bei Wollerau angesiedelte Unternehmen, die in den Bereichen Private Banking, Vermögensverwaltung und Private Equity tätig sind. Bei identischer Systemumgebung werden die Verarbeitungsprozesse der Privatbank Bellerive AG mehrheitlich in Chur und der BZ Bank Aktiengesellschaft teilweise in Chur durchgeführt.

Die Prozesse orientieren sich an den Kundenbedürfnissen und werden laufend auf Einfachheit und Effizienz getrimmt. Die angestrebten Fortschritte erreichen wir mit klassischen Prozessmanagement-Methoden, Lean-Management-Methoden, Customer-Journeys und mit den Möglichkeiten von Robotic Process Automation (RPA). Aufgaben und Prozesse in der Leistungserstellung, die nicht zu den Kernkompetenzen gehören, werden wo sinnvoll und möglich an Partner ausgelagert.

Die GKB übernimmt von schweizweit tätigen Dienstleistern für Hypotheken Hypothekarforderungen. Im Abwicklungsprozess werden gleichzeitig gewisse Verwaltungshandlungen (Teile der Kreditadministration und des Kreditrisikomanagements, Aufbewahrung von Grundpfandsicherheiten) an diese übertragen.

Als wesentlichen Teil der Leistungserstellung erbringt die Firma Inventx AG in Chur Informatikdienstleistungen für die GKB, die Privatbank Bellerive AG und die BZ Bank Aktiengesellschaft. Die Kernapplikation Finnova wird durch die gleichnamige Firma in Lenzburg weiterentwickelt.

1.5 Mitarbeitende

Der Personalbestand betrug teilzeitbereinigt per Ende Jahr 902.35 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 860.52). Darin enthalten sind 14.40 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 13.60) bei der Privatbank Bellerive AG in Zürich, 46.00 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 40.80) bei der Albin Kistler AG sowie 11.40 Mitarbeitende (FTE; Vorjahr: 11.40) bei der BZ Bank Aktiengesellschaft. Die GKB beschäftigt 36 Auszubildende (Vorjahr: 34), die gemäss den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit 50 Prozent im Personalbestand enthalten sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und dem Rundschreiben 2020/1, «Rechnungslegung – Banken», der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der GKB erfasst und ab diesem Zeitpunkt bewertet. Die in den jeweiligen Bilanzrubriken zusammengefassten Detailpositionen sind einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet. Die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen, weshalb kleine Rundungsdifferenzen entstehen können.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Graubündner Kantonalbank in Chur, die Privatbank Bellerive AG in Zürich, die Albin Kistler AG in Zürich sowie die BZ Bank Aktiengesellschaft in Wilen. Der Konsolidierungskreis zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ist identisch. Die Privatbank Bellerive AG, die Albin Kistler AG sowie die BZ Bank Aktiengesellschaft werden vollkonsolidiert. Dabei erfassen wir Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent. Konzerninterne Forderungen und Verpflichtungen sowie Aufwand und Ertrag werden gegenseitig verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung wurde zum Zeitpunkt des Erwerbs nach der angelsächsischen Purchase-Methode erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der GKB werden zu Konsolidierungszwecken auch für die Abschlüsse der Konzerngesellschaften angewendet.

2.3 Umrechnung von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen sind zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte rechnen wir am Bilanzstichtag zu den Stichtageskursen um. Kursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie unrealisierte Kursdifferenzen auf Finanzaktiven und -verpflichtungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Fremdwährungsbestände sowie Kursdifferenzen der Konzerngesellschaften werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt.

Bilanzstichtageskurse

 

Noten

Devisen

 

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

USD

0.8700

0.8015

0.9042

0.8417

CAD

0.5940

0.5985

0.6290

0.6384

GBP

1.0700

1.0120

1.1339

1.0719

EUR

0.9165

0.9050

0.9414

0.9302

JPY

0.5375

0.5575

0.5765

0.5969

Die Bewertung der Barbestände erfolgt zu Notenkursen, alle übrigen Fremdwährungsbestände werden zu Devisenkursen (Mittelkurse) bewertet.

2.4 Flüssige Mittel

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

2.5 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending and Securities Borrowing).

Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum Nominalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst resp. ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, welche diese Wertschriften beinhalten.

2.6 Forderungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Bei den Forderungen gegenüber Banken gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

2.7 Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen gebildet. Für nicht gefährdete Forderungen erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»). Die Einzelwertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition der Bilanz in Abzug gebracht. Falls eine Wertberichtigung den Nettoschuldbetrag (Risikobetrag) einer Forderung übersteigt, so wird der den Nettoschuldbetrag übersteigende Anteil in der Position «Rückstellungen» auf der Passivseite ausgewiesen.

Zinsen und Kommissionen, die seit mehr als 90 Tagen ausstehend sind, sowie sich darauf beziehende Rechnungsabgrenzungen werden nicht als Ertrag verbucht.

Gefährdete Forderungen gelten wieder als vollwertig, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen geleistet und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.

2.8 Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst.

2.9 Handelsgeschäfte

Die Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet, sofern ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden sie nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht.

2.10 Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel, die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworben werden, sind nach der Accrual-Methode bewertet. Bei diesen Finanzanlagen gelangt ein einfaches Modell zur Bestimmung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zur Anwendung, das auch externe Gegenparteiratings einbezieht.

Wertschriftenbestände, welche weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sind zum Einstandspreis oder zum tieferen Marktwert bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft zwecks Sanierung übernommene und zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Die physischen Edelmetalle, die zur Deckung von Kundenverpflichtungen ausgeschieden sind, werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.

2.11 Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen (inkl. solcher mit Infrastrukturcharakter und Gemeinschaftswerken) ausgewiesen, bei denen die Absicht der dauernden Anlage besteht. Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet und jährlich überprüft, wobei geringwertige Beteiligungen (Anschaffungswert < 1 Million Franken und Stimmenanteil < 20 Prozent) im Anschaffungsjahr direkt wertberichtigt werden.

Die Bilanzierung von wesentlichen strategischen Beteiligungen mit einem Anteil zwischen 20 Prozent und 50 Prozent erfolgt nach der Equity-Methode.

2.12 Sachanlagen

Die Bilanzierung der Bankgebäude und Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen, abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer der Objekte. Die nach Art der Investitionen differenzierte Abschreibungsdauer beträgt:

  • Bankliegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Landwert)
    33 Jahre
  • Andere Liegenschaften maximal (Abschreibung bis auf Ertragswert)
    33 Jahre
  • Einrichtungen/Einbauten maximal
    10 Jahre

Die übrigen Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben:

  • EDV-Anlagen, Hard- und Software maximal
    3 Jahre
  • Mobiliar, Fahrzeuge maximal
    5 Jahre
  • Strategische Grossprojekte maximal
    3 Jahre

Die externen Kosten von strategischen Grossprojekten mit ausgewiesenem Nutzen werden aktiviert. Die Aktivierung beginnt mit dem Zeitpunkt des Projektentscheides. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Geringwertige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

2.13 Immaterielle Werte

Immaterielle Werte werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Abzug der notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit wird an jedem Bilanzstichtag überprüft.

2.14 Goodwill

Ein allfällig anfallender Goodwill wird aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

2.15 Vorsorgeverpflichtungen

Im Anhang wird unter Punkt 9.12, «Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen», und Punkt 9.13, «Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen», detailliert informiert.

2.16 Steuern

Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuerverpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerrückstellungen für die steuerpflichtigen Konzerngesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Steuergesetzen.

2.17 Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die Veränderungen werden in der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» erfasst.

2.18 Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Eigene Bestände an Partizipationsscheinen werden zu Anschaffungskosten als separate Position «Eigene Kapitalanteile» vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Entsprechende Erfolge werden der Position «Gesetzliche Gewinnreserven» zugeführt.

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition nominal verrechnet. Allfällig entstehende Erfolge werden über den Handelserfolg ausgebucht.

2.19 Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) als Eigenmittel angerechnet.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

2.20 Ausserbilanzgeschäfte

Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften erfolgt die Bildung von Rückstellungen nach dem von der GKB definierten Modell (alle relevanten Informationen hierzu finden sich im Kapitel 4, «Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»).

2.21 Erfolg aus dem Zinsengeschäft

Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditätsmanagement werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 7, in der Position «Zins- und Diskontertrag» verbucht.

Bezahlte Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 8, in der Position «Zins- und Diskontertrag» als Reduktion erfasst. Erhaltene Negativzinsen auf Passivgeschäften werden gemäss FINMA-RS 20/1, Anhang 2, Rz 14, in der Position «Zinsaufwand» als Reduktion verbucht.

2.22 Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Im Berichtsjahr wurde das Netting der Wiederbeschaffungswerte auf die Devisentermingeschäfte und übrigen Derivaten erweitert. Zudem werden die Besicherungsanhänge (CSA) mit den netto positiven Wiederbeschaffungswerten der entsprechenden Nettingsets verrechnet. Weitere wesentliche Veränderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sind nicht vorgenommen worden.

3. Risikomanagement

3.1 Einleitung

Als Ergänzung zum Risikobericht werden in diesem Kapitel die Grundlagen des Umgangs mit Risiken bei der GKB beschrieben. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement sind im Offenlegungsbericht zu finden.

3.2 Risikopolitik

Als Bank sieht sich die GKB mit verschiedenen bankspezifischen Risiken konfrontiert: Kreditrisiken, Bilanzstrukturrisiken, übrige Marktrisiken, operationelle Risiken (inkl. Rechts- und Compliance-Risiken), Reputationsrisiken sowie strategischen Risiken. Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der GKB. Das entsprechende Risikomanagement geniesst einen hohen Stellenwert. Die vom Bankrat genehmigte Risikopolitik bildet die Grundlage des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/01, «Corporate Governance – Banken».

Der Bankrat ist das oberste Organ in der Risikoorganisation. Er legt die Risikopolitik fest und definiert darin die risikopolitischen Grundsätze und Ziele des Risikomanagements sowie die Grundsätze der Compliance-Funktion und der Risikokontrolle. Die Risikopolitik ist auf die Fähigkeit der Bank abgestimmt, Risiken zu erkennen und zu beurteilen. Der Bankrat erlässt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und genehmigt darin die Limiten für die einzelnen Risiken innerhalb der verschiedenen Risikokategorien, basierend auf der Risikotragfähigkeit der GKB. Diese Limitierung stellt die zwingende Einhaltung der definierten Risikotoleranz sowohl auf Ebene Stammhaus und GKB-Finanzgruppe als auch je Risikokategorie sicher. Unter Einbezug der operationellen Risiken wird dabei der potenzielle finanzielle Verlust in einem aktuell unvorstellbaren, extremen Ereignis quantifiziert. Sollte ein solcher Fall eintreten, will die GKB den finanziellen Verlust durch das Eigenkapital decken können, ohne Inanspruchnahme der Staatsgarantie. Seltene, aber vorstellbare Ereignisse wie eine Immobilienkrise sollen mit dem überschüssigen Eigenkapital aufgefangen werden. Die Risikobegrenzung erfolgt bei den Kreditrisiken durch Geschäftsverzicht und bei den Bilanzstrukturrisiken durch Gegengeschäfte resp. derivative Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps (IRS), Forward Rate Agreements (FRA), Devisenswaps). Die GKB reagiert auf die zunehmende Bedeutung von operationellen Risiken mit einer zurückhaltend definierten qualitativen Risikotoleranz in den Bereichen Reputation, Recht sowie Mitarbeitende und Systeme.

Der Prüf- und Risikoausschuss des Bankrats überwacht die Risikopolitik und deren Umsetzung. Er unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung der Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des internen Kontrollsystems (IKS) sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikopolitik und damit für die Entwicklung adäquater Systeme und geeigneter Prozesse für die Identifikation, Bewertung, Begrenzung und Überwachung der eingegangenen Risiken. Dies umfasst auch die Delegation der operativen Führung im Rahmen der Limiten an die Linienverantwortlichen resp. die zuständigen Fachausschüsse sowie die Konkretisierung der Aktivitäten der Compliance-Funktion und des Risk Controllings.

Die GKB verfügt über eine von den Geschäftsprozessen unabhängige Risikokontrolle. Das Risk Controlling ist ein eigener Bereich der Geschäftseinheit Finance & Risk und verfügt über direkten Zugang zur Geschäftsleitung, zum Prüf- und Risikoausschuss und zum Bankrat. Es besteht eine direkte Berichtslinie zum CEO. Unter der Leitung des Chief Risk Officers (CRO) ist das Risk Controlling für die Überwachung und die Berichterstattung in Bezug auf sämtliche wesentlichen Risiken zuständig. Das Risk Controlling rapportiert quartalsweise mittels Risk Report über die Risikosituation an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat. Der Risk Report wird ergänzt mit eigenständigen Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen. Neben Kennzahlen zu Struktur und Bonität der Ausleihungen enthält er Risikokennzahlen zu Bilanzstruktur- und übrigen Marktrisiken sowie zur Zinssensitivität des Eigenkapitals. Zudem informiert der CRO bei besonderen Entwicklungen zeitgerecht die Geschäftsleitung und die Interne Revision sowie bei Sachverhalten von grosser Tragweite zusätzlich den Bankrat.

Die GKB verfügt über eine von den ertragsorientierten Geschäftsaktivitäten unabhängige Compliance-Funktion. Diese unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung und Überwachung der Compliance. Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Compliance-Risiko, berichtet über Änderungen des Compliance-Risikos und meldet schwerwiegende Compliance-Verletzungen. Die Compliance-Funktion ist in der Geschäftseinheit Finance & Risk angesiedelt und verfügt über eine direkte Berichtslinie zum CEO. Sie rapportiert halbjährlich an die Geschäftsleitung, den Prüf- und Risikoausschuss und den Bankrat über ihre Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode sowie über die Einschätzung des Compliance-Risikos.

Risikoorganisation

Risikomesssysteme

Die Grundlage für Risikoauswertungen bei der GKB ist ihr Kernbankensystem. Zusätzlich setzt die GKB spezialisierte Software oder eigene Analysetools ein. Für das regulatorische Reporting zur Berechnung der Eigenmittel und Risikoverteilung wird eine in der Bankbranche weit verbreitete Software verwendet. Für das Management der operationellen Risiken setzt die GKB ein dezidiertes System ein, welches gleichzeitig die Überwachung und Beurteilung des internen Kontrollsystems unterstützt.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist für die GKB ein wichtiges Führungsinstrument. Die GKB versteht unter diesem Begriff die Gesamtheit der Kontrollstrukturen und -prozesse, welche auf allen Ebenen des Instituts die Grundlage für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und einen ordnungsgemässen Betrieb bilden. Eine zentrale Funktion nimmt dabei das Konzept der drei Kontrolllinien ein. Als erste Kontrolllinie (1st Line) werden die risikoeingehenden Geschäftseinheiten bezeichnet. Die zweite Kontrolllinie (2nd Line) besteht aus der Risikokontrolle und der Compliance-Funktion. Die dritte Kontrolllinie (3rd Line) wird durch die interne Revision wahrgenommen.

Das IKS ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und trägt zur Einhaltung der unternehmerischen Ziele sowie zur Einhaltung der anwendbaren Normen (Compliance) bei.

Business Continuity Management (BCM)

Die GKB hat zum Ziel, die businesskritischsten Dienstleistungen auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten oder schnellstmöglich wieder anbieten zu können. Zu diesem Zweck verfügt die GKB über eine Notfallorganisation und für wichtige Prozesse sind Notfallpläne erarbeitet. Beide werden regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Der Krisenstab der Bank übt regelmässig die Bewältigung von Krisenszenarien.

Operationelle Resilienz

Unter der Fähigkeit eines Unternehmens, ihre kritischen Funktionen innerhalb einer gewissen Zeit (Unterbrechungstoleranz) wieder herstellen zu können, wird als Operationelle Resilienz verstanden. Die GKB hat ihre kritischen Funktionen identifiziert und deren Unterbrechungstoleranzen festgelegt. Die Wirksamkeit der Massnahmen zur Sicherstellung der Operationellen Resilienz wird regelmässig mit Tests und Übungen überprüft. Allfällige Handlungsempfehlungen werden dem Bankrat rapportiert.

3.3 Bilanzstrukturrisiken

Ausführungen zu den Zins- und Liquiditätsrisiken sind im Offenlegungsbericht zu finden.

Offenlegungsbericht der Graubündner Kantonalbank

3.4 Übrige Marktrisiken

Positionen, welche den «Finanzanlagen Performance» zugewiesen sind, werden mit der Absicht gehalten, von der langfristigen Attraktivität der Finanzmärkte zu profitieren und dabei Kursgewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Der Fachausschuss Marktrisiken entscheidet über die strategische Asset-Allocation und den Investitionsgrad. Die operative Umsetzung wird an interne und/oder externe Asset Manager delegiert. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert.

Die Handelsbestände dienen hauptsächlich der effizienten Abwicklung von Kundenaufträgen im Anlagegeschäft. Die Risiken werden monatlich gemessen und rapportiert. Das Stammhaus und die konsolidierungspflichtigen Gruppengesellschaften unterhalten keine wesentlichen Handelsbücher.

3.5 Kreditrisiken

Etablierte Prozesse und Instrumente gewährleisten eine vertiefte Beurteilung und Analyse der Finanzierungsgeschäfte und damit einen qualitativ hochstehenden Kreditentscheid.

Die ständige Überwachung der Bestände stellt eine zeitnahe Risikofrüherkennung sicher. Die GKB arbeitet eng mit der RSN Risk Solution Network AG zusammen. Das Netzwerk aus über 25 Banken fördert den Austausch von professionellem und spezialisiertem Kreditrisiko-Know-how und bietet den Mitgliedern moderne Modelle zur Quantifizierung von Kreditrisiken. Zudem verfügt dieses Netzwerk über den grössten Datenpool mit Informationen zu Geschäftsabschlüssen von KMU in der Schweiz.

Kreditbewilligung

Die Kreditprüfung geht ausführlich auf die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit ein und berücksichtigt dabei Bonitäts-, Tragbarkeits- und Deckungsanforderungen sowie mögliche Reputationsrisiken. Die Kreditbewilligung erfolgt entlang der Kompetenzrichtlinien, deren Einhaltung durch das interne Kontrollsystem sichergestellt wird. Die Beurteilung und Genehmigung von Kreditanträgen erfolgt innerhalb klarer Rahmenbedingungen (z.B. Höhe der Finanzierung, kreditpolitische Vorgaben zu Tragfähigkeit und/oder Besicherung) durch die Kundenberaterin oder den Kundenberater. Weitergehende Finanzierungsanträge richtet die Kundenberatung zur vertieften Analyse und Beschlussfassung an das zentral organisierte und ertragsunabhängige Credit Office. Sind z.B. aufgrund der Höhe des Gesamt-Kreditengagements auch die Kreditkompetenzen des Credit Office ausgeschöpft, wird das Geschäft mit entsprechenden Empfehlungen dem Kreditausschuss (Gremium bestehend aus Mitgliedern der Direktion) oder dem Kreditkomitee (Gremium bestehend aus Mitgliedern der Geschäftsleitung) vorgelegt, welches final über die Kreditvergabe entscheidet.

Ratingverfahren

Das Ratingsystem teilt Firmenkunden in zehn Bonitätsklassen ein und berücksichtigt dabei quantitative (Ertragskraft, Verschuldung, Liquidität) und qualitative (Unternehmensbeurteilung) Informationen. Jeder Bonitätsklasse ist eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet, die anhand statistischer Datenreihen aus dem Datenpool der RSN Risk Solution Network AG periodisch kalibriert wird. Die Risikozuordnung aus dem Ratingverfahren dient als Grundlage für eine risikoorientierte Bewirtschaftung der Ausleihungen sowie die risikogerechte Preisfestlegung.

Für die Bonitätseinstufung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton Graubünden wendet die GKB ein bankinternes Ratingverfahren an, welches unter anderem Finanzkennzahlen aus der Gemeindefinanzstatistik (GEFIS) des Amtes für Gemeinden (AFG) des Kantons Graubünden berücksichtigt.

Banken

Die GKB strebt Geschäftsbeziehungen mit Banken von sehr guter Bonität (Ratings «AAA» bis «A») an. Banken mit guter Bonität (Rating «BBB») qualifizieren sich nur für eine selektive Zusammenarbeit. Mit Banken unterhalb Investment Grade (Rating ≤ «BB») wird nur in Ausnahmefällen zusammengearbeitet. Für jede Bank wird in Abhängigkeit von ihrer Bonität eine Limite mit maximaler Laufzeit festgelegt.

Länder

Das Stammhaus geht Auslandsengagements vornehmlich mit ausgewählten OECD-Ländern mit stabiler innen- und aussenpolitischer Lage ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Länderrisiken zur Ertragsoptimierung eingegangen werden. Es werden Totallimiten für jede Bonitätsklasse sowie Limiten pro Land festgelegt.

Portfoliosteuerung

Der Fachausschuss Kreditrisiken verantwortet die Steuerung des Kreditportfolios und ist für den Einsatz von sensiblen Risikomessmethoden und das periodische Reporting der Risikosituation zuständig. Dem Ausschuss obliegen Umsetzung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Veränderungen im Kreditrisikomanagement. Potenzielle Risiken (Bonitäten und Deckungen) werden spezifisch analysiert und aufbereitet. Die Risikoentwicklung wird für das gesamte Portfolio und für einzelne Branchen und Regionen untersucht. Eine periodische Berichterstattung mit Kommentaren zuhanden der Geschäftsleitung und des Bankrats fasst die Risikosituation zusammen. Mit eingeschlossen sind eine Aufstellung der grössten Kreditengagements und allenfalls meldepflichtiger Klumpenrisiken sowie die Meldung, ob die vom Bankrat definierten Limiten zur Begrenzung der Bonitätsrisiken im Kundenausleihungsgeschäft eingehalten wurden. Jährlich bewertet der Fachausschuss die Risikotragfähigkeit unter der Voraussetzung eines Stressszenarios. Dabei werden eine massive Verschlechterung der Kundenbonitäten sowie ein ausserordentlicher Einbruch der als Sicherheit dienenden Immobilienwerte unterstellt.

3.6 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken beinhalten die Gefahr von Verlusten, die als Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Darin enthalten sind auch rechtliche Risiken und Compliance-Risiken.

Das Management der operationellen Risiken orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie an betriebswirtschaftlichen Kriterien. Operationelle Risiken werden durch interne Reglemente und Weisungen zur inneren Organisation, ein Internes Kontrollsystem (IKS), Führungskontrollen sowie Versicherungen beschränkt. Teil des Managements der operationellen Risiken sind bei der GKB insbesondere auch die Rechts- und Compliance-Risiken. Weitere Ausführungen, insbesondere im Hinblick auf die Strategie, die Prozesse und die Organisation zur Bewirtschaftung der operationellen Risiken, sind im Offenlegungsbericht zu finden.

Offenlegungsbericht der Graubündner Kantonalbank

Compliance-Risiken

Die Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie die Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln erfolgt bei der GKB durch ein umfassendes System aus internen Weisungen, Systemen und Prozessen sowie Kontrollmechanismen. Die sich laufend weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen u. a. im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie bei Bankgeschäften mit ausländischen Kunden verlangen weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit. Compliance ist Teil der GKB-Unternehmensorganisation und von jedem einzelnen Mitarbeitenden umzusetzen und zu beachten.

Nachhaltigkeits- & Klimabericht - Compliance in den Bereichen Geldwäscherei, Wettbewerbsverhalten und Steuerkonformität

Datenschutz und Cybersecurity

Die GKB hat einen Datenschutzberater. Er ist in der Abteilung Risk Controlling angesiedelt und stellt sicher, dass Risiken im Umgang mit Personendaten und kritischen Daten erkannt werden und die Bearbeitung dieser Daten den regulatorischen Vorgaben entspricht.

Die Informationssicherheit wird einerseits durch technische und andererseits durch organisatorische Massnahmen wie Weisungen und Schulungen sichergestellt. Um Datenverluste und Cyber-Angriffe auf die IT-Systeme abwehren zu können, werden Systeme, Netzwerke und Datenflüsse permanent überwacht. Der Chief Information Security Officer (CISO) überwacht als vom operationellen Informatikbetrieb unabhängige Funktion die entsprechenden Risiken sowie die Umsetzung und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.

Nachhaltigkeits- & Klimabericht - Datenschutz, Datensicherheit und Cybersecurity

Outsourcing

Die GKB bezieht zur Erfüllung ihrer wesentlichen Funktionen verschiedene Dienstleistungen von externen Partnern. Dazu gehören insbesondere IT-Betriebsleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt aufgrund von Verträgen (Service Level Agreements), in welchen quantitative und qualitative Vorgaben sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben definiert sind. Fehlleistungen werden identifiziert, bemessen, beurteilt und stufengerecht rapportiert. Für den Katastrophenfall und für längere Ausfälle sind entsprechende Massnahmen definiert, welche regelmässig getestet werden. Zudem steht ein voll ausgebautes Backup-System für die Kernapplikationen zur Verfügung.

3.7 Strategische Risiken

Den strategischen Risiken trägt die GKB mit einem systematischen rollenden Strategieerarbeitungsprozess Rechnung. Die Verantwortung für diesen Prozess und die diesbezügliche operative Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung.

3.8 Reputationsrisiken

Das Reputationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass der öffentliche Ruf der GKB bezüglich der Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt wird.

Durch die Verschlechterung des Ansehens der Bank in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Kunden, Mitarbeitenden oder beim Eigentümer können sich die Erträge der GKB verringern oder Verluste entstehen. Von den Auswirkungen eines Reputationsschadens sind sowohl die Strategie und deren Umsetzung wie auch die gesamte operative Tätigkeit der GKB betroffen. Die GKB legt grossen Wert auf die Identifikation potenzieller Reputationsrisiken sowohl im Strategieprozess als auch im Rahmen der Erhebung der operationellen Risiken. Für das Management der Reputationsrisiken ist in erster Linie die Geschäftsleitung verantwortlich. Für die Begrenzung negativer Folgen von Reputationsvorfällen wird sie vom Bereich Marketing & Kommunikation unterstützt.

3.9 Klimabezogene Finanzrisiken

Die GKB folgt beim Aufzeigen ihrer klimabezogenen Chancen und Risiken dem auch vom Bund vorgegebenen globalen Offenlegungsstandard der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

Für das Geschäftsjahr 2024 berichtet die GKB erstmals über die Klimabelange im Nachhaltigkeits- & Klimabericht (Offenlegung gemäss Empfehlungen TCFD). Er enthält Informationen zur Governance und beschreibt die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie die Bewertungskriterien und -methoden.

3.10 Umgang mit Risiken bei konsolidierungspflichtigen Unternehmungen

Die GKB kennt und begrenzt die Risiken bei den konsolidierungspflichtigen Unternehmungen durch:

  • die eigenen Vertreter des Stammhauses in den zuständigen Aufsichtsorganen;
  • die Übernahme der Prüfungsaufgaben in diesen Unternehmen durch die interne Revision des Stammhauses;
  • eine festgelegte Zusammenarbeit der Compliance-Funktionen mit Reporting an die Organe des Stammhauses;
  • die Genehmigung des Risikoappetits einer konsolidierungspflichtigen Unternehmung durch den Bankrat des Stammhauses;
  • Kenntnisnahme der Revisionsberichte der konsolidierungspflichtigen Unternehmungen durch die entsprechenden Gremien des Stammhauses;
  • Sonderprüfungen durch die interne Revision (INRE) im Auftrag des Bankrates;
  • eine quartalsweise Übersicht über die wichtigsten Risikoparameter der konsolidierungspflichtigen Unternehmungen im Rahmen des Risk Reports.

Der Umgang mit Risiken bei der Privatbank Bellerive AG (PBB) erfolgt im Rahmen der Risikopolitik des Stammhauses. Die PBB geht nur gedeckte Kreditengagements ein. Sie kann Finanzanlagen in limitiertem Rahmen tätigen. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Durch das Halten einer angemessenen Liquiditätsreserve bei der GKB, bei Drittbanken sowie bei der SNB im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements und der fristenkongruenten aktiv- und passivseitigen Refinanzierung/Anlage ist die Liquidität der PBB jederzeit gesichert. Die Bank kann Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der PBB sind als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur GKB sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB überblickbar.

Die Albin Kistler AG (AK) ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft und ein Verwalter von Kollektivvermögen. Sie geht keine Kreditrisiken ein. Da Kundengelder bei Partnerbanken (unter anderem bei der GKB) gebucht sind, bestehen auch keine Liquiditätsrisiken. Die AK geht mit ihrem Eigenkapital in beschränktem Umfang Marktrisiken ein. Die operationellen Risiken beschränken sich auf die für Vermögensverwalter typischen Risiken.

Die BZ Bank als spezialisierte Investment-Boutique übernimmt nur in limitiertem Rahmen ausgewählte Risiken; namentlich werden in begrenztem Umfang Finanzanlagen gehalten. Handelsbestände sind zeitlich und betragsmässig limitiert und nur im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft erlaubt. Die BZ Bank geht nur gedeckte Kreditengagements gegenüber Kunden ein. Die BZ Bank ist hochliquide und hält ihre Liquidität hauptsächlich bei der GKB und der SNB. Die Bank kann Zinsänderungsrisiken im Rahmen einer positiven Fristentransformation eingehen. Die operationellen Risiken der BZ Bank werden massgebend durch ihre Spezialisierung und ihre Grösse bestimmt. Die operationellen Risiken der BZ konnten als Folge der Auslagerung der Backoffice-Dienstleistungen zur GKB (inkl. Handel) sowie der Integration in die IT-Landschaft der GKB reduziert werden.

4. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

4.1 Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken

Positionen mit Wertberichtigungsbedarf identifiziert die GKB anhand der periodischen Überprüfung der Kreditengagements. In Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben für Banken bildet die GKB Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen sowie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie zeichnen sich durch einen akuten Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf aus und gelten definitionsgemäss als ausgefallen.

Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich dagegen um Wertberichtigungen für noch nicht eingetretene Verluste. Diese werden nach dem von der GKB definierten Modell für alle nicht gefährdeten Forderungen, welche in den Positionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» bilanziert sind, gebildet. Am Bilanzierungsstichtag nicht beanspruchte wertberichtigte Kreditlimiten (normalerweise in Kontokorrentform) werden den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA folgend als Rückstellungen ausgewiesen.

Für die Ausserbilanzpositionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» werden in der Regel ebenfalls gemäss dem definierten Modell Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Davon ausgenommen sind Zahlungsversprechen, feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung, die Nachschusspflicht gegenüber der Pfandbriefzentrale sowie Forward-Hypotheken, welche alle in der Ausserbilanzposition «Unwiderrufliche Zusagen» verbucht werden. Für diese Ausserbilanzpositionen wird nur eine Rückstellung gebildet, falls diese Positionen gefährdet sind.

4.2 Methoden zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Gefährdete Kreditengagements bewertet die GKB auf Einzelbasis anhand eines Liquidationsszenarios. Wertberichtigte Kreditengagements unterliegen einem erhöhten – normalerweise auf einem Massnahmenplan basierenden – Überwachungsrhythmus. Verluste bei ausseramtlichen Sanierungsleistungen bucht die GKB nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen aus, ansonsten bei Vorliegen des Verlustscheines.

Der Bereich Spezialfinanzierungen betreut und begleitet gefährdete Kundenbeziehungen, da diese ein potenzielles Verlustrisiko mit Restrukturierungspotenzial darstellen. Der Bereich führt auch sämtliche Inkassoverfahren. Jeder Position wird eine spezifische Bearbeitungsstrategie zugewiesen. Mit Umstrukturierungen, Sanierungen sowie Verwertungen soll das Verlustrisiko notleidender und gefährdeter Kredite minimiert werden.

Für die im Ausleihungsportfolio grundsätzlich bestehenden, jedoch nicht auf Einzelpositionen bestimmbaren inhärenten Ausfallrisiken erfolgt eine systematische Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen. Die Höhe der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken (Zielwert) berechnet sich anhand des gleitenden mehrjährigen Durchschnitts des prozentual zu erwartenden potenziellen Ausfalls (Expected-Loss-Ansatz) multipliziert mit dem aktuellen Bestand der ausgesetzten Limiten sowie einem aufgrund der Portfoliostruktur festgelegten Faktor, welcher im Berichtsjahr 10 beträgt. Ausser dem erwähnten Faktor liegen damit sämtliche Parameter des Modells ausserhalb des direkten Einflussbereiches der Bank. Der so ermittelte potenzielle Ausfall berücksichtigt insbesondere die Ratings, die Deckungsarten sowie die Belehnungsquoten im Portfolio. Für weitere Ausführungen zum Ratingverfahren sowie zur Bewertung der Deckungen wird auf Kapitel 3.5 «Ratingverfahren» resp. Kapitel 5 «Bewertung der Deckungen» verwiesen. Der von der GKB ursprünglich festgelegte Zielwert für die bis zum 31. Dezember 2025 linear aufzubauenden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken betrug 410.7 Millionen Franken. Aufgrund des Wachstums und der aktualisierten Ausfallwahrscheinlichkeiten beträgt der per 31. Dezember 2024 neu berechnete Zielwert 427.0 Millionen Franken. Der Zielwert orientiert sich am Anspruch, die gefährdeten Forderungen während eines Kreditzyklus mit einer Immobilienkrise über eine limitierte Belastung in der Erfolgsrechnung (aktuell ca. 46 Millionen Franken) sowie über eine Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Bankrisiken alimentieren zu können, um damit der Prozyklizität effektiv entgegenzuwirken. Die maximale Belastung in der Erfolgsrechnung bestimmt sich aufgrund des aktuellen Portfolios unter Berücksichtigung des historisch durchschnittlich erwarteten Ausfalls.

4.3 Angaben zur Veränderung von Wertberichtigungen

Ein zunehmender Wertberichtigungsbedarf bei gefährdeten Forderungen und bei Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wird grundsätzlich erfolgswirksam verbucht. Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen werden grundsätzlich für die Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken eingesetzt, ausser wenn deren Zielwert bereits vollständig dotiert ist.

Überschreitet der neu berechnete Zielwert denjenigen zum letzten Berichtszeitpunkt, wird mindestens diese Differenz erfolgswirksam verbucht. Im Berichtsjahr resultiert keine erfolgswirksame Buchung. Das Modell der GKB zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sieht vor, dass nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unter gewissen Voraussetzungen erfolgswirksam aufzulösen sind.

4.4 Erläuterungen der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen ohne sofortigen Wiederaufbau verwendet werden, um so die Prozyklizität zu brechen. Voraussetzung ist, dass die Belastung in der Erfolgsrechnung im Geschäftsjahr eine vom Modell definierte Maximalbelastung übersteigt und dass ein ausreichender Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken vorhanden ist.

Liegt zum Abschlusszeitpunkt (30. Juni bzw. 31. Dezember) der Bestand an Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken unterhalb des Zielwerts, wird diese Unterdeckung degressiv mittels Belastungen in der Erfolgsrechnung geschlossen. Der Zeitraum für den Wiederaufbau ist dabei insbesondere vom Ausmass der Unterdeckung abhängig und kann bei einer grossen Unterdeckung bis 15 Jahre betragen.

4.5 Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

In Übereinstimmung mit den seit 1. Januar 2020 geltenden angepassten Rechnungslegungsvorschriften (RelV-FINMA) baut die GKB seit 1. Januar 2020 die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken linear über einen Zeitraum von 6 Geschäftsjahren auf. Die Alimentierung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 98 RelV-FINMA erfolgsneutral mittels halbjährlicher Umbuchungen aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Bis zum 31. Dezember 2025 besteht somit eine Unterdeckung zu dem von der GKB in ihrem Modell festgelegten Zielwert für Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Dazu wird auf Kapitel 9.16 «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» des Anhangs zur konsolidierten Jahresrechnung verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden 54.7 Millionen Franken (Vorjahr: 54.7 Millionen Franken) aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken in die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken umgebucht.

5. Bewertung der Deckungen

Kreditreglement und Weisungswesen definieren für die Gesamtbank verbindliche Methoden zur Bewertung und Belehnung von Grundpfandobjekten und Sicherheiten unter Berücksichtigung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Bei Eigenheimen stützt sich die GKB auf den mit dem hedonischen Schätzungsmodell von IAZI ermittelten Marktwert sowie den Kaufpreis beziehungsweise die Anlagekosten bei Neubauten ab. Renditeimmobilien und Gewerbeliegenschaften bewertet die GKB zum Ertragswert. Bei der Bestimmung der objektartbezogenen Kapitalisierungssätze gelangen validierte Marktkapitalisierungssätze wie auch bankeigene Zuschläge zur Anwendung. Ein latenter Investitionsnachholbedarf wird in der bankeigenen Bewertung berücksichtigt, wo notwendig unter Einbezug sachkundiger Expertise. Bei der Finanzierung von Immobilienkäufen bzw. Handänderungen gilt grundsätzlich das Niederstwertprinzip, wonach der tiefere Wert von bankeigener Schätzung und Kaufpreis als Belehnungswert massgeblich ist. Grundpfandobjekte können nur nach besonderer Prüfung der Bonität des Kreditnehmers über die Belehnungsgrenze hinaus finanziert werden. Die Bewertung von Sicherheiten mit einem liquiden Markt (Edelmetalle, Wertschriften usw.) wird zu aktuellen Marktpreisen vorgenommen. Bei der Belehnung kommen festgelegte Sicherheitsmargen in Abzug.

6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

6.1 Derivative Finanzinstrumente

Für die am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente werden die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in der Bilanz separat bilanziert. Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte gegenüber der gleichen Gegenpartei im Rahmen von anerkannten und rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarungen. Die verbleibenden Wiederbeschaffungswerte werden zusätzlich mit allfällig erhaltenen resp. geleisteten Zahlungen im Rahmen von Besicherungsanhängen (CSA) verrechnet.

Handelspositionen in derivativen Finanzinstrumenten sind zu Marktpreisen bewertet. Der Bewertungserfolg wird dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft zugewiesen.

Die im Rahmen des Asset & Liability Managements eingesetzten Zinssatzswaps werden nach der Accrual-Methode bewertet, indem die Zahlungsströme über die Laufzeit im Zinsertrag beziehungsweise -aufwand verbucht werden. Die Zinskomponenten des Erfolgs aus Devisenswaps aus dem Liquiditäts- bzw. Zinsrisikomanagement werden entsprechend den Grundgeschäften im Zinserfolg verbucht.

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden in der Bilanz separat bilanziert. Die
Kontraktvolumen werden in der Anhangtabelle 9.4, «Derivative Finanzinstrumente», ausgewiesen. Börsengehandelte derivative Finanzinstrumente mit der GKB als Kommissionärin sind gemäss den Rechnungslegungsvorschriften der FINMA davon ausgenommen.

6.2 Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden primär zwecks Absicherung von bilanziellen und ausserbilanziellen Grundgeschäften eingesetzt.

Das Hedge Accounting findet nur Anwendung im Rahmen der Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken in der Bilanzstruktur. Mit den Sicherungsbeziehungen wird eine gegenläufige Entwicklung zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft angestrebt. Die Sicherungsbeziehung zielt auf eine kompensatorische Wirkung in der Erfolgsrechnung ab, sodass der Einfluss von veränderten Geld- und Kapitalmarktsätzen ausgeglichen wird.

Als Grundgeschäfte qualifizieren sowohl einzelne Finanzinstrumente wie auch Gruppen von Finanzinstrumenten, insbesondere Kundenausleihungen und -einlagen. Derivative Finanzinstrumente können ebenfalls als Grundgeschäfte dienen. Als Gruppen werden Finanzinstrumente mit identischer Zinsbindung angesehen. Dabei kann es sich auch um Positionen mit unbekannter und damit zu schätzender Zinsbindung handeln.

Damit eine Sicherungsbeziehung effektiv ist, besteht zwischen dem Grundgeschäft und dem Absicherungsgeschäft eine eindeutige negative Korrelation. Die Effektivitätsmessung erfolgt prospektiv. Die Bank verwendet dabei eine Methode, welche die relevanten Merkmale der Sicherungsbeziehung einschliesst und die Ursachen für eine mögliche Ineffektivität berücksichtigt. Die Methode trägt der Komplexität der Sicherungsbeziehung angemessen Rechnung. Im Geschäftsjahr sind keine Sicherungsbeziehungen ineffektiv geworden.

7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Bankrat hat die vorliegende Konzernrechnung am 20. März 2025 genehmigt. Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine Korrektur der Konzernrechnung 2024 erfordern würden. Am 12. Dezember 2024 kommunizierte die GKB, dass per 1. Januar 2025 die verbleibenden 30 Prozent an der BZ Bank Aktiengesellschaft übernommen werden und die GKB damit deren alleinige Aktionärin wird. Die Transaktion ist im Januar 2025 vollzogen worden. Auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank per 31. Dezember 2024 hat diese Transaktion keinen Einfluss.

8. Revisionsstelle

Die Ernst & Young AG, Zürich, ist seit 2008 Revisionsstelle der GKB. Sie wird auf Antrag des Bankrats durch die Regierung gewählt.

9. Informationen zur konsolidierten Bilanz/Ausserbilanz/Erfolgsrechnung

9.1 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften

1'990'000

1'065'000

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

1'956'363

1'061'841

davon die, bei denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

1'956'363

1'061'841

9.2 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Deckungsart

 

 

Hypothekarische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Kunden 1

175'210

688'397

2'366'198

3'229'806

Hypothekarforderungen

 

 

 

 

Wohnliegenschaften

18'296'483

0

168'781

18'465'264

Büro- und Geschäftshäuser

596'005

0

19'848

615'853

Gewerbe und Industrie

1'972'641

0

65'943

2'038'584

Übrige

681'672

0

21'889

703'561

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

31.12.2024

21'722'012

688'397

2'642'659

25'053'069

31.12.2023

21'034'377

727'809

2'522'741

24'284'927

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

31.12.2024

21'722'012

688'397

2'277'122

24'687'531

31.12.2023

21'034'377

727'809

2'201'243

23'963'428

 

 

 

 

 

Ausserbilanz

 

 

 

 

Eventualverpflichtungen

2'006

16'718

53'091

71'815

Unwiderrufliche Zusagen

289'876

401'979

582'083

1'273'939

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

2'946

2'946

 

 

 

 

 

Total Ausserbilanz

 

 

 

 

31.12.2024

291'882

418'697

638'121

1'348'700

31.12.2023

402'890

472'832

592'490

1'468'212

1 Der Anteil an Covid-19-Krediten (Basis garantierter Teil von Bund und/oder Kanton Graubünden) beträgt CHF 27.05 Mio. (Vorjahr: CHF 49.92 Mio.).

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Bruttoschuldbetrag

Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten

Nettoschuldbetrag

Einzelwertberichtigungen

Gefährdete Forderungen

 

 

 

 

31.12.2024

218'933

173'398

45'535

45'535

31.12.2023

209'723

160'952

48'771

48'771

9.3 Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

Aktiven

 

 

Handelsgeschäfte

 

 

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, Geldmarktgeschäfte

0

0

davon kotiert

0

0

Beteiligungstitel

500

5'519

Weitere Handelsaktiven

910

920

 

 

 

Total Aktiven aus Handelsgeschäft und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

1'410

6'439

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

0

0

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen

 

 

Handelsgeschäfte

 

 

Beteiligungstitel

0

0

 

 

 

Total Verbindlichkeiten aus Handelsgeschäft und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

0

0

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

0

0

 

 

 

9.4 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

 

Positive Wiederbeschaffungswerte

Negative Wiederbeschaffungswerte

Kontraktvolumen

Positive Wiederbeschaffungswerte

Negative Wiederbeschaffungswerte

Kontraktvolumen

Zinsinstrumente

 

 

 

 

 

 

Swaps

6'459

5'898

410'000

292'801

24'912

4'239'500

Devisen/Edelmetalle

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

1'773

1'275

344'359

35'081

16

836'485

 

 

 

 

 

 

 

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

 

 

 

 

 

 

31.12.2024

8'232

7'173

754'360

327'883

24'928

5'075'985

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

8'232

7'173

754'360

327'883

24'928

5'075'985

31.12.2023

10'319

9'573

789'610

169'689

67'834

4'505'342

davon mit Bewertungsmodell ermittelt

10'319

9'573

789'610

169'689

67'834

4'505'342

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (kumuliert)

 

 

Negative Wiederbeschaffungswerte (kumuliert)

 

 

 

 

 

 

 

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge 1

 

 

 

 

 

 

31.12.2024

 

 

15'123

 

 

899

31.12.2023

 

 

145'270

 

 

42'670

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentrale Clearingstellen

Banken und Effektenhändler

Übrige Kunden

Aufgliederung nach Gegenparteien (2024)

 

 

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

0

8'091

7'032

1 Das Netting der Wiederbeschaffungswerte wurde auf die Devisentermingeschäfte und übrigen Derivaten erweitert. Zudem werden Besicherungsanhänge (CSA) mit den netto positiven Wiederbeschaffungswerten der entsprechenden Nettingsets verrechnet.

9.5 Finanzanlagen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Buchwerte

Fair Value

 

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

 

 

Schuldtitel

2'331'523

1'717'440

2'371'955

1'670'100

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

2'331'523

1'717'440

2'371'955

1'670'100

davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

0

0

0

0

davon zinssensitive Anteile in Anlagefonds

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel 1

112'084

91'903

137'646

108'483

davon qualifizierte Beteiligungen 2

0

0

0

0

davon nicht zinssensitive Anteile in Anlagefonds

77'120

73'788

102'682

90'368

 

 

 

 

 

Edelmetalle

82'843

56'692

82'843

56'691

 

 

 

 

 

Liegenschaften

11

11

11

11

 

 

 

 

 

Total Finanzanlagen

2'526'461

1'866'046

2'592'455

1'835'285

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

2'331'523

1'717'440

2'371'955

1'670'100

1 Inkl. strukturierter Produkte.

2 Mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen.

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Niedriger als B-

Ohne Rating

Total

Aufgliederung der Gegenparteien nach Ratings (2024)

 

 

 

 

 

 

 

Buchwerte der Schuldtitel

333'997

0

0

0

0

1'997'526

2'331'523

Die Bank stützt sich auf die Ratingklassen der Agentur Standard & Poor’s ab. Positionen ohne Rating von Standard & Poor’s beinhalten im Wesentlichen Titel der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG.  

9.6 Nicht konsolidierte Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert

Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpassungen (Equity-Bewertung)

Buchwert Ende 2023

Umgliederungen

Investitionen

Desinvestitionen 1

Wertberichtigungen

Zuschreibungen

Buchwert Ende 2024

Marktwert

Nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ohne Kurswert 1

2'927

–85

2'841

0

0

–3'090

0

248

0

kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Kurswert

4'960

–1'038

3'923

0

0

0

0

0

3'923

6'037

ohne Kurswert

29'729

–6'777

22'952

0

1'359

0

–1'842

0

22'469

kein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total nicht konsolidierte Beteiligungen

37'616

–7'900

29'716

0

1'359

–3'090

–1'842

248

26'392

 

1 Verkauf Beteiligung an der Twelve Capital Holding AG, Pfäffikon im Mai 2024 (Beteiligungsquote: 27.2 %).

9.7 Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält

 

 

Gesellschaftskapital

Beteiligungsquote

Besitz

Firmenname und Sitz

Geschäftstätigkeit

in CHF 1’000

Kapital

Stimmen

Direkt

Indirekt

Unter den Finanzanlagen bilanziert

 

 

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollkonsolidierte Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

Privatbank Bellerive AG, Zürich 1

Privatbank

10'000

61.6 %

61.6 %

61.6 %

0.0 %

Albin Kistler AG, Zürich

Vermögensverwalter

1'000

51.1 %

51.1 %

51.1 %

0.0 %

BZ Bank Aktiengesellschaft, Wilen 2

Privatbank

10'000

70.0 %

70.0 %

70.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen bewertet nach Equity-Methode

 

 

 

 

 

 

Twelve Capital Holding AG, Pfäffikon 3

Investment Manager

1'345

0.0 %

0.0 %

0.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Übrige nicht konsolidierte Beteiligungen mit Anteil über 20 %

 

 

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft Graubünden, Chur

Abwicklung landwirtschaftlicher Kredite

281

23.2 %

23.2 %

23.2 %

0.0 %

Diventa AG, Chur 4

Geschäftsführung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen

5'000

45.0 %

45.0 %

45.0 %

0.0 %

BES Holding AG, St. Gallen 5

Beteiligungsgesellschaft

100

33.3 %

33.3 %

33.3 %

0.0 %

Avalur AG, Chur 6

Versicherungsbroker

1'000

47.5 %

47.5 %

47.5 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich 7

Pfandbriefzentrale

2'225'000

3.8 %

3.8 %

3.8 %

0.0 %

Viseca Payment Services AG, Zürich

Finanzdienstleistungen

25'000

1.8 %

1.8 %

1.8 %

0.0 %

SIX Group AG, Zürich

Effektenhandel und Finanzdienstleistungen

19'522

0.3 %

0.3 %

0.3 %

0.0 %

Swiss Bankers Prepaid Services AG, Grosshöchstetten

Reisezahlungsmitteldienstleistungen

10'000

1.4 %

1.4 %

1.4 %

0.0 %

NNH Holding AG, Zürich

Immobilienportal

100

9.0 %

9.0 %

9.0 %

0.0 %

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsbeteiligungen an Lokalwerten (unter 20 %)

 

 

 

 

 

 

Wohnbaugenossenschaften, Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen, Infrastruktureinrichtungen, Tourismusinstallationen usw.

1 Am 24. Juli 2024 erhöhte die GKB die Beteiligung an der Privatbank Bellerive AG auf 61.63 % (Vorjahr: 55.0 %).

2 Die GKB besitzt eine Call-Option auf den Minderheitsanteil an der BZ Bank Aktiengesellschaft. Zusätzliche Informationen zur Option sind in der Tabelle 9.7 im Einzelabschluss zu finden.

3 Verkauft per 22. Mai 2024.

4 Davon einbezahlt: 50 %. Da die Diventa AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

5 Da die BES Holding AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

6 Kapitalerhöhung am 15. Juli 2024 um CHF 0.5 Mio. (Beteiligungsquote GKB per 31. Dezember 2023: 45 %). Da die Avalur AG für die finanzielle Berichterstattung und die Risikolage der GKB unwesentlich ist, wird diese nicht konsolidiert.

7 Davon einbezahlt: 20 %.

9.8 Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert 1

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/Aufwertungen 1

Buchwert Ende 2023

Umgliederungen

Investitionen

Desinvestitionen

Abschreibungen

Zuschreibungen

Buchwert Ende 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankgebäude 2

465'035

–362'390

102'645

0

10'091

0

–12'681

0

100'055

Andere Liegenschaften 2

84'798

–59'104

25'694

0

1'346

0

–1'000

0

26'040

Übrige Sachanlagen

26'168

–20'496

5'672

0

4'302

0

–4'023

0

5'950

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Sachanlagen

576'001

–441'991

134'011

0

15'738

0

–17'705

0

132'045

1 Abweichungen zu den Vorjahreswerten: ausgebuchte, bereits vollständig abgeschriebene Sachanlagen im Wert von CHF 4.65 Mio.

2 Die meisten Liegenschaften befinden sich bereits seit Jahrzehnten im Eigentum der Bank. Aus diesem Grund können nicht alle Angaben über die Anschaffungswerte ermittelt werden.

Operatives Leasing

Es bestanden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen.

9.9 Immaterielle Werte

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Anschaffungswert

Bisher aufgelaufene Abschreibungen/ Aufwertungen

Buchwert Ende 2023

Investitionen

Desinvestitionen 1

Abschreibungen

Buchwert Ende 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

Goodwill

99'008

–72'406

26'602

0

–5'079

–6'479

15'044

 

 

 

 

 

 

 

 

Total immaterielle Werte

99'008

–72'406

26'602

0

–5'079

–6'479

15'044

1 Verkauf Beteiligung an der Twelve Capital Holding AG, Pfäffikon per 22. Mai 2024.

9.10 Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

 

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

 

 

Ausgleichskonto

0

0

271'827

106'679

Abrechnungskonten

6'168

5'600

14'628

10'843

Indirekte Steuern

4'052

4'849

22'524

19'326

Übrige Aktiven/Passiven

40'350

42'275

13'840

14'212

Aktive latente Ertragssteuern

1'176

1'046

0

0

 

 

 

 

 

Total

51'747

53'771

322'819

151'059

9.11 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

 

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

Forderungsbetrag resp. Buchwert

Effektive Verpflichtung

Verpfändete/abgetretene Aktiven

 

 

 

 

Grundpfandgesicherte Forderungen für die Pfandbriefdeckung

5'811'047

4'421'000

4'661'712

3'848'000

Verpfändete Covid-19-Forderungen für die SNB-Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF)

27'051

20'000

49'920

45'000

Forderungen gegenüber Kunden 1

0

0

1'600

1'600

Forderungen gegenüber Banken 1

232

232

229

229

Finanzanlagen 2

22'026

1'323

22'332

110

SNB-Girokonto Esisuisse

54'723

0

53'849

0

 

 

 

 

 

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

5'915'079

4'442'555

4'789'643

3'894'939

 

 

 

 

 

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

Keine

0

0

0

0

1 Es handelt sich um hinterlegte Sicherheiten in Kontoform (Margenkonti) für Derivatgeschäfte.

2 Es handelt sich um hinterlegte Finanzanlagen in Form von Obligationen bei der SIX SIS AG für Settlementgeschäfte.

Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 9.1 dargestellt.

9.12 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen: Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

 

 

Sonstige Passiven (Verpflichtungen aus Vorsorgebeiträgen)

1

0

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

4'268

4'255

Eigene Anleihensobligationen

600

600

Passive Rechnungsabgrenzungen

1

1

Negative Wiederbeschaffungswerte

0

52

 

 

 

Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

4'870

4'909

Eigenkapitalinstrumente der Bank

Die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank hält keine Partizipationsscheine der Bank.

9.13 Wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtungen

9.13.1 Pensionskasse Graubünden

Die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank sind im Rahmen der Basisversicherung bei der Pensionskasse Graubünden (PKGR) versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorgeeinrichtung wies zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2024 einen Deckungsgrad von 117.1 Prozent aus (Vorjahr: 113.2 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

9.13.2 Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank

Ergänzend zur Basisversicherung sind die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank bei der Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank versichert. Die Vorsorgeeinrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Stiftung verfolgt den Zweck, ergänzende Vorsorgeleistungen zur Basisversicherung zu erbringen. Sämtliche vorzeitigen Pensionierungen werden über die Stiftung abgewickelt und durch regelmässige Einlagen in ein Sondervermögen finanziert. Die Stiftung wies zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auf Basis provisorischer Daten per 31. Dezember 2024 einen Deckungsgrad von 110 Prozent aus (Vorjahr: 107.5 Prozent). Die zukünftigen Leistungen der Vorsorgeeinrichtung unter dem Titel «Vorzeitige Pensionierung» können nicht quantifiziert werden. Den potenziellen Forderungen steht ein angemessenes Sondervermögen gegenüber. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Ebenso besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

An die Pensionskasse Graubünden und die Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank wurden im Berichtsjahr Beiträge über TCHF 20’221 (Vorjahr: TCHF 18’975) bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 13’314 (Vorjahr: TCHF 12’546).

9.13.3 Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Privatbank Bellerive AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Servisa Stiftung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2024 einen Deckungsgrad von 108.6 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (Vorjahr: 103.1 Prozent). Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 816 (Vorjahr: TCHF 802) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 586 (Vorjahr: TCHF 564).

9.13.4 Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG

Die Vorsorgeeinrichtung der Albin Kistler AG ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der UGZ Unabhängige Gemeinschaftsstiftung Zürich eingerichtet. Sie wies per 31. Dezember 2023 einen Deckungsgrad von 111.74 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2022: 102.3 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2024 liegen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 983 (Vorjahr: TCHF 810) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 397 (Vorjahr: TCHF 392).

Bonuszahlungen an Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über dem überobligatorischen Altersguthaben von TCHF 132.3 sind zusätzlich in einer 1e-Vorsorgelösung (Art. 1e BVV 2 und Art. 1 Abs. 3 BVG) versichert.

9.13.5 Vorsorgeeinrichtung der BZ Bank Aktiengesellschaft

Die Vorsorgeeinrichtung der BZ Bank Aktiengesellschaft ist als Beitragsprimat klassifiziert. Die Vorsorge ist für sämtliche Mitarbeitenden und anspruchsberechtigten Personen bei der Sammelstiftung VITA der Zürich Versicherung eingerichtet. Die Sammeleinrichtung wies per 31. Dezember 2023 einen Deckungsgrad von 104.5 Prozent nach Art. 44 BVV 2 aus (31. Dezember 2022: 100.5 Prozent). Aktuelle Zahlen per 31. Dezember 2024 liegen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. Ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung ist zurzeit nicht erkennbar. Es besteht keine Arbeitgeberbeitragsreserve. Im Berichtsjahr wurden Beiträge über TCHF 123 (Vorjahr: TCHF 114) an die Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TCHF 62 (Vorjahr: TCHF 53).

9.14 Emittierte strukturierte Produkte

Es bestehen keine selbst emittierten strukturierten Produkte.

9.15 Ausstehende Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

 

 

 

 

Vorzeitige Kündigung

 

Emittent

Art der Anleihe

Ausgabejahr

Zinssatz

Fälligkeit

Datum

Betrag

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweiz. Kantonalbanken AG

Pfandbriefdarlehen

 

 

 

 

 

4'421'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2011

2.000 %

30.09.2041

 

 

75'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2013

1.375 %

11.03.2025

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2015

0.625 %

20.04.2029

 

 

265'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2016

0.250 %

10.03.2028

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2018

0.300 %

20.02.2026

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2019

0.375 %

28.05.2032

 

 

200'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2019

0.375 %

28.05.2032

 

 

87'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2021

0.100 %

07.05.2031

 

 

300'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2021

0.100 %

07.12.2029

 

 

100'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

1.300 %

27.05.2030

 

 

125'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2022

1.300 %

27.05.2030

 

 

75'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2023

2.000 %

30.09.2041

 

 

50'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2024

2.000 %

30.09.2041

 

 

50'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2024

1.600 %

26.06.2034

 

 

135'000

Graubündner Kantonalbank

Obligationenanleihe

2024

2.000 %

30.09.2041

 

 

50'000

davon im eigenen Bestand

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

 

 

 

 

 

 

6'633'000

Alle ausstehenden Obligationenanleihen sind nicht nachrangig.

9.16 Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Stand Ende 2023

Zweckkonforme Verwendung

Umbuchungen

Währungsdifferenzen

Überfällige Zinsen, Wiedereingänge

Neubildungen zulasten Erfolgsrechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgsrechnung

Stand Ende 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für latente Steuern

0

0

0

0

0

0

0

0

Rückstellungen für Ausfallrisiken

45'714

0

6'842

0

0

1'623

–1'714

52'464

davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

927

0

–601

0

0

1'623

–1'714

234

davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

44'788

0

7'443

0

0

0

0

52'231

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken 1

5'244

–469

0

0

18

775

–18

5'550

Übrige Rückstellungen 2

1'979

–46

0

0

160

0

–925

1'169

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Rückstellungen

52'938

–515

6'842

0

178

2'398

–2'657

59'183

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen

48'771

–7'409

601

–112

346

15'232

–11'893

45'535

Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

272'728

0

47'275

0

0

81

–81

320'002

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken

321'499

–7'409

47'876

–112

346

15'313

–11'974

365'538

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 3

1'234'900

0

–54'718

0

0

22'500

0

1'202'682

1 Beinhaltet Rückstellungen für Abwicklungsverluste.

2 Beinhaltet Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Prozessrisiken.

3 Die Reserven für allgemeine Bankrisiken werden im Stammhaus gebildet und sind damit von den Ertrags- und Kapitalsteuern befreit.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Eckwerte der inhärenten Ausfallrisiken:

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

Wertberichtigungen/Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

372'233

317'515

Zielwert Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken (gemäss Modell GKB)

426'950

426'950

Erfolgsneutrale Umbuchung aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken 1

54'718

54'717

Belastung/Entlastung in der Erfolgsrechnung (gemäss Modell GKB)

0

2'464

1 In Einklang mit den Übergangsbestimmungen gemäss Art. 98 RelV-FINMA werden die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgsneutral linear über 6 Jahre bis ins Jahr 2025 aufgebaut.

9.17 Gesellschaftskapital

Wir verweisen auf die Tabelle 9.17 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.18 Zugeteilte Beteiligungsrechte und Optionen des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeitenden

Die Bank hat keine Mitarbeiterbeteiligungspläne und hat im Berichtsjahr und im Vorjahr den Mitgliedern des Bankrats und der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden keine Beteiligungsrechte und Optionen zugeteilt.

9.19 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

Forderungen

Verpflichtungen

 

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Bilanzpositionen

 

 

 

 

Qualifiziert Beteiligte

8

0

320'876

326'794

Gruppengesellschaften

0

0

0

0

Verbundene Gesellschaften

274'150

273'540

276'093

254'639

Organgeschäfte

15'985

13'495

24'376

15'183

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausserbilanzpositionen

 

 

 

 

Eventualforderungen/-verpflichtungen

0

0

279

280

Unwiderrufliche Zusagen

0

0

116

2'089

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

0

0

0

0

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt, mit folgender Ausnahme: Darlehen und Kredite bis zu 1 Million Franken an Mitglieder der Geschäftsleitung werden zu Vorzugskonditionen gewährt.

9.20 Wesentliche Beteiligte

Wir verweisen auf die Tabelle 9.20 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.21 Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals

Wir verweisen auf die Tabelle 9.21 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss (keine Abweichung zum Konzernabschluss).

9.22 Angaben gemäss OR Art. 732 ff. – Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind

Wir verweisen auf die Tabelle 9.22 im Anhang zur Jahresrechnung Einzelabschluss.

9.23 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

 

Auf Sicht

Kündbar

Innert 3 Monaten

Nach 3 Monaten bis 12 Monate

Nach 12 Monaten bis 5 Jahre

Nach 5 Jahren

Immobilisiert

Total

Aktivum/Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

7'968'422

54'722

0

0

0

0

0

8'023'144

Forderungen gegenüber Banken

78'977

0

0

0

0

0

0

78'977

Forderungen gegenüber Kunden

60'503

758'799

433'902

296'952

1'159'528

416'874

0

3'126'558

Hypothekarforderungen

1'902

4'289'722

1'231'195

1'986'888

9'331'037

4'720'229

0

21'560'973

Handelsgeschäft

1'410

0

0

0

0

0

0

1'410

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

15'123

0

0

0

0

0

0

15'123

Finanzanlagen

96'195

2'344

90'005

136'243

847'302

1'354'361

11

2'526'461

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

31.12.2024

8'222'533

5'105'587

1'755'102

2'420'083

11'337'867

6'491'464

11

35'332'647

 

31.12.2023

6'656'772

5'986'208

1'945'959

2'186'803

9'885'716

5'822'544

11

32'484'013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital/Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken 1

1'546

20'030

1'340'091

798'070

10'000

0

0

2'169'737

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

0

0

1'990'000

0

0

0

0

1'990'000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

9'561'922

8'191'186

2'561'498

555'233

363'231

3'215

0

21'236'284

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

0

0

0

0

0

0

0

0

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

899

0

0

0

0

0

0

899

Kassenobligationen

0

0

20

245

0

0

0

265

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

0

0

307'000

119'000

1'663'000

4'544'000

0

6'633'000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

31.12.2024

9'564'366

8'211'216

6'198'609

1'472'548

2'036'231

4'547'215

0

32'030'185

 

31.12.2023

9'162'949

7'340'637

5'210'177

1'794'305

1'899'781

4'094'340

0

29'502'190

1 Der Anteil der Covid-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) bei der Schweizerischen Nationalbank beträgt CHF 20 Mio. (kündbar; Vorjahr: CHF 45 Mio.).

9.24 Bilanz nach In- und Ausland

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. a RelV-FINMA).

9.25 Aktiven nach Ländern und Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. b RelV-FINMA).

9.26 Aktiven nach Bonität der Ländergruppen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die Aktiven der Bank im Ausland weniger als 5 Prozent der Aktiven betragen (Art. 32 Abs. 1 Ziff. c RelV-FINMA).

9.27 Bilanz nach Währungen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da die gesamte Netto-Position in Fremdwährungen weniger als 5 Prozent der Aktiven beträgt (Art. 32 Abs. 2 RelV-FINMA).

Informationen zur konsolidierten Ausserbilanz

9.28 Eventualforderungen und -verpflichtungen

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

3'043

10'871

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

63'803

47'686

Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven

0

0

Übrige Eventualverbindlichkeiten

4'969

2'696

 

 

 

Total Eventualverpflichtungen

71'815

61'253

Total Eventualforderungen

In geringfügigem Umfang bestehen Eventualforderungen aus Dienstleistungsverträgen aus Bankprojekten sowie einem Beteiligungsverkauf, für welche jedoch keine verlässliche Schätzung möglich ist.

9.29 Verpflichtungskredite

Es bestehen keine Verpflichtungskredite.

9.30 Treuhandgeschäfte

 

 

in CHF 1’000

 

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften

6'212

0

Treuhandkredite 1

0

11'111

 

 

 

Total

6'212

11'111

1 Abwicklung von Hypothekarkrediten ohne Bonitäts- und Refinanzierungsrisiko.

9.31 Verwaltete Vermögen

Die Graubündner Kantonalbank ist von der Erstellungspflicht für diese Tabelle befreit, da der Grenzwert gemäss Art. 32 Abs. 3 RelV-FINMA nicht erreicht ist.

Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

9.32 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Die Graubündner Kantonalbank ist gemäss Art. 32 Abs. 4 RelV-FINMA von der Offenlegungspflicht befreit, da die Bank der De-Minimis-Regel gemäss FINMA-Rundschreiben 08/20, Rz 49 ff., unterliegt.

9.33 Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position «Zins- und Diskontertrag» sowie wesentliche Negativzinsen

 

 

in CHF 1’000

 

2024

2023

 

 

 

Refinanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag

14'659

15'761

 

 

 

Negativzinsen

–349

–244

davon Negativzinsen auf Aktivgeschäften (Reduktion des Zins- und Diskontertrags)

–349

–248

davon Negativzinsen auf Passivgeschäften (Reduktion des Zinsaufwands)

0

4

9.34 Personalaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2024

2023

 

 

 

Gehälter Bankbehörden und Personal

124'074

119'300

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung

0

683

Sozialleistungen

25'180

23'392

Übriger Personalaufwand

5'645

5'044

 

 

 

Total

154'898

147'736

9.35 Sachaufwand

 

 

in CHF 1’000

 

2024

2023

 

 

 

Raumaufwand

6'245

6'653

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

51'719

46'848

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

670

874

Honorare der Prüfgesellschaft

993

875

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

975

831

davon für andere Dienstleistungen

18

44

Übriger Geschäftsaufwand

30'197

28'044

 

 

 

Total

89'824

83'294

 

 

 

Abgeltung für Staatsgarantie des Kantons Graubünden

3'613

3'400

9.36 Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände, wesentliche Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen

 

 

 

 

 

in CHF 1’000

 

2024

2023

 

 

 

Ausserordentlicher Ertrag

4'059

3'285

 

 

 

Ausbuchung verjährtes Kapital von Anleihens- und Kassenobligationen (inkl. Coupons)

8

8

Veräusserungsgewinne von nach Equity-Methode erfassten Beteiligungen/von nicht konsolidierten Beteiligungen

3'984

2'047

Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Bank- und anderen Liegenschaften

0

1'228

Übriger ausserordentlicher Ertrag

67

3

 

 

 

Ausserordentlicher Aufwand

98

1

 

 

 

Übriger ausserordentlicher Aufwand

98

1

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 1

22'500

25'000

 

 

 

Zuweisung Reserven für allgemeine Bankrisiken

22'500

25'000

Auflösung Reserven für allgemeine Bankrisiken

0

0

1 Im Berichtsjahr erfolgte eine erfolgsneutrale Umbuchung von Reserven für allgemeine Bankrisiken über CHF 54.7 Mio. (Vorjahr: CHF 54.7 Mio.) zum linearen Aufbau von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Tabelle 9.16 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

9.37 Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert

Im Berichtsjahr und im Vorjahr erfolgten keine Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen gemäss FINMA-RS 20/01 Anhang 2, Rz 111, sowie Art. 41 Abs. 1 RelV-FINMA.

9.38 Geschäftserfolg, getrennt nach In- und Ausland

Es bestehen keine Betriebsstätten im Ausland, und das Auslandsgeschäft ist unwesentlich (Art. 32 Abs. 5 RelV-FINMA).

9.39 Laufende und latente Steuern

 

 

in CHF 1’000

 

2024

2023

 

 

 

Aufwand für laufende Ertragssteuern

6'369

6'357

Latente Steuerguthaben

–130

–172

 

 

 

Total

6'239

6'185

 

 

 

Gewichteter durchschnittlicher Steuersatz auf Basis des Gewinns vor Steuern 1

16.6 %

16.7 %

1 Die Graubündner Kantonalbank bezahlt keine Kapital- und Gewinnsteuern. Der gewichtete durchschnittliche Steuersatz basiert auf dem Gewinn vor Steuern der vollkonsolidierten Beteiligungen.

Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge, die einen Einfluss auf die Ertragssteuern haben.

9.40 Ergebnis je Beteiligungsrecht

Der Gewinn (Basis: Konzerngewinn vor Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken;
ohne Minderheitsanteile am Konzerngewinn) je Partizipationsschein beträgt im Geschäftsjahr
CHF 96.35 (Vorjahr: CHF 97.65). Es bestehen keine verwässernd wirkenden Effekte.

10. Offenlegung der Eigenmittel und der Liquidität

Die detaillierten Erläuterungen zu den Offenlegungsanforderungen aus den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften sind im Offenlegungsbericht zu finden.

Offenlegungsbericht der Graubündner Kantonalbank
RevisionsberichtEigenkapitalnachweis